Ärztliche Suizidhilfe ermöglichen – Autonomie und Liberalität sichern

Als Referentin für dieses komplexe Thema hatten wir Gita Neumann, die
Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des
Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) und dort langjährige Referentin für Lebenshilfe sowie Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD Landesverband Berlin-Brandenburg gewinnen können.

Sie gab zunächst einen kurzen historischen Abriss zur Suizidhilfe. Andere europäische Länder haben teils seit langem Regularien gefunden, um Angehörigen und Ärzten im Interesse von unheilbar leidenden Schwerkranken rechtliche Sicherheit zu geben, wenn sie diesen helfen wollen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. In Deutschland gab es dagegen bis 2015 überhaupt keine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Wie ein Verbot wirkte allerdings die Verdammung des ehemals sogenannten „Selbstmords“ und ein sehr starkes Tabu. Dieses hatte sich allerdings zu Beginn des 21.Jahrhunderts zunehmend gelockert.

Aufgrund dessen beschloss der Bundestag Ende 2015 ein “Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, welches nicht nur für
Suizidhilfevereine, sondern auch für Ärzte galt. Dieser Strafrechtsparagrafen §217 wurde spektakulär im Februar 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für nichtig erklärt.

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Das Berliner Neutralitätsgesetz verteidigen

Das Berliner Neutralitätsgesetz, das das Tragen von religiösen Zeichen in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes reguliert, ist für viele Säkulare in anderen Bundesländern ein Vorbild und ein anzustrebendes Ziel im eigenen Land. Wilfried Seiring, Humanist, berichtet anschaulich aus jahrzehntelanger eigener Erfahrung von den Kämpfen für dieses Gesetz und seiner derzeitigen Gefährdung von vielen Seiten her.

Die Diskussion um dieses Gesetz wird wesentlich bestimmt durch das Verhältnis zum Islam in Deutschland. Seiring sieht nach einer weitgehenden, friedlichen Integration der Muslime einen Einschnitt in der Entwicklung durch eine Arabisierung des Islams seit gut 20 Jahren, der die Neutralität des Staates herausfordert. Das Kopftuchtragen, die Einhaltung der Fastenregeln, die Essensvorschriften – alles wird zum Zwang. Kleidungsstücke werden als konfrontative Religionsbekundungen des politischen Islams eingesetzt.

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Berliner Resolution 2021

Saekulare Sozis Bundestreffen Berlin 2021-10-30, Fotografie Evelin Frerk

Beschlossen am 30. Oktober 2021 in Berlin

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist erfreut, dass die nächste Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gebildet wird, weil sich damit die Hoffnung verbindet, dass säkulare Themen und Sichtweisen eine bessere Resonanz finden als in der
bisherigen Großen Koalition. Das Netzwerk erwartet, dass in den nun anstehenden Koalitionsverhandlungen folgende Themen angesprochen und gelöst werden:

  1. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Gesetz von 2015 zum sogenannten Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ersatzlos aufzuheben, ist es notwendig, dass der neu gewählte Bundestag ein Gesetz zu diesem gesellschafts- und gesundheitspolitisch wichtigen Thema beschließt, das den liberalen Vorgaben des BVerfG entspricht.
  2. Das sog. „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ des § 219a im Strafgesetzbuch ist ersatzlos zu streichen.
  3. Der Verfassungsauftrag in Artikel 140 des Grundgesetzes, die sog. Staatsleistungen an die Kirchen (als Ausgleich für Enteignungen im Rahmen der napoleonischen Kriege und danach durch ein Bundesgesetz abzuschaffen, muss endlich umgesetzt werden. Länderparlamente können erst dann aktiv werden, wenn der Bundestag ein Grundlagengesetz beschlossen hat.
  4. Die generelle Ausnahme kirchlicher Arbeitgeber vom Betriebsverfassungsgesetz in § 118, Abs.2 ist zu streichen und auf die Bereiche der religiösen Verkündung zu begrenzen, also entsprechen dem Tendenzschutz in § 18 Abs.1, damit Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten künftig ebenso Streik- und Mitbestimmungsrechte haben wie alle anderen Arbeitnehmer*innen; zugleich wird damit eine Wettbewerbsverzerrung zu Betrieben freier und öffentlicher Träger solcher Einrichtungen beendet.
  5. Sexueller Missbrauch in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen muss zwingend von staatlichen Justizorganen aufgeklärt und geahndet werden. Wir fordern eine unabhängige Aufarbeitungskommission auf gesetzlicher Grundlage für bereits verjährtes Unrecht in kirchlichen Einrichtungen ebenso wie in anderen Tatkontexten. Solche Verbrechen an Schutzbefohlenen und Kindern dürfen nicht länger kircheninternen Regelungen überlassen bleiben. Wir unterstützen die Opfer bei ihren Forderungen nach Aufklärung, Hilfe und Entschädigung. Die Arbeit von Betroffeneninitiativen muss aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Säkulare Blickwinkel mit und ohne Zollstock – Grüße von Katarina Barley und Lothar Binding

Grußworte anlässlich des Bundestreffens am 30. November 2021 in Berlin

Am Halloweenwochende trafen sich die Säkularen Sozis in Berlin. Dieses Bundestreffen, im Windschatten der Gründung des Berliner AKs der Säkularen und Humanisten, blieb nicht ohne Resonanz prominenter Unterstützerinnen und Unterstützer in der SPD. Stellvertretend für diese nahmen sich Katarina Barley, die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, und Lothar Binding, Ex-MdB, Finanz-Experte und Vorsitzender der AG 60 plus, Zeit für Videobotschaften an unsere Gruppe.

[…] Ihr leistet als Säkulare Sozialdemokratinnen eine ganz wichtige Arbeit in diesem Spektrum. Wir haben es vor allen Dingen bei diesen ganzen ethischen Themen gesehen, zum Beispiel bei der Sterbehilfe, dass dies ein Blickwinkel ist, der eben auch in die Debatte hineingehört […]

Katarina Barley

[…] und die Säkularen, deshalb finde ich diese Namensgebung sehr gut, die sind so ein gewisser Oberbegriff, denn die sagen der Staat darf nicht auf kirchlichen oder Glaubenssätzen beruhen, sondern er muss aus sich selbst heraus ein demokratisches Staatswesen aufbauen. Deshalb finde ich das sehr gut! Und diese machen mehr als ein Viertel aus und jetzt ist interessant, die SPD ist ja eine moderne Partei […] wir haben keinen Arbeitskreis für diese große Gruppe, die inzwischen die größte Gruppe all derjenigen ist, die ich aufgeschrieben hab‘, deshalb bin ich sehr dafür, dass wir bundesweit in der SPD auch einen Arbeitskreis gründen, der diese große Gruppe auch umfasst und deshalb wünsche ich euch viel Erfolg bei Eurer Konferenz!

Lothar Binding

Bundestreffen der Säkularen am 30. Oktober in Berlin: In Realpräsenz und mit 3G!

Am Samstag den 30. Oktober 2021 werden von 10 Uhr bis 17 Uhr bis zu 50 Säkulare Sozis in Berlin zusammenkommen, um das lang erwartete Bundestreffen in Realpräsenz zu begehen.

Neben Berichten aus den Landesgruppen, der Feier anlässlich der der Gründung des Berliner AKs und aktuellen Anträgen, werden das Neutralitätsgesetz, die Sterbehilfe, die Aufklärung sexuellen Missbrauchs in den Kirchen und der Zentralrat der Konfessionsfreien Thema sein.

Wilfried Seiring, langjähriger Direktor der Humanistischen Akademie Berlin-Brandenburg und Mitbegründer der Initative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ wird Rede und Antwort stehen, was die derzeitige politische Lage des Neutralitätsgesetz betrifft, welches in die Kritik geraten ist.

Um das selbstbestimmte Sterben und die Gesetzesentwürfe zur Neugestaltung der Sterbehilfe geht es im Gespräch mit Gita Neumann, der Leiterin des Bereichs Patientenverfügung beim Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg.

Nach der Mittagspause wird mit Spannung der Vortrag von Matthias Katsch erwartet, dem Sprecher des Vereins gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, im Besonderen in der Katholischen Kirche, Eckiger Tisch e.V., dem SPD-Vorsitzender der Ortenau und Bundestagskandidat, der versuchte Wolfgang Schäuble das Direktmandat streitig zu machen.

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Aus „Korso“ wurde fix der „Zentralrat der Konfessionsfreien“: Sonst ändert sich nix?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW) und Adrian Gillmann (BaWü)

Wer in den 90er-Jahren erwachsen genug war, kennt noch den Spruch „Aus Raider wird jetzt Twix, … sonst ändert sich nix“, denn das Marketing des beliebten Schokoriegels aus den USA sollte damals auch im deutschsprachigen Raum vereinheitlicht werden.

Nun ist der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) kein Schokoriegel und die Entscheidung vom 19. September 2021, sich in „Zentralrat der Konfessionsfreien“ umzubenennen, ist mehr als Marketing. Es ist eine strategische Selbstermächtung von und für Säkulare.

Schon in dem Interview mit dem Korso-Vorsitzenden Rainer Rosenzweig im hpd wird deutlich, dass es um eine eindeutige Interessensvertretung in den Medien, der Gesellschaft und vor allem gegenüber der Politik geht. Um diese zu stärken ändert sich einmal die Struktur, denn es wird einen Verbands- sowie einen Expertenrat geben und mit Philipp Möller, dem langjährigen GBS-Beiratsmitglied, Pädagogen und Autor von „Gottlos Glücklich“ (2017), gibt es sogar in Zukunft einen politischen Repräsentaten. Dieser Entscheidung, endlich eine politische Lobbyorganisation zu werden, gingen zahlreiche Diskussionen voraus.

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Wahlkampf gegen die reaktionäre Agenda politischer Religion? Richtig und wichtig!

Ein Kommentar von Adrian Gillmann (BaWü)

Dieser Tage sah sich die SPD einer konzertierten Kritik an einem Wahlwerbespot ausgesetzt. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholikinnen und Katholiken (ZdK) Thomas Sternberg forderte gar den SPD-Kanzlerkandidaten auf sich zu entschuldigen. Die Bischofskonferenz fühlte sich mitunter genötigt, auf einen fairen Wahlkampf hinzuweisen. Was war geschehen?

In dem Wahlwerbespot „Wer Armin Laschet und die CDU wählt…“ wurde ein kritischer Rundumschlag gegen die CDU vorgenommen, der eine lobbyistische Politik für Reiche ebenso aufs Korn nahm, wie mögliche Kandidierende des rechten Randes, siehe den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und CDU-Bundestagskandidat in Thüringen, oder „Maue Mautminister“, deren politische Projekte auf Kosten der Steuerzahlenden scheiterten. An sich in Wahlkampfzeiten nichts Außergewöhnliches, denn ein Abarbeiten am politischen Gegner gehört hier ebenso zum Tagesgeschäft, wie auf dessen Schwächen hinzuweisen. Anlaß zur Kritik von Kirchenvertretern und Katholiken war jedoch die Bemerkung, dass „erzkatholische Laschet-Vertraute“, die ihre Probleme mit Sex vor der Ehe haben, ebenfalls zum Umfeld des CDU-Spitzenkandidaten gehören. Gemeint war der als „Generation Benedikt“-Freund und reaktionäre Katholik bekannte Nathanael Liminski, CDU-Politiker und Chef der Staatskanzlei in NRW.

Die Reaktionen aus dem katolischen Milieu auf die eher beiläufig im Spot geäußerte Kritik an dem reaktionären Weltbild und gewisser Personen, die ihre Religion in die Politik tragen wollen, bestätigen die Richtigkeit und Wichtigkeit solcher Kritik von politischer Religion! Schließlich geht es nicht um das private Bekenntnis oder die Glaubensüberzeugungen Herrn Liminski, sondern die Einflüsse derer auf politisches Handeln und eben auch die Versuche, dass bestimmte Einstellungen hinsichtlich Gleichstellung, Sexualmoral oder Werte und Normen von Religionsgemeinschaften in politisches Kapital umgewandelt werden sollen.

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Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (Korso) hatte am 23. Juli zu einer weiteren öffentlichen Online-Themenwerkstatt „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ eingeladen, worüber auch der hpd berichtet hat. (Korso-Cloud-Materialien zur Themenwerkstatt)

Neben dem Ethikprofessor und kritischen evangelischen Theologen Hartmut Kreß, war unser Hamburger Bundessprecher Gerhard Lein aufgerufen einen Impuls zum Hamburger „Religionsunterricht für alle“ beizutragen. Das Ergebnis des Treffens, an dem sich zahlreiche Säkulare Sozis beteiligten, ist ein Konsens über die säkulare Forderung nach einer Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen: „Gemeinsam statt getrennt!

Hartmus Kreß nahm zur Verfassungslage Stellung, denn kein einziger Staat hat den Religionsuntericht wie Deutschland in seiner Verfassung – Artikel 7, Absatz 3 – als ordentliches Lehrfach verankert. Die historische Debatte innerhalb des Parlamentarischen Rates, die sich besonders am Religionsunterriht enzündete, hatte 1949 zur Folge, dass immerhin die Garantie der Theologischen Fakultäten wegfiel und die Gestaltung des Religionsunterrichts nunmehr nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und nicht mehr nach den Grundsätzen der Kirchen erfolgen sollte. Was erhalten blieb, war die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts.

Diese Garantie würde nach Kreß jedoch sachlogisch nicht in die individuellen Menschen- und Freiheitsrechte hineinpassen, also juristisch gesehen etwas fehl am Platze wirken. Auch jenseits solcher verfassungsjuristischer Feinheiten zeigte sich, dass Reformen überfällig sind, denn konfessioneller Unterricht ist ein „Auslaufmodell“. Die kontrafaktische Konservierung von Seiten der Politik ist nicht mehr zeitgemäß.

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Input aus Hamburg: Besonderheit des Hamburger Modells des „Religionsunterrichts für alle“

Bei der Korso-Themenwerkstatt zum „Religionsunterricht in öffentlichen Schulen“ am 23. Juli, berichtete unser Bundessprecher Gerhard Lein über das „Hamburger Modell“.

In den 50er Jahren hatte Hamburgs Bevölkerung fast 80% Protestanten , fast 7 % Katholiken. Letztere bauten auf ein eigenes Privatschulwesen, es gab also nie katholischen Religionsunterricht in staatlichen Schulen, mit der Ausnahme eines kurzes gescheiterten Versuchs in der Zeit der CDU-Regierung in den Nullerjahren. Religionsunterricht (RU) in HH war immer rein evangelisch und wurde ab den 70er Jahren nur noch von examinierten Lehrer*innen erteilt, nicht mehr von Kirchenpersonal. Ab der Klasse 7 wurde er im Zuge der Studentenrevolte von religionsmündigen, selbstbewussten Schüler*innen abgewählt. Der Staat reagierte aber schnell mit einer Pflichtalternative Werte und Normen, aus der später Philosophie wurde, so der Stand bis heute.

Die hansestädtisch liberale evangelische Großstadtkirche (erste evangelische Bischöfin Maria Jepsen 1992 !) – auch gemeinsam mit den evangelischen Freikirchen in der Stadt – vertrat einen bewusst offenen RU, in dem den Schulen sehr viel Freiraum gelassen wurde. Übrigens immer gegen den starken Protest des Kieler Kirchenamts der Nordelbischen Kirche. Dokumente kirchlicher Beauftragung des Lehrpersonals war in den Personalakten der Lehrer*innen in der Regel nicht zu finden.

1995 entstand ein behördennaher „Interreligiöser Gesprächskreis Religionsunterricht“ (einschl. Muslime, Aleviten, Buddhisten), was zu überarbeiteten Rahmenplänen für den Religionsunterricht führte – immer mehr setzte sich das Label „für alle“ durch.

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DITIB in der NRW-Kommission für den islamischen Bekenntnisunterricht – ein fataler Fehler!

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir halten die Entscheidung des NRW-Schulministeriums der Wiederaufnahme der DITIB in die Komission für den islamischen Bekenntnisunterricht für einen fatalen politischen Fehler.

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf, dies deutlich zu kritisieren und darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler umgehend behoben wird.

In der Denkschrift von Dr. Klaus Gebauer, einem ausgewiesenen Experten für den NRW-Religionsunterricht, wird dargelegt, welcher religionspolitische Geist die DITIB als Ableger der DIYANET auch in Deutschland mehr denn je prägt: Entstanden als staatliche Reformbehörde, um den Einfluss des politischen Islam zu begrenzen, wurde diese seit den 1990ern und verstärkt unter Erdogan in das Gegenteil transformiert: Ein staatliches Instrument zur (Re)-Islamisierung von Staat und Gesellschaft.

Leider hört die aktuelle Landesregierung – wie zuvor schon die Schulministerin Löhrmann und auch manche Politiker*innen unserer Partei – allzu sehr auf Gutachten aus der Münsteraner katholischen Schule des Religions-Verfassungsrechtes. Diese neigt dazu, die Anpassungsfähigkeit des geltenden Religionsverfassungsrechts zu betonen und Risiken kleinzureden, um das religionsfreundliche System zu erhalten, welches die großen christlichen Kirchen – auch im internationalen Vergleich – stark privilegiert.

In der Denkschrift werden – über den sofortigen Stopp der Zusammenarbeit mit der DITIB hinaus – zwei Lösungswege vorgeschlagen, die wir für tragfähig halten: eine Reaktivierung des Entwicklungspfades „Islamkunde sowie der ernsthafte Einstieg in die Debatte über ein integriertes Fach „Ethik/Religionskunde“ für alle. Ein rechtlich vergleichsweise einfacher Weg dorthin wäre die Umwandlung von Schulen in „bekenntnisfreie“ Schulen, ein Modell, welches das Grundgesetz ja ausdrücklich vorsieht (Artikel 7,3).

Beste solidarische Grüße

Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW:

Johannes Schwill Dr. Sabrina Seidler Toni Nezi