Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen – aber richtig!

Seit über 100 Jahren gibt es in unserer Verfassung (in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 und auch im Grundgesetz) den Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Dabei geht es nicht um die Kirchensteuer und auch nicht um finanzielle Kostenübernahme für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und andere soziale Einrichtungen, sondern um Zahlungen der Bundesländer (ausser Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen, über die diese keine Rechenschaft ablegen.

Wie es dazu kam, wieviel Geld die Kirchen auf diese Weise bekommen haben und warum, diese Regelung dringend abgeschafft werden muss, erläutert Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) in diesem Online-Vortrag.

Dabei geht es auch um den Gesetzentwurf, den die religionspolischen Sprecher der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag erarbeitet haben. Dieser Entwurf trägt deutlich die Handschrift der Zahlungsempfänger, die ein möglichst langfristiges Hinauszögern der Ablösung erreichen wollen.

Auch das wird ein Thema des Vortrags sein, bei dem die anwesenden Gesprächsteilnehmer online Fragen stellen und an der Diskussion teilnehmen können.

Oppositionsentwurf rettet nur die Staatspfründe an die Kirchen – Brief an die MdBs der SPD

In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der SPD haben sich die Säkularen Sozis von dem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen distanziert. Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ an die Kirchen, ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokratinnen ungeeignet und falsch.

Die Kirchenlobbyisten nähmen damit zwar Forderungen vergangener Jahre wieder auf, endlich den überfälligen Verfassungsauftrag eines Ablösegesetzes zu erfüllen, wollten den Kirchen jedoch noch zusätzliche Ablöseleistungen gewähren, betonten die Vorsitzenden der „Säkularen Sozis“, Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann. Die Antragsteller schlagen das 18,6fache der jährlichen Ablöseleistung (549 Millionen €) als Ausgleich vor. Es seien wohl auch Überlegungen im Spiel, weiteres Immobilienvermögen an die Kirchen zu übereignen, die schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind.

Damit wollten die Kirchenvertreter in den Oppositionsfraktionen wohl die historisch begründeten Pfründe der beiden großen Kirchen retten. Die Säkularen Sozialdemokratinnen sehen die nun seit 100 Jahren bestehende Missachtung des verfassungsrechtlichen Ablösungsauftrages als einen unhaltbaren Zustand an, heißt es in einer Stellungnahme an die SPD-Bundestagsabgeordneten.

Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Kirchen ist mehr als überfällig und überdies verfassungsrechtlich verpflichtend. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass steuerrechtlich in Anspruch genommene konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zur Finanzierung von Organisationen in Anspruch genommen werden, denen sie selbst gar nicht angehören.
Besonders ärgerlich ist, wenn staatlich alimentierte Kirchenvertreter, wie jüngst Kurienkardinal Karl L. Müller, mit kruden Verschwörungstheorien Stimmung gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen.

Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kitas, Kultur- und Denkmalschutz sind im Übrigen von dem Grundgesetzauftrag zur Ablösung der überkommenen Staatsleistungen nicht berührt.

„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden

Im Jahr 2019 wird die Weimarer Reichsverfassung (WRV) hundert Jahre alt. Was einerseits ein Grund zum Feiern ist, denn gerade die Weimarer Religionspolitik erzielte säkulare Erfolge, wie die Abschaffung der Staatskirche wie auch die Gleichsetzung religiöser und weltanschaulicher Orientierungen (Artikel 138 WRV). Andererseits blieb ein verfassungsrechtlich bestimmeter Auftrag bis heute ungelöst: Die Beendigung der Staatsleistungen der Länder an die Kirchen.

Hundert Jahre nach Weimar und siebzig Jahren nach unserem Grundgesetz, hat sich, in Bezug auf diesen verfassungspolitischen Missstand, wenig getan. Immer noch bleiben die politischen Parteien untätig, obwohl eine multireligiöse und säkulare Gesellschaft sich schon längst von einer Dominanz kirchlich organisierter Religion wie Weltanschauung verabschiedet hat. Deshalb hat sich schon 2018 ein breites Bündnis aus gesellschaftlichen und parteilichen Gruppen formiert, dem sich auch die Säkularen Sozis angeschlossen haben:

Ba§sta – Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen.

Wir Säkularen Sozis fordern schon seit Langem, dass die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen beendet werden, die 2018 eine  Rekordsumme von 538 Millionen Euro ausmachten. Juristisch berufen sich die Kirchen dabei auf Enteignungen, die auf die politische Neugestaltung Deutschlands im Jahre 1803, den durch Napoleon durchgesetzten Reichsdeputationshauptschluss, erfolgten. Zahlreiche kirchliche Besitztümer gingen in die Obhut der jeweiligen fürstlichen Landesherren über, die sich wiederum verpflichteten die Finanzierung der religiösen Dienstleistungen und Strukturen zu gewährleisten. „„Ba§ta“-Bündnis statt Basta-Politik: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden“ weiterlesen