Ethik/Religionskunde – besser gemeinsam! „Die Frage ist nicht ob, sondern wann das integrative Schulfach kommt.“ — Alexander Unser

Am 6. Mai fand unsere Tagung in Kooperation mit der gbs-Hochschulgruppe Münster an der dortigen Universität statt. Ein ausführlicher Beitrag von Jonas Pödl und Lisa V. Skutella zu diesem Thementag findet sich auch beim Humanistischen Pressedienst (hpd).

Ziel der Veranstaltung war es, jenseits der existierenden Alternativ- oder Ersatzfächer für konfessionellen Religionsunterricht in den Bundesländern, einmal ein integratives Dialogfach auszudiskutieren, das konfessionelle und weltanschauliche Separierung überwindet. Ein Fach, besser gemeinsam?

Am Vormittag führten die Professorin für Religionswissenschaft Wanda Alberts von der Universität Hannover und der Sozialethiker Professor Hartmut Kreß von der Universität Bonn, moderiert von Björn Luig (gbs) und Adrian Gillmann (Säkulare Sozis), in die unterschiedlichen fachlichen Aspekte einer Religionskunde respektive Ethik ein. Beide sind für die aktuellen Standardwerke „Handbuch Religionskunde“ (2023) und „Ethikunterricht oder Religionsunterricht“ als Herausgebende beziehungsweise Verfasser verantwortlich, die als Ebooks zudem gratis erhältlich sind.

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Ethik/Religionskunde – besser gemeinsam, am 6. Mai in Münster!

(c)susanne_petersen

Jahrestagung der Säkularen Sozis am 5. und 6. Mai 2023 in Münster, in Kooperation mit der gbs-Hochschulsgruppe Münster.

6. Mai: Beginn 09.30 Uhr, Vorträge ab 10.00 Uhr, Podiumsdiskussion um 14.30 Uhr (Details zum Ablauf s.u.)

Raum F2, Fürstenberghaus am Domplatz, Uni Münster

Im Fokus steht eine Frage, die das Verhältnis Staat-Kirche im Kern betrifft: die Zukunft des Religionsunterrichts. Schon länger wird ja über ein gemeinsames Fach diskutiert. Bisher sind diese Diskussionen jedoch immer – mit Ausnahme der Bundesländer, die unter die Bremer Klausel fallen – an der Verfassungsgarantie für den Bekenntnisunterricht zerschellt.  

Deshalb wollen wir die Frage von der anderen Seite her aufziehen. Primär wollen wir gemeinsam mit der gbs-Hochschulgruppe die Notwendigkeit eines integrativen Dialogfachs „Ethik/Religionskunde“ für eine zeitgemäße Bildungspolitik diskutieren. 

Erst im zweiten Schritt wollen wir seine Umsetzungschancen, etwa durch die Einführung von GG-konformen bekenntnisfreien Schulen, die an die SPD-Tradition der Weltlichen Schulen in der Weimarer Republik anknüpfen, erörtern. Natürlich wird die Situation in NRW mit zwei etwa gleich starken, jedoch rapide schrumpfenden Kirchen, und einem hohen Anteil von Migrant*innen eine besondere Rolle spielen.  

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NRW: Ethik/Religionskunde für alle – Eine Vision gewinnt Kontur

Ein gemeinsamer Ethik-Unterricht für alle Schüler:innen anstelle des Religions-unterrichts ist ja eine alte Forderung der Freidenkerbewegung und der weltlichen Schulbewegung in der SPD. Da der konfessionelle Religionsunterricht nach der NS-Zeit und dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik ein kraftvolles Revival erlebte, dauerte es jedoch in vielen Bundesländern lange, bis für die „Religions-abmelder“ wenigstens eine Alternative, meistens in Form eines „Ersatzfaches“, etabliert werden konnte. Nur in wenigen Ländern gelang es, begünstigt durch die Bremer Klausel, ein gemeinsames Wertefach einzuführen. Weitergehende Forderungen der Säkularen verhallten bislang, zum Teil auch deshalb, weil man primär religions- und kirchenkritisch argumentierte, die weltanschauliche Gerechtigkeit betonte und erfolglos am „Verfassungszaun rüttelte“.

Nun scheint sich in NRW, traditionell eine Hochburg des bikonfessionellen Systems, vor der Landtagswahl im Mai der Wind zu drehen. Mehrere begün-stigende Faktoren treffen aufeinander: Die Grünen und auch die FDP haben die Forderung nach einem Ethikunterricht für alle im Wahlprogramm. Die SPD zeigt sich mittlerweile dank des Engagements der Säkularen Sozis mindestens aufgeschlossen, das Thema ernsthaft zu diskutieren. Hier überzeugt weniger die alte Freidenkerposition „Religiöse Märchen und Mission haben in der Schule nichts verloren“ als die Einsicht in die bildungspolitische Notwendigkeit, den Spaltungstendenzen in der pluralistischen Gesellschaft entgegenzuarbeiten, indem in einem offenen Werteunterricht miteinander, nicht übereinander geredet wird und eine gemeinsame, auf den Menschenrechten gegründete Wertebasis erarbeitet wird. Selbstverständlich gehören dann dazu auch religiöse ethische Traditionen.

Die Förderung der religiös-kulturellen Identität, vor zehn Jahren noch positiv in der Bildungspolitik diskutiert, wird aufgrund der Auswüchse der Identitäts-politik zunehmend kritisch gesehen – auch wenn die Identitätspolitik namentlich in der Rassismusdebatte nach wie vor merkwürdige „woke“ Blüten treibt.

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Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (Korso) hatte am 23. Juli zu einer weiteren öffentlichen Online-Themenwerkstatt „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ eingeladen, worüber auch der hpd berichtet hat. (Korso-Cloud-Materialien zur Themenwerkstatt)

Neben dem Ethikprofessor und kritischen evangelischen Theologen Hartmut Kreß, war unser Hamburger Bundessprecher Gerhard Lein aufgerufen einen Impuls zum Hamburger „Religionsunterricht für alle“ beizutragen. Das Ergebnis des Treffens, an dem sich zahlreiche Säkulare Sozis beteiligten, ist ein Konsens über die säkulare Forderung nach einer Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen: „Gemeinsam statt getrennt!

Hartmus Kreß nahm zur Verfassungslage Stellung, denn kein einziger Staat hat den Religionsuntericht wie Deutschland in seiner Verfassung – Artikel 7, Absatz 3 – als ordentliches Lehrfach verankert. Die historische Debatte innerhalb des Parlamentarischen Rates, die sich besonders am Religionsunterriht enzündete, hatte 1949 zur Folge, dass immerhin die Garantie der Theologischen Fakultäten wegfiel und die Gestaltung des Religionsunterrichts nunmehr nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und nicht mehr nach den Grundsätzen der Kirchen erfolgen sollte. Was erhalten blieb, war die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts.

Diese Garantie würde nach Kreß jedoch sachlogisch nicht in die individuellen Menschen- und Freiheitsrechte hineinpassen, also juristisch gesehen etwas fehl am Platze wirken. Auch jenseits solcher verfassungsjuristischer Feinheiten zeigte sich, dass Reformen überfällig sind, denn konfessioneller Unterricht ist ein „Auslaufmodell“. Die kontrafaktische Konservierung von Seiten der Politik ist nicht mehr zeitgemäß.

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Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Hamburg: Religionsunterricht für alle?

Am 4. Mai 2021 fand eine Online-Sitzung des AfB-Vorstandes Hamburg statt. Eingeladen war unter anderem der Ethikprofessor und evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Religionsunterricht für alle ist im Koalitionsvertrag 2020 zwischen SPD und Bündnis 90 die Grünen festgeschrieben (Seite 156 – 158):

„Er wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen.“

Die Umsetzung dieser Erweiterung des RUfa soll mit dem neuen Lehrplan in den Klassen 1-6 erfolgen. Aber das Wie ist jetzt noch unklar, weil es die Religionsgemeinschaften bestimmen. Um uns in der AfB Klarheit zu verschaffen, luden wir zu dieser ZOOM-Sitzung als Referenten
Prof. Dr. Hartmut Kreß ein, der an der Universität Bonn Sozialethik lehrt.
Unter der Überschrift „Religionsunterricht, Religionskunde und Bekenntnisfreie Schule – Klärungsbedarf zum Hamburger Modell“ veröffentlichte er im Dezember 2020 in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ) einen Beitrag, auf den wir durch das Netzwerk der Säkularen Sozis aufmerksam wurden.

Prof. Dr. Kreß zeigte uns kurz die historische Entwicklung als Dauerbaustelle seit 1919 auf, schilderte einige Beispiele aus anderen Bundesländern und die dortigen Probleme und stellte dann den aktuellen Stand bei uns in Hamburg und die sich daraus ergebenen Probleme dar.(s. NJOZ-50-2020 S. 1537-1568 und auch den Anhang hier) In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus: Das Modell hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-6 nicht separiert werden und der Unterricht zur Toleranz verpflichtet. Er ist aber nicht verfassungskonform.

Laut GG Paragraph 7/II haben Erziehungsberechtigte das Recht, über die Teilnahme am Unterricht zu bestimmen. Diese mögliche Abmeldung wird von der Schulbehörde den Eltern nicht mitgeteilt, ein alternatives Angebot wie Ethik oder Philosophieren mit Kindern wird ja auch nicht angeboten. Werden dadurch Grundrechte untergraben für die etwa 50 % der Kinder in den Klassen 1-6 , die keiner Glaubensrichtung angehören? Die eben auch einen Bildungsanspruch haben, den der Identitätsstiftung?

Eine der Lösungsmöglichkeiten neben der Einführung eines Wahlpflichtfaches Ethik/Philosophie sind: Bekenntnisfreie Schulen. Dabei wurde deutlich, dass das Hamburgische Parlament, gestützt auf GG Paragraph 7/III, das Hamburger öffentliche Schulsystem als bekenntnisfrei erklären kann.

„Für die schulische Behandlung religiöser Themen würde hierdurch eine tragfähige Lösung geschaffen, weil ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde eingeführt werden könnte. Abgesehen davon, dass der derzeitige Religionsunterricht für alle aufgrund seiner rechtlichen Fragilität durch ein Normenkontrollverfahren geprüft werden sollte, zeigt sich hier ein
Weg, die angestauten rechts- und bildungspolitischen Fragen zu korrigieren.“
Prof. Dr. Kreß

Weiter wurde diskutiert, dass die Einschränkung der Ausübung der Unterrichtstätigkeit für nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte unklar ist: Diese müssen in absehbarer Zeit in HH Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein. Und – wie sollen diese denn auch säkulare, identitätsstiftende Bildungsangebote vermitteln.

Von Ulla Wolfram, Bundessprecherin (Hamburg)