„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen

Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot

Musterantrag des bundesweiten Netzwerkes säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten       

Als Entwurf vorgelegt von Rolf Schwanitz und vom Bundessprecher*innenkreis im Februar beschlossen.

Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Das ist ein Anlass für Dankbarkeit und Freude. Das Grundgesetz hat sich seitdem zu einer stabilen und verlässlichen Grundlage für die Demokratie in Deutschland entwickelt. Die Garantie der Freiheit und der Würde des Menschen sowie der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind der Kern des Grundgesetzes. Es war und ist damit die freiheitlichste und die erfolgreichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Das Grundgesetz war bis heute auch Sehnsuchts- und Orientierungspunkt über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus. Vor fast drei Jahrzehnten konnten die Deutschen dann nach der erfolgreichen Friedlichen Revolution in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Das Grundgesetz gilt seit dieser Zeit für das gesamte Deutsche Volk.

Vor 100 Jahren, am 11. August 1919, wurde die Weimarer Reichsverfassung verkündet. Aus ihr wurden 1949 die Bestimmungen zu Religion sowie zu Religions- und Weltanschaungsgemeinschaften (Artikel 136 bis 139 sowie Artikel 141 WRV) als Bestandteil in das Grundgesetz übernommen. Sie besitzen damit Verfassungsrang. „Endlich handeln: 70 Jahre Grundgesetz – 100 Jahre missachtetes Ablösungsgebot“ weiterlesen