Säkulare (Advents)Botschaft des Zentralrats der Konfessionsfreien

Saekulare Sozis Bundestreffen Berlin 2021-10-30, Philipp Möller Fotografie Evelin Frerk

Brief vom 10. Dezember 2021

Als Vorsitzender und neuer Vorstandssprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien können wir eine frohe Botschaft verkünden: Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Leben in Konfessionsfreiheit. Schon heute gehören 41% der Bevölkerung „Deutschlands beliebtester Konfession“ an – also keiner. In absehbarer Zukunft wird diese Gruppe die absolute Mehrheit stellen. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt also langsam aber sehr sicher ihre Wirkung: Je freier die Menschen in der Wahl ihrer Konfession sind, desto mehr wählen die Konfessionsfreiheit. Diese Abstimmung mit den Füßen ist zugleich ein klarer Aufruf an die Politik:

Wer auch in Zukunft von politischer Bedeutung sein will, muss die Interessen der Konfessionsfreien angemessen berücksichtigen. Säkulare Gruppierungen wie eure sind somit ein Teil der Zukunftsversicherung politischer Parteien – umso wichtiger, dass die Relevanz eurer Arbeit innerhalb der SPD erkannt und anerkannt wird.

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94 Prozent Zustimmung für säkularen AK – SPD Parteitag beschließt baldige Gründung

Kevin Kühnert und der Eulen-Infostand (c) FES Schwerin

Der SPD-Parteitag am 11. Dezember 2021 hat bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen mit 94 Prozent und 470 Stimmen als Auftrag an den Vorstand folgenden Antrag beschlossen:

„Der Parteivorstand richtet entsprechend
§ 10 Absatz 2 des Organisationsstatuts einen Arbeitskreis ‚Säkulare Sozialdemo-kratinnen und Sozialdemokraten‘ ein.“

Initiativkreis bereitet Bundes-AK vor

Ein Initiativkreis bestehend aus Mitgliedern des Parteipräsidiums, der Säkularen Sozis und von Humanistischen Verbänden bereitet zur Zeit die Einsetzung eines Bundesarbeitskreises vor, der sich um die Anliegen konfessionsfreier Parteimitglieder kümmern wird. Wörtlich heißt es dazu im Geschäftsbericht des Parteivorstands, der dem Bundesparteitag am Wochenende vorlag:

„Lange schon gibt es informelle Arbeitszusammenhänge, in denen sich Säkulare Sozialdemokrat*innen und Humanist*innen in der SPD austauschen und arbeiten. Den Wunsch, daraus eine Struktur, wie beispielweise einen Arbeitskreis, zu machen, hat das Präsidium aufgegriffen. Auf Bitte des Generalsekretärs gab es einen intensiven Austausch zwischen den Aktiven dieser beiden Gruppen sowie Kevin Kühnert, Klara Geywitz, Dietmar Nietan und Katarina Barley. Die weiteren Schritte wird der neugewählte Parteivorstand gemeinsam mit den Aktiven im Initiativarbeitskreis gehen.“

Für die weitere Arbeit hat sich der Initiativkreis auf zwölf inhaltliche Fragestellungen verständigt, die in einem möglichen Arbeitskreis diskutiert werden und zu denen ggf. positionierende Beiträge/ Empfehlungen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Arbeitskreis für parteiinterne sowie externe Foren offene Diskussionen anbieten. Eine Zusammenarbeit mit den religiösen Arbeitskreisen in der SPD ist ausdrücklich erwünscht.

Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (Korso) hatte am 23. Juli zu einer weiteren öffentlichen Online-Themenwerkstatt „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ eingeladen, worüber auch der hpd berichtet hat. (Korso-Cloud-Materialien zur Themenwerkstatt)

Neben dem Ethikprofessor und kritischen evangelischen Theologen Hartmut Kreß, war unser Hamburger Bundessprecher Gerhard Lein aufgerufen einen Impuls zum Hamburger „Religionsunterricht für alle“ beizutragen. Das Ergebnis des Treffens, an dem sich zahlreiche Säkulare Sozis beteiligten, ist ein Konsens über die säkulare Forderung nach einer Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen: „Gemeinsam statt getrennt!

Hartmus Kreß nahm zur Verfassungslage Stellung, denn kein einziger Staat hat den Religionsuntericht wie Deutschland in seiner Verfassung – Artikel 7, Absatz 3 – als ordentliches Lehrfach verankert. Die historische Debatte innerhalb des Parlamentarischen Rates, die sich besonders am Religionsunterriht enzündete, hatte 1949 zur Folge, dass immerhin die Garantie der Theologischen Fakultäten wegfiel und die Gestaltung des Religionsunterrichts nunmehr nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und nicht mehr nach den Grundsätzen der Kirchen erfolgen sollte. Was erhalten blieb, war die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts.

Diese Garantie würde nach Kreß jedoch sachlogisch nicht in die individuellen Menschen- und Freiheitsrechte hineinpassen, also juristisch gesehen etwas fehl am Platze wirken. Auch jenseits solcher verfassungsjuristischer Feinheiten zeigte sich, dass Reformen überfällig sind, denn konfessioneller Unterricht ist ein „Auslaufmodell“. Die kontrafaktische Konservierung von Seiten der Politik ist nicht mehr zeitgemäß.

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Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

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„Es gibt keinen vernünftigen und fairen Grund für ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht“

Impulsbeitrag von Martin Nestele

Mein Name ist Martin Nestele. Ich arbeite in der Altenpflege. Bin Mitarbeitervertreter in einer diakonischen Einrichtung und stellvertretender Landesfachbereichsvorsitzender, FB3 von ver.di-Baden-Württemberg. Zudem kenne ich auch als Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Württemberg den 3. Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ganz praktisch.

Mit dem „Weg“ ist der Weg der Arbeitsrechtssetzung der Tarife gemeint. Wenn es den 3. Weg gibt, dann gibt es mindestens noch 2 andere Wege:

  1. Weg: Festlegung zwischen einzelnem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in, sprich AG diktiert
  2. Weg: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband handeln TV aus
  3. Weg: Aufgrund eines kirchlichen Gesetzes wird in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt: Paritätisch besetzt aus Dienstgebern und MAV-VertreterInnen. Ohne Streik und Aussperrung. Zusammensetzung und Spielregeln über ein kirchliches Gesetz.
    Ergebnis sind hier nicht Tarifverträge, sondern sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien, die auch nicht die rechtliche Qualität von Tarifverträgen haben.

Der 3. Weg kennt keine Tarifverträge und kein Betriebsverfassungsgesetz.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Religionsgemeinschaften und ihre caritativen Einrichtungen nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt in § 118, Abs. 2 Religionsgemeinschaften von der Anwendung aus.

Grundlage dafür ist im Grundgesetz das Recht von Religionsgemeinschaften auf die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Das steht im Artikel 140 GG. Dort steht, dass die entsprechende Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung für das GG übernommen wurde. Juristinnen und Juristen streiten sich darüber was das konkret bedeutet. Die Kirchen haben es jedenfalls im Laufe der Zeit in der Bundesrepublik geschafft, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auch auf das Arbeitsrecht für die Beschäftigten in Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas ausgeweitet wurde. Eben auf die Betriebsverfassung, die Unternehmensmitbestimmung und das Tarifrecht. Als ideologische Begründung dient dazu eine sogenannte „Dienstgemeinschaft“. Man will damit letztlich darlegen, dass es bei Kirchen, Diakonie und Caritas keine Interessenunterschiede zwischen Kapital und Arbeit gäbe.

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ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)

Das Kreuz mit dem Landesverfassungsgericht in NRW: Petition gegen Andreas Heusch

Keine Wahl von Prof. Dr. Andreas Heusch zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW!


Liebe Genoss*innen in der SPD-Landtagsfraktion NRW. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Frau Ricarda Brandts, tritt am 31. Mai in den Ruhestand. Bereits am 28. April – die endgültige Tagesordnung der Sitzung steht noch nicht fest – soll der Landtag auf Antrag der Landesregierung einen Nachfolger als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wählen: dessen Vizepräsidenten und Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Prof. Dr. Andreas Heusch. Damit wäre praktisch auch eine Vorentscheidung für das OVG Münster gefallen.

Herr Prof. Heusch stellt sein religiöses Bekenntnis über die Verfassung. Seit mehr als 10 Jahren ist er für einen gezielten, in der Justiz beispiellosen Affront gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und gegen das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Am Tag der Deutschen
Einheit 2010 ließ er im Haupttreppenhaus des VG Düsseldorf ein Kreuz anbringen. Das war zu Beginn seiner Amtszeit die persönliche Antwort des bekennenden Katholiken gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das es als verfassungswidrig ansieht, wenn staatliche Einrichtungen von Amts wegen mit Kreuzen ausgestattet werden. Die Kreuzerhöhung im Verwaltungsgericht war damals auch eine Antwort an den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, der in seinem Geschäftsbereich kurz zuvor die Kreuze hatte abhängen lassen. So war und ist es seit den siebziger Jahren verfassungstreue Praxis an allen anderen
Verwaltungsgerichten in NRW.

Wir meinen, dass diese Geisteshaltung gegenüber unserer Verfassung für einen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts inakzeptabel ist und fordern Euch deshalb auf, die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heusch nicht zu unterstützen. Der anhängenden Petition von Dr. Ralf Feldmann aus Bochum schließen wir uns vollinhaltlich an.

Petition: Weltanschauliche Neutralität des Staates schützen
Wer die Verfassung bricht, darf nicht Präsident des
Verfassungsgerichtshofs werden.

Beste solidarische Grüße
Johannes Schwill
Toni Nezi
Dr. Sabrina Seidler
Netzwerk Säkularer Sozis NRW

EXIT- Interview: Die SPD sollte sich einem säkularen Humanismus verpflichtet fühlen

Eulen-Interview mit Helmut Ortner, Herausgeber und Autor  von „Exit – warum wir weniger Religion brauchen?“ (2019)

Helmut Ortner, Jahrgang 1950, hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht, u.a. Der Hinrichter – Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers, Der einsame Attentäter – Georg Elser und Fremde Feinde – Der Justizfall Sacco & Vanzetti. Zuletzt erschienen Wenn der Staat tötet – Eine Geschichte der Todesstrafe (2017) sowie Dumme Wut, kluger Zorn (2018).

Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt. Helmut Ortner arbeitet und lebt in Frankfurt und Darmstadt. Er ist Mitglied bei Amnesty International und im Beirat der Giordano Bruno-Stiftung.

Herr Ortner, der Linken-Politiker Gregor Gysi glaubt zwar nicht an „den da oben“ fürchtet sich aber vor einer „gottlosen Gesellschaft“ und Sie geben gleich ein ganzes Buch heraus, dass den „Exit“ empfiehlt. Was würden Sie Herrn Gysi gerne entgegnen?

Wir sind ein freies, demokratisches Land. Alle Bürger dürfen ihren Gott, auch ihre Götter haben – auch Herr Gysi. Der Staat aber muss in einer modernen, säkularen Grundrechtsdemokratie gottlos sein. Entscheidend sind nicht religiöse Präferenzen, sondern Verfassungstreue. Wenn Herr Gysi sich hier vor einer gottlosen Gesellschaft fürchtet, dann empfehle ich ihm zweierlei: Stilles Gebet und vermehrten Kirchgang. Vielleicht nimmt es die Furcht …

Noch genauer zu Ihren Motiven. Warum sind Sie der Meinung, dass weniger Religion Not tut. Es scheint doch, mit Blick auf Umfragen wie auch Studien, dass ohnehin die kirchlich organisierte Religion, wie auch dogmatische Weltanschauungen auf dem Rückzug sind. Ist der „Exit“ damit schon auf dem Weg?

Die weltweiten Missbrauchs-Skandale haben als Beschleuniger gewirkt. Keine Frage: Einfluss und Deutungsmacht der Kirchen schwinden. Der Unglaube wächst. Ich deute das als Ergebnis eines zivilisatorischen Fortschritts, als Zeichen von Aufklärung und Autonomie. Kurzum: Wir brauchen weniger Religion in dieser Welt. Nach wie vor lehren sie vor allem das Fürchten, stehen für Gewalt, Intoleranz und Unterdrückung. Ungläubige und Gottlose werden in vielen Ländern noch immer verfolgt, bestraft, getötet. Der Irrsinn himmlischer Bodentruppen ist grenzenlos. Noch immer ist ihr Einfluss auf Politik und Gesellschaft stark und unheilvoll. Ob als autoritäre Staatsdoktrin oder gesellschaftliches Sinnstiftungsangebot – es braucht keine Religion für ein friedvolles Zusammenleben und einen furchtlosen Ausblick in die Zukunft.  „Die Religion vergiftet alles”, sagt  Christopher Hitchens. Mein EXIT- Buch versteht sich als Entgiftungs-Lektüre. Probieren Sie davon. „EXIT- Interview: Die SPD sollte sich einem säkularen Humanismus verpflichtet fühlen“ weiterlesen

Säkulare Sommertour: Veranstaltungen in Frankfurt, München, Tübingen und Mainz

_c_Volker Glasow

Nach unserem Bundestreffen in Hannover, wollen wir an mehreren Orten die Gelegenheit bieten, uns kennenzulernen und mitzumachen. Lale Akgüns Vortrags- und Lesereise wird deshalb an ausgewählten Orten Anlass für Landes- und Mobilisierungstreffen sein.

Wir starten im Mai in Frankfurt, wo wir mit Aktiven aus SPD-Ortsvereinen und dem Landtagsabgeordneten Turgut Yüksel einen Gesprächsabend gestalten. Im Juni und Juli wollen wir  die Gründung von Gruppen in Bayern wie Rheinland-Pfalz anregen, damit das Engagement vor Ort weitergehen kann. Schließlich ist die die Selbstorganisation wie politische Unterstützung säkularer Musliminnen und Muslime nur ein Thema, das Säkulare Sozis umtreibt.

Lale Akgün beschreibt in ihrem neuesten Buch „Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime“ (2018) die Gesichter des politischen Islams und Mechanismen, die dazu führen, dass orthodoxe Strömungen ihren Einfluss ausweiten. Sie reflektiert gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die einen liberalen Islam begünstigen würden, und fordert einen säkularen Staat, in dem alle Religionen ihren Platz haben und gleichberechtigt behandelt werden, aber nicht das öffentliche Leben bestimmen können.

15. Mai, Frankfurt/Hessen

Seminarraum 1, Saalbau Gallus, Frankenallee 111, 60326 Frankfurt am Main

18.00 Uhr: Landestreffen Säkulare Sozis, mit Lale Akgün und Adrian Gillmann

19:30 Uhr: Säkulare Muslime und aufgeklärter Islam? Impulsvortrag von Dr. Lale Akgün und Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten und integrationspolitischen Sprecher Turgut Yüksel

3. Juni, München/Bayern

Kulturkeller Schwabing, 84 GHz – Raum für Gestaltung, Georgenstraße 84, 80799 München

18.30 Uhr, Mobilisierungstreffen Säkulare Sozis, mit Lale Akgün

20.00 Uhr Lesung : Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime, Lesung und Diskussion

4. Juni, Tübingen/Baden-Württemberg

Hirsch-Begegnungsstätte, Hirschgasse 9, 72070 Tübingen
18:00 Uhr: Midissage: Istanbul und seine Menschen (Ahmed Arpad)
19:30 Uhr: „Islam und säkularer Staat – ein Widerspruch?“, mit Lale Akgün

 

4. Juli, 18.00 Uhr, Johannes Gutenberg Universität, Mainz
Platz da! Hier kommen die aufgeklärten Muslime, Lesung und Diskussion – eine Veranstaltung der GBS Mainz/Rheinhessen

20.15 Uhr, Mobilisierungstreffen der Säkularen Sozis im „Baron„, Johann-Joachim-Becherweg 3, 55128 Mainz, mit Lale Akgün und Adrian Gillmann

Paragraf 219a abschaffen: JA und NEIN zur umstrittenen Reform

Dr. Nina Scheer_c_Benno Kraehahn

Hilde Mattheis_c_privat

 

 

 

 

 

Dieses Jahr im Februar hat der Bundestag die Reform des §219a StGB mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Diesem Beschluss der Großen Koalition ging ein Diskussionsprozess voraus, in dem erneut zahlreiche gesellschaftliche Akteure (darunter die Säkularen Sozis) die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen gefordert hatten.

Besonders der Fall der Gießener Frauenärztin Christina Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, denn ihre strafrechtliche Verurteilung aufgrund von §219a wurde vom Landgericht in Gießen bestätigt. Der Richter, selbst nicht begeistert von seinem Urteil, empfahl es wie einen Ehrentitel zu tragen. Über ihre Erfahrungen als engagierte Frauenärztin, die ins Visier von selbstbezeichneten „Lebensschützern“ geraten war, hat sie daraufhin ihr „Tagebuch einer Frauenärztin“ veröffentlicht.

Die neue Reform erlaubt Ärztinnen und Ärzten zwar anzugeben, dass sie einen medizinischen Schwangerschaftsabbruch durchführen, aber für weitergehende Informationen müssen sie jedoch auf Behörden und Beratungsstellen sowie zentrale Listen verweisen. Es bleibt weiterhin unklar, wo die Grenze zwischen unerlaubter Werbung und nun begrenzt erlaubter Information verlaufen soll, weshalb Grüne, FDP und Linke sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Erwägung ziehen.

Die Reform, die keine ist, war ein Kompromiss, der leider nicht unter Aufhebung des Fraktionszwanges abgestimmt wurde. Wäre es allein nach der SPD-Fraktion gegangen, wäre die Streichung des Paragrafen wohl erfolgt, aber leider gab die Fraktion dem Koalitionszwang, unter großen Bedenken, nach. Trotzdem ließen es sich sechs SPD-Bundestagsabgeordnete, darunter Florian Post und Hilde Mattheis, nicht nehmen, mit NEIN zu stimmen.

Die Stellungnahmen der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer, Umweltpolitikerin aus Schleswig-Holstein, und Hilde Mattheis, Vorsitzende des Forums Demokratische Linke 21, verdeutlichen, wie schwer der Entscheidungsprozess war und dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Zusammen mit anderen, werden sich die Säkularen Sozis weiterhin für die Streichung des Paragrafen einsetzen. „Paragraf 219a abschaffen: JA und NEIN zur umstrittenen Reform“ weiterlesen