Berliner Resolution 2021

Saekulare Sozis Bundestreffen Berlin 2021-10-30, Fotografie Evelin Frerk

Beschlossen am 30. Oktober 2021 in Berlin

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist erfreut, dass die nächste Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gebildet wird, weil sich damit die Hoffnung verbindet, dass säkulare Themen und Sichtweisen eine bessere Resonanz finden als in der
bisherigen Großen Koalition. Das Netzwerk erwartet, dass in den nun anstehenden Koalitionsverhandlungen folgende Themen angesprochen und gelöst werden:

  1. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Gesetz von 2015 zum sogenannten Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ersatzlos aufzuheben, ist es notwendig, dass der neu gewählte Bundestag ein Gesetz zu diesem gesellschafts- und gesundheitspolitisch wichtigen Thema beschließt, das den liberalen Vorgaben des BVerfG entspricht.
  2. Das sog. „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ des § 219a im Strafgesetzbuch ist ersatzlos zu streichen.
  3. Der Verfassungsauftrag in Artikel 140 des Grundgesetzes, die sog. Staatsleistungen an die Kirchen (als Ausgleich für Enteignungen im Rahmen der napoleonischen Kriege und danach durch ein Bundesgesetz abzuschaffen, muss endlich umgesetzt werden. Länderparlamente können erst dann aktiv werden, wenn der Bundestag ein Grundlagengesetz beschlossen hat.
  4. Die generelle Ausnahme kirchlicher Arbeitgeber vom Betriebsverfassungsgesetz in § 118, Abs.2 ist zu streichen und auf die Bereiche der religiösen Verkündung zu begrenzen, also entsprechen dem Tendenzschutz in § 18 Abs.1, damit Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten künftig ebenso Streik- und Mitbestimmungsrechte haben wie alle anderen Arbeitnehmer*innen; zugleich wird damit eine Wettbewerbsverzerrung zu Betrieben freier und öffentlicher Träger solcher Einrichtungen beendet.
  5. Sexueller Missbrauch in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen muss zwingend von staatlichen Justizorganen aufgeklärt und geahndet werden. Wir fordern eine unabhängige Aufarbeitungskommission auf gesetzlicher Grundlage für bereits verjährtes Unrecht in kirchlichen Einrichtungen ebenso wie in anderen Tatkontexten. Solche Verbrechen an Schutzbefohlenen und Kindern dürfen nicht länger kircheninternen Regelungen überlassen bleiben. Wir unterstützen die Opfer bei ihren Forderungen nach Aufklärung, Hilfe und Entschädigung. Die Arbeit von Betroffeneninitiativen muss aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Safe Abortion Day in NRW: Weg mit §218!

Die größte Landesgruppe des Netzwerks der Säkularen Sozis hat mehrheitlich entschieden, dem Beispiel vieler anderer namhafter Organisationen zu folgen und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung beizutreten.

Und seit heute, dem internationalen Safe Abortion Day, sind die Säkularen Sozis NRW nun auch offiziell Unterstützer des Aufrufs „Weg mit 218“.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wurde im Jahre 2012 gegründet und bildet einen breiten Zusammenschluß aus Beratungsstellen, feministischen, politischen und säkularen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen.

Seit 2012 organisiert das Bündnis u.a. Proteste gegen den alljährlich stattfindenden, bundesweiten „Marsch für das Leben“, der – von christlichen FundamentalistInnen organisiert – stets im September am Bundeskanzleramt in Berlin seinen Ausgang nimmt.

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Forderung erneuert: Säkulare Sozis nach wie vor für die Abschaffung von §219a

Auf Ihrem Online-Bundestreffen 2021 haben die Säkularen Sozis ihren Beschluss von 2018 zur Abschaffung von §219a, der die Kenntlichmachung von Abtreibungsangeboten kriminalisiert, erneuert. Wie damals in Köln votierten die Genossinnen und Genossen dafür,das unsägliche Werbe- und Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber medizinisch informieren wollen, endlich abzuschaffen.

Die halbseidene Reform des §219a durch die Große Koalition, welche vor allem durch Druck der CDU/CSU verwässert wurde, hat aus Sicht der Säkularen nur ein minimales strafbefreites Informationsrecht über Landesärztekammern und Verlautbarung des Angebotes von Schwangerschaftsabbrüchen geschaffen, was weder für Rechtssicherheit noch eine ausreichende Informationsfreiheit sorgt.

Der Antrag im Wortlaut:

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzt sich dafür ein, dass § 219a aus dem StGB gestrichen wird.

Begründung:

Nach §219a Abs. 1 StGB genügt bereits die „Information“ über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des „Anbietens“. Damit gilt ein Verbot für Ärzte und Kliniken, zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ein legaler Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, welche Methoden es gibt, welche Risiken der Eingriff birgt und dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“

Religiöse, aber auch philosophisch begründete Tabuisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen und der Information über die Durchführung selbiger können in einem säkularen Staat keine Legitimationsgrundlage für mit Kriminalstrafe bewehrte Verbote sein. Mit dem Erlass einer moralisierenden, auf die Durchsetzung einer religiös-weltanschaulich bestimmten Sittlichkeit bezogenen Strafnorm, überschreitet der Staat seine Kompetenzen.“

(…) Der §219a folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind.

Quellen: hpd, ifw

Frankfurter Begegnungen: Bericht des Bundestreffens 2019

Das Bundestreffen 2019 am 9. November in Frankfurt war ein Treffen voller Begegnungen, denn es nahmen neben dem Sprecherkreis und Säkularen Sozis auch viele Gäste teil, wie etwa Engagierte der AG Säkulare Organisationen Hessen, der Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz und die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel.

Es wurden sowohl eine Frankfurter Erklärung als auch die Strukturierung des Sprecherkreises, mit Bestätigung der Vorsitzenden sowie neu hinzugewählten Sprechern beschlossen, die ganz im Zeichen einer möglichen Anerkennung eines Arbeitskreises von Säkularen in der SPD stehen.

Nach der Begrüßung durch Lale Akgün und Adrian Gillmann, einem Zitat aus der „Bibel der Atheisten“ und der Verabschiedung der Tagesordnung, erfolgten Grußworte von Martin Wagner, dem Landesvorsitzenden des IBKA und Vertreters der AG Säkulare Organisationen Hessen, der SPD-Landtagsabgeordneten und Landtagsvizepräsidentin Heike Hofmann sowie dem Stadverordneten Gregor Amann, einem der lokalen Unterstützer der Säkularen Sozis.

Martin Wagner (c)hofbbs

Martin Wagner wies in seinem Grußwort auf die historische Bedeutung des 9. November hin. Dieser Tag erinnere sowohl an dunkle als auch an freudige Ereignisse. Die Sozialdemokraten müssten auch künftig säkulare Positionen in ihrer Partei zu ihrem Recht kommen lassen. Schon die Paulskirchenversammlung in Frankfurt habe im Jahre 1848 Religionsfreiheit für alle Deutschen festgelegt. Dazu gehöre auch die Freiheit von Religion. Die Trennung von Staat und Kirche bleibe eine notwendige Voraussetzung. Wagner kritisiert die Religionspolitische Jahrestagung der Friedrich-Ebert-Stiftung, die sich mit einer angeblich neuen Religionspolitik befassen wolle, von der aber eher eine Verfestigung überkommener Strukturen zu erwarten sei. Es gebe deshalb für die Säkularen noch viel zu tun in der SPD. Dafür wünsche er dem künftigen Arbeitskreis Mut, Ausdauer und Erfolg.

(c)hofbbs

Für ein partnerschaftliches Verhältnis von Religion und Politik, aber auch für weltanschauliche Neutralität des Staates, sprach sich die Landtagsvizepräsidentin Heike Hofmann aus. So habe sich der kirchenpolitische Beirat der Landes-SPD, deren Sprecherin sie ist, bei der gegenwärtigen Verfassungsdiskussion in Hessen  gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung ausgesprochen.

Bei einem Bevölkerungsanteil von 37 Prozent religiös nicht gebundener Bürger müsse man auch deren Interessen berücksichtigen. Die SPD habe in Hessen die Einführung eines Islamkundeunterrichts unterstützt, betonte Hofmann. Gleichzeitig kritisierte sie den sogenannten 3. Weg der Kirchen, der Sozialdemokraten schwer zu vermitteln sein. Man müsse auf die Gewerkschaften einwirken, bei tarifvertraglichen Vereinbarungen die Wahrung gesetzlicher Vorschriften auch für kirchliche Mitarbeiter durchzusetzen.

Gregor Amann (c)hofbbs

Jede Religion müsse durch den Staat gleich und neutral behandelt werden, betonte Gregor Amann zu Beginn der Tagung, aber leider sei die staatliche Neutralität nicht in wünschenswertem Maße realisiert. Auf seinen Antrag hatte der SPD-Unterbezirk die Initiative auf Einsetzung eines Säkularen Arbeitskreises auf Bundesebene mit breiter Mehrheit beschlossen. Er hoffe, dass sich diesem Antrag viele weitere Untergliederungen und Delegierte beim Bundesparteitag im Dezember anschließen. „Frankfurter Begegnungen: Bericht des Bundestreffens 2019“ weiterlesen

Paragraf 219a abschaffen: JA und NEIN zur umstrittenen Reform

Dr. Nina Scheer_c_Benno Kraehahn

Hilde Mattheis_c_privat

 

 

 

 

 

Dieses Jahr im Februar hat der Bundestag die Reform des §219a StGB mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Diesem Beschluss der Großen Koalition ging ein Diskussionsprozess voraus, in dem erneut zahlreiche gesellschaftliche Akteure (darunter die Säkularen Sozis) die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen gefordert hatten.

Besonders der Fall der Gießener Frauenärztin Christina Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, denn ihre strafrechtliche Verurteilung aufgrund von §219a wurde vom Landgericht in Gießen bestätigt. Der Richter, selbst nicht begeistert von seinem Urteil, empfahl es wie einen Ehrentitel zu tragen. Über ihre Erfahrungen als engagierte Frauenärztin, die ins Visier von selbstbezeichneten „Lebensschützern“ geraten war, hat sie daraufhin ihr „Tagebuch einer Frauenärztin“ veröffentlicht.

Die neue Reform erlaubt Ärztinnen und Ärzten zwar anzugeben, dass sie einen medizinischen Schwangerschaftsabbruch durchführen, aber für weitergehende Informationen müssen sie jedoch auf Behörden und Beratungsstellen sowie zentrale Listen verweisen. Es bleibt weiterhin unklar, wo die Grenze zwischen unerlaubter Werbung und nun begrenzt erlaubter Information verlaufen soll, weshalb Grüne, FDP und Linke sogar eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Erwägung ziehen.

Die Reform, die keine ist, war ein Kompromiss, der leider nicht unter Aufhebung des Fraktionszwanges abgestimmt wurde. Wäre es allein nach der SPD-Fraktion gegangen, wäre die Streichung des Paragrafen wohl erfolgt, aber leider gab die Fraktion dem Koalitionszwang, unter großen Bedenken, nach. Trotzdem ließen es sich sechs SPD-Bundestagsabgeordnete, darunter Florian Post und Hilde Mattheis, nicht nehmen, mit NEIN zu stimmen.

Die Stellungnahmen der Bundestagsabgeordneten Dr. Nina Scheer, Umweltpolitikerin aus Schleswig-Holstein, und Hilde Mattheis, Vorsitzende des Forums Demokratische Linke 21, verdeutlichen, wie schwer der Entscheidungsprozess war und dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Zusammen mit anderen, werden sich die Säkularen Sozis weiterhin für die Streichung des Paragrafen einsetzen. „Paragraf 219a abschaffen: JA und NEIN zur umstrittenen Reform“ weiterlesen

Beschluss des Bundestreffens in Köln: Paragraf 219a abschaffen!

Die Säkularen Sozis haben sich auf Ihrem Bundestreffen in Köln klar für die Abschaffung des Paragrafen 219 ausgesprochen. Außerdem fordern wir einen freien Zugang zu allen medizinischen wie psychologischen Informationen, damit Fachleute nicht strafbewehrten Verdächtigungen ausgesetzt werden oder es sogar zu Anzeigen wie Verfahren kommt.

Damit stehen wir Seit‘ an Seit‘ mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und auch vielen jungen SPD-Abgeordneten, die endlich Taten sehen wollen. Die Unterschriftenaktion der Jusos unterstützen wir und hoffen auf einen klaren politischen Kurs seitens der SPD.

Antrag im Wortlaut:

Abschaffung des Paragraphen 219a –

Informationsfreiheit bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen

Der §219a StGB stellt die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe. Dass hierunter jedoch ebenso die Weitergabe sachlicher wie medizinischer Informationen fallen, hat die Bestätigung eines Urteils gegen die Gynäkologin Kristina Hänel in Hessen gezeigt. Der urteilende Strafrichter kritisierte die Fehlerhaftigkeit des Gesetzes und gab der Verurteilten mit auf den Weg, „das Urteil zu tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“! „Beschluss des Bundestreffens in Köln: Paragraf 219a abschaffen!“ weiterlesen