Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament

Ein Kommentar von unserem Bundessprecher Rolf Schwanitz (Sachsen)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe endet nun in Deutschland eine Kontroverse, die sich über viele Jahre hingezogen hat. Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach ebenso schwerer wie emotionaler Debatte ein Gesetz verabschiedet, das nur als Suizidhilfeverbotsgesetz bezeichnet werden kann. Das Urteil der Verfassungsrichter darüber ist klar und eindeutig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so die Richter, umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, sein leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (PE Nr. 12/2020 BVerfG vom 26.02.2020) Mit diesem Urteil wird die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot beendet und auch das Recht von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland durchgesetzt. Zugleich ist nun auch klar, dass ein Recht auf Sterbehilfe nicht auf vorgefasste Fallkonstellationen, zum Beispiel auf schwere Erkrankungen, die unweigerlich zum Tode führen, begrenzt werden darf. Maßstab ist allein die freie Entscheidung des Einzelnen über sich selbst. Bei aller Freude über diesen Erfolg für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht übersehen werden, dass dieses Urteil auch eine deutliche Ermahnung und ein kritischer Weckruf an den Deutschen Bundestag ist. „Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament“ weiterlesen

Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich

Auf unserem Bundestreffen im November 2017 haben wir uns mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Wir sprachen uns dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Dieses Anliegen ist auch Teil der Grundsätze unserer säkularen Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir möchten, dass ein Wissen wie Können bezüglich Religionen, Weltanschauungen und Ethik integrativ und möglichst neutral vermittelt wird. Ansätze hierfür lieferten auch die Impulse der Religionswissenschaftlerin Prof. Wanda Alberts aus Niedersachsen. Neben konfessionellem Religionsunterricht und Ersatz- oder Alternativfächern, besteht angesichts steigender konfessionsfreier Teile in der Bevölkerung, wie auch aufgrund der religiös-weltanschaulichen Vielfalt, ein dringender Bedarf an Bildungspolitik, die auf ein integratives, gemeinsames Lernen abzielt, das verschiedene kulturelle Formen und Erscheinungen von Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, ohne Gesinnungserleben oder Bekenntnisse vorauszusetzen.

Im Zuge dessen hat der SprecherInnenkreis das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) um eine juristische Einschätzung gebeten, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte. Dabei war insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch in einzelnen Bundesländern realisiert werden kann, indem Landesverfassungen bei Bedarf geändert und in Schulgesetzen die öffentlichen Schulen als bekenntnisfreie Schulen bestimmt werden.

Nach erfolgreicher Vermittlung durch Rolf Schwanitz, liegt das Gutachten des ifw nun vor, dessen Ergebnis Mut macht, sich politisch für einen integrativen Unterricht zu engagieren. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ifw mit Dank an Dr. Jaqueline Neumann und werden die Erkenntnisse in unserer weiteren politischen Arbeit verwenden.

Dr. Jaqueline Neumann (ifw)_(c)_GerhardLein

Zusammenfassung

Die Einführung eines verpflichtenden Schulfaches Religions- bzw. Weltanschauungskunde ist nach hier vertretener Auffassung ohne eine Grundgesetzänderung möglich. „Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich“ weiterlesen

Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!

Lale Akgün eröffnete als lokale Mitorganisatorin das Bundestreffen und begrüsste die zahlreichen Anwesenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Dank dem Engagement der Aktiven vor Ort und der Kölner SPD, fand die bundesweite Zusammenkunft zum ersten Mal in einem SPD-Parteihaus statt.

Lale Akgün eröffnet die kölsche Runde_(c)_Gerhard_Lein

Jochen Ott, MdL, der Vorsitzend des UB Köln, begrüsste als Gastgeber herzlich und inhaltlich. Säkulare in der SPD seien in Köln immer willkommen, weil der rheinische Katholizismus ein besonders weites Herz habe. Er wünschte uns einen fruchtbaren Verlauf und Erfolg, bei unseren Bemühungen, das Säkulare im vielfältigen Erscheinungsbild der SPD deutlich machen zu können.

Der Kölner SPD-Vorsitzende Jochen Ott begrüsst die Aktiven_(c)_Gerhard_Lein

Bevor der Reigen der Gäste begann, wurden die Unterstützerinnen und Unterstützer namentlich genannt, zu denen auch MdBs wie der Hamburger Metin Hakverdi, Swen Schulz aus Berlin und die Leipzigerin Daniela Kolbe zählen.

Als  ersten Gast stellte unser Bundessprecher Adrian Gillmann sodann Benoît Gaillard aus Lausanne vor, der für die schweizerischen säkularen Sozialdemokraten das Wort erhielt. Benoît  berichtete vom Dissens in der schweizerischen SP über die Frage, welchen rechtlichen Status islamische Gemeinschaften in der Schweiz haben sollen.

Benoit Gaillard, SP Lausanne_(c)_Gerhard_Lein

Gemeinsam mit seiner Basler Genossin Stephanie Siegrist hatten er und andere die Gruppe integra Universell in der SP gegründet, um für eine säkulare Religionspolitik zu kämpfen. Er möchte die Kontakte zu den Säkularen in der SPD ausbauen und strebt eine west-europäische Konferenz von Säkularen in Lausanne an.

Anschließend wurde Burkhard Weppner willkommen geheißen, der als Koordinierungsteam-Sprecher des  Säkularen Netzwerkes NRW die Arbeit dieses seit Anfang 2016 bestehenden Netzwerkes vorstellte. Es ist als offenes Forum organisiert, an dem neben Aktiven vieler säkularer Organisationen auch Vertreter von Landtags-Parteien beteiligt sind. Derzeit arbeitet das SNW in 5 Arbeitsgruppen zusammen:

Burkhard Wepner, Säkulares Netzwerk NRW_(c)_Gerhard_Lein

I. Säkulare Forderungen /Wahlprüfsteine / Selbstverständnis; II, Bildungspolitik; III. Landesverfassung; IV. Satzung / Struktur; V. Menschenrechte, Demokratie, Integration in die säkulare Gesellschaft.

Im Anschluss daran, stellten sich die Sprecherinnen kurz vor. Länderberichte aus Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin waren verschickt worden und liegen, wie alle Tagungsdokumente, in einer von Klaus Gebauer erstellten Kongressmappe vor. „Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!“ weiterlesen