Damit es aufhört! Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (nicht nur) in den Kirchen

Eine Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland erleben sexuelle
Gewalt bevor sie 18 Jahre alt sind. Das bedeutet in jeder Schulklasse
sitzen ein bis zwei Betroffene. Eine Zahl, die auf den ersten Blick
überrascht, dann ratlos macht, fassungslos, wütend.

Matthias Katsch, selbst Opfer sexuellem Missbrauchs als Schüler des katholischen Canisius-Kollegs Ende der 70er Jahre in Berlin und 2010 Gründer und Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, hat mit seinem Vortrag zum sexuellen Missbrauch (nicht nur) in den Kirchen auf unserem Bundestreffen in Berlin die Bedeutung und Auswirkungen eines Themas unterstrichen, das in der Öffentlichkeit zwar immer wieder „aufploppt“, aber gerade wenn es um kirchliche Täter geht, weit davon entfernt scheint gänzlich aufgeklärt, juristisch geahndet oder gar gesellschaftlich aufgearbeitet zu werden. Der zweite Skandal, der den Missbrauchsfällen folgt. Bei dem Wort „Aufarbeitung“ denke ich an die NS-Zeit in Deutschland.

„Damit es aufhört! Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (nicht nur) in den Kirchen“ weiterlesen

Säkulare Baustellen: Kirchen als die 4. Gewalt im Staate?

Bericht des Online-Treffens der NRW-Säkularen am 5. September

Zum 2. Mal in diesem Jahr war das Plenum der säkularen Sozis NRW am 5.9. zu einer Online-Veranstaltung geladen. Nach einer kurzen Übersicht über die erfolgreichen Aktivitäten und Aktionen der Säkularen in NRW in den letzten Monaten, wurden auch erste Weichen mit Blick auf die Landestagswahlen 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland gestellt.

Nach Auffassung der Runde duldet die Diskussion über die Kernthemen und -forderungen der säkularen Sozis auch auf Landesebene keinen Aufschub mehr.

Die im Plenum andiskutierte These der Kirchen als „4. Gewalt im Staate“ sieht, neben den drei in der Verfassung festgeschriebenen Gewalten und den oft angeführten Medien, die Kirchen als vierte Gewalt im Staate an. Dies ist im Licht der langen und problematischen Liste auch an landesspezifischen „säkularen Baustellen“ kaum von der Hand zu weisen. Diese „Baustellen“ müssen in ihrer Widersprüchlichkeit zum säkularen Staat endlich in der Programmatik der – von den Wurzeln her säkularen – SPD berücksichtigt und im Sinne des weltanschaulich neutralen Staates „geschlossen“ werden.

„Säkulare Baustellen: Kirchen als die 4. Gewalt im Staate?“ weiterlesen

Frankfurter Erklärung: Zum Verhältnis von Religion und Staat – 60 Jahre nach Godesberg

Am 15. November 2019 jährt sich zum 60. Mal die Verabschiedung des Godesberger Programms. Am letzten Tag des Parteitages der SPD vom 13. – 15. November 1959 in der Stadthalle von Bad Godesberg wurde es mit großer Mehrheit beschlossen.

Nach der Überwindung Nazi-Deutschlands ging es um den Aufbruch in eine neue Zeit, in der sich die SPD zu einer erfolgreichen linken Volkspartei entwickelte und sich der seinerzeit stark katholisch geprägten CDU/CSU entgegenstellen konnte.

In einer Grundsatzerklärung anlässlich ihres Jahrestreffens heute in Frankfurt, wenige Tage vor diesem Jubiläum, fordern die säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Partei auf, nicht nachzulassen in ihren Bemühungen, auch das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes zu verwirklichen, nach dem niemand – auch nicht wegen seines Glaubens, seiner religiösen Anschauungen oder weltanschaulichen Auffassungen – benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Neben vielen anderen bedeutenden Weichenstellungen wurde im Godesberger Programm das Verhältnis der SPD zu den Kirchen neu justiert. Damit hat die  Partei  nach dem Zusammenbruch der Nazi-Diktatur ein neues Verhältnis zu den Religionsgemeinschaften in Deutschland begründet. Mit ihrem Anspruch als Volkspartei sollten weitere Wählerschichten erschlossen werden.

Nach dem 2. Weltkrieg waren noch über 90% der Bürgerinnen und Bürger Deutschlands Mitglieder der protestantischen Kirchen bzw. der römisch-katholischen Kirche. Aber schon setzte in den Kirchen, ganz besonders im Protestantismus, eine vorsichtige Annäherung an die Sozialdemokratie ein. Auch die Verunglimpfung der Sozialdemokratie und Beeinflussung der Wahlentscheidung von den Kanzeln herab, wie es in früheren Zeiten üblich war, wurde zunehmend vermieden.

In der weiteren Entwicklung unseres Landes gehen Kirchenmitgliedschaft und religiöses Interesse deutlich zurück, Großkirchen verlieren drastisch an Bindekraft. Die religiös- weltanschauliche Pluralität in Deutschland sollte Anlass sein, dass die SPD über eine zeitgemäße Politik zum Verhältnis des Staates zu den Religionen und Weltanschauungen nachdenkt. Dabei sind auch das Drittel Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, die nicht mehr in Glaubens- oder Wertegemeinschaften organisiert sind.

Als säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden wir uns innerhalb der Partei für eine stärkere Berücksichtigung gerade der religiös nicht gebundenen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen und als Netzwerk oder endlich als Arbeitskreis die säkulare Tradition unserer Partei stärken

Unsere Grundsätze:

„Mehr Säkularität wagen!“

1. Individuelle Religionsfreiheit als Grundprinzip säkularer Religions- und Weltanschauungspolitik

Für säkulare Religionspolitik ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen Grundprinzip. Im Sinne einer umfassenden Freiheit bedeutet dies, dass sich die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einer offenen Gesellschaft einer, keiner oder wechselnden Religionen wie Weltanschauungen zugehörig fühlen können. Die individuelle Freiheit ist ausschlaggebend, aus der sich erst die Bedingungen kollektiver Religionsfreiheit ableiten.

2. Neutralität des Staates

Der säkulare, demokratische Staat macht sich keine Religion oder Weltanschauung zu eigen. Er ist ihnen gegenüber neutral. Der Staat, sein Rechtssystem und die staatliche Politik garantieren in einer säkularen und multireligiösen Gesellschaft die gleiche Distanz des Staates (Äquidistanz) zu allen Religionen und Weltanschauungen.

3. Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen

Gemäß dem deutschen Grundgesetz (Art. 3,3) darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sind faire wie gleiche Bedingungen für alle Religionen und weltanschaulichen Orientierungen in Deutschland zu gestalten; Privilegien und Sonderrechte von institutionalisierten Religionen (Kirchen) sind aufzuheben.

4. Religion und Öffentlichkeit

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Individuen, genießen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit dieselben Rechte und unterliegen denselben Pflichten wie andere Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppierungen und Verbände.

„Unsere Grundsätze:“ weiterlesen