Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Sterben ohne Gott – Das Bestattungs- und Friedhofsrecht im Spiegel der Säkularisierung

Online-Veranstaltung der ASJ-Münster am 30.06.2021 um 19 Uhr

Wie kaum ein anderer Bereich der staatlichen Ordnung ist das Bestattungs- und Friedhofsrecht von religiösen Vorstellungen geprägt. Wie mit Toten umgegangen wird, was mit der Leiche passieren soll und wie ein etwaiges Grab gestaltet wird – die Antwort des Rechts auf diese Fragen beruht auf hygienischen Erkenntnissen, vor allem aber auf Erwägungen von Religion und Moral. War die Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren noch zu weit über 90 Prozent christlich geprägt, hat die religiöse Bindung der Bevölkerung mittlerweile – nicht nur in Ostdeutschland – deut-lich nachgelassen. Zugleich steigt unter den religiösen Menschen die Pluralität der verbreiteten Glaubensvorstellungen.

Welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für das Bestattungs- und Friedhofsrecht? Wo gibt es ein Bedürfnis nach neuen Formen des Umgangs mit Verstorbenen – sollte etwa erlaubt sein, die Asche Verwandter zu Hause aufzubewahren? Und welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei insbesondere für die Kommunalpolitik: Wie können Friedhofsordnungen fit für die (religiös pluralistische) Zukunft gemacht werden?

Über diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren mit Rechtsanwalt Christoph Keldenich, Vorsitzender des Vereins Aeternitas e.V., der als „Verbraucherinitiative Bestattungskultur“ über 50.000 Mitglieder vertritt, regelmäßig in Sachverständigenanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auftritt und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich Bestattung und Friedhof empirisch untersucht.

Anmeldung zur Veranstaltung