Säkulare Sozis in NRW fordern: Kinderrechte stärken – Konfessionsschulen abschaffen

Aus aktuellem Anlaß des Weltkindertages am 20.9. möchte das Netzwerk der säkularen Sozis in NRW seiner alten Forderung nach Abschaffung der öffentlichen Konfessionsschulen erneut Ausdruck verleihen!

Noch immer existiert in NRW die Schulform der voll staatlich finanzierten öffentlichen Konfessionsschulen. Diese Schulform lehnen wir als Säkulare Sozis NRW als segregierend und anachronistisch ab!

In einem Bericht des „Instituts für humanistische Politik“ aus dem Jahre 2019 ist über staatliche Konfessionsschulen in NRW folgendes zu lesen:

In Nordrhein-Westfalen und Teilen von Niedersachsen gibt es staatlich betriebene Schulen, die SchülerInnen und Lehrkräfte nach ihrem Bekenntnis auswählen dürfen. Im Schuljahr 2014/2015 befanden sich unter den insgesamt 2.891 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen 876 katholische und 73 evangelische Bekenntnisschulen. Jede dritte staatliche Grundschule wurde also von den Kirchen betrieben. In 75 Städten und Gemeinden gibt es keine Alternative zu diesen staatlich-kirchlichen Bekenntnisschulen. In vielen Regionen sehen sich Eltern gezwungen, ihre Kinder eine katholische oder evangelische Bekenntnisschule besuchen zu lassen, wenn sie
nicht unverhältnismäßig lange Schulwege in Kauf nehmen wollen.“

Bauer, Michael C./Platzek, Arik:
Gläserne Wände. Bericht zur Benachteiligung nichtreligiöser Menschen in Deutschland. S. 39.
September 2019

Die 2009 gegründete Initiative „Kurze Beine – kurze Wege“ fordert seit langem, dass …

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Säkulare Baustellen: Kirchen als die 4. Gewalt im Staate?

Bericht des Online-Treffens der NRW-Säkularen am 5. September

Zum 2. Mal in diesem Jahr war das Plenum der säkularen Sozis NRW am 5.9. zu einer Online-Veranstaltung geladen. Nach einer kurzen Übersicht über die erfolgreichen Aktivitäten und Aktionen der Säkularen in NRW in den letzten Monaten, wurden auch erste Weichen mit Blick auf die Landestagswahlen 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland gestellt.

Nach Auffassung der Runde duldet die Diskussion über die Kernthemen und -forderungen der säkularen Sozis auch auf Landesebene keinen Aufschub mehr.

Die im Plenum andiskutierte These der Kirchen als „4. Gewalt im Staate“ sieht, neben den drei in der Verfassung festgeschriebenen Gewalten und den oft angeführten Medien, die Kirchen als vierte Gewalt im Staate an. Dies ist im Licht der langen und problematischen Liste auch an landesspezifischen „säkularen Baustellen“ kaum von der Hand zu weisen. Diese „Baustellen“ müssen in ihrer Widersprüchlichkeit zum säkularen Staat endlich in der Programmatik der – von den Wurzeln her säkularen – SPD berücksichtigt und im Sinne des weltanschaulich neutralen Staates „geschlossen“ werden.

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Die katholische Rechte – eine willkommene Wählergruppe für die Union?

Online-Veranstaltung am 15. August 2021, 11 Uhr

Wenig beachtet von einer kritischen Öffentlichkeit, existieren auch in der Bundesrepublik Organisationen und Netzwerke, die aus religiös-christlichen Motiven eine andere Gesellschaft anstreben. Diese soll nach ultrakonservativen Wervorstellungen modelliert werden. Der liberalen Demokratie gegenüber ist man kritisch bis ablehnend eingestellt. Bewundernd schaut diese christliche Rechte dagegen auf Ungarn und Russland. Zur Abwehr der liberalen Moderne werden zunehmend Bündnisse mit der extremen Rechten gesucht.

Auf katholischer Seite sammeln sich die christlichen Rechten unter der Selbstbezeichnung „Rom-und Papsttreue“ oder „Traditionalisten“. Der Vortrag versucht eine Einführung in die Ideologie und die Strukturen der christlichen Rechten katholischer Couleur.

Der Referent Lucius Teidelbaum ist freier Journalist, Publizist und Rechercheur. Von ihm erschien zuletzt im Unrast-Verlag das Buch „Die christliche Rechte in Deutschland“ (2018).

Link zur Veranstaltung (Zoom)

Meeting ID: 991 6509 9189 Passcode: saekular

Säkulare Sozis NRW in Kooperation mit dem SNW (Säkulares Netzwerk NRW) und den Säkularen Grünen NRW

Zwischen Glaubensfreiheit und Dienstgemeinschaft: Das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland

Online-Veranstaltung am 24. August um 19 Uhr

Das kirchliche Arbeitsrecht schafft es in den letzten Jahren immer wieder in den Fokus der Medienberichterstattung. Vom Chefarzt, der wegen seiner Wiederheirat nach seiner Scheidung entlassen wurde, bis zum fehlenden Streikrecht unter dem „dritten Weg“ muten die Vorgaben, denen sich Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern ausgesetzt sehen, häufig bemerkenswert und nicht selten rechtspolitisch fragwürdig an.

Welche besonderen Rahmenbedingungen dabei der Staat den Kirchen setzt, wie sich diese vom „normalen“ Arbeitsrecht unterscheiden und wo etwaiger Reformbedarf besteht, wollen wir näher beleuchten. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Säkularen Sozis lädt die ASJ Münster/Münsterland deshalb zum Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier ein, Juristin und ehemaliges Mitglied des Deutschen Bundestages.

Sie ist ausgewiesene Kennerin des kirchlichen Arbeitsrechts, meldet sich regelmäßig mit Beiträ-gen zur Trennung von Staat und Kirche zu Wort und ist Sprecherin der Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“.
Im Anschluss an den Vortrag gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die Veranstaltung findet am 24.08.2021 um 19 Uhr per Zoom statt. Anmeldung unter: ASJ Münster – die Zugangsdaten kommen dann per E-Mail.

DITIB in der NRW-Kommission für den islamischen Bekenntnisunterricht – ein fataler Fehler!

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir halten die Entscheidung des NRW-Schulministeriums der Wiederaufnahme der DITIB in die Komission für den islamischen Bekenntnisunterricht für einen fatalen politischen Fehler.

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf, dies deutlich zu kritisieren und darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler umgehend behoben wird.

In der Denkschrift von Dr. Klaus Gebauer, einem ausgewiesenen Experten für den NRW-Religionsunterricht, wird dargelegt, welcher religionspolitische Geist die DITIB als Ableger der DIYANET auch in Deutschland mehr denn je prägt: Entstanden als staatliche Reformbehörde, um den Einfluss des politischen Islam zu begrenzen, wurde diese seit den 1990ern und verstärkt unter Erdogan in das Gegenteil transformiert: Ein staatliches Instrument zur (Re)-Islamisierung von Staat und Gesellschaft.

Leider hört die aktuelle Landesregierung – wie zuvor schon die Schulministerin Löhrmann und auch manche Politiker*innen unserer Partei – allzu sehr auf Gutachten aus der Münsteraner katholischen Schule des Religions-Verfassungsrechtes. Diese neigt dazu, die Anpassungsfähigkeit des geltenden Religionsverfassungsrechts zu betonen und Risiken kleinzureden, um das religionsfreundliche System zu erhalten, welches die großen christlichen Kirchen – auch im internationalen Vergleich – stark privilegiert.

In der Denkschrift werden – über den sofortigen Stopp der Zusammenarbeit mit der DITIB hinaus – zwei Lösungswege vorgeschlagen, die wir für tragfähig halten: eine Reaktivierung des Entwicklungspfades „Islamkunde sowie der ernsthafte Einstieg in die Debatte über ein integriertes Fach „Ethik/Religionskunde“ für alle. Ein rechtlich vergleichsweise einfacher Weg dorthin wäre die Umwandlung von Schulen in „bekenntnisfreie“ Schulen, ein Modell, welches das Grundgesetz ja ausdrücklich vorsieht (Artikel 7,3).

Beste solidarische Grüße

Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW:

Johannes Schwill Dr. Sabrina Seidler Toni Nezi

Sterben ohne Gott – Das Bestattungs- und Friedhofsrecht im Spiegel der Säkularisierung

Online-Veranstaltung der ASJ-Münster am 30.06.2021 um 19 Uhr

Wie kaum ein anderer Bereich der staatlichen Ordnung ist das Bestattungs- und Friedhofsrecht von religiösen Vorstellungen geprägt. Wie mit Toten umgegangen wird, was mit der Leiche passieren soll und wie ein etwaiges Grab gestaltet wird – die Antwort des Rechts auf diese Fragen beruht auf hygienischen Erkenntnissen, vor allem aber auf Erwägungen von Religion und Moral. War die Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren noch zu weit über 90 Prozent christlich geprägt, hat die religiöse Bindung der Bevölkerung mittlerweile – nicht nur in Ostdeutschland – deut-lich nachgelassen. Zugleich steigt unter den religiösen Menschen die Pluralität der verbreiteten Glaubensvorstellungen.

Welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für das Bestattungs- und Friedhofsrecht? Wo gibt es ein Bedürfnis nach neuen Formen des Umgangs mit Verstorbenen – sollte etwa erlaubt sein, die Asche Verwandter zu Hause aufzubewahren? Und welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei insbesondere für die Kommunalpolitik: Wie können Friedhofsordnungen fit für die (religiös pluralistische) Zukunft gemacht werden?

Über diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren mit Rechtsanwalt Christoph Keldenich, Vorsitzender des Vereins Aeternitas e.V., der als „Verbraucherinitiative Bestattungskultur“ über 50.000 Mitglieder vertritt, regelmäßig in Sachverständigenanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auftritt und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich Bestattung und Friedhof empirisch untersucht.

Anmeldung zur Veranstaltung

Kritik aus und neuer Flyer für NRW: Zu viele „Kirchenfenster“ in der SPD

Die Bundes-SPD stellt im Vorwahlkampf allzu sehr ihre Kirchenpolitiker ins Schaufenster – obwohl diese nur einen Flügel der Partei repräsentieren und zum Teil damit eine schlechte Presse haben. Damit werden sowohl die säkularen als auch die religiös/weltanschaulich anders orientierten oder indifferenten Wählergruppen vor den Kopf gestoßen. Außerdem ist dieses Vorgehen nicht durch unser Parteiprogramm gedeckt!

Lars Castellucci: Als religionspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion versucht er den Eindruck zu erwecken, das finanzielle Verhältnis Staat-Kirche „neutral“ zu beackern. Realiter betreibt er Kirchenlobbyismus, wie man an seinen Aussagen zum Thema „Staatsleistungen“ deutlich ablesen kann. Das ist legitim; problematisch ist, dass ihm die Fraktion hierbei blind zu folgen scheint

Hubertus Heil: Er zeigt als Arbeitsminister keine Initiative für eine Beendigung des kirchlichen Arbeits(un)rechts (SPD-Parteitagsbeschluss
seit 2013), dafür demonstrative Bibelarbeit auf dem Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021.

Heiko Maas: Seine Privataudienz bei Papst Franziskus im Rahmen seines aktuellen Besuchs in Rom wird seitens des Auswärtigen Amts (AA) gefühlt zur PR-Lobeshymne auf Papst und katholische Kirche genutzt.

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ASJ NRW fordert Selbstbestimmung statt Strafbarkeit von Suizidhilfe

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das 2015 beschlossene Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, liegen inzwischen mehrere Gesetzentwürfe für eine Neuregelung dieses Feldes vor, über die der Bundestag nun berät. Der Arbeitskreis der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) in NRW fordert den Arbeitsentwurf von Jens Spahn abzulehnen und stattdessen den Entwurf Karl Lauterbachs zu unterstützen.

Die Säkularen Sozis NRW schließen sich dabei den beiden von der ASJ NRW beschlossenen Stellungnahmen an. Im Mittelpunkt muss die Sicherung der Autonomie jedes Menschen stehen, selbst über sein Leben – und damit auch über dessen Ende – zu bestimmen.

Der Staat darf und soll Regelungen treffen, um einem Unter-Druck-Setzen oder allzu voreiligem Handeln vorzubeugen; er darf dabei aber nicht über das Minimum notwendiger Freiheitseinschränkungen hinausgehen. Insbesondere neue Straftatbestände, wie sie Jens Spahn fordert, sind abzulehnen.

Thorben Kösters (NRW)

Das Kreuz mit dem Landesverfassungsgericht in NRW: Petition gegen Andreas Heusch

Keine Wahl von Prof. Dr. Andreas Heusch zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW!


Liebe Genoss*innen in der SPD-Landtagsfraktion NRW. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts, Frau Ricarda Brandts, tritt am 31. Mai in den Ruhestand. Bereits am 28. April – die endgültige Tagesordnung der Sitzung steht noch nicht fest – soll der Landtag auf Antrag der Landesregierung einen Nachfolger als Präsidenten des Landesverfassungsgerichts wählen: dessen Vizepräsidenten und Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Prof. Dr. Andreas Heusch. Damit wäre praktisch auch eine Vorentscheidung für das OVG Münster gefallen.

Herr Prof. Heusch stellt sein religiöses Bekenntnis über die Verfassung. Seit mehr als 10 Jahren ist er für einen gezielten, in der Justiz beispiellosen Affront gegen fundamentale Prinzipien des Grundgesetzes und gegen das Bundesverfassungsgericht verantwortlich. Am Tag der Deutschen
Einheit 2010 ließ er im Haupttreppenhaus des VG Düsseldorf ein Kreuz anbringen. Das war zu Beginn seiner Amtszeit die persönliche Antwort des bekennenden Katholiken gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das es als verfassungswidrig ansieht, wenn staatliche Einrichtungen von Amts wegen mit Kreuzen ausgestattet werden. Die Kreuzerhöhung im Verwaltungsgericht war damals auch eine Antwort an den Präsidenten des Landgerichts Düsseldorf, der in seinem Geschäftsbereich kurz zuvor die Kreuze hatte abhängen lassen. So war und ist es seit den siebziger Jahren verfassungstreue Praxis an allen anderen
Verwaltungsgerichten in NRW.

Wir meinen, dass diese Geisteshaltung gegenüber unserer Verfassung für einen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts inakzeptabel ist und fordern Euch deshalb auf, die Wahl von Herrn Prof. Dr. Heusch nicht zu unterstützen. Der anhängenden Petition von Dr. Ralf Feldmann aus Bochum schließen wir uns vollinhaltlich an.

Petition: Weltanschauliche Neutralität des Staates schützen
Wer die Verfassung bricht, darf nicht Präsident des
Verfassungsgerichtshofs werden.

Beste solidarische Grüße
Johannes Schwill
Toni Nezi
Dr. Sabrina Seidler
Netzwerk Säkularer Sozis NRW

Zum Stand der Sterbehilfe – Veranstaltung mit Ingrid Matthäus-Maier am 28. April

Die AsJ und die AG 60 der SPD in NRW haben im Oktober 2020 eine Online Konferenz zur gesetzlichen Sterbehilfe oder genauer gesagt, dem Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durchgeführt. Das vom Bundestag beschlossene Verbot der Sterbehilfe mit Strafandrohung, wurde vom Bundesverfassungsgericht jedoch für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Außerhalb der juristischen Debatte über den augenblicklichen
rechtlichen Stand der Sterbehilfe, bleiben viele ethische und Verständnis-Fragen offen. Aus diesem Grund wurde die Juristin und ehemalige Verwaltungsrichterin Ingrid Matthäus-Maier eingeladen, um über den aktuellen Stand in Sachen Sterbehilfe aufzuklären.

Die Referentin war Politikerin und erste Frau an der Spitze einer deutschen Großbank. Sie war 22 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Sie ist Gründungsmitglied und Unterstützerin des Netzwerkes der Säkularen Sozis.

Mittwoch, 28. April 2021 um 18.00 Uhr
Zugangslink zur Veranstaltung

Eine Veranstaltung von AG 60plus, AG SelbstAktiv , der ASG der SPD Düsseldorf und dem Netzwerk der Säkularen Sozis NRW