Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Hamburg: Religionsunterricht für alle?

Am 4. Mai 2021 fand eine Online-Sitzung des AfB-Vorstandes Hamburg statt. Eingeladen war unter anderem der Ethikprofessor und evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Religionsunterricht für alle ist im Koalitionsvertrag 2020 zwischen SPD und Bündnis 90 die Grünen festgeschrieben (Seite 156 – 158):

„Er wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen.“

Die Umsetzung dieser Erweiterung des RUfa soll mit dem neuen Lehrplan in den Klassen 1-6 erfolgen. Aber das Wie ist jetzt noch unklar, weil es die Religionsgemeinschaften bestimmen. Um uns in der AfB Klarheit zu verschaffen, luden wir zu dieser ZOOM-Sitzung als Referenten
Prof. Dr. Hartmut Kreß ein, der an der Universität Bonn Sozialethik lehrt.
Unter der Überschrift „Religionsunterricht, Religionskunde und Bekenntnisfreie Schule – Klärungsbedarf zum Hamburger Modell“ veröffentlichte er im Dezember 2020 in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ) einen Beitrag, auf den wir durch das Netzwerk der Säkularen Sozis aufmerksam wurden.

Prof. Dr. Kreß zeigte uns kurz die historische Entwicklung als Dauerbaustelle seit 1919 auf, schilderte einige Beispiele aus anderen Bundesländern und die dortigen Probleme und stellte dann den aktuellen Stand bei uns in Hamburg und die sich daraus ergebenen Probleme dar.(s. NJOZ-50-2020 S. 1537-1568 und auch den Anhang hier) In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus: Das Modell hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-6 nicht separiert werden und der Unterricht zur Toleranz verpflichtet. Er ist aber nicht verfassungskonform.

Laut GG Paragraph 7/II haben Erziehungsberechtigte das Recht, über die Teilnahme am Unterricht zu bestimmen. Diese mögliche Abmeldung wird von der Schulbehörde den Eltern nicht mitgeteilt, ein alternatives Angebot wie Ethik oder Philosophieren mit Kindern wird ja auch nicht angeboten. Werden dadurch Grundrechte untergraben für die etwa 50 % der Kinder in den Klassen 1-6 , die keiner Glaubensrichtung angehören? Die eben auch einen Bildungsanspruch haben, den der Identitätsstiftung?

Eine der Lösungsmöglichkeiten neben der Einführung eines Wahlpflichtfaches Ethik/Philosophie sind: Bekenntnisfreie Schulen. Dabei wurde deutlich, dass das Hamburgische Parlament, gestützt auf GG Paragraph 7/III, das Hamburger öffentliche Schulsystem als bekenntnisfrei erklären kann.

„Für die schulische Behandlung religiöser Themen würde hierdurch eine tragfähige Lösung geschaffen, weil ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde eingeführt werden könnte. Abgesehen davon, dass der derzeitige Religionsunterricht für alle aufgrund seiner rechtlichen Fragilität durch ein Normenkontrollverfahren geprüft werden sollte, zeigt sich hier ein
Weg, die angestauten rechts- und bildungspolitischen Fragen zu korrigieren.“
Prof. Dr. Kreß

Weiter wurde diskutiert, dass die Einschränkung der Ausübung der Unterrichtstätigkeit für nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte unklar ist: Diese müssen in absehbarer Zeit in HH Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein. Und – wie sollen diese denn auch säkulare, identitätsstiftende Bildungsangebote vermitteln.

Von Ulla Wolfram, Bundessprecherin (Hamburg)