Aus „Korso“ wurde fix der „Zentralrat der Konfessionsfreien“: Sonst ändert sich nix?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW) und Adrian Gillmann (BaWü)

Wer in den 90er-Jahren erwachsen genug war, kennt noch den Spruch „Aus Raider wird jetzt Twix, … sonst ändert sich nix“, denn das Marketing des beliebten Schokoriegels aus den USA sollte damals auch im deutschsprachigen Raum vereinheitlicht werden.

Nun ist der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) kein Schokoriegel und die Entscheidung vom 19. September 2021, sich in „Zentralrat der Konfessionsfreien“ umzubenennen, ist mehr als Marketing. Es ist eine strategische Selbstermächtung von und für Säkulare.

Schon in dem Interview mit dem Korso-Vorsitzenden Rainer Rosenzweig im hpd wird deutlich, dass es um eine eindeutige Interessensvertretung in den Medien, der Gesellschaft und vor allem gegenüber der Politik geht. Um diese zu stärken ändert sich einmal die Struktur, denn es wird einen Verbands- sowie einen Expertenrat geben und mit Philipp Möller, dem langjährigen GBS-Beiratsmitglied, Pädagogen und Autor von „Gottlos Glücklich“ (2017), gibt es sogar in Zukunft einen politischen Repräsentaten. Dieser Entscheidung, endlich eine politische Lobbyorganisation zu werden, gingen zahlreiche Diskussionen voraus.

„Aus „Korso“ wurde fix der „Zentralrat der Konfessionsfreien“: Sonst ändert sich nix?“ weiterlesen

Safe Abortion Day in NRW: Weg mit §218!

Die größte Landesgruppe des Netzwerks der Säkularen Sozis hat mehrheitlich entschieden, dem Beispiel vieler anderer namhafter Organisationen zu folgen und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung beizutreten.

Und seit heute, dem internationalen Safe Abortion Day, sind die Säkularen Sozis NRW nun auch offiziell Unterstützer des Aufrufs „Weg mit 218“.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung wurde im Jahre 2012 gegründet und bildet einen breiten Zusammenschluß aus Beratungsstellen, feministischen, politischen und säkularen Gruppen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie Einzelpersonen.

Seit 2012 organisiert das Bündnis u.a. Proteste gegen den alljährlich stattfindenden, bundesweiten „Marsch für das Leben“, der – von christlichen FundamentalistInnen organisiert – stets im September am Bundeskanzleramt in Berlin seinen Ausgang nimmt.

„Safe Abortion Day in NRW: Weg mit §218!“ weiterlesen

Säkulare Sozis in NRW fordern: Kinderrechte stärken – Konfessionsschulen abschaffen

Aus aktuellem Anlaß des Weltkindertages am 20.9. möchte das Netzwerk der säkularen Sozis in NRW seiner alten Forderung nach Abschaffung der öffentlichen Konfessionsschulen erneut Ausdruck verleihen!

Noch immer existiert in NRW die Schulform der voll staatlich finanzierten öffentlichen Konfessionsschulen. Diese Schulform lehnen wir als Säkulare Sozis NRW als segregierend und anachronistisch ab!

In einem Bericht des „Instituts für humanistische Politik“ aus dem Jahre 2019 ist über staatliche Konfessionsschulen in NRW folgendes zu lesen:

In Nordrhein-Westfalen und Teilen von Niedersachsen gibt es staatlich betriebene Schulen, die SchülerInnen und Lehrkräfte nach ihrem Bekenntnis auswählen dürfen. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich unter den insgesamt 2.891 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen 876 katholische und 73 evangelische Bekenntnisschulen. Jede dritte staatliche Grundschule wurde also von den Kirchen betrieben. In 75 Städten und Gemeinden gibt es keine Alternative zu diesen staatlich-kirchlichen Bekenntnisschulen. In vielen Regionen sehen sich Eltern gezwungen, ihre Kinder eine katholische oder evangelische Bekenntnisschule besuchen zu lassen, wenn sie
nicht unverhältnismäßig lange Schulwege in Kauf nehmen wollen.“

Bauer, Michael C./Platzek, Arik:
Gläserne Wände. Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. S. 39.
September 2019

Die 2009 gegründete Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ fordert seit langem, dass …

„Säkulare Sozis in NRW fordern: Kinderrechte stärken – Konfessionsschulen abschaffen“ weiterlesen

Nun offiziell: Berliner AK der Säkularen und Humanisten gegründet!

(v. l. n. r.): Dr. Maja Lasic, Philip Schunke, Dr. Hans Ulrich Bieler, Dr. Felicitas Tesch, Dr. Bruno Osuch, Wolfgang Hecht (c)Evelin Frerk

Neuer Berliner SPD-AK „Säkulare und Humanistische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ will Brücken bauen

Der Berliner Arbeitskreis „Säkulare und Humanistische Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ ist gegründet. Dies ist bundesweit eine Premiere! Der Landesparteitag der Berliner SPD hatte bereits 2019 entsprechende Beschlüsse zur Gründung gefasst, die nun umgesetzt wurden. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Gründung mehrmals verschoben werden. Jetzt konnte sie im Willy-Brandt-Haus in konstruktiver Atmosphäre nachgeholt werden.

Iris Spranger, stellvertretende Landesvorsitzende, hob in ihrem Grußwort ihre aktive Rolle bereits im Vorfeld der Gründung des AK hervor. Deshalb sei sie auch sofort bereit gewesen, als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes in Berlin den AK als aktives Mitglied zu betreuen. Mark Rackles, ebenfalls einer der Initiatoren und langjähriger Staatssekretär, betonte in seinem Grußwort, dass man jetzt nicht mehr von „zwei Strömungen unter einem Dach“ sprechen müsse. Es sei nunmehr ein „einzige gemeinsame und starke Strömung“. Grüße und Glückwünsche kamen auch von Swen Schulz, MdB, und Kevin Kühnert, stellvertretender Bundesvorsitzender.

„Nun offiziell: Berliner AK der Säkularen und Humanisten gegründet!“ weiterlesen

Hamburger Themen im säkularen Spätsommer

Vorab: Wer hätte das vor Monaten gedacht. Die SPD in den Umfragen gleichauf oder vor der CDU, die Grünen schwächeln, Olaf ist mit Abstand der ungekrönte Spitzenmann bei der Kanzlerfrage. Wenn’s nur um die ginge, dann wäre alles klar. So aber heißt es kämpfen, was ja viele an Infoständen, bei Hausverteilung und den Tür-zu-Tür-Kampagnen derzeit mit Leidenschaft machen. Das überlagert alle unsere derzeitigen Themen, die aber dennoch nicht in Vergessenheit geraden dürfen.

Gedenkort für die Corona-Opfer

Ein interfraktioneller Antrag (ohne AfD und von Treuenfels/FDP) hat am 18.8. den Senat aufgefordert, einen zentralen Gedenkort für die CORONA-Verstorbenen zu planen. Im letzten Satz der Begründung des Petitums wird dazu aufgerufen, auch die Religionsgemeinschaften in die Planungen einzubeziehen. Gerhard hat die beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalition und einige als säkular bekannte Abgeordnete angeschrieben und auf diese Ignoranz gegenüber der konfessionsfreien Mehrheit hingewiesen.

„Hamburger Themen im säkularen Spätsommer“ weiterlesen

Wahlkampf gegen die reaktionäre Agenda politischer Religion? Richtig und wichtig!

Ein Kommentar von Adrian Gillmann (BaWü)

Dieser Tage sah sich die SPD einer konzertierten Kritik an einem Wahlwerbespot ausgesetzt. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholikinnen und Katholiken (ZdK) Thomas Sternberg forderte gar den SPD-Kanzlerkandidaten auf sich zu entschuldigen. Die Bischofskonferenz fühlte sich mitunter genötigt, auf einen fairen Wahlkampf hinzuweisen. Was war geschehen?

In dem Wahlwerbespot „Wer Armin Laschet und die CDU wählt…“ wurde ein kritischer Rundumschlag gegen die CDU vorgenommen, der eine lobbyistische Politik für Reiche ebenso aufs Korn nahm, wie mögliche Kandidierende des rechten Randes, siehe den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und CDU-Bundestagskandidat in Thüringen, oder „Maue Mautminister“, deren politische Projekte auf Kosten der Steuerzahlenden scheiterten. An sich in Wahlkampfzeiten nichts Außergewöhnliches, denn ein Abarbeiten am politischen Gegner gehört hier ebenso zum Tagesgeschäft, wie auf dessen Schwächen hinzuweisen. Anlaß zur Kritik von Kirchenvertretern und Katholiken war jedoch die Bemerkung, dass „erzkatholische Laschet-Vertraute“, die ihre Probleme mit Sex vor der Ehe haben, ebenfalls zum Umfeld des CDU-Spitzenkandidaten gehören. Gemeint war der als „Generation Benedikt“-Freund und reaktionäre Katholik bekannte Nathanael Liminski, CDU-Politiker und Chef der Staatskanzlei in NRW.

Die Reaktionen aus dem katolischen Milieu auf die eher beiläufig im Spot geäußerte Kritik an dem reaktionären Weltbild und gewisser Personen, die ihre Religion in die Politik tragen wollen, bestätigen die Richtigkeit und Wichtigkeit solcher Kritik von politischer Religion! Schließlich geht es nicht um das private Bekenntnis oder die Glaubensüberzeugungen Herrn Liminski, sondern die Einflüsse derer auf politisches Handeln und eben auch die Versuche, dass bestimmte Einstellungen hinsichtlich Gleichstellung, Sexualmoral oder Werte und Normen von Religionsgemeinschaften in politisches Kapital umgewandelt werden sollen.

„Wahlkampf gegen die reaktionäre Agenda politischer Religion? Richtig und wichtig!“ weiterlesen

Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (Korso) hatte am 23. Juli zu einer weiteren öffentlichen Online-Themenwerkstatt „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ eingeladen, worüber auch der hpd berichtet hat. (Korso-Cloud-Materialien zur Themenwerkstatt)

Neben dem Ethikprofessor und kritischen evangelischen Theologen Hartmut Kreß, war unser Hamburger Bundessprecher Gerhard Lein aufgerufen einen Impuls zum Hamburger „Religionsunterricht für alle“ beizutragen. Das Ergebnis des Treffens, an dem sich zahlreiche Säkulare Sozis beteiligten, ist ein Konsens über die säkulare Forderung nach einer Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen: „Gemeinsam statt getrennt!

Hartmus Kreß nahm zur Verfassungslage Stellung, denn kein einziger Staat hat den Religionsuntericht wie Deutschland in seiner Verfassung – Artikel 7, Absatz 3 – als ordentliches Lehrfach verankert. Die historische Debatte innerhalb des Parlamentarischen Rates, die sich besonders am Religionsunterriht enzündete, hatte 1949 zur Folge, dass immerhin die Garantie der Theologischen Fakultäten wegfiel und die Gestaltung des Religionsunterrichts nunmehr nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und nicht mehr nach den Grundsätzen der Kirchen erfolgen sollte. Was erhalten blieb, war die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts.

Diese Garantie würde nach Kreß jedoch sachlogisch nicht in die individuellen Menschen- und Freiheitsrechte hineinpassen, also juristisch gesehen etwas fehl am Platze wirken. Auch jenseits solcher verfassungsjuristischer Feinheiten zeigte sich, dass Reformen überfällig sind, denn konfessioneller Unterricht ist ein „Auslaufmodell“. Die kontrafaktische Konservierung von Seiten der Politik ist nicht mehr zeitgemäß.

„Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!“ weiterlesen

Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Hamburg: Religionsunterricht für alle?

Am 4. Mai 2021 fand eine Online-Sitzung des AfB-Vorstandes Hamburg statt. Eingeladen war unter anderem der Ethikprofessor und evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Religionsunterricht für alle ist im Koalitionsvertrag 2020 zwischen SPD und Bündnis 90 die Grünen festgeschrieben (Seite 156 – 158):

„Er wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen.“

Die Umsetzung dieser Erweiterung des RUfa soll mit dem neuen Lehrplan in den Klassen 1-6 erfolgen. Aber das Wie ist jetzt noch unklar, weil es die Religionsgemeinschaften bestimmen. Um uns in der AfB Klarheit zu verschaffen, luden wir zu dieser ZOOM-Sitzung als Referenten
Prof. Dr. Hartmut Kreß ein, der an der Universität Bonn Sozialethik lehrt.
Unter der Überschrift „Religionsunterricht, Religionskunde und Bekenntnisfreie Schule – Klärungsbedarf zum Hamburger Modell“ veröffentlichte er im Dezember 2020 in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ) einen Beitrag, auf den wir durch das Netzwerk der Säkularen Sozis aufmerksam wurden.

Prof. Dr. Kreß zeigte uns kurz die historische Entwicklung als Dauerbaustelle seit 1919 auf, schilderte einige Beispiele aus anderen Bundesländern und die dortigen Probleme und stellte dann den aktuellen Stand bei uns in Hamburg und die sich daraus ergebenen Probleme dar.(s. NJOZ-50-2020 S. 1537-1568 und auch den Anhang hier) In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus: Das Modell hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-6 nicht separiert werden und der Unterricht zur Toleranz verpflichtet. Er ist aber nicht verfassungskonform.

Laut GG Paragraph 7/II haben Erziehungsberechtigte das Recht, über die Teilnahme am Unterricht zu bestimmen. Diese mögliche Abmeldung wird von der Schulbehörde den Eltern nicht mitgeteilt, ein alternatives Angebot wie Ethik oder Philosophieren mit Kindern wird ja auch nicht angeboten. Werden dadurch Grundrechte untergraben für die etwa 50 % der Kinder in den Klassen 1-6 , die keiner Glaubensrichtung angehören? Die eben auch einen Bildungsanspruch haben, den der Identitätsstiftung?

Eine der Lösungsmöglichkeiten neben der Einführung eines Wahlpflichtfaches Ethik/Philosophie sind: Bekenntnisfreie Schulen. Dabei wurde deutlich, dass das Hamburgische Parlament, gestützt auf GG Paragraph 7/III, das Hamburger öffentliche Schulsystem als bekenntnisfrei erklären kann.

„Für die schulische Behandlung religiöser Themen würde hierdurch eine tragfähige Lösung geschaffen, weil ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde eingeführt werden könnte. Abgesehen davon, dass der derzeitige Religionsunterricht für alle aufgrund seiner rechtlichen Fragilität durch ein Normenkontrollverfahren geprüft werden sollte, zeigt sich hier ein
Weg, die angestauten rechts- und bildungspolitischen Fragen zu korrigieren.“
Prof. Dr. Kreß

Weiter wurde diskutiert, dass die Einschränkung der Ausübung der Unterrichtstätigkeit für nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte unklar ist: Diese müssen in absehbarer Zeit in HH Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein. Und – wie sollen diese denn auch säkulare, identitätsstiftende Bildungsangebote vermitteln.

Von Ulla Wolfram, Bundessprecherin (Hamburg)

Zwischen Neutralität und Freiheit? – Religiöse Symbole im Staatsdienst

Online-Veranstaltung am 28. Juni 2021, 20.00 Uhr

Das Berliner Neutralitätsgesetz galt lange Zeit als vorbildlich, denn es verpflichtet Landesbedienstete und Lehrkräfte zu staatlich-weltanschaulicher Neutralität. In jüngster Zeit gerät es jedoch unter Druck, denn 2020 hat das Bundesarbeitgericht einem pauschalen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen eine Absage erteilt.

Auf der einen Seite steht der Anspruch dass in einem neutralen Staat Religion Privatsache sein sollte und in Schulen, vor Gericht und Ämten und Behörden religiös-weltanschauliche Beeinflussung unterbleiben sollte. Ein neutrales Umfeld garantiert, dass nicht der Eindruck von Privilegierung oder gar Befangenheit entsteht. Auf der anderen Seite verlangt die individuelle Religionsfreiheit, dass die eigene religiöse Überzeugung auch mittels Kleidung und Symbolik ausgedrückt werden darf.

Welche Ausnahmen von der Regeln sind im Sinne individueller Religionsfreiheit legitim? Wie halten wir es mit Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst? Bleibt Berlin ein Vorbild für weltanschauliche Neutralität?

Online-Diskussion mit:

Dr. Lale Akgün, ehem. MdB, Psychologin und Bundessprecherin, Köln
Sinem Taşan-Funke, Landesvorsitzende der Jusos, Berlin
Prof.em. Dieter Rössner, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Tübingen
Ferike Thom, stellv. Juso-Bundesvorsitzende, Berlin

Moderation: Pavlos Wacker, Politikwissenschaftler, Freiburg i. Breisgau

Mit freundlicher Unterstützung der GBS Rhein-Neckar e.V.

Teilnahme-Link (Webex)