Säkulare Baustellen: Kirchen als die 4. Gewalt im Staate?

Bericht des Online-Treffens der NRW-Säkularen am 5. September

Zum 2. Mal in diesem Jahr war das Plenum der säkularen Sozis NRW am 5.9. zu einer Online-Veranstaltung geladen. Nach einer kurzen Übersicht über die erfolgreichen Aktivitäten und Aktionen der Säkularen in NRW in den letzten Monaten, wurden auch erste Weichen mit Blick auf die Landestagswahlen 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland gestellt.

Nach Auffassung der Runde duldet die Diskussion über die Kernthemen und -forderungen der säkularen Sozis auch auf Landesebene keinen Aufschub mehr.

Die im Plenum andiskutierte These der Kirchen als „4. Gewalt im Staate“ sieht, neben den drei in der Verfassung festgeschriebenen Gewalten und den oft angeführten Medien, die Kirchen als vierte Gewalt im Staate an. Dies ist im Licht der langen und problematischen Liste auch an landesspezifischen „säkularen Baustellen“ kaum von der Hand zu weisen. Diese „Baustellen“ müssen in ihrer Widersprüchlichkeit zum säkularen Staat endlich in der Programmatik der – von den Wurzeln her säkularen – SPD berücksichtigt und im Sinne des weltanschaulich neutralen Staates „geschlossen“ werden.

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Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

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