Nun offiziell: Berliner AK der Säkularen und Humanisten gegründet!

(v. l. n. r.): Dr. Maja Lasic, Philip Schunke, Dr. Hans Ulrich Bieler, Dr. Felicitas Tesch, Dr. Bruno Osuch, Wolfgang Hecht (c)Evelin Frerk

Neuer Berliner SPD-AK „Säkulare und Humanistische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ will Brücken bauen

Der Berliner Arbeitskreis „Säkulare und Humanistische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ ist gegründet. Dies ist bundesweit eine Premiere! Der Landesparteitag der Berliner SPD hatte bereits 2019 entsprechende Beschlüsse zur Gründung gefasst, die nun umgesetzt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Gründung mehrmals verschoben werden. Jetzt konnte sie im Willy-Brandt-Haus in konstruktiver Atmosphäre nachgeholt werden.

Iris Spranger, stellvertretende Landesvorsitzende, hob in ihrem Grußwort ihre aktive Rolle bereits im Vorfeld der Gründung des AK hervor. Deshalb sei sie auch sofort bereit gewesen, als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes in Berlin den AK als aktives Mitglied zu betreuen. Mark Rackles, ebenfalls einer der Initiatoren und langjähriger Staatssekretär, betonte in seinem Grußwort, dass man jetzt nicht mehr von „zwei Strömungen unter einem Dach“ sprechen müsse. Es sei nunmehr ein „einzige gemeinsame und starke Strömung“. Grüße und Glückwünsche kamen auch von Swen Schulz, MdB, und Kevin Kühnert, stellvertretender Bundesvorsitzender.

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Säkulare Baustellen: Kirchen als die 4. Gewalt im Staate?

Bericht des Online-Treffens der NRW-Säkularen am 5. September

Zum 2. Mal in diesem Jahr war das Plenum der säkularen Sozis NRW am 5.9. zu einer Online-Veranstaltung geladen. Nach einer kurzen Übersicht über die erfolgreichen Aktivitäten und Aktionen der Säkularen in NRW in den letzten Monaten, wurden auch erste Weichen mit Blick auf die Landestagswahlen 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland gestellt.

Nach Auffassung der Runde duldet die Diskussion über die Kernthemen und -forderungen der säkularen Sozis auch auf Landesebene keinen Aufschub mehr.

Die im Plenum andiskutierte These der Kirchen als „4. Gewalt im Staate“ sieht, neben den drei in der Verfassung festgeschriebenen Gewalten und den oft angeführten Medien, die Kirchen als vierte Gewalt im Staate an. Dies ist im Licht der langen und problematischen Liste auch an landesspezifischen „säkularen Baustellen“ kaum von der Hand zu weisen. Diese „Baustellen“ müssen in ihrer Widersprüchlichkeit zum säkularen Staat endlich in der Programmatik der – von den Wurzeln her säkularen – SPD berücksichtigt und im Sinne des weltanschaulich neutralen Staates „geschlossen“ werden.

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Hamburger Themen im säkularen Spätsommer

Vorab: Wer hätte das vor Monaten gedacht. Die SPD in den Umfragen gleichauf oder vor der CDU, die Grünen schwächeln, Olaf ist mit Abstand der ungekrönte Spitzenmann bei der Kanzlerfrage. Wenn’s nur um die ginge, dann wäre alles klar. So aber heißt es kämpfen, was ja viele an Infoständen, bei Hausverteilung und den Tür-zu-Tür-Kampagnen derzeit mit Leidenschaft machen. Das überlagert alle unsere derzeitigen Themen, die aber dennoch nicht in Vergessenheit geraden dürfen.

Gedenkort für die Corona-Opfer

Ein interfraktioneller Antrag (ohne AfD und von Treuenfels/FDP) hat am 18.8. den Senat aufgefordert, einen zentralen Gedenkort für die CORONA-Verstorbenen zu planen. Im letzten Satz der Begründung des Petitums wird dazu aufgerufen, auch die Religionsgemeinschaften in die Planungen einzubeziehen. Gerhard hat die beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalition und einige als säkular bekannte Abgeordnete angeschrieben und auf diese Ignoranz gegenüber der konfessionsfreien Mehrheit hingewiesen.

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Die katholische Rechte – eine willkommene Wählergruppe für die Union?

Online-Veranstaltung am 15. August 2021, 11 Uhr

Wenig beachtet von einer kritischen Öffentlichkeit, existieren auch in der Bundesrepublik Organisationen und Netzwerke, die aus religiös-christlichen Motiven eine andere Gesellschaft anstreben. Diese soll nach ultrakonservativen Wervorstellungen modelliert werden. Der liberalen Demokratie gegenüber ist man kritisch bis ablehnend eingestellt. Bewundernd schaut diese christliche Rechte dagegen auf Ungarn und Russland. Zur Abwehr der liberalen Moderne werden zunehmend Bündnisse mit der extremen Rechten gesucht.

Auf katholischer Seite sammeln sich die christlichen Rechten unter der Selbstbezeichnung „Rom-und Papsttreue“ oder „Traditionalisten“. Der Vortrag versucht eine Einführung in die Ideologie und die Strukturen der christlichen Rechten katholischer Couleur.

Der Referent Lucius Teidelbaum ist freier Journalist, Publizist und Rechercheur. Von ihm erschien zuletzt im Unrast-Verlag das Buch „Die christliche Rechte in Deutschland“ (2018).

Link zur Veranstaltung (Zoom)

Meeting ID: 991 6509 9189 Passcode: saekular

Säkulare Sozis NRW in Kooperation mit dem SNW (Säkulares Netzwerk NRW) und den Säkularen Grünen NRW

Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Input aus Hamburg: Besonderheit des Hamburger Modells des „Religionsunterrichts für alle“

Bei der Korso-Themenwerkstatt zum „Religionsunterricht in öffentlichen Schulen“ am 23. Juli, berichtete unser Bundessprecher Gerhard Lein über das „Hamburger Modell“.

In den 50er Jahren hatte Hamburgs Bevölkerung fast 80% Protestanten , fast 7 % Katholiken. Letztere bauten auf ein eigenes Privatschulwesen, es gab also nie katholischen Religionsunterricht in staatlichen Schulen, mit der Ausnahme eines kurzes gescheiterten Versuchs in der Zeit der CDU-Regierung in den Nullerjahren. Religionsunterricht (RU) in HH war immer rein evangelisch und wurde ab den 70er Jahren nur noch von examinierten Lehrer*innen erteilt, nicht mehr von Kirchenpersonal. Ab der Klasse 7 wurde er im Zuge der Studentenrevolte von religionsmündigen, selbstbewussten Schüler*innen abgewählt. Der Staat reagierte aber schnell mit einer Pflichtalternative Werte und Normen, aus der später Philosophie wurde, so der Stand bis heute.

Die hansestädtisch liberale evangelische Großstadtkirche (erste evangelische Bischöfin Maria Jepsen 1992 !) – auch gemeinsam mit den evangelischen Freikirchen in der Stadt – vertrat einen bewusst offenen RU, in dem den Schulen sehr viel Freiraum gelassen wurde. Übrigens immer gegen den starken Protest des Kieler Kirchenamts der Nordelbischen Kirche. Dokumente kirchlicher Beauftragung des Lehrpersonals war in den Personalakten der Lehrer*innen in der Regel nicht zu finden.

1995 entstand ein behördennaher „Interreligiöser Gesprächskreis Religionsunterricht“ (einschl. Muslime, Aleviten, Buddhisten), was zu überarbeiteten Rahmenplänen für den Religionsunterricht führte – immer mehr setzte sich das Label „für alle“ durch.

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Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Hamburg: Religionsunterricht für alle?

Am 4. Mai 2021 fand eine Online-Sitzung des AfB-Vorstandes Hamburg statt. Eingeladen war unter anderem der Ethikprofessor und evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Religionsunterricht für alle ist im Koalitionsvertrag 2020 zwischen SPD und Bündnis 90 die Grünen festgeschrieben (Seite 156 – 158):

„Er wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen.“

Die Umsetzung dieser Erweiterung des RUfa soll mit dem neuen Lehrplan in den Klassen 1-6 erfolgen. Aber das Wie ist jetzt noch unklar, weil es die Religionsgemeinschaften bestimmen. Um uns in der AfB Klarheit zu verschaffen, luden wir zu dieser ZOOM-Sitzung als Referenten
Prof. Dr. Hartmut Kreß ein, der an der Universität Bonn Sozialethik lehrt.
Unter der Überschrift „Religionsunterricht, Religionskunde und Bekenntnisfreie Schule – Klärungsbedarf zum Hamburger Modell“ veröffentlichte er im Dezember 2020 in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ) einen Beitrag, auf den wir durch das Netzwerk der Säkularen Sozis aufmerksam wurden.

Prof. Dr. Kreß zeigte uns kurz die historische Entwicklung als Dauerbaustelle seit 1919 auf, schilderte einige Beispiele aus anderen Bundesländern und die dortigen Probleme und stellte dann den aktuellen Stand bei uns in Hamburg und die sich daraus ergebenen Probleme dar.(s. NJOZ-50-2020 S. 1537-1568 und auch den Anhang hier) In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus: Das Modell hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-6 nicht separiert werden und der Unterricht zur Toleranz verpflichtet. Er ist aber nicht verfassungskonform.

Laut GG Paragraph 7/II haben Erziehungsberechtigte das Recht, über die Teilnahme am Unterricht zu bestimmen. Diese mögliche Abmeldung wird von der Schulbehörde den Eltern nicht mitgeteilt, ein alternatives Angebot wie Ethik oder Philosophieren mit Kindern wird ja auch nicht angeboten. Werden dadurch Grundrechte untergraben für die etwa 50 % der Kinder in den Klassen 1-6 , die keiner Glaubensrichtung angehören? Die eben auch einen Bildungsanspruch haben, den der Identitätsstiftung?

Eine der Lösungsmöglichkeiten neben der Einführung eines Wahlpflichtfaches Ethik/Philosophie sind: Bekenntnisfreie Schulen. Dabei wurde deutlich, dass das Hamburgische Parlament, gestützt auf GG Paragraph 7/III, das Hamburger öffentliche Schulsystem als bekenntnisfrei erklären kann.

„Für die schulische Behandlung religiöser Themen würde hierdurch eine tragfähige Lösung geschaffen, weil ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde eingeführt werden könnte. Abgesehen davon, dass der derzeitige Religionsunterricht für alle aufgrund seiner rechtlichen Fragilität durch ein Normenkontrollverfahren geprüft werden sollte, zeigt sich hier ein
Weg, die angestauten rechts- und bildungspolitischen Fragen zu korrigieren.“
Prof. Dr. Kreß

Weiter wurde diskutiert, dass die Einschränkung der Ausübung der Unterrichtstätigkeit für nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte unklar ist: Diese müssen in absehbarer Zeit in HH Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein. Und – wie sollen diese denn auch säkulare, identitätsstiftende Bildungsangebote vermitteln.

Von Ulla Wolfram, Bundessprecherin (Hamburg)

Zwischen Neutralität und Freiheit? – Religiöse Symbole im Staatsdienst

Online-Veranstaltung am 28. Juni 2021, 20.00 Uhr

Das Berliner Neutralitätsgesetz galt lange Zeit als vorbildlich, denn es verpflichtet Landesbedienstete und Lehrkräfte zu staatlich-weltanschaulicher Neutralität. In jüngster Zeit gerät es jedoch unter Druck, denn 2020 hat das Bundesarbeitgericht einem pauschalen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen eine Absage erteilt.

Auf der einen Seite steht der Anspruch dass in einem neutralen Staat Religion Privatsache sein sollte und in Schulen, vor Gericht und Ämten und Behörden religiös-weltanschauliche Beeinflussung unterbleiben sollte. Ein neutrales Umfeld garantiert, dass nicht der Eindruck von Privilegierung oder gar Befangenheit entsteht. Auf der anderen Seite verlangt die individuelle Religionsfreiheit, dass die eigene religiöse Überzeugung auch mittels Kleidung und Symbolik ausgedrückt werden darf.

Welche Ausnahmen von der Regeln sind im Sinne individueller Religionsfreiheit legitim? Wie halten wir es mit Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst? Bleibt Berlin ein Vorbild für weltanschauliche Neutralität?

Online-Diskussion mit:

Dr. Lale Akgün, ehem. MdB, Psychologin und Bundessprecherin, Köln
Sinem Taşan-Funke, Landesvorsitzende der Jusos, Berlin
Prof.em. Dieter Rössner, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Tübingen
Ferike Thom, stellv. Juso-Bundesvorsitzende, Berlin

Moderation: Pavlos Wacker, Politikwissenschaftler, Freiburg i. Breisgau

Mit freundlicher Unterstützung der GBS Rhein-Neckar e.V.

Teilnahme-Link (Webex)

DITIB in der NRW-Kommission für den islamischen Bekenntnisunterricht – ein fataler Fehler!

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir halten die Entscheidung des NRW-Schulministeriums der Wiederaufnahme der DITIB in die Komission für den islamischen Bekenntnisunterricht für einen fatalen politischen Fehler.

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf, dies deutlich zu kritisieren und darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler umgehend behoben wird.

In der Denkschrift von Dr. Klaus Gebauer, einem ausgewiesenen Experten für den NRW-Religionsunterricht, wird dargelegt, welcher religionspolitische Geist die DITIB als Ableger der DIYANET auch in Deutschland mehr denn je prägt: Entstanden als staatliche Reformbehörde, um den Einfluss des politischen Islam zu begrenzen, wurde diese seit den 1990ern und verstärkt unter Erdogan in das Gegenteil transformiert: Ein staatliches Instrument zur (Re)-Islamisierung von Staat und Gesellschaft.

Leider hört die aktuelle Landesregierung – wie zuvor schon die Schulministerin Löhrmann und auch manche Politiker*innen unserer Partei – allzu sehr auf Gutachten aus der Münsteraner katholischen Schule des Religions-Verfassungsrechtes. Diese neigt dazu, die Anpassungsfähigkeit des geltenden Religionsverfassungsrechts zu betonen und Risiken kleinzureden, um das religionsfreundliche System zu erhalten, welches die großen christlichen Kirchen – auch im internationalen Vergleich – stark privilegiert.

In der Denkschrift werden – über den sofortigen Stopp der Zusammenarbeit mit der DITIB hinaus – zwei Lösungswege vorgeschlagen, die wir für tragfähig halten: eine Reaktivierung des Entwicklungspfades „Islamkunde sowie der ernsthafte Einstieg in die Debatte über ein integriertes Fach „Ethik/Religionskunde“ für alle. Ein rechtlich vergleichsweise einfacher Weg dorthin wäre die Umwandlung von Schulen in „bekenntnisfreie“ Schulen, ein Modell, welches das Grundgesetz ja ausdrücklich vorsieht (Artikel 7,3).

Beste solidarische Grüße

Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW:

Johannes Schwill Dr. Sabrina Seidler Toni Nezi

Sterben ohne Gott – Das Bestattungs- und Friedhofsrecht im Spiegel der Säkularisierung

Online-Veranstaltung der ASJ-Münster am 30.06.2021 um 19 Uhr

Wie kaum ein anderer Bereich der staatlichen Ordnung ist das Bestattungs- und Friedhofsrecht von religiösen Vorstellungen geprägt. Wie mit Toten umgegangen wird, was mit der Leiche passieren soll und wie ein etwaiges Grab gestaltet wird – die Antwort des Rechts auf diese Fragen beruht auf hygienischen Erkenntnissen, vor allem aber auf Erwägungen von Religion und Moral. War die Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren noch zu weit über 90 Prozent christlich geprägt, hat die religiöse Bindung der Bevölkerung mittlerweile – nicht nur in Ostdeutschland – deut-lich nachgelassen. Zugleich steigt unter den religiösen Menschen die Pluralität der verbreiteten Glaubensvorstellungen.

Welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für das Bestattungs- und Friedhofsrecht? Wo gibt es ein Bedürfnis nach neuen Formen des Umgangs mit Verstorbenen – sollte etwa erlaubt sein, die Asche Verwandter zu Hause aufzubewahren? Und welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei insbesondere für die Kommunalpolitik: Wie können Friedhofsordnungen fit für die (religiös pluralistische) Zukunft gemacht werden?

Über diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren mit Rechtsanwalt Christoph Keldenich, Vorsitzender des Vereins Aeternitas e.V., der als „Verbraucherinitiative Bestattungskultur“ über 50.000 Mitglieder vertritt, regelmäßig in Sachverständigenanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auftritt und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich Bestattung und Friedhof empirisch untersucht.

Anmeldung zur Veranstaltung