AK „Säkularität und Humanismus“ der SPD in Berlin gegründet – Habemus Arbeitskreis!

Der vom SPD-Parteivorstand eingesetzte Arbeitskreis Säkularität und Humanismus hat sich nun konstituiert und als seine Sprecherinnen Carmen Wegge MdB (wegen Corona-Erkrankung zugeschaltet) und Sabine Smentek gewählt. In der von Generalsekretär Kevin Kühnert und der Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley geleiteten Veranstaltung im Willy-Brandt-Haus am 12. Oktober in Berlin wurden als weitere Mitglieder im Vorstand gewählt (v.l.n.r.) Norbert Reitz, Gerhard Lein, David Driese, Dr. Lale Akgün, Dr. Hans-Ulrich Bieler, Rolf Schwanitz, Dr. Sabrina Seidler, sowie (nicht auf dem Foto) Daniela Kolbe und Dr. Maja Lasic.

Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen – aber richtig!

Seit über 100 Jahren gibt es in unserer Verfassung (in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 und auch im Grundgesetz) den Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Dabei geht es nicht um die Kirchensteuer und auch nicht um finanzielle Kostenübernahme für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und andere soziale Einrichtungen, sondern um Zahlungen der Bundesländer (ausser Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen, über die diese keine Rechenschaft ablegen.

Wie es dazu kam, wieviel Geld die Kirchen auf diese Weise bekommen haben und warum, diese Regelung dringend abgeschafft werden muss, erläutert Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) in diesem Online-Vortrag.

Dabei geht es auch um den Gesetzentwurf, den die religionspolischen Sprecher der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag erarbeitet haben. Dieser Entwurf trägt deutlich die Handschrift der Zahlungsempfänger, die ein möglichst langfristiges Hinauszögern der Ablösung erreichen wollen.

Auch das wird ein Thema des Vortrags sein, bei dem die anwesenden Gesprächsteilnehmer online Fragen stellen und an der Diskussion teilnehmen können.

Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament

Ein Kommentar von unserem Bundessprecher Rolf Schwanitz (Sachsen)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe endet nun in Deutschland eine Kontroverse, die sich über viele Jahre hingezogen hat. Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach ebenso schwerer wie emotionaler Debatte ein Gesetz verabschiedet, das nur als Suizidhilfeverbotsgesetz bezeichnet werden kann. Das Urteil der Verfassungsrichter darüber ist klar und eindeutig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so die Richter, umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, sein leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (PE Nr. 12/2020 BVerfG vom 26.02.2020) Mit diesem Urteil wird die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot beendet und auch das Recht von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland durchgesetzt. Zugleich ist nun auch klar, dass ein Recht auf Sterbehilfe nicht auf vorgefasste Fallkonstellationen, zum Beispiel auf schwere Erkrankungen, die unweigerlich zum Tode führen, begrenzt werden darf. Maßstab ist allein die freie Entscheidung des Einzelnen über sich selbst. Bei aller Freude über diesen Erfolg für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht übersehen werden, dass dieses Urteil auch eine deutliche Ermahnung und ein kritischer Weckruf an den Deutschen Bundestag ist. „Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament“ weiterlesen

Säkularer Aufwind: Jahresthemen, Aktionsplan und Stärkung der Partei beschlossen

Am 23. März fand das Sprecherkreistreffen der Säkularen Sozis in Hannover statt. Eröffnet wurde das erste der zwei halbährlichen bundesweiten Treffen von Monika Oetke aus Niedersachsen, denn die Aktiven vor Ort haben es erreicht, dass wir in der Geschäftsstelle der SPD Hannover tagen konnten.

In motivierter Runde beisammen_c_Horsthoffmann

Danach erinnerte Adrian Gillmann aus Hessen an den heutigen ersten internationalen Tag der Atheisten (World Atheist Day) und begrüßte die Teilnehmer*innen mit einem Zitat von  Ludwig Feuerbach: „Der Mensch schuf Gott nach seinem Bilde. Gott ist der Spiegel der Menschen. Der Religion ist nur das Heilige wahr, der Philosophie nur das Wahre heilig“.

Nach dem einstimmigen Beschluss der Tagesordnung folgte die Verabschiedung einer der Sprecher*innen aus NRW, Ellen Kühl-Murges, sowie eines jahrelang aktiven Bremer Sprechers, Maurice Mäschig.

Ein „Merci“ für Maurice _c_HorstHoffmann

Der Gründer der Aktion „Tanzverbote abschaffen„, die immer wieder mit dem bekannten Pinguin und seinen großen Kopfhörern auf Facebook für Aufmerksamkeit sorgt, ist dieses Jahr aus der Bremer SPD ausgetreten. Er erläuterte die Gründe seines Austritts und dass er unserer Gruppe über das Forum Säkulares Bremen weiterhin verbunden bleibt.

Nach einem kurzen Bericht von der erfolgreichen Landesgruppengründung in NRW, durch Johannes Schwill, der zugleich als ein Landessprecher und Nachfolger für Ellen Kühl-Murges in den Sprecherkreis kooptiert wurde, wies Uli Bieler aus Berlin noch auf die regelmäßigen dortigen Treffen hin. Eine regelmäßige Präsenz wie auch immer wieder aufschlagende Aktionen in der Hauptstadt, sind ebensowenig zu unterschätzen wie Landestreffen, die von den Sprecher*innen organisiert werden.

Um diese und andere Aktivitäten zu koordinieren, wurde ein Aktionsplan für 2019 verabschiedet, der die wichtigen Jahresthemen, Anträge, Aktionen und Veranstaltungen bis zum nächsten Sprecherkreistreffen 2020 umfasst. Neben der Mitwirkung am Ba§ta-Bündnis, werden wir uns vor allem mit den Themen einer religionskundlichen Bildung, einem „gleichen Arbeitsrecht für alle“, der Aufklärung des sexuellen Missbrauchs in den Kirchen, den säkularen Musliminnen und Muslimen sowie der konfessionell-gebundenen Theologie an  staatlichen Hochschulen widmen. Anträge wie auch Veranstaltungen sollen in allen Bundesländern mit aktiven Gruppen und/oder Sprecher*innen stattfinden. „Säkularer Aufwind: Jahresthemen, Aktionsplan und Stärkung der Partei beschlossen“ weiterlesen

„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen

Streitgespräch Paulinum Uni Leipzig: Ist das Staatskirchenrecht noch zeitgemäß?

rolf-schwanitz-90x130Unser Bundessprecher aus Sachsen, Rolf Schwanitz, debattiert am 28. Mai mit dem Staatskirchenrechtler Prof. Michael Germann im Paulinum der Uni Leipzig. Veranstalter ist die Theologische Fakultät der Universität Leipzig.

Solche Streitgespräche ermöglichen einen Disput auf Augenhöhe und zeigen auf, dass die Rufe nach säkularer religions- und Weltanschauungspolitik nicht ungehört verhallen. Alle Säkularen Sozis, Sympathisanten und Freunde sind eingeladen diesem Format beizuwohnen.

Montag, 28.5., 18.00 Uhr, Paulinum – Universitätskirche St. Pauli – Aula.

Eintritt frei!

Text des Veranstalters:

Nach dem in Grundgesetz und Länderverfassungen niedergelegten Staatskirchenrecht sind Staat und Kirche in Deutschland nicht „strikt“, sondern nur „mild“ voneinander getrennt. Angesichts einer zunehmend multireligiösen Gesellschaft mit einem hohen Anteil von Konfessionslosen wird dieses Staat-Kirche-Modell heute oft im Blick auf seine Zeitgemäßheit kritisch angefragt. In der Veranstaltung werden zwei engagierte und sachkundige Vertreter in Sachen Staatskirchenrecht für ihre Position werben und miteinander in ein Streitgespräch treten. Die Veranstaltung findet im „Paulinum – Universitätskirche St. Pauli und Aula“ statt, an einem Ort, dessen Architektur und vielfältige Nutzung das Konzept einer „milden Trennung“ zwischen Staat und Kirche, zwischen Wissenschaft und Glaube in seiner Weise demonstriert.

Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!

von Rolf Schwanitz, Bundessprecher, Staatsminister a. D., bis 2013 Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion

rolf-schwanitz-90x130Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci. Wer sich von diesem personellen Wechsel frischen Wind im Amt erhofft hat, muss nach den ersten öffentlichen Verlautbarungen ziemlich enttäuscht sein. Realisten sind aber wenig überrascht, denn wie zu Grieses Zeiten versteht sich auch der neue Amtsinhaber ganz offensichtlich in erster Linie als Interessenvertreter der Kirchen im sozialdemokratischen Raum. Sollte das so bleiben, wäre eine Chance zu einer längst überfälligen Reform im Amt verpasst.

Lars Castellicci hat sich vor Kurzem mit einem Interview im ideaSpektrum (ideaSpektrum 18.2018) zu Wort gemeldet. Warum er sich gerade diese zum evangelikalen Spektrum gehörende Nachrichtenagentur, die sogar in kirchlichen Kreisen heftig kritisiert wird, für sein vielleicht erstes Interview als neuer Beauftragter ausgesucht hat, kann wohl nur er selbst beantworten. Bemerkenswert sind aber die Selbsteinschätzungen, die Castellucci idea gegenüber vom Stapel lässt. Er beschreibt sich im Interview als „Hardcore-Protestant“ und meint, „wenn es um die Luther-Übersetzung der Bibel geht, bin ich brutal konservativ: Mich regt es auf, wenn ich die Weihnachtsgeschichte in einer anderen Fassung hören muss.“ Es ist eigentlich egal, ob Castellucci hier den Maulhelden gibt, um beim idea-Publikum zu gefallen, oder ob er wahrhaftig über seine Anschauungen spricht – fatal ist beides gleichermaßen. „Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!“ weiterlesen

Newsletter Sachsen: Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen

Newsletter 08/2017

04.12.2017

Liebe Genossinnen und Genossen, liebe Unterstützer,

das Jahr neigt sich mit schnellen Schritten dem Ende entgegen. 2017 brachte große politische Erschütterungen für unser Land und nicht zuletzt auch für unsere Partei. Mit richtiger Weihnachtsstimmung tun wir uns deshalb noch ziemlich schwer. Aber auch bei säkularen Themen ist längst noch kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Im Gegenteil: Ein Thema, das für Ostdeutschland besondere Bedeutung hat und über das wir hier schon früher berichtet haben, läuft auf eine weitere Zuspitzung zu.

Es geht um den Versuch der beiden Kirchen, jahrhundertealte Kirchenbaulasten mit Musterklagen auch wieder auf ostdeutsche Kommunen zu erstrecken. Bereits im Jahre 2008 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche alten, in der DDR nicht mehr bestehenden baulichen Verpflichtungen der Ostkommunen mit dem Einigungsvertrag endgültig untergegangen sind. Damit finden sich aber die evangelische und die katholische Kirche nicht ab, weshalb sich die Ev. Kirche Mitteldeutschland, das kath. Bistum Fulda und die Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck anschickten, thüringische Kommunen in Musterprozessen zu verklagen. Ziel der Kirchen war und ist es, sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchzuklagen und dort eine andere Entscheidung zu erwirken. In unserem Newsletter Nr. 5 2016 haben wir bereits darüber berichtet. „Newsletter Sachsen: Musterklagen der Kirchen gegen ostdeutsche Kommunen“ weiterlesen