Ärztliche Suizidhilfe ermöglichen – Autonomie und Liberalität sichern

Als Referentin für dieses komplexe Thema hatten wir Gita Neumann, die
Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des
Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) und dort langjährige Referentin für Lebenshilfe sowie Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD Landesverband Berlin-Brandenburg gewinnen können.

Sie gab zunächst einen kurzen historischen Abriss zur Suizidhilfe. Andere europäische Länder haben teils seit langem Regularien gefunden, um Angehörigen und Ärzten im Interesse von unheilbar leidenden Schwerkranken rechtliche Sicherheit zu geben, wenn sie diesen helfen wollen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. In Deutschland gab es dagegen bis 2015 überhaupt keine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Wie ein Verbot wirkte allerdings die Verdammung des ehemals sogenannten „Selbstmords“ und ein sehr starkes Tabu. Dieses hatte sich allerdings zu Beginn des 21.Jahrhunderts zunehmend gelockert.

Aufgrund dessen beschloss der Bundestag Ende 2015 ein “Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, welches nicht nur für
Suizidhilfevereine, sondern auch für Ärzte galt. Dieser Strafrechtsparagrafen §217 wurde spektakulär im Februar 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für nichtig erklärt.

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Das Berliner Neutralitätsgesetz verteidigen

Das Berliner Neutralitätsgesetz, das das Tragen von religiösen Zeichen in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes reguliert, ist für viele Säkulare in anderen Bundesländern ein Vorbild und ein anzustrebendes Ziel im eigenen Land. Wilfried Seiring, Humanist, berichtet anschaulich aus jahrzehntelanger eigener Erfahrung von den Kämpfen für dieses Gesetz und seiner derzeitigen Gefährdung von vielen Seiten her.

Die Diskussion um dieses Gesetz wird wesentlich bestimmt durch das Verhältnis zum Islam in Deutschland. Seiring sieht nach einer weitgehenden, friedlichen Integration der Muslime einen Einschnitt in der Entwicklung durch eine Arabisierung des Islams seit gut 20 Jahren, der die Neutralität des Staates herausfordert. Das Kopftuchtragen, die Einhaltung der Fastenregeln, die Essensvorschriften – alles wird zum Zwang. Kleidungsstücke werden als konfrontative Religionsbekundungen des politischen Islams eingesetzt.

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Das Kreuz mit dem Landesverfassungsgericht in NRW: Petition gegen Andreas Heusch

Keine Wahl von Prof. Dr. Andreas Heusch zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW!


Liebe Genoss*innen in der SPD-Landtagsfraktion NRW. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Frau Ricarda Brandts, tritt am 31. Mai in den Ruhestand. Bereits am 28. April – die endgültige Tagesordnung der Sitzung steht noch nicht fest – soll der Landtag auf Antrag der Landesregierung einen Nachfolger als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wählen: dessen Vizepräsidenten und Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Prof. Dr. Andreas Heusch. Damit wäre praktisch auch eine Vorentscheidung für das OVG Münster gefallen.

Herr Prof. Heusch stellt sein religiöses Bekenntnis über die Verfassung. Seit mehr als 10 Jahren ist er für einen gezielten, in der Justiz beispiellosen Affront gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und gegen das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Am Tag der Deutschen
Einheit 2010 ließ er im Haupttreppenhaus des VG Düsseldorf ein Kreuz anbringen. Das war zu Beginn seiner Amtszeit die persönliche Antwort des bekennenden Katholiken gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das es als verfassungswidrig ansieht, wenn staatliche Einrichtungen von Amts wegen mit Kreuzen ausgestattet werden. Die Kreuzerhöhung im Verwaltungsgericht war damals auch eine Antwort an den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, der in seinem Geschäftsbereich kurz zuvor die Kreuze hatte abhängen lassen. So war und ist es seit den siebziger Jahren verfassungstreue Praxis an allen anderen
Verwaltungsgerichten in NRW.

Wir meinen, dass diese Geisteshaltung gegenüber unserer Verfassung für einen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts inakzeptabel ist und fordern Euch deshalb auf, die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heusch nicht zu unterstützen. Der anhängenden Petition von Dr. Ralf Feldmann aus Bochum schließen wir uns vollinhaltlich an.

Petition: Weltanschauliche Neutralität des Staates schützen
Wer die Verfassung bricht, darf nicht Präsident des
Verfassungsgerichtshofs werden.

Beste solidarische Grüße
Johannes Schwill
Toni Nezi
Dr. Sabrina Seidler
Netzwerk Säkularer Sozis NRW

Sterbehilfe menschenwürdig regeln

Pressemitteilung-29.07.2020

Die Menschenwürde muss auch beim Sterben und darüber hinaus gewahrt bleiben,“erklärte Ingrid Matthäus-Maier(SPD). Sie begrüßte ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das kürzlich den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte. „Besonders enttäuscht sei sie,“ sagte die Juristin, die selbst 22 Jahre dem Deutschen Bundestag angehört hatte, „dass auch einige in meiner eigenen Partei diese Bevormundung von Menschen am Lebensende zugelassen hatten“.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schilderte Matthäus-Maier ausführlich, wie es zu der Einführung eines neuen Paragraphen ins Strafgesetzbuch gekommen war, obwohl Verfassungsrechtler, Hilfsorganisationen und auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf den Verstoß dieser Regelung gegen die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes aufmerksam gemacht hatten. Nach dieser Niederlage, die die Initiatoren dieser Strafrechtsregelung höchstrichterlich erhalten haben, sei es unverständlich, dass Gesundheitsminister Spahn jetzt ausschließlich Befürworter der verfassungswidrigen Hilfeverweigerung um Stellungnahmen zu einem neuen Gesetzentwurf gebeten habe und keinen Vertreter der erfolgreichen Kläger.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht an erster Stelle in unserem Grundgesetz. Sie darf nicht zur Disposition verschiedenerWeltanschauungen gestellt werden“, betonte Matthäus-Maier. Aufgabe der Politik sei es jetzt, Regelungen zu schaffen, die eine angemessene Hilfe für Schwerstkranke und Sterbende sichert.„Wir müssen sehr genau darauf achten, dass die Autoren des verbotenen § 217 StGB nicht erneut versuchen,mit einer strikten Neuformulierung die Entscheidungsfreiheit von Sterbewilligen einzuengen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Gebote unserer Verfassung zu unterlaufen. Die ersten Schritte dahin sind schon zu erkennen.“

Norbert Reitz – Mitglied des Sprecherkreises und Pressesprecher der Säkularen Sozis

Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament

Ein Kommentar von unserem Bundessprecher Rolf Schwanitz (Sachsen)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe endet nun in Deutschland eine Kontroverse, die sich über viele Jahre hingezogen hat. Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach ebenso schwerer wie emotionaler Debatte ein Gesetz verabschiedet, das nur als Suizidhilfeverbotsgesetz bezeichnet werden kann. Das Urteil der Verfassungsrichter darüber ist klar und eindeutig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so die Richter, umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, sein leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (PE Nr. 12/2020 BVerfG vom 26.02.2020) Mit diesem Urteil wird die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot beendet und auch das Recht von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland durchgesetzt. Zugleich ist nun auch klar, dass ein Recht auf Sterbehilfe nicht auf vorgefasste Fallkonstellationen, zum Beispiel auf schwere Erkrankungen, die unweigerlich zum Tode führen, begrenzt werden darf. Maßstab ist allein die freie Entscheidung des Einzelnen über sich selbst. Bei aller Freude über diesen Erfolg für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht übersehen werden, dass dieses Urteil auch eine deutliche Ermahnung und ein kritischer Weckruf an den Deutschen Bundestag ist. „Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament“ weiterlesen