Kirchliches Arbeitsrecht – zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft – eine Analyse!

Dienstag den 05. September, 18 Uhr – Kooperative und hybride Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Münster und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Münster/Münsterland.

Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den „Dauerbrennern“ in der rechtspolitischen Diskussion. Ob Wiederheirat, Kirchenaustritt oder der offene Umgang mit der eigenen Homosexualität – immer wieder mussten sich in den vergangenen Jahrzehnten deutsche und europäische Gerichte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen befassen, die die Kirchen an private Lebensentscheidungen ihrer Beschäftigten knüpften.

Während die Rechtsprechung den Ton gegenüber den Kirchen verschärfte, reformierten auch die Kirchen selbst ihre Regelungen. Gab es in den evangelischen Kirchen schon länger relativ liberale Grundsätze, hat sich im vergangenen Jahr auch die katholische Kirche ein neues Arbeitsrecht gegeben.

Wie ist der aktuelle Stand im kirchlichen Arbeitsrecht? Braucht es überhaupt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht? Sichert es die Religionsfreiheit all derer, die sich in den Kirchen engagieren – oder verletztes im Gegenteil das Persönlichkeitsrecht derer, die im kirchlichen Dienst arbeiten?

Klar ist: Die Kirchen gehören – nicht zuletzt über ihre Sozialverbände – zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffen jeweils Hundertausende.

Mit:

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth

Sebastian Koppers, sozialfachlicher Vorstand Caritas Münster

Thomas Meißner, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Münsterland

Dienstag, den 05.09.2023 – 18 Uhr

Hörsaal JUR 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster

Zugleich Live Per Zoom: Anmeldung unter asj@spd-muenster.de

26. November: Säkulares Doppel in Leipzig – Bundestreffen und AKHS-Veranstaltung

Am Samstag den 26. November veranstaltet das Netzwerk der Säkularen Sozis sein Bundestreffen in Leipzig. Mit einem Vortrag des Religionssoziologen Prof. Gert Pickel soll die Säkulare Szene in Deutschland genauer betrachtet werden. Wer sind Säkulare und wie sind sie in Deutschland organisiert? Außerdem wird das kirchliche Sonderarbeitsrecht erneut zur Debatte stehen. Unter der Moderation von Daniela Kolbe wird Edda Busse von der Mitarbeitendenvertretungen der Diakonie die besonderen Arbeitsbedingungen unter den kirchlichen Loyalitätsobligenheiten schildern.

Im Anschluss an das Treffen findet um die erste Veranstaltung des AK Säkularität und Humanismus der Bundes-SPD statt. Bei der divers besetzten Podiumsdiskussion geht es um die Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Wie kann dem Verfassungsauftrag endlich Genüge getan werden? Die Moderatorin Dr. Lale Akgün diskutiert mit Karin Kortmann vom AK-Christen in der SPD, dem Religionswissenschaftler Prof. Horst Junginger, Philipp Möller vom Zentralrat der Konfessionsfreien, Markus Kasseckert vom Bund der Steuerzahler und Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union.

Ort: Galerie KUB, Forum für zeitbasierte Kunst und politische Kultur
Kantstr. 18, 04275 Leipzig

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Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

Ein Kommentar von Dr. Sabrina Seidler (NRW) und dem Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW (hpd)

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts ― auch bekannt als „Dritter Weg“ ― offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland beschäftigen über ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und ihre Wirtschaftsunternehmen mindestens 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 55.000 Einrichtungen. Damit sind sie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Die Finanzierung der meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhäuser, Altenheime) erfolgt dabei zu 100% aus öffentlichen Mitteln, selbst das „Aushängeschild“ Kindergärten wird nur zu einem sehr geringen Teil kirchlich bezuschußt.

In diesen Einrichtungen gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, was die Angestellten zu Arbeitnehmern minderen Rechts macht. Aus naheliegenden Gründen sollte die Beseitigung dieser Form der Diskriminierung an und für sich ein Herzensthema der SPD sein. So äußert sich auch die Juristin und ehemalige Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der 2012 gegründeten Initiative GerDia: „Die offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe ist ein Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf.“

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Kirchliches Arbeits(un)recht auf dem Prüfstand – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Bericht der Online-Veranstaltung vom 2. Dezember bei den Düsseldorfer Jusos, AsJ, AFA, ASF, ASG und Säkularen Sozis

Am 2.12. fand die von langer Hand geplante und mit großer Spannung erwartete Veranstaltung der Jusos Düsseldorf zum Thema „Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz!?“ online und unter großer Beteiligung statt.

In Kooperation mit AsJ, AFA, ASF und ASG in Düsseldorf sowie dem Netzwerk der Säkularen Sozis Düsseldorf/Mettmann war es den Jusos der NRW-Landeshauptstadt gelungen, Mario Gembus, Mitarbeiter der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Diakonie und Caritas, als fachkundigen Referenten für diesen Themenabend zu gewinnen. Bevor Mario Gembus mit seiner Präsentation starten konnte, hatte die neu in den Bundestag gewählte Düsseldorfer Genossin, Juristin und langjährige Gewerkschaftssekretärin, Zanda Martens, Gelegenheit, eine kurze thematische Einführung zu geben.

Die frischgebackene Bundestagsabgeordnete lenkte den Blick dabei auch auf den entsprechenden Passus des aktuellen Koalitionsvertrags. Die dort verwandte Formulierung einer „Prüfung“ des kirchlichen Arbeitsrechts „gemeinsam mit den Kirchen“ (Koalitionsvertrag, S. 71) bewertete sie sinngemäß als eine eher weiche und zu wenig konkrete Aussage.

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Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

„Es gibt keinen vernünftigen und fairen Grund für ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht“

Impulsbeitrag von Martin Nestele

Mein Name ist Martin Nestele. Ich arbeite in der Altenpflege. Bin Mitarbeitervertreter in einer diakonischen Einrichtung und stellvertretender Landesfachbereichsvorsitzender, FB3 von ver.di-Baden-Württemberg. Zudem kenne ich auch als Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Württemberg den 3. Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ganz praktisch.

Mit dem „Weg“ ist der Weg der Arbeitsrechtssetzung der Tarife gemeint. Wenn es den 3. Weg gibt, dann gibt es mindestens noch 2 andere Wege:

  1. Weg: Festlegung zwischen einzelnem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in, sprich AG diktiert
  2. Weg: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband handeln TV aus
  3. Weg: Aufgrund eines kirchlichen Gesetzes wird in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt: Paritätisch besetzt aus Dienstgebern und MAV-VertreterInnen. Ohne Streik und Aussperrung. Zusammensetzung und Spielregeln über ein kirchliches Gesetz.
    Ergebnis sind hier nicht Tarifverträge, sondern sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien, die auch nicht die rechtliche Qualität von Tarifverträgen haben.

Der 3. Weg kennt keine Tarifverträge und kein Betriebsverfassungsgesetz.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Religionsgemeinschaften und ihre caritativen Einrichtungen nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt in § 118, Abs. 2 Religionsgemeinschaften von der Anwendung aus.

Grundlage dafür ist im Grundgesetz das Recht von Religionsgemeinschaften auf die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Das steht im Artikel 140 GG. Dort steht, dass die entsprechende Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung für das GG übernommen wurde. Juristinnen und Juristen streiten sich darüber was das konkret bedeutet. Die Kirchen haben es jedenfalls im Laufe der Zeit in der Bundesrepublik geschafft, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auch auf das Arbeitsrecht für die Beschäftigten in Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas ausgeweitet wurde. Eben auf die Betriebsverfassung, die Unternehmensmitbestimmung und das Tarifrecht. Als ideologische Begründung dient dazu eine sogenannte „Dienstgemeinschaft“. Man will damit letztlich darlegen, dass es bei Kirchen, Diakonie und Caritas keine Interessenunterschiede zwischen Kapital und Arbeit gäbe.

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Kirchliches Arbeitsrecht – ein Pflegefall? Online- Veranstaltung im April

Zur Situation des Sondertarifrechts der Kirchen am Beispiel der Pflege – 22. April, 19.30 Uhr

Der Beschluss der Caritas im Februar diesen Jahres, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege nicht zuzustimmen, hat für Furore gesorgt. Gewerkschaften und andere Verbände haben diese Verhinderung eines Flächentarifvertrages für Pflegekräfte kritisiert. Basis dieser Entscheidungsfindung ist das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht, das im Tarifrecht eine Zustimmungspflicht der arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen vorsieht. Ist dieses Sonderrecht für Kirchen in Sachen Tarifverträge noch zeitgemäß? Können Tarifverträge Ausbeutung in der Pflege verhindern? Wie ist die Situation in Baden-Württemberg?

Mit Martin Nestele (stellvertretender ver.di-Landesfachbereichsvorsitzender und Vorstand AVMAG, Diakonie Württemberg) und Nils Opitz-Leifheit (Präsidium des AWO Bundesverbandes und Bezirksvorsitzender AWO-Württemberg).

Moderation: Adrian Gillmann (Säkulare Sozis BaWü und GEW)

In Kooperation mit dem DGB Heidelberg Rhein-Neckar

Caritas-Aus für bundesweiten Pflegetarifvertrag: Kirchlicher Sonderweg im Arbeitsrecht – Raus!

Die Caritas hat mit ihrer Ablehnung eines bundesweiten Tarifvertrags für die Pflege bewiesen, dass die Sonderstellungen der Kirchen im Arbeitsrecht negative Folgen für Flächentarifvereinbarungen und letztendlich die Beschäftigten in den sozialen Einrichtungen haben. An den Verhandlungen beteiligte Gewerkschaften kritisieren die Haltung des christlichen Wohlfahrtsverbandes scharf.

„Das ist ein bitterer Tag für die Beschäftigten in der Pflege“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel das Votum der Caritas. Der christliche Wohlfahrtsverband lehnt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des von ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BVAP) ausgehandelten Tarifvertrags für die Altenpflege ab. „Damit ist heute die große Chance vertan worden, die Arbeit in der Pflege nachhaltig aufzuwerten.“

Quelle: DGB.de

Eine Einigung zwischen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften hätte ab August 2021 für Mindestentgelte und eine bessere Absicherung der Beschäftigten gesorgt.

Diese tariflichen Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der Pflege, wollte die Caritas nicht mittragen und hat damit eine bundesweite Regelung verhindert, denn gesetzlich müssen die Arbeitsrechtskommissionen der Kirchen in den entsprechenden Branchen einer einheitlichen Regelung zustimmen. Der Sonderstatus der Kirchen ist an dieser Stelle weder mit Religionsfreiheit noch Tarifautonomie zu erklären, sondern fußt auf den Privilegien im Arbeitsrecht, die Gewerkschaften und Säkulare schon seit Längerem kritisieren.

Bei ihrem Online-Bundestreffen haben die Säkularen Sozis erneut beschlossen Seit‘ an Seit‘ mit den Gewerkschaften für eine Beendigung des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht zu kämpfen. Im Folgenden der Antrag im Wortlaut:

Sonderstellung der Kirchen beim Arbeitsrecht beenden
  1. Die als „Dritter Weg“ bezeichnete kirchliche Neben-rechtsordnung im Arbeitsrecht ist abzuschaffen und den Beschäftigtender Kirchen sind die vollengewerkschaftlichen Rechte wie in weltlichen Betrieben zuzugestehen.
  2. Es sind unverzüglich Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen.
  3. Das Streikrecht ist als Teil der Tarifautonomie auch den Beschäftigten in kirch-lichen Einrichtungen zu gewährleisten, denn nur so können Löhne und Arbeits-bedingungen gleichgewichtig und auf Augenhöhe ausgehandelt werden;
  4. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung müssen auch inkirchlichen Einrichtungenvolle Anwendung finden und der „Tendenzschutz“ ist auf die Beschäftigten imengeren „Verkündungsauftrag“ der Kirchen zu begrenzen. Die Sonderstellung der Kirchen beim Arbeitsrecht kann man in folgende drei wesentliche Bereiche gliedern: Betriebsverfassungsgesetz, Recht auf Tarifverträge und Streik sowie engere Fassung des Tendenzschutzes.
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Frankfurter Begegnungen: Bericht des Bundestreffens 2019

Das Bundestreffen 2019 am 9. November in Frankfurt war ein Treffen voller Begegnungen, denn es nahmen neben dem Sprecherkreis und Säkularen Sozis auch viele Gäste teil, wie etwa Engagierte der AG Säkulare Organisationen Hessen, der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz und die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel.

Es wurden sowohl eine Frankfurter Erklärung als auch die Strukturierung des Sprecherkreises, mit Bestätigung der Vorsitzenden sowie neu hinzugewählten Sprechern beschlossen, die ganz im Zeichen einer möglichen Anerkennung eines Arbeitskreises von Säkularen in der SPD stehen.

Nach der Begrüßung durch Lale Akgün und Adrian Gillmann, einem Zitat aus der „Bibel der Atheisten“ und der Verabschiedung der Tagesordnung, erfolgten Grußworte von Martin Wagner, dem Landesvorsitzenden des IBKA und Vertreters der AG Säkulare Organisationen Hessen, der SPD-Landtagsabgeordneten und Landtagsvizepräsidentin Heike Hofmann sowie dem Stadverordneten Gregor Amann, einem der lokalen Unterstützer der Säkularen Sozis.

Martin Wagner (c)hofbbs

Martin Wagner wies in seinem Grußwort auf die historische Bedeutung des 9. November hin. Dieser Tag erinnere sowohl an dunkle als auch an freudige Ereignisse. Die Sozialdemokraten müssten auch künftig säkulare Positionen in ihrer Partei zu ihrem Recht kommen lassen. Schon die Paulskirchenversammlung in Frankfurt habe im Jahre 1848 Religionsfreiheit für alle Deutschen festgelegt. Dazu gehöre auch die Freiheit von Religion. Die Trennung von Staat und Kirche bleibe eine notwendige Voraussetzung. Wagner kritisiert die Religionspolitische Jahrestagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, die sich mit einer angeblich neuen Religionspolitik befassen wolle, von der aber eher eine Verfestigung überkommener Strukturen zu erwarten sei. Es gebe deshalb für die Säkularen noch viel zu tun in der SPD. Dafür wünsche er dem künftigen Arbeitskreis Mut, Ausdauer und Erfolg.

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Für ein partnerschaftliches Verhältnis von Religion und Politik, aber auch für weltanschauliche Neutralität des Staates, sprach sich die Landtagsvizepräsidentin Heike Hofmann aus. So habe sich der kirchenpolitische Beirat der Landes-SPD, deren Sprecherin sie ist, bei der gegenwärtigen Verfassungsdiskussion in Hessen  gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung ausgesprochen.

Bei einem Bevölkerungsanteil von 37 Prozent religiös nicht gebundener Bürger müsse man auch deren Interessen berücksichtigen. Die SPD habe in Hessen die Einführung eines Islamkundeunterrichts unterstützt, betonte Hofmann. Gleichzeitig kritisierte sie den sogenannten 3. Weg der Kirchen, der Sozialdemokraten schwer zu vermitteln sein. Man müsse auf die Gewerkschaften einwirken, bei tarifvertraglichen Vereinbarungen die Wahrung gesetzlicher Vorschriften auch für kirchliche Mitarbeiter durchzusetzen.

Gregor Amann (c)hofbbs

Jede Religion müsse durch den Staat gleich und neutral behandelt werden, betonte Gregor Amann zu Beginn der Tagung, aber leider sei die staatliche Neutralität nicht in wünschenswertem Maße realisiert. Auf seinen Antrag hatte der SPD-Unterbezirk die Initiative auf Einsetzung eines Säkularen Arbeitskreises auf Bundesebene mit breiter Mehrheit beschlossen. Er hoffe, dass sich diesem Antrag viele weitere Untergliederungen und Delegierte beim Bundesparteitag im Dezember anschließen. „Frankfurter Begegnungen: Bericht des Bundestreffens 2019“ weiterlesen

Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!

Das Bundestreffen der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten findet dieses Jahr am 27. Oktober 2017  in Köln statt.

In den letzten Monaten haben unsere „Eulen“ mächtig Rückenwind erfahren, denn es meldeten sich nicht nur Abgeordnete und Unterstützerinnen, die unseren Wunsch nach innerparteilicher Anerkennung teilen, sondern es wurde auch eine Gruppe in Berlin neu gegründet und wir dürfen vermehrt in offiziellen Parteihäusern logieren. So auch in Köln, weshalb den Aktiven vor Ort unser Dank gilt!

Wir widmen uns in diesem Jahr dem Schwerpunkt des religiös-kirchlichen Arbeitsrechtes und einem „Arbeitsrecht für alle“. Hierzu wird unsere Unterstützerin und langjährige Gerdia-Aktivistin (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) Ingrid Matthäus-Meier einen Impulsvortrag halten.

Neben Gästen aus unserem Unterstützerkreis sowie dem Säkularen Netzwerk NRW, erwarten wir Diana Siebert von den Säkularen Grünen und Aktive der Schülerinnenvertretung des Gymnasiums Borken. Mit allen wollen wir über moderne Religions- und Weltanschauungspolitik sprechen. „Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!“ weiterlesen