Wie regeln wir eine Suizidhilfe in Deutschland?

Unter dieser Fragestellung trafen sich auf Einladung des Anfang April vom Parteivorstand der SPD eingesetzten Arbeitskreises „Säkularität und Humanismus“ virtuell zirka 60 Teilnehmer*innen, Bundestagsabgeordnete und weitere Interessierte, um zu den beiden entsprechenden Gesetzentwürfen, die nicht das Strafrecht bemühen, zu diskutieren. Zwischen dem einleitenden Grußwort unseres Generalsekretärs Kevin Kühnert und dem Schlusswort von Katharina Barley (zugeschaltet aus Brüssel) und unter der Leitung von Lale Akgün als Moderatorin kamen die Antragsteller*innen Dr. Nina Scheer (Stormarn) und Helge Lindh (Wuppertal) für die zwei Gesetzentwürfe zu Wort, die sich von dem dritten (Castellucci, Griese u.a.) fundamental unterscheiden, welcher nämlich an der Strafrechtsdrohung aus dem vom Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr verworfenen Beschluss zum § 217 StGB anknüpft.

Die Einleitung zum Thema hatte Swen Schulz (ehem. MdB, Berlin), der sehr persönlich einen begleiteten Freitod aus seiner Familie schilderte und dies zum Anlass seiner Bitte nahm, auf die Drohung mit dem Strafrecht tunlichst zu verzichten.

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Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament

Ein Kommentar von unserem Bundessprecher Rolf Schwanitz (Sachsen)

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe endet nun in Deutschland eine Kontroverse, die sich über viele Jahre hingezogen hat. Am 6. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag nach ebenso schwerer wie emotionaler Debatte ein Gesetz verabschiedet, das nur als Suizidhilfeverbotsgesetz bezeichnet werden kann. Das Urteil der Verfassungsrichter darüber ist klar und eindeutig. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, so die Richter, umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. „Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, sein leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ (PE Nr. 12/2020 BVerfG vom 26.02.2020) Mit diesem Urteil wird die Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts durch das Sterbehilfeverbot beendet und auch das Recht von Sterbehilfeorganisationen in Deutschland durchgesetzt. Zugleich ist nun auch klar, dass ein Recht auf Sterbehilfe nicht auf vorgefasste Fallkonstellationen, zum Beispiel auf schwere Erkrankungen, die unweigerlich zum Tode führen, begrenzt werden darf. Maßstab ist allein die freie Entscheidung des Einzelnen über sich selbst. Bei aller Freude über diesen Erfolg für die freie Selbstbestimmung des Einzelnen darf nicht übersehen werden, dass dieses Urteil auch eine deutliche Ermahnung und ein kritischer Weckruf an den Deutschen Bundestag ist. „Das Urteil des BVerfG zur Sterbehilfe: Ein Weckruf an das Parlament“ weiterlesen

Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!

von Rolf Schwanitz, Bundessprecher, Staatsminister a. D., bis 2013 Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion

rolf-schwanitz-90x130Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen neuen Beauftragten für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die bisherige Beauftragte Kerstin Griese, die auch dem 15-köpfigen Rat der EKD angehört, musste ihr Fraktionsamt abgeben, weil sie nach der schwarz-roten Regierungsbildung als Parlamentarische Staatssekretärin in das Bundesarbeitsministerium gewechselt ist. Der neue Kirchenbeauftragte der Fraktion ist nun der 44-jährige Protestant Lars Castellucci. Wer sich von diesem personellen Wechsel frischen Wind im Amt erhofft hat, muss nach den ersten öffentlichen Verlautbarungen ziemlich enttäuscht sein. Realisten sind aber wenig überrascht, denn wie zu Grieses Zeiten versteht sich auch der neue Amtsinhaber ganz offensichtlich in erster Linie als Interessenvertreter der Kirchen im sozialdemokratischen Raum. Sollte das so bleiben, wäre eine Chance zu einer längst überfälligen Reform im Amt verpasst.

Lars Castellicci hat sich vor Kurzem mit einem Interview im ideaSpektrum (ideaSpektrum 18.2018) zu Wort gemeldet. Warum er sich gerade diese zum evangelikalen Spektrum gehörende Nachrichtenagentur, die sogar in kirchlichen Kreisen heftig kritisiert wird, für sein vielleicht erstes Interview als neuer Beauftragter ausgesucht hat, kann wohl nur er selbst beantworten. Bemerkenswert sind aber die Selbsteinschätzungen, die Castellucci idea gegenüber vom Stapel lässt. Er beschreibt sich im Interview als „Hardcore-Protestant“ und meint, „wenn es um die Luther-Übersetzung der Bibel geht, bin ich brutal konservativ: Mich regt es auf, wenn ich die Weihnachtsgeschichte in einer anderen Fassung hören muss.“ Es ist eigentlich egal, ob Castellucci hier den Maulhelden gibt, um beim idea-Publikum zu gefallen, oder ob er wahrhaftig über seine Anschauungen spricht – fatal ist beides gleichermaßen. „Den Posten des Kirchenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion reformieren!“ weiterlesen

Der Religionslobbyist vor dem Bundestag – frei nach Erasmus von Rotterdam

Einleitung: Der papst- und kirchenkritische Theologe wie Humanist, Erasmus von Rotterdam (1466/69-1536), verfasste neben dem „Lob der Torheit“(1511) und anderen Werken, auch eine Satire auf den Papst Julius II: Papst Julius vor der Himmelstür. Dieser galt als besonders weltlicher und kriegerischer Papst, welcher den Bau des Petersdoms initiierte und zahlreiche Kriege gegen Frankreich, Venedig und andere Stadtstaaten führte. Erasmus Desiderius aka Erasmus von Rotterdam nahm antike satirische Dialoge zum Vorbild und ließ den politisch umtriebigen und von eigenen Interessen geleiteten Papst vor der Himmelstür ausharren, denn Petrus öffnete diesem gierigen Machtpolitiker nicht die Pforten. Vorstellungen einer reinen, idealisierten christlichen Religion wie des Papsttums, treffen auf eine Kirche, die politische Organisation wie Herrschaft ins Zentrum ihres Handelns rückt. In der neuen Ausgabe von Werner von Koppenfels (2011) wird nicht nur die Urheberschaft gemäß der internationalen Forschung betont, sondern ebenso die scharfsinnige Religions- und Herrschaftskritik hervorgehoben.

In der folgenden Satire dient Papst Julius als Vorlage für einen eher modernen Typus von naivem Religionslobbyisten, welcher vergeblich Einlass in den Bundestag oder eben ein Parlament einfordert, weil er vorgibt, die Interessen von Religion zu vertreten. Dabei geht es dieser Art von Religionspolitik weniger um Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und einen neutralen Staat, sondern politischen Lobbyismus und eigene Vorteile. Säkulare Religions- und Weltanschauungspolitik sieht anders aus, und wird durch eine engagierte Pförtnerin zur Sprache gebracht sowie durch einen kommentierenden Zeitgeist unterstützt.

 

Religionslobbyist: Warum schwingen denn die Türen hier nicht auf? Ist die Elektronik kaputt?

Zeitgeist: Schau doch lieber mal nach, ob du den richtigen Lobbyausweis dabeihast. Allein mit Geld oder guten Worten kommst du hier nicht weiter. Wie wäre es mit guten Argumenten, statt Scheinheiligkeit?

Religionslobbyist: Mir wird es zu bunt! Es rührt sich nichts! Macht die Pförtnerin gerade Pause? Ist wohl in der Gewerkschaft, wie? Jedenfalls kann ich mir für die Wartezeit vor dem hohen Haus nichts kaufen und die, die ich meine zu vertreten, auch nicht.

Zeitgeist: Wie er immer alle Welt in seinen Interessen misst! „Der Religionslobbyist vor dem Bundestag – frei nach Erasmus von Rotterdam“ weiterlesen