DITIB in der NRW-Kommission für den islamischen Bekenntnisunterricht – ein fataler Fehler!

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir halten die Entscheidung des NRW-Schulministeriums der Wiederaufnahme der DITIB in die Komission für den islamischen Bekenntnisunterricht für einen fatalen politischen Fehler.

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf, dies deutlich zu kritisieren und darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler umgehend behoben wird.

In der Denkschrift von Dr. Klaus Gebauer, einem ausgewiesenen Experten für den NRW-Religionsunterricht, wird dargelegt, welcher religionspolitische Geist die DITIB als Ableger der DIYANET auch in Deutschland mehr denn je prägt: Entstanden als staatliche Reformbehörde, um den Einfluss des politischen Islam zu begrenzen, wurde diese seit den 1990ern und verstärkt unter Erdogan in das Gegenteil transformiert: Ein staatliches Instrument zur (Re)-Islamisierung von Staat und Gesellschaft.

Leider hört die aktuelle Landesregierung – wie zuvor schon die Schulministerin Löhrmann und auch manche Politiker*innen unserer Partei – allzu sehr auf Gutachten aus der Münsteraner katholischen Schule des Religions-Verfassungsrechtes. Diese neigt dazu, die Anpassungsfähigkeit des geltenden Religionsverfassungsrechts zu betonen und Risiken kleinzureden, um das religionsfreundliche System zu erhalten, welches die großen christlichen Kirchen – auch im internationalen Vergleich – stark privilegiert.

In der Denkschrift werden – über den sofortigen Stopp der Zusammenarbeit mit der DITIB hinaus – zwei Lösungswege vorgeschlagen, die wir für tragfähig halten: eine Reaktivierung des Entwicklungspfades „Islamkunde sowie der ernsthafte Einstieg in die Debatte über ein integriertes Fach „Ethik/Religionskunde“ für alle. Ein rechtlich vergleichsweise einfacher Weg dorthin wäre die Umwandlung von Schulen in „bekenntnisfreie“ Schulen, ein Modell, welches das Grundgesetz ja ausdrücklich vorsieht (Artikel 7,3).

Beste solidarische Grüße

Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW:

Johannes Schwill Dr. Sabrina Seidler Toni Nezi

Sterben ohne Gott – Das Bestattungs- und Friedhofsrecht im Spiegel der Säkularisierung

Online-Veranstaltung der ASJ-Münster am 30.06.2021 um 19 Uhr

Wie kaum ein anderer Bereich der staatlichen Ordnung ist das Bestattungs- und Friedhofsrecht von religiösen Vorstellungen geprägt. Wie mit Toten umgegangen wird, was mit der Leiche passieren soll und wie ein etwaiges Grab gestaltet wird – die Antwort des Rechts auf diese Fragen beruht auf hygienischen Erkenntnissen, vor allem aber auf Erwägungen von Religion und Moral. War die Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren noch zu weit über 90 Prozent christlich geprägt, hat die religiöse Bindung der Bevölkerung mittlerweile – nicht nur in Ostdeutschland – deut-lich nachgelassen. Zugleich steigt unter den religiösen Menschen die Pluralität der verbreiteten Glaubensvorstellungen.

Welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für das Bestattungs- und Friedhofsrecht? Wo gibt es ein Bedürfnis nach neuen Formen des Umgangs mit Verstorbenen – sollte etwa erlaubt sein, die Asche Verwandter zu Hause aufzubewahren? Und welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei insbesondere für die Kommunalpolitik: Wie können Friedhofsordnungen fit für die (religiös pluralistische) Zukunft gemacht werden?

Über diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren mit Rechtsanwalt Christoph Keldenich, Vorsitzender des Vereins Aeternitas e.V., der als „Verbraucherinitiative Bestattungskultur“ über 50.000 Mitglieder vertritt, regelmäßig in Sachverständigenanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auftritt und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich Bestattung und Friedhof empirisch untersucht.

Anmeldung zur Veranstaltung

Kritik aus und neuer Flyer für NRW: Zu viele „Kirchenfenster“ in der SPD

Die Bundes-SPD stellt im Vorwahlkampf allzu sehr ihre Kirchenpolitiker ins Schaufenster – obwohl diese nur einen Flügel der Partei repräsentieren und zum Teil damit eine schlechte Presse haben. Damit werden sowohl die säkularen als auch die religiös/weltanschaulich anders orientierten oder indifferenten Wählergruppen vor den Kopf gestoßen. Außerdem ist dieses Vorgehen nicht durch unser Parteiprogramm gedeckt!

Lars Castellucci: Als religionspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion versucht er den Eindruck zu erwecken, das finanzielle Verhältnis Staat-Kirche „neutral“ zu beackern. Realiter betreibt er Kirchenlobbyismus, wie man an seinen Aussagen zum Thema „Staatsleistungen“ deutlich ablesen kann. Das ist legitim; problematisch ist, dass ihm die Fraktion hierbei blind zu folgen scheint

Hubertus Heil: Er zeigt als Arbeitsminister keine Initiative für eine Beendigung des kirchlichen Arbeits(un)rechts (SPD-Parteitagsbeschluss
seit 2013), dafür demonstrative Bibelarbeit auf dem Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021.

Heiko Maas: Seine Privataudienz bei Papst Franziskus im Rahmen seines aktuellen Besuchs in Rom wird seitens des Auswärtigen Amts (AA) gefühlt zur PR-Lobeshymne auf Papst und katholische Kirche genutzt.

„Kritik aus und neuer Flyer für NRW: Zu viele „Kirchenfenster“ in der SPD“ weiterlesen

Stiefkind Ethikunterricht? Wie Ethik in Baden-Württemberg Schule macht

Online-Veranstaltung am 16. Juni 2021, 19.30 Uhr (per Zoom)

Ethik ist in Baden-Württemberg kein Schulfach wie jedes andere. Es wurde als „Ersatzfach“ für den Religionsunterricht eingeführt, dessen Besuch weiterhin den Normalfall darstellen soll. Aus dieser Konstellation ergeben sich einige Besonderheiten, die sich bei einer Betrachtung aus säkularer Perspektive als problematisch darstellen – und die angesichts zunehmender Schüler*innenzahlen seit Einführung des Fachs sowie offensichtlicher Beliebtheit von Ethik als Prüfungsfach bei Abschlussprüfungen schlecht begründbar scheinen.

Inga Tappe, die als Ethiklehrerin im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg tätig ist und Philosophie an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg lehrt, setzt sich in ihrem Vortrag mit den Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts und seiner Bedeutung für die Schüler*innen auseinander und geht der Frage nach, welche Forderungen säkulare Organisationen bezüglich einer Weiterentwicklung des Fachs an die Politik stellen sollten:

Was muss sich ändern, damit Schüler*innen wirklich autonom entscheiden können, ob sie den Religions- oder Ethikunterricht besuchen möchten? Wie kann aus Ethik ein dem Religionsunterricht wirklich gleichgestelltes Fach werden? Wie kann sichergestellt werden, dass das Fach Ethik an allen Schularten angeboten und flächendeckend durch qualifizierte Lehrkräfte unterrichtet wird?

Moderation: Adrian Gillmann (Säkulare Sozis und GEW)

In Kooperation mit der GEW Rhein-Neckar-Heidelberg

Link zur Teilnahme

SPD auf dem Frankfurter Kirchentag: Kritik aus dem Norden

Aus dem Hamburger Rundbrief vom 12. Mai 2021

Unsere Partei, genauer der AK Christinnen und Christen, ist auf dem Ökumenischen Kirchen­tag in Frankfurt am kommenden Wochenende vertreten. Das ist politisch sicherlich klug, wenn sich auch die SPD öffentlich mit Themen befasst, die viele Bürger des Landes in ihren ggfls. christlichen Umfeldern berühren. Auch wenn wir säkulare Sozis es für befremdlich hal­ten, wenn unser Arbeitsminister Heil beispielsweise mit einer Bibelarbeit auftritt (dies ausdrücklich als Arbeitsminister tut und nicht einfach der das Kirchenmitglied Hubertus Heil), so sollten wir dies als sein Recht sehen. Auf der HP des KSH ist eine Liste mit entsprechenden Terminen zu finden.

Die FES führt bei / nach einzelnen Veranstaltungen mit Politikerbeteiligung Nachdis­kussionen durch.

Das darf uns aber nicht davon abhalten, grundsätzliche Kritik an diesem (und ande­ren) Kirchentagen zu äußern. Die gewalti­gen Zuschüsse aus allgemeinen Steuermit­teln für diese Kirchenveranstaltungen sind aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Bei der im Grundgesetz festgehaltenen Trennung von Kirche und Staat machen die Politiker (und eben keineswegs nur die mit dem „C“ im Logo) Ausnahmen, die in kei­ner Weise zu rechtfertigen sind. In Ham­burg haben wir Erfahrung mit Kirchenfi­nanzierung – gerade angesichts der Weige­rung unserer Partei entgegen einem Lan­desparteitagsbeschluss dann wenigstens auch z.B. den Deutschen Humanistentag (2019 in Hamburg) finanziell zu unterstüt­zen. Juristen nennen die Trennung von Kir­che und Staat nach dem Grundgesetz eine „hinkende Trennung“.

Das darf dann aber nicht zu einer einzelne religiöse Organisationen eklatant be­nachteiligende Humpelei führen. Das müssen wir Säkulare immer wieder in unserer Partei artikulieren.

Der humanistische Pressedienst hat vor dem Römer in Frankfurt seine schon bekannten Figu­ren aufgefahren, wenn auch die Reichweite mangels Besucher-Präsenz diesmal geringen sein wird.

Für die Hamburger Säkularen Sozis, Ulla Wolfram und Gerhard Lein

Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

„Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?“ weiterlesen

Säkularität – warum sie Frauen Freiheit bringt!

Online-Veranstaltung am Montag, 17. Mai 20 Uhr (über Zoom)

Wir säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten nicht nur für eine konsequente Trennung von Kirche und Staat ein, sondern wie schon die SPD seit ihrer Gründung im Jahr 1863 für Emanzipation und Gleichberechtigung von Mann und Frau. Doch beides ist nach fast 160 Jahren in vielen Ländern nicht mal ansatzweise erreicht. Aber auch hierzulande gibt es noch einiges zu tun, nicht zuletzt weil religiöse Fundamentalisten aller Couleur versuchen, das Rad der Geschichte zurück zu drehen.

Davon besonders betroffen sind Migrantinnen und Geflüchtete, aber auch muslimisch sozialisierte Deutsche mit Migrationshintergrund, die so wie wir auch, selbstbestimmt leben wollen und sich deshalb zu der Initiative „Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung“ zusammen geschlossen haben.

Naïla Chikhi ist ist Gründungsmitglied der Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung und 1980 in Algier (Algerien) geboren. Sie hat angewandte Sprach- und Kulturwissenschaften an der Universität Mainz studiert. Nach dem Studium war sie Dozentin für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache bei den BAMF-Integrationskursen, später Referentin für Flucht und Frauenrechte bei einer deutschen Frauenrechtsorganisation, sowie Workshopleiterin bei MIND – Prevention Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Birgül Akpinar ist türkischstämmige Alevitin, Mitglied im CDU-Landesvorstand von Baden-Württemberg und im Bundesnetzwerk Integration ihrer Partei. In Baden-Württemberg ist sie Vorsitzende dieses Netzwerkes und sie sagt „Religion ist kein Mittel zur Integration“.

Moderation: Dr. Lale Akgün (NRW)

Link zur Teilnahme (Zoom)

„Es gibt keinen vernünftigen und fairen Grund für ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht“

Impulsbeitrag von Martin Nestele

Mein Name ist Martin Nestele. Ich arbeite in der Altenpflege. Bin Mitarbeitervertreter in einer diakonischen Einrichtung und stellvertretender Landesfachbereichsvorsitzender, FB3 von ver.di-Baden-Württemberg. Zudem kenne ich auch als Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Württemberg den 3. Weg und das kirchliche Arbeitsrecht ganz praktisch.

Mit dem „Weg“ ist der Weg der Arbeitsrechtssetzung der Tarife gemeint. Wenn es den 3. Weg gibt, dann gibt es mindestens noch 2 andere Wege:

  1. Weg: Festlegung zwischen einzelnem Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in, sprich AG diktiert
  2. Weg: Gewerkschaft und Arbeitgeberverband handeln TV aus
  3. Weg: Aufgrund eines kirchlichen Gesetzes wird in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen verhandelt: Paritätisch besetzt aus Dienstgebern und MAV-VertreterInnen. Ohne Streik und Aussperrung. Zusammensetzung und Spielregeln über ein kirchliches Gesetz.
    Ergebnis sind hier nicht Tarifverträge, sondern sogenannte Arbeitsvertragsrichtlinien, die auch nicht die rechtliche Qualität von Tarifverträgen haben.

Der 3. Weg kennt keine Tarifverträge und kein Betriebsverfassungsgesetz.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt für Religionsgemeinschaften und ihre caritativen Einrichtungen nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz schließt in § 118, Abs. 2 Religionsgemeinschaften von der Anwendung aus.

Grundlage dafür ist im Grundgesetz das Recht von Religionsgemeinschaften auf die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten. Das steht im Artikel 140 GG. Dort steht, dass die entsprechende Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung für das GG übernommen wurde. Juristinnen und Juristen streiten sich darüber was das konkret bedeutet. Die Kirchen haben es jedenfalls im Laufe der Zeit in der Bundesrepublik geschafft, dafür zu sorgen, dass dieses Recht auch auf das Arbeitsrecht für die Beschäftigten in Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden Diakonie und Caritas ausgeweitet wurde. Eben auf die Betriebsverfassung, die Unternehmensmitbestimmung und das Tarifrecht. Als ideologische Begründung dient dazu eine sogenannte „Dienstgemeinschaft“. Man will damit letztlich darlegen, dass es bei Kirchen, Diakonie und Caritas keine Interessenunterschiede zwischen Kapital und Arbeit gäbe.

„„Es gibt keinen vernünftigen und fairen Grund für ein besonderes kirchliches Arbeitsrecht““ weiterlesen

Unbekannte Evangelikale – eine politische Gefahr?

Online-Veranstaltung am 11. Mai, 19.30 (per Zoom)

Sie beten, lesen die Bibel, gehen sonntags in den Gottesdienst und „lieben den Herrn Jesus“. Und sie marschieren bei Pegida und bezweifeln den Klimawandel. Sind Evangelikale eine politische Gefahr? Es scheint sich ein Paradoxon aufzutun. Mit fortschreitender Säkularisation der Gesellschaft nimmt die Unkenntnis hinsichtlich religiöser Sachverhalte in der Bevölkerung zu, gleichzeitig  werden manche Zeitgenossen für eindimensionale Heilsversprechen empfänglicher. Wie „ticken“ Evangelikale? Drohen uns US-amerikanische oder brasilianische Verhältnisse? Wie soll man mit ihnen umgehen?

Bernd Fleißner war mehr als 35 Jahre Teil der evangelikalen Blase, studierte an zwei evangelikalen Seminaren Theologie und war als Pastor tätig. Seine Erfahrungen hat er im Buch „Luftanker: Eine kritische Auseinandersetzung mit der evangelikalen Bewegung“ (2020) publiziert.

Moderation: Adrian Gillmann

Link zur Teilnahme

ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)