Mit neuem Sprecherkreis 2021 auf zu säkularen Ufern!

Am Samstag den 6. Februar 2021 fand das Jahrestreffen des Netzwerks der Säkularen Sozis statt. In diesem Jahr als Online-Konferenz, die unter Einhaltung aller Corona-Regeln durchgeführt wurde. Zahlreiche Anträge wurden beschlossen, wie beispielsweise der Antrag zur Beendigung des Sonderweges im kirchlichen Arbeitsrecht, und die Forderung einer aktiven Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch durch Kirchenvertreter und eines wirksamen staatlichen Schutzes für religionsfreie Geflüchteten in Deutschland.

Die beschlossenen Anträge: Kirchliches Arbeitsrecht, Verjährung Sexualdelikte, Strafverfolgung bei Missbrauch, Ablösung der Staatsleistungen, DITIB überprüfen, Schutz säkularer Geflüchteter, Lobbyregister, kirchlicher Lobbyismus, Kinderkopftuch, Religionsunterricht

Außerdem wurde ein neuer Sprecherkreis gewählt, der mit neuen Engagierten wie auch Altbekannten aufwarten kann und sich selbst eine fünfköpfige „Geschäftsführung“ gegeben hat, damit Anfragen aus der Partei und der Zivilgesellschaft schnell bearbeitet werden. Den bisher engagierten und nun ausscheidenden Sprecherinnen und Sprechern, wie beispielsweise Rolf Schwanitz aus Sachsen, Johannes Schwill aus NRW, Wolfgang Frisch aus Rheinland-Pfalz und Monika Oettke aus Niedersachsen, dankte Lale Akgün im Namen aller.

Unsere Arbeit in und für die SPD

Hinter uns liegt ein erfolgreiches Jahrestreffen, das wir erstmals online durchgeführt haben. Dank intensiver Vorbereitung der Antragsteller konnten wir eine ganze Reihe von wichtigen Beschlüssen fassen, die unsere weitere Arbeit in der SPD bestimmen werden. Diese Arbeit werden wir künftig in dem vom Parteivorstand einzurichtenden Arbeitskreis fortführen, dem die Genoss*innen angehören werden, die ihren Glauben frei von der Mitgliedschaft in religiösen Organisationen leben.

Damit kommt die SPD nur der Entwicklung in unserem Land nach. Während zur Zeit der Gründung der Bundesrepublik die Bevölkerung in Deutschland nahezu vollzählig „katholisch“ oder „evangelisch“ war, hat sich deren Anteil inzwischen nahezu halbiert und durch Zuwanderung gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Religionen, deren Mitglieder in unserem Land ihren eigenen Glauben leben können, solange sie sich an die uns alle verbindende und verbindliche freiheitlich-demokratische Grundordnung halten.

Angesichts des dramatischen Mitgliederrückgangs bei den bislang so selbstbewussten Großkirchen, angesichts von Skandalen bei der Missbrauchsaufklärung, angesichts von EuGH-Urteilen gegen die Praxis kirchlichen Arbeitsrechts, angesichts des hundertjährigen Ignorierens des Verfassungsgebots der Beendigung kirchlicher Staatsleistungen wird die SPD auch eine dezidiert säkulare Stimme haben.

Als „Säkulare Sozis“ mussten wir bisher außerhalb der SPD agieren, obwohl wir im ganzen Land aktiv Parteiarbeit betreiben und wissen, wo unseren Wählern der Schuh drückt und auch wo gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Entsprechend dem Parteitagsbeschluss von 2019 in Berlin bemüht sich der Parteivorstand neben all der Arbeit zur Vorbereitung der in diesem Jahr anstehenden Wahlen darum, die konfessionell nicht gebundenen Mitglieder stärker in die politische Arbeit einzubinden. Die Einsicht hat sich wohl durchgesetzt, dass Säkularität eine der tragenden Säulen unserer Demokratie und insbesondere unserer sozialdemokratischen Partei ist.

Toleranz und Solidarität werden bei uns großgeschrieben und dazu gehört ganz selbstverständlich auch die Meinungs-, Glaubens- und Religionsfreiheit für Angehörige aller Religionen, aber natürlich auch für Menschen, die sich keiner religiösen Gemeinschaft zugehörig fühlen.

Seit 100 Jahren verlangt unsere Verfassung, die Weimarer Reichsverfassung ebenso wie das Grundgesetz, dass die Staatsleistungen eingestellt werden, die einstmals als Ausgleich für Enteignungen durch Napoleon gewährt worden waren. So fließt jährlich eine halbe Milliarde an allgemeinen Steuergeldern (zusätzlich zu den Kirchensteuern) in die Kassen der Kirchen, die darüber nicht einmal Rechenschaft ablegen müssen. Sie nehmen unser Geld – auch von denen, die keine Kirchensteuer bezahlen.

Erneut haben wir beim Jahrestreffen einen Sprecherkreis gewählt, der sich um die Weiterentwicklung unserer Programmarbeit kümmert und die Vorbereitung des Arbeitskreises der Bundespartei unterstützt. Als eine Art „Geschäftsführung“ wurden wir auch damit beauftragt, die Kontakte zum Parteivorstand zu intensivieren und die Partei bei der Einrichtung eines AK zu unterstützen. Wir bauen dabei auf die Unterstützung aller säkularen und humanistischen Genoss*innen.

Für den Sprecherkreis:

Dr. Lale Akgün, Dr. Uli Bieler, Gerhard Lein, Norbert Reitz, Dr. Sabrina Seidler

Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!

Lale Akgün eröffnete als lokale Mitorganisatorin das Bundestreffen und begrüsste die zahlreichen Anwesenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Dank dem Engagement der Aktiven vor Ort und der Kölner SPD, fand die bundesweite Zusammenkunft zum ersten Mal in einem SPD-Parteihaus statt.

Lale Akgün eröffnet die kölsche Runde_(c)_Gerhard_Lein

Jochen Ott, MdL, der Vorsitzend des UB Köln, begrüsste als Gastgeber herzlich und inhaltlich. Säkulare in der SPD seien in Köln immer willkommen, weil der rheinische Katholizismus ein besonders weites Herz habe. Er wünschte uns einen fruchtbaren Verlauf und Erfolg, bei unseren Bemühungen, das Säkulare im vielfältigen Erscheinungsbild der SPD deutlich machen zu können.

Der Kölner SPD-Vorsitzende Jochen Ott begrüsst die Aktiven_(c)_Gerhard_Lein

Bevor der Reigen der Gäste begann, wurden die Unterstützerinnen und Unterstützer namentlich genannt, zu denen auch MdBs wie der Hamburger Metin Hakverdi, Swen Schulz aus Berlin und die Leipzigerin Daniela Kolbe zählen.

Als  ersten Gast stellte unser Bundessprecher Adrian Gillmann sodann Benoît Gaillard aus Lausanne vor, der für die schweizerischen säkularen Sozialdemokraten das Wort erhielt. Benoît  berichtete vom Dissens in der schweizerischen SP über die Frage, welchen rechtlichen Status islamische Gemeinschaften in der Schweiz haben sollen.

Benoit Gaillard, SP Lausanne_(c)_Gerhard_Lein

Gemeinsam mit seiner Basler Genossin Stephanie Siegrist hatten er und andere die Gruppe integra Universell in der SP gegründet, um für eine säkulare Religionspolitik zu kämpfen. Er möchte die Kontakte zu den Säkularen in der SPD ausbauen und strebt eine west-europäische Konferenz von Säkularen in Lausanne an.

Anschließend wurde Burkhard Weppner willkommen geheißen, der als Koordinierungsteam-Sprecher des  Säkularen Netzwerkes NRW die Arbeit dieses seit Anfang 2016 bestehenden Netzwerkes vorstellte. Es ist als offenes Forum organisiert, an dem neben Aktiven vieler säkularer Organisationen auch Vertreter von Landtags-Parteien beteiligt sind. Derzeit arbeitet das SNW in 5 Arbeitsgruppen zusammen:

Burkhard Wepner, Säkulares Netzwerk NRW_(c)_Gerhard_Lein

I. Säkulare Forderungen /Wahlprüfsteine / Selbstverständnis; II, Bildungspolitik; III. Landesverfassung; IV. Satzung / Struktur; V. Menschenrechte, Demokratie, Integration in die säkulare Gesellschaft.

Im Anschluss daran, stellten sich die Sprecherinnen kurz vor. Länderberichte aus Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin waren verschickt worden und liegen, wie alle Tagungsdokumente, in einer von Klaus Gebauer erstellten Kongressmappe vor. „Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!“ weiterlesen

Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!

Das Bundestreffen der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten findet dieses Jahr am 27. Oktober 2017  in Köln statt.

In den letzten Monaten haben unsere „Eulen“ mächtig Rückenwind erfahren, denn es meldeten sich nicht nur Abgeordnete und Unterstützerinnen, die unseren Wunsch nach innerparteilicher Anerkennung teilen, sondern es wurde auch eine Gruppe in Berlin neu gegründet und wir dürfen vermehrt in offiziellen Parteihäusern logieren. So auch in Köln, weshalb den Aktiven vor Ort unser Dank gilt!

Wir widmen uns in diesem Jahr dem Schwerpunkt des religiös-kirchlichen Arbeitsrechtes und einem „Arbeitsrecht für alle“. Hierzu wird unsere Unterstützerin und langjährige Gerdia-Aktivistin (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) Ingrid Matthäus-Meier einen Impulsvortrag halten.

Neben Gästen aus unserem Unterstützerkreis sowie dem Säkularen Netzwerk NRW, erwarten wir Diana Siebert von den Säkularen Grünen und Aktive der Schülerinnenvertretung des Gymnasiums Borken. Mit allen wollen wir über moderne Religions- und Weltanschauungspolitik sprechen. „Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!“ weiterlesen

Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!

Ingrid Matthäus-Maier, unsere Unterstützerin und Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), über das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2017 zum konfessionellen Arbeitsrecht („Dritter Weg“). Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr bei allen Arbeitsverhältnissen uneingeschränkte Mitgliedschaft einfordern.

Das jahrelange, kritische Engagement gegen einen kirchlich-religiösen Sonderweg im Arbeitsrecht scheint Früchte zu tragen. Ist das Urteil des EuGH ein überraschender Grund zur Freude, oder zeichnete sich das Ereignis ab?

Wer die Vorgeschichte kennt, für den war das Urteil des EuGH eigentlich nicht überraschend. Ich beschreibe diese Vorgeschichte im Folgenden, um zu zeigen, wie hart der Kirchenlobbyismus bisher jede Änderung bekämpft hat und wie mühselig auch die kleinsten Reformen erkämpft werden müssen:

Am 27. November 2000 wurde  die sog. Antidiskriminierungs-Richtlinie (RL) des Rates der EU zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf erlassen.  Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten  zur Bekämpfung von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung…..Deutschland setzte die RL erst 2006 (!) mit dem sog. AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) um.  In § 9 AGG wurde den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften  u.a.  das Recht zugestanden,“ eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion sei zulässig, wenn eine bestimmte Religion …im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“ Von all denen, die  seit Jahren das Kirchliche Arbeitsrecht  („Dritter Weg“) bekämpft hatten, wurde diese Regelung als lobbyistisches Meisterstück der Kirchen und nicht vereinbar mit der RL kritisiert. „Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!“ weiterlesen