Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Online-Veranstaltung der Jusos Düsseldorf am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19:00 Uhr

Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen die größten Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik. Und obwohl die Arbeit der Wohlfahrtsunternehmen – wie bei nicht-konfessionellen Trägern – insbesondere aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, unterliegt sie einem umfassenden Sonderstatus im Arbeitsrecht.

So erstrecken sich die kirchlichen Privilegien hier beispielsweise auf Einschränkungen bei Mitbestimmung und im Streikrecht; das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung. Anstelle von Tarifverträgen gilt in den kirchlichen Einrichtungen zumeist der sogenannte „Dritte Weg“. Die arbeitsrechtliche Diskriminierung erstreckt sich zum Teil bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen. Trotz eines Bundesparteitagsbeschlusses der SPD von 2013 in Leipzig zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fehlt bislang leider die politische Initiative in unserer Partei. Dies könnte sich nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und einer möglichen künftigen Ampelkoalition ändern.

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Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Neujahrsgruß: Säkulare Vorsätze 2020

Liebe säkulare Genossinnen und Genossen,

ein arbeitsreiches und erfolgreiches Jahr liegt hinter uns, wir haben uns in einigen weiteren Bundesländern mit eigenen Organisationen aufgestellt, wir haben ein Buch als Plädoyer für die Trennung von Religion und Politik zum Thema säkular.sozial.demokratisch herausgegeben und bei vielen Gelegenheiten auf Veranstaltungen mit Infoständen und Flyern für unsere Sache geworben. Im Ba§ta Bündnis und anderen säkularen Foren haben wir solidarisch das Jubiläumsjahr der Weimarer Reichsverfassung aktiv mit-gestaltet. Mit Anträgen zum Bundesparteitag haben wir erreicht, dass sich der Bundesvorstand unserer Partei mit der Einrichtung eines Arbeitskreises auf Augenhöhe mit den religiösen AKs befassen wird. Alle Bewerberteams für den SPD Bundesvorsitz haben unsere Wahlprüfsteine beantwortet und sich grundsätzlich für unsere Anliegen und die Notwendigkeit offen gezeigt, diese innerparteilich zu diskutieren.

Schon im Januar wird sich der Bundesvorstand entsprechend den Beschlüssen des Parteitages mit der Neuorganisation unserer Parteistrukturen befassen, wie im Organisationspolitischen Antrag auf dem Bundesparteitag beschlossen wurde. Unsere Chancen auf Berücksichtigung aktiver säkularer SPD Mitglieder sind nicht zuletzt durch die erfolgreiche Wahl von Norbert Walter Borjans und Saskia Esken deutlich gestiegen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten aus Überzeugung für Meinungsfreiheit und insbesondere auch für Religionsfreiheit ein. Das bedeutet für uns auch das Recht frei von Religion zu sein. Deshalb kämpfen wir für das Recht aller Menschen, ihre eigene Religion und Weltanschauung frei zu leben, allerdings unter der Bedingung, dass sie sich an die Regeln unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung halten. Niemand steht über dem Gesetz. Der säkulare Staat garantiert dies!

Aber wir sind keineswegs am Ziel unserer Wünsche angelegt. Jetzt beginnt unsere Arbeit erst richtig. Was machen wir im nächsten Jahr im Bund, in den Ländern und Kommunen, um die grundgesetzliche Bestimmung, zu realisieren, dass niemand „wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ (Art. 3 GG) darf?

Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir unsere Kräfte bündeln und die Zahl unserer aktiven Unterstützer erhöhen. Für die meisten Menschen ist Religion ohnehin Privatsache. Wir werden weiterhin für das Problembewusstsein sowie Lösungen für zeitgemäße Religions- und Weltanschauungspolitik werben

Danke für Euer Engagement! Es liegt ein arbeitsreiches Jahr vor uns. Macht mit!

Mit solidarischen Grüßen

Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann 

für den Sprecherkreis der Säkularen SozialdemokratInnen