Kirchliches Arbeitsrecht – zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft – eine Analyse!

Dienstag den 05. September, 18 Uhr – Kooperative und hybride Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Münster und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Münster/Münsterland.

Das kirchliche Arbeitsrecht gehört zu den „Dauerbrennern“ in der rechtspolitischen Diskussion. Ob Wiederheirat, Kirchenaustritt oder der offene Umgang mit der eigenen Homosexualität – immer wieder mussten sich in den vergangenen Jahrzehnten deutsche und europäische Gerichte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen befassen, die die Kirchen an private Lebensentscheidungen ihrer Beschäftigten knüpften.

Während die Rechtsprechung den Ton gegenüber den Kirchen verschärfte, reformierten auch die Kirchen selbst ihre Regelungen. Gab es in den evangelischen Kirchen schon länger relativ liberale Grundsätze, hat sich im vergangenen Jahr auch die katholische Kirche ein neues Arbeitsrecht gegeben.

Wie ist der aktuelle Stand im kirchlichen Arbeitsrecht? Braucht es überhaupt ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht? Sichert es die Religionsfreiheit all derer, die sich in den Kirchen engagieren – oder verletztes im Gegenteil das Persönlichkeitsrecht derer, die im kirchlichen Dienst arbeiten?

Klar ist: Die Kirchen gehören – nicht zuletzt über ihre Sozialverbände – zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, ihre arbeitsrechtlichen Entscheidungen betreffen jeweils Hundertausende.

Mit:

Prof. Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth

Sebastian Koppers, sozialfachlicher Vorstand Caritas Münster

Thomas Meißner, stellvertretender Bezirksgeschäftsführer ver.di Münsterland

Dienstag, den 05.09.2023 – 18 Uhr

Hörsaal JUR 1 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster

Zugleich Live Per Zoom: Anmeldung unter asj@spd-muenster.de

Ethik/Religionskunde – besser gemeinsam! „Die Frage ist nicht ob, sondern wann das integrative Schulfach kommt.“ — Alexander Unser

Am 6. Mai fand unsere Tagung in Kooperation mit der gbs-Hochschulgruppe Münster an der dortigen Universität statt. Ein ausführlicher Beitrag von Jonas Pödl und Lisa V. Skutella zu diesem Thementag findet sich auch beim Humanistischen Pressedienst (hpd).

Ziel der Veranstaltung war es, jenseits der existierenden Alternativ- oder Ersatzfächer für konfessionellen Religionsunterricht in den Bundesländern, einmal ein integratives Dialogfach auszudiskutieren, das konfessionelle und weltanschauliche Separierung überwindet. Ein Fach, besser gemeinsam?

Am Vormittag führten die Professorin für Religionswissenschaft Wanda Alberts von der Universität Hannover und der Sozialethiker Professor Hartmut Kreß von der Universität Bonn, moderiert von Björn Luig (gbs) und Adrian Gillmann (Säkulare Sozis), in die unterschiedlichen fachlichen Aspekte einer Religionskunde respektive Ethik ein. Beide sind für die aktuellen Standardwerke „Handbuch Religionskunde“ (2023) und „Ethikunterricht oder Religionsunterricht“ als Herausgebende beziehungsweise Verfasser verantwortlich, die als Ebooks zudem gratis erhältlich sind.

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Rhein-Sieg-SPD gründet AK Säkularität und Humanismus!

Nach der Gründung des Arbeitskreises Säkularität und Humanismus der SPD auf Bundesebene verstärken sich die Bemühungen an der Parteibasis, den Themen auch auf Länder- und Kreisebene mehr Raum zu geben. Nach einem fast einstimmig gefaßten Beschluß des Kreisparteitages im Rhein-Sieg-Kreis (NRW) lud Sebastian Hartmann, MdB, als Vorsitzender seine Genoss*innen im Unterbezirk zu einer konstituierenden Sitzung ins Parteihaus ein und berichtete aus seiner Arbeit an aktuellen Gesetzgebungsvorhaben im Bundestag. Zu denen gehören neben der Parlamentsreform auch die seit über 100 Jahren von der Weimarer Verfassung wie auch vom Grundgesetz geforderte Ablösung der altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen sowie die Neuregelung der Suizidhilfe. Hier muss die vom Bundesverfassungsgericht verworfene strafrechtliche Regelung verhindert werden.

Ausführlich berichtete Norbert Reitz aus seiner Arbeit im Bundesvorstand des AKSH und ermunterte dazu, aktiv an Veranstaltungen, Diskussionen und Informationsaustausch mit-zu wirken.

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Die staatliche Bekenntnisschule in NRW – Wie man an einem Anachronismus festhält

Online-Veranstaltung des AK Säkulare Sozis Düsseldorf

Was kaum jemand weiß: Nordrhein-Westfalen ist – neben dem Kreis Oldenburg in Niedersachsen – das einzige Bundesland, in dem es noch flächendeckend staatliche Bekenntnisgrundschulen gibt. Noch heute sind 30 % aller Grundschulen in NRW konfessionell gebunden, 90% davon katholisch.

Dabei werden diese Schulen zu 100% staatlich finanziert – die Kirchen steuern keinen Cent zur Finanzierung bei. Dennoch müssen Rektor oder Rektorin bis heute dem Bekenntnis der Schule angehören. Bei der Aufnahme werden entsprechend getaufte Kinder bevorzugt, alle anderen können aufgrund ihrer Konfessionszugehörigkeit abgelehnt werden. Neben den sozialen Folgen ist das Ergebnis oft ein wesentlich längerer Schulweg, aber auch ein signifikant unterschiedlicher Anteil der sozialen Zusammensetzung der Schulen und letztlich unterschiedliche Bildungschancen.

Max Ehlers ist Gründungsmitglied und Sprecher der landesweiten Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ , die sich seit 2009 für eineUmwandlung aller öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen einsetzt. Neben Max Ehlers werden seine Mitstreiterinnen Steffi Hentschel und Sarah Melis (alle drei auch Mitglied der evangelischen Kirche) von ihren Erfahrungen berichten und mit uns diskutieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser gemeinsamen Teams-Video- Konferenz des AK Säkulare, der AfB und der Jusos Düsseldorf teilzunehmen.

27. April, 19 Uhr

Link zur Veranstaltung (M-Teams)

NRW: Ethik/Religionskunde für alle – Eine Vision gewinnt Kontur

Ein gemeinsamer Ethik-Unterricht für alle Schüler:innen anstelle des Religions-unterrichts ist ja eine alte Forderung der Freidenkerbewegung und der weltlichen Schulbewegung in der SPD. Da der konfessionelle Religionsunterricht nach der NS-Zeit und dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik ein kraftvolles Revival erlebte, dauerte es jedoch in vielen Bundesländern lange, bis für die „Religions-abmelder“ wenigstens eine Alternative, meistens in Form eines „Ersatzfaches“, etabliert werden konnte. Nur in wenigen Ländern gelang es, begünstigt durch die Bremer Klausel, ein gemeinsames Wertefach einzuführen. Weitergehende Forderungen der Säkularen verhallten bislang, zum Teil auch deshalb, weil man primär religions- und kirchenkritisch argumentierte, die weltanschauliche Gerechtigkeit betonte und erfolglos am „Verfassungszaun rüttelte“.

Nun scheint sich in NRW, traditionell eine Hochburg des bikonfessionellen Systems, vor der Landtagswahl im Mai der Wind zu drehen. Mehrere begün-stigende Faktoren treffen aufeinander: Die Grünen und auch die FDP haben die Forderung nach einem Ethikunterricht für alle im Wahlprogramm. Die SPD zeigt sich mittlerweile dank des Engagements der Säkularen Sozis mindestens aufgeschlossen, das Thema ernsthaft zu diskutieren. Hier überzeugt weniger die alte Freidenkerposition „Religiöse Märchen und Mission haben in der Schule nichts verloren“ als die Einsicht in die bildungspolitische Notwendigkeit, den Spaltungstendenzen in der pluralistischen Gesellschaft entgegenzuarbeiten, indem in einem offenen Werteunterricht miteinander, nicht übereinander geredet wird und eine gemeinsame, auf den Menschenrechten gegründete Wertebasis erarbeitet wird. Selbstverständlich gehören dann dazu auch religiöse ethische Traditionen.

Die Förderung der religiös-kulturellen Identität, vor zehn Jahren noch positiv in der Bildungspolitik diskutiert, wird aufgrund der Auswüchse der Identitäts-politik zunehmend kritisch gesehen – auch wenn die Identitätspolitik namentlich in der Rassismusdebatte nach wie vor merkwürdige „woke“ Blüten treibt.

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AK der Säkularen Sozis in Düsseldorf: Säkulares Vorbild für Land und Bund!?

Die SPD Düsseldorf hat einen offiziellen „Arbeitskreis der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ eingerichtet. Unter großer Beteiligung fand am 17. Februar die virtuelle Gründungsversammlung statt.

Der Gründung vorausgegangen waren seit 2020 zahlreiche Gespräche mit der Düsseldorfer Parteibasis und jede Menge Aufklärungsarbeit:

In Kooperation mit den Düsseldorfer Arbeitsgemeinschaften der AsJ (Juristinnen/Juristen in der SPD), der AG60+ und den Jusos hatte das inoffizielle, lose „Netzwerk der säkularen Sozis Düsseldorf“ über die letzten Monate eine Reihe von Veranstaltungen zu säkularen Kernthemen wie Suizidhilfe oder zum kirchlichen Arbeitsrecht durchgeführt.

Zuletzt überzeugte eine Präsentation der Säkularen vor wichtigen Parteigremien die Düsseldorfer Genossinnen und Genossen, den Unterbezirksvorstand mit der Einrichtung eines solchen Arbeitskreises zu beauftragen.

Diese am Ende mehrheitlich positive Abstimmung der Düsseldorfer SPD-Parteispitze zur „sofortigen Einrichtung“ eines offiziellen Arbeitskreises in der NRW-Landeshauptstadt nährt die Hoffnung, dass die SPD als Volkspartei künftig auch der ständig wachsenden Zahl an Konfessionsfreien in der Bevölkerung stärker Rechnung tragen und deren Anliegen vertreten wissen will.

Die Entflechtung von Religionsgemeinschaften und Staat im Sinn und Auftrag des Grundgesetzes sowie die Abschaffung unberechtigter kirchlicher Privilegien werden dabei im Mittelpunkt der künftigen Aktivitäten stehen.

Denn „ein friedliches, gerechtes und solidarisches Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger ist nur in einem weltanschaulich neutralen Staat möglich“, so Dr. Sabrina Seidler, Sprecherin des Ak der Säkularen in Düsseldorf sowie Bundes- bzw. Landessprecherin für NRW des Netzwerks der Säkularen Sozis. Dies gelte „insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend multireligiösen Gesellschaft“.

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Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

Ein Kommentar von Dr. Sabrina Seidler (NRW) und dem Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW (hpd)

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts ― auch bekannt als „Dritter Weg“ ― offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland beschäftigen über ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und ihre Wirtschaftsunternehmen mindestens 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 55.000 Einrichtungen. Damit sind sie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Die Finanzierung der meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhäuser, Altenheime) erfolgt dabei zu 100% aus öffentlichen Mitteln, selbst das „Aushängeschild“ Kindergärten wird nur zu einem sehr geringen Teil kirchlich bezuschußt.

In diesen Einrichtungen gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, was die Angestellten zu Arbeitnehmern minderen Rechts macht. Aus naheliegenden Gründen sollte die Beseitigung dieser Form der Diskriminierung an und für sich ein Herzensthema der SPD sein. So äußert sich auch die Juristin und ehemalige Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der 2012 gegründeten Initiative GerDia: „Die offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe ist ein Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf.“

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Kirchliches Arbeits(un)recht auf dem Prüfstand – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Bericht der Online-Veranstaltung vom 2. Dezember bei den Düsseldorfer Jusos, AsJ, AFA, ASF, ASG und Säkularen Sozis

Am 2.12. fand die von langer Hand geplante und mit großer Spannung erwartete Veranstaltung der Jusos Düsseldorf zum Thema „Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz!?“ online und unter großer Beteiligung statt.

In Kooperation mit AsJ, AFA, ASF und ASG in Düsseldorf sowie dem Netzwerk der Säkularen Sozis Düsseldorf/Mettmann war es den Jusos der NRW-Landeshauptstadt gelungen, Mario Gembus, Mitarbeiter der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Diakonie und Caritas, als fachkundigen Referenten für diesen Themenabend zu gewinnen. Bevor Mario Gembus mit seiner Präsentation starten konnte, hatte die neu in den Bundestag gewählte Düsseldorfer Genossin, Juristin und langjährige Gewerkschaftssekretärin, Zanda Martens, Gelegenheit, eine kurze thematische Einführung zu geben.

Die frischgebackene Bundestagsabgeordnete lenkte den Blick dabei auch auf den entsprechenden Passus des aktuellen Koalitionsvertrags. Die dort verwandte Formulierung einer „Prüfung“ des kirchlichen Arbeitsrechts „gemeinsam mit den Kirchen“ (Koalitionsvertrag, S. 71) bewertete sie sinngemäß als eine eher weiche und zu wenig konkrete Aussage.

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Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Online-Veranstaltung der Jusos Düsseldorf am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19:00 Uhr

Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen die größten Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik. Und obwohl die Arbeit der Wohlfahrtsunternehmen – wie bei nicht-konfessionellen Trägern – insbesondere aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, unterliegt sie einem umfassenden Sonderstatus im Arbeitsrecht.

So erstrecken sich die kirchlichen Privilegien hier beispielsweise auf Einschränkungen bei Mitbestimmung und im Streikrecht; das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung. Anstelle von Tarifverträgen gilt in den kirchlichen Einrichtungen zumeist der sogenannte „Dritte Weg“. Die arbeitsrechtliche Diskriminierung erstreckt sich zum Teil bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen. Trotz eines Bundesparteitagsbeschlusses der SPD von 2013 in Leipzig zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fehlt bislang leider die politische Initiative in unserer Partei. Dies könnte sich nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und einer möglichen künftigen Ampelkoalition ändern.

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Safe Abortion Day in NRW: Weg mit §218!

Die größte Landesgruppe des Netzwerks der Säkularen Sozis hat mehrheitlich entschieden, dem Beispiel vieler anderer namhafter Organisationen zu folgen und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung beizutreten.

Und seit heute, dem internationalen Safe Abortion Day, sind die Säkularen Sozis NRW nun auch offiziell Unterstützer des Aufrufs „Weg mit 218“.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wurde im Jahre 2012 gegründet und bildet einen breiten Zusammenschluß aus Beratungsstellen, feministischen, politischen und säkularen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen.

Seit 2012 organisiert das Bündnis u.a. Proteste gegen den alljährlich stattfindenden, bundesweiten „Marsch für das Leben“, der – von christlichen FundamentalistInnen organisiert – stets im September am Bundeskanzleramt in Berlin seinen Ausgang nimmt.

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