94 Prozent Zustimmung für säkularen AK – SPD Parteitag beschließt baldige Gründung

Kevin Kühnert und der Eulen-Infostand (c) FES Schwerin

Der SPD-Parteitag am 11. Dezember 2021 hat bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen mit 94 Prozent und 470 Stimmen als Auftrag an den Vorstand folgenden Antrag beschlossen:

„Der Parteivorstand richtet entsprechend
§ 10 Absatz 2 des Organisationsstatuts einen Arbeitskreis ‚Säkulare Sozialdemo-kratinnen und Sozialdemokraten‘ ein.“

Initiativkreis bereitet Bundes-AK vor

Ein Initiativkreis bestehend aus Mitgliedern des Parteipräsidiums, der Säkularen Sozis und von Humanistischen Verbänden bereitet zur Zeit die Einsetzung eines Bundesarbeitskreises vor, der sich um die Anliegen konfessionsfreier Parteimitglieder kümmern wird. Wörtlich heißt es dazu im Geschäftsbericht des Parteivorstands, der dem Bundesparteitag am Wochenende vorlag:

„Lange schon gibt es informelle Arbeitszusammenhänge, in denen sich Säkulare Sozialdemokrat*innen und Humanist*innen in der SPD austauschen und arbeiten. Den Wunsch, daraus eine Struktur, wie beispielweise einen Arbeitskreis, zu machen, hat das Präsidium aufgegriffen. Auf Bitte des Generalsekretärs gab es einen intensiven Austausch zwischen den Aktiven dieser beiden Gruppen sowie Kevin Kühnert, Klara Geywitz, Dietmar Nietan und Katarina Barley. Die weiteren Schritte wird der neugewählte Parteivorstand gemeinsam mit den Aktiven im Initiativarbeitskreis gehen.“

Für die weitere Arbeit hat sich der Initiativkreis auf zwölf inhaltliche Fragestellungen verständigt, die in einem möglichen Arbeitskreis diskutiert werden und zu denen ggf. positionierende Beiträge/ Empfehlungen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Arbeitskreis für parteiinterne sowie externe Foren offene Diskussionen anbieten. Eine Zusammenarbeit mit den religiösen Arbeitskreisen in der SPD ist ausdrücklich erwünscht.

Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

Ein Kommentar von Dr. Sabrina Seidler (NRW) und dem Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW (hpd)

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts ― auch bekannt als „Dritter Weg“ ― offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland beschäftigen über ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und ihre Wirtschaftsunternehmen mindestens 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 55.000 Einrichtungen. Damit sind sie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Die Finanzierung der meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhäuser, Altenheime) erfolgt dabei zu 100% aus öffentlichen Mitteln, selbst das „Aushängeschild“ Kindergärten wird nur zu einem sehr geringen Teil kirchlich bezuschußt.

In diesen Einrichtungen gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, was die Angestellten zu Arbeitnehmern minderen Rechts macht. Aus naheliegenden Gründen sollte die Beseitigung dieser Form der Diskriminierung an und für sich ein Herzensthema der SPD sein. So äußert sich auch die Juristin und ehemalige Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der 2012 gegründeten Initiative GerDia: „Die offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe ist ein Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf.“

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Kirchliches Arbeits(un)recht auf dem Prüfstand – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Bericht der Online-Veranstaltung vom 2. Dezember bei den Düsseldorfer Jusos, AsJ, AFA, ASF, ASG und Säkularen Sozis

Am 2.12. fand die von langer Hand geplante und mit großer Spannung erwartete Veranstaltung der Jusos Düsseldorf zum Thema „Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz!?“ online und unter großer Beteiligung statt.

In Kooperation mit AsJ, AFA, ASF und ASG in Düsseldorf sowie dem Netzwerk der Säkularen Sozis Düsseldorf/Mettmann war es den Jusos der NRW-Landeshauptstadt gelungen, Mario Gembus, Mitarbeiter der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Diakonie und Caritas, als fachkundigen Referenten für diesen Themenabend zu gewinnen. Bevor Mario Gembus mit seiner Präsentation starten konnte, hatte die neu in den Bundestag gewählte Düsseldorfer Genossin, Juristin und langjährige Gewerkschaftssekretärin, Zanda Martens, Gelegenheit, eine kurze thematische Einführung zu geben.

Die frischgebackene Bundestagsabgeordnete lenkte den Blick dabei auch auf den entsprechenden Passus des aktuellen Koalitionsvertrags. Die dort verwandte Formulierung einer „Prüfung“ des kirchlichen Arbeitsrechts „gemeinsam mit den Kirchen“ (Koalitionsvertrag, S. 71) bewertete sie sinngemäß als eine eher weiche und zu wenig konkrete Aussage.

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Damit es aufhört! Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (nicht nur) in den Kirchen

Eine Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland erleben sexuelle
Gewalt bevor sie 18 Jahre alt sind. Das bedeutet in jeder Schulklasse
sitzen ein bis zwei Betroffene. Eine Zahl, die auf den ersten Blick
überrascht, dann ratlos macht, fassungslos, wütend.

Matthias Katsch, selbst Opfer sexuellem Missbrauchs als Schüler des katholischen Canisius-Kollegs Ende der 70er Jahre in Berlin und 2010 Gründer und Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, hat mit seinem Vortrag zum sexuellen Missbrauch (nicht nur) in den Kirchen auf unserem Bundestreffen in Berlin die Bedeutung und Auswirkungen eines Themas unterstrichen, das in der Öffentlichkeit zwar immer wieder „aufploppt“, aber gerade wenn es um kirchliche Täter geht, weit davon entfernt scheint gänzlich aufgeklärt, juristisch geahndet oder gar gesellschaftlich aufgearbeitet zu werden. Der zweite Skandal, der den Missbrauchsfällen folgt. Bei dem Wort „Aufarbeitung“ denke ich an die NS-Zeit in Deutschland.

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Ärztliche Suizidhilfe ermöglichen – Autonomie und Liberalität sichern

Als Referentin für dieses komplexe Thema hatten wir Gita Neumann, die
Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des
Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) und dort langjährige Referentin für Lebenshilfe sowie Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD Landesverband Berlin-Brandenburg gewinnen können.

Sie gab zunächst einen kurzen historischen Abriss zur Suizidhilfe. Andere europäische Länder haben teils seit langem Regularien gefunden, um Angehörigen und Ärzten im Interesse von unheilbar leidenden Schwerkranken rechtliche Sicherheit zu geben, wenn sie diesen helfen wollen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. In Deutschland gab es dagegen bis 2015 überhaupt keine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Wie ein Verbot wirkte allerdings die Verdammung des ehemals sogenannten „Selbstmords“ und ein sehr starkes Tabu. Dieses hatte sich allerdings zu Beginn des 21.Jahrhunderts zunehmend gelockert.

Aufgrund dessen beschloss der Bundestag Ende 2015 ein “Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, welches nicht nur für
Suizidhilfevereine, sondern auch für Ärzte galt. Dieser Strafrechtsparagrafen §217 wurde spektakulär im Februar 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für nichtig erklärt.

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Das Berliner Neutralitätsgesetz verteidigen

Das Berliner Neutralitätsgesetz, das das Tragen von religiösen Zeichen in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes reguliert, ist für viele Säkulare in anderen Bundesländern ein Vorbild und ein anzustrebendes Ziel im eigenen Land. Wilfried Seiring, Humanist, berichtet anschaulich aus jahrzehntelanger eigener Erfahrung von den Kämpfen für dieses Gesetz und seiner derzeitigen Gefährdung von vielen Seiten her.

Die Diskussion um dieses Gesetz wird wesentlich bestimmt durch das Verhältnis zum Islam in Deutschland. Seiring sieht nach einer weitgehenden, friedlichen Integration der Muslime einen Einschnitt in der Entwicklung durch eine Arabisierung des Islams seit gut 20 Jahren, der die Neutralität des Staates herausfordert. Das Kopftuchtragen, die Einhaltung der Fastenregeln, die Essensvorschriften – alles wird zum Zwang. Kleidungsstücke werden als konfrontative Religionsbekundungen des politischen Islams eingesetzt.

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Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Online-Veranstaltung der Jusos Düsseldorf am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19:00 Uhr

Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen die größten Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik. Und obwohl die Arbeit der Wohlfahrtsunternehmen – wie bei nicht-konfessionellen Trägern – insbesondere aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, unterliegt sie einem umfassenden Sonderstatus im Arbeitsrecht.

So erstrecken sich die kirchlichen Privilegien hier beispielsweise auf Einschränkungen bei Mitbestimmung und im Streikrecht; das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung. Anstelle von Tarifverträgen gilt in den kirchlichen Einrichtungen zumeist der sogenannte „Dritte Weg“. Die arbeitsrechtliche Diskriminierung erstreckt sich zum Teil bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen. Trotz eines Bundesparteitagsbeschlusses der SPD von 2013 in Leipzig zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fehlt bislang leider die politische Initiative in unserer Partei. Dies könnte sich nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und einer möglichen künftigen Ampelkoalition ändern.

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Berliner Resolution 2021

Saekulare Sozis Bundestreffen Berlin 2021-10-30, Fotografie Evelin Frerk

Beschlossen am 30. Oktober 2021 in Berlin

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen ist erfreut, dass die nächste Bundesregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP gebildet wird, weil sich damit die Hoffnung verbindet, dass säkulare Themen und Sichtweisen eine bessere Resonanz finden als in der
bisherigen Großen Koalition. Das Netzwerk erwartet, dass in den nun anstehenden Koalitionsverhandlungen folgende Themen angesprochen und gelöst werden:

  1. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Gesetz von 2015 zum sogenannten Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ersatzlos aufzuheben, ist es notwendig, dass der neu gewählte Bundestag ein Gesetz zu diesem gesellschafts- und gesundheitspolitisch wichtigen Thema beschließt, das den liberalen Vorgaben des BVerfG entspricht.
  2. Das sog. „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“ des § 219a im Strafgesetzbuch ist ersatzlos zu streichen.
  3. Der Verfassungsauftrag in Artikel 140 des Grundgesetzes, die sog. Staatsleistungen an die Kirchen (als Ausgleich für Enteignungen im Rahmen der napoleonischen Kriege und danach durch ein Bundesgesetz abzuschaffen, muss endlich umgesetzt werden. Länderparlamente können erst dann aktiv werden, wenn der Bundestag ein Grundlagengesetz beschlossen hat.
  4. Die generelle Ausnahme kirchlicher Arbeitgeber vom Betriebsverfassungsgesetz in § 118, Abs.2 ist zu streichen und auf die Bereiche der religiösen Verkündung zu begrenzen, also entsprechen dem Tendenzschutz in § 18 Abs.1, damit Arbeitnehmer*innen in Krankenhäusern, Altenheimen und Kindertagesstätten künftig ebenso Streik- und Mitbestimmungsrechte haben wie alle anderen Arbeitnehmer*innen; zugleich wird damit eine Wettbewerbsverzerrung zu Betrieben freier und öffentlicher Träger solcher Einrichtungen beendet.
  5. Sexueller Missbrauch in Kirchen und kirchlichen Einrichtungen muss zwingend von staatlichen Justizorganen aufgeklärt und geahndet werden. Wir fordern eine unabhängige Aufarbeitungskommission auf gesetzlicher Grundlage für bereits verjährtes Unrecht in kirchlichen Einrichtungen ebenso wie in anderen Tatkontexten. Solche Verbrechen an Schutzbefohlenen und Kindern dürfen nicht länger kircheninternen Regelungen überlassen bleiben. Wir unterstützen die Opfer bei ihren Forderungen nach Aufklärung, Hilfe und Entschädigung. Die Arbeit von Betroffeneninitiativen muss aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Säkulare Blickwinkel mit und ohne Zollstock – Grüße von Katarina Barley und Lothar Binding

Grußworte anlässlich des Bundestreffens am 30. November 2021 in Berlin

Am Halloweenwochende trafen sich die Säkularen Sozis in Berlin. Dieses Bundestreffen, im Windschatten der Gründung des Berliner AKs der Säkularen und Humanisten, blieb nicht ohne Resonanz prominenter Unterstützerinnen und Unterstützer in der SPD. Stellvertretend für diese nahmen sich Katarina Barley, die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, und Lothar Binding, Ex-MdB, Finanz-Experte und Vorsitzender der AG 60 plus, Zeit für Videobotschaften an unsere Gruppe.

[…] Ihr leistet als Säkulare Sozialdemokratinnen eine ganz wichtige Arbeit in diesem Spektrum. Wir haben es vor allen Dingen bei diesen ganzen ethischen Themen gesehen, zum Beispiel bei der Sterbehilfe, dass dies ein Blickwinkel ist, der eben auch in die Debatte hineingehört […]

Katarina Barley

[…] und die Säkularen, deshalb finde ich diese Namensgebung sehr gut, die sind so ein gewisser Oberbegriff, denn die sagen der Staat darf nicht auf kirchlichen oder Glaubenssätzen beruhen, sondern er muss aus sich selbst heraus ein demokratisches Staatswesen aufbauen. Deshalb finde ich das sehr gut! Und diese machen mehr als ein Viertel aus und jetzt ist interessant, die SPD ist ja eine moderne Partei […] wir haben keinen Arbeitskreis für diese große Gruppe, die inzwischen die größte Gruppe all derjenigen ist, die ich aufgeschrieben hab‘, deshalb bin ich sehr dafür, dass wir bundesweit in der SPD auch einen Arbeitskreis gründen, der diese große Gruppe auch umfasst und deshalb wünsche ich euch viel Erfolg bei Eurer Konferenz!

Lothar Binding

Bundestreffen der Säkularen am 30. Oktober in Berlin: In Realpräsenz und mit 3G!

Am Samstag den 30. Oktober 2021 werden von 10 Uhr bis 17 Uhr bis zu 50 Säkulare Sozis in Berlin zusammenkommen, um das lang erwartete Bundestreffen in Realpräsenz zu begehen.

Neben Berichten aus den Landesgruppen, der Feier anlässlich der der Gründung des Berliner AKs und aktuellen Anträgen, werden das Neutralitätsgesetz, die Sterbehilfe, die Aufklärung sexuellen Missbrauchs in den Kirchen und der Zentralrat der Konfessionsfreien Thema sein.

Wilfried Seiring, langjähriger Direktor der Humanistischen Akademie Berlin-Brandenburg und Mitbegründer der Initative „Pro Berliner Neutralitätsgesetz“ wird Rede und Antwort stehen, was die derzeitige politische Lage des Neutralitätsgesetz betrifft, welches in die Kritik geraten ist.

Um das selbstbestimmte Sterben und die Gesetzesentwürfe zur Neugestaltung der Sterbehilfe geht es im Gespräch mit Gita Neumann, der Leiterin des Bereichs Patientenverfügung beim Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg.

Nach der Mittagspause wird mit Spannung der Vortrag von Matthias Katsch erwartet, dem Sprecher des Vereins gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, im Besonderen in der Katholischen Kirche, Eckiger Tisch e.V., dem SPD-Vorsitzender der Ortenau und Bundestagskandidat, der versuchte Wolfgang Schäuble das Direktmandat streitig zu machen.

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