AK Berlin: Breiter Konsens und große Aufgaben

V.l.n.r.: Dr. Maja Lasić, Dr. Bruno Osuch, Dr. Uli Bieler, Dr. Felicitas Tesch, Sabine Smentek, und Wolfgang Hecht. Vorne: Philip Schunke. ©-Evelin-Frerk
V.l.n.r.: Dr. Maja Lasić, Dr. Bruno Osuch, Dr. Uli Bieler, Dr. Felicitas Tesch, Sabine Smentek, und Wolfgang Hecht. Vorne: Philip Schunke. ©-Evelin-Frerk

Neuer Vorstand für den Arbeitskreis Säkulare und Humanistische Sozialdemokrat*innen in Berlin gewählt

Unser AK hat die große Verantwortung säkularen Parteimitgliedern und nicht- religiös sondern humanistisch denkenden Menschen unserer Stadt eine starke religiös sondern humanistisch denkenden Menschen unserer Stadt eine starke Stimme im Willensbildungsprozess unserer Partei zu geben.

Mit diesen Worten eröffnete Dr. Felicitas Tesch, alte und neue Vorsitzende des AK Säkulare und humanistische Sozialdemokrat*innen Berlin (SHS) die Wahl-Mitglieder-Versammlung am 15. September 2022.

Und Dr. Uli Bieler, Co-Vorsitzender des AK SHS ergänzt:

Grade in Großstädten wie Berlin ist eine Mehrheit der Menschen nicht mehr Mitglied einer Kirche. Diese Menschen können nicht mehr verstehen, warum religiösen Gruppen bei vielen ethischen Fragen dieser Legislaturperiode – um Schwangerschafsabbrüche, Suizidhilfe, Neutralitätsgesetz – ein so großer Raum gegeben wird. Ihnen mehr Gewicht zu geben ist Aufrag an unseren AK.

Die Neuwahl des Vorstands an dem Abend ist der Corona-bedingten Verzögerungen bei der Konstituierung geschuldet. Nun ist der AK wieder im regulären Wahl-Rhythmus der Berliner SPD.

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Wie regeln wir eine Suizidhilfe in Deutschland?

Unter dieser Fragestellung trafen sich auf Einladung des Anfang April vom Parteivorstand der SPD eingesetzten Arbeitskreises „Säkularität und Humanismus“ virtuell zirka 60 Teilnehmer*innen, Bundestagsabgeordnete und weitere Interessierte, um zu den beiden entsprechenden Gesetzentwürfen, die nicht das Strafrecht bemühen, zu diskutieren. Zwischen dem einleitenden Grußwort unseres Generalsekretärs Kevin Kühnert und dem Schlusswort von Katharina Barley (zugeschaltet aus Brüssel) und unter der Leitung von Lale Akgün als Moderatorin kamen die Antragsteller*innen Dr. Nina Scheer (Stormarn) und Helge Lindh (Wuppertal) für die zwei Gesetzentwürfe zu Wort, die sich von dem dritten (Castellucci, Griese u.a.) fundamental unterscheiden, welcher nämlich an der Strafrechtsdrohung aus dem vom Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr verworfenen Beschluss zum § 217 StGB anknüpft.

Die Einleitung zum Thema hatte Swen Schulz (ehem. MdB, Berlin), der sehr persönlich einen begleiteten Freitod aus seiner Familie schilderte und dies zum Anlass seiner Bitte nahm, auf die Drohung mit dem Strafrecht tunlichst zu verzichten.

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Eulen-Erfolg: AK „Säkularität und Humanismus“ in der SPD eingesetzt.

In seiner Klausurtagung am Wochenende ist der SPD-Parteivorstand nunmehr der Forderung des Bundesparteitages gefolgt und hat einen Arbeitskreis Säkularität und Humanismus eingesetzt. Diese erfreuliche Nachricht erhielten wir heute von Generalsekretär Kevin Kühnert.

Das bundesweite Netzwerk der  Säkularen in der SPD begrüßt diese Entscheidung des Parteivorstands, nun auch den konfessionsfreien Parteimitgliedern eine organisatorische Basis zu geben. Er trägt damit auch der Tatsache Rechnung, dass nur noch etwa die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland einer christlichen Kirche angehört. Wir säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen gemeinsam mit anderen dazu beitragen, den neuen AK zu unterstützen und durch ihn säkulare und weltanschaulich neutrale Positionen in der Partei zu stärken.

Eine der ersten und vordringlichen inhaltlichen Aufgaben des neuen AK wird es sein dazu beizutragen, eine grundgesetzkonforme Regelung der Suizidhilfe auf den Weg zu bringen, die das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen auch am Lebensende sicherstellt. Ferner setzen wir uns für die von der Ampelkoalition vereinbarte und überfällige Beendigung der Staatsleistungen an die Kirchen ein, die schon von der Weimarer Verfassung verpflichtend vorgeschrieben und ins Grundgesetz übernommen worden war. Zusätzlich zu Kirchensteuern und weiteren Zuschüssen für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheime und sonstigen sozialen Einrichten in kirchlicher Trägerschaft bekommen die beiden großen Kirchen inzwischen jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro aus Mitteln der Bundesländer – außer Hamburg und Bremen –,  über die sie keinerlei Rechenschaft ablegen müssen. Hier wollen wir die Position derer stärken, die nach über hundert Jahren der Meinung sind „Jetzt ist genug gezahlt“.

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Keine Angst vor „dicken Brettern“: Wir netzwerken weiter für säkulare Ziele!

Eine liberale Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende, das Ende der
kirchlichen Staatsleistungen sowie die Abschaffung der kirchlichen
Sonderwege im Arbeitsrecht und bei der Strafverfolgung von
Missbrauchsfällen sind DIE wichtigen Themen für die aktuelle Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.

Alles samt Entscheidungen, bei denen eine säkulare Sichtweise unerlässlich ist. Und weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen wir Säkularen Sozis unsere Kraft dafür ein, dass diese Perspektive, zu der uns das Grundgesetz verpflichtet, innerhalb der Bundesregierung und im Parlament mehr Berücksichtigung findet.

Carmen Wegge, MdB (c) Susi Knoll

Neue Gespräche, die wir mit Abgeordneten der SPD-Fraktion in den vergangenen Wochen führen konnten, lassen uns hoffen. So konnten wir uns z.B. mit Carmen Wegge, Juristin und ehemalige stellv. Vorsitzende der Jusos in Bayern, jetzt Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages, über gemeinsame Positionen beim kirchlichen Arbeitsrecht und die Abschaffung von §219 austauschen.

Simona Koß, MdB

Mit Simona Koß, Abgeordnete aus Brandenburg und Mitglied im Innen- und Kulturausschuss, sprachen wir über die verschiedenen Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe und ihrem Wunsch nach einer breiten Debatte zu diesem Thema.

Helge Lindh aus Wuppertal, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sowie Mitglied in den Ausschüssen für Kultur sowie für Inneres, betreut für die SPD-Fraktion den u.a. von Karl Lauterbach in der vergangenen Legislatur vorgelegten Entwurf zur Suizidhilfe. Er zeigte sich bei einem Treffen dankbar für unsere Unterstützung und neue inhaltliche Impluse. Alle drei Abgeordneten bekundeten zudem Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft an zukünftigen Veranstaltungen unseres Netzwerkes teilzunehmen. Wir bleiben dran!

Ärztliche Suizidhilfe ermöglichen – Autonomie und Liberalität sichern

Als Referentin für dieses komplexe Thema hatten wir Gita Neumann, die
Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des
Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) und dort langjährige Referentin für Lebenshilfe sowie Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD Landesverband Berlin-Brandenburg gewinnen können.

Sie gab zunächst einen kurzen historischen Abriss zur Suizidhilfe. Andere europäische Länder haben teils seit langem Regularien gefunden, um Angehörigen und Ärzten im Interesse von unheilbar leidenden Schwerkranken rechtliche Sicherheit zu geben, wenn sie diesen helfen wollen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. In Deutschland gab es dagegen bis 2015 überhaupt keine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Wie ein Verbot wirkte allerdings die Verdammung des ehemals sogenannten „Selbstmords“ und ein sehr starkes Tabu. Dieses hatte sich allerdings zu Beginn des 21.Jahrhunderts zunehmend gelockert.

Aufgrund dessen beschloss der Bundestag Ende 2015 ein “Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, welches nicht nur für
Suizidhilfevereine, sondern auch für Ärzte galt. Dieser Strafrechtsparagrafen §217 wurde spektakulär im Februar 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für nichtig erklärt.

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ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)

Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament

Ein Kommentar von unserem Bundessprecher Rolf Schwanitz (Sachsen)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe endet nun in Deutschland eine Kontroverse, die sich über viele Jahre hingezogen hat. Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach ebenso schwerer wie emotionaler Debatte ein Gesetz verabschiedet, das nur als Suizidhilfeverbotsgesetz bezeichnet werden kann. Das Urteil der Verfassungsrichter darüber ist klar und eindeutig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so die Richter, umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, sein leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (PE Nr. 12/2020 BVerfG vom 26.02.2020) Mit diesem Urteil wird die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot beendet und auch das Recht von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland durchgesetzt. Zugleich ist nun auch klar, dass ein Recht auf Sterbehilfe nicht auf vorgefasste Fallkonstellationen, zum Beispiel auf schwere Erkrankungen, die unweigerlich zum Tode führen, begrenzt werden darf. Maßstab ist allein die freie Entscheidung des Einzelnen über sich selbst. Bei aller Freude über diesen Erfolg für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht übersehen werden, dass dieses Urteil auch eine deutliche Ermahnung und ein kritischer Weckruf an den Deutschen Bundestag ist. „Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament“ weiterlesen