Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!

Das Bundestreffen der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten findet dieses Jahr am 27. Oktober 2017  in Köln statt.

In den letzten Monaten haben unsere „Eulen“ mächtig Rückenwind erfahren, denn es meldeten sich nicht nur Abgeordnete und Unterstützerinnen, die unseren Wunsch nach innerparteilicher Anerkennung teilen, sondern es wurde auch eine Gruppe in Berlin neu gegründet und wir dürfen vermehrt in offiziellen Parteihäusern logieren. So auch in Köln, weshalb den Aktiven vor Ort unser Dank gilt!

Wir widmen uns in diesem Jahr dem Schwerpunkt des religiös-kirchlichen Arbeitsrechtes und einem „Arbeitsrecht für alle“. Hierzu wird unsere Unterstützerin und langjährige Gerdia-Aktivistin (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) Ingrid Matthäus-Meier einen Impulsvortrag halten.

Neben Gästen aus unserem Unterstützerkreis sowie dem Säkularen Netzwerk NRW, erwarten wir Diana Siebert von den Säkularen Grünen und Aktive der Schülerinnenvertretung des Gymnasiums Borken. Mit allen wollen wir über moderne Religions- und Weltanschauungspolitik sprechen. „Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!“ weiterlesen

Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!

Ingrid Matthäus-Maier, unsere Unterstützerin und Sprecherin der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA), über das wegweisende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. April 2017 zum konfessionellen Arbeitsrecht („Dritter Weg“). Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen nicht mehr bei allen Arbeitsverhältnissen uneingeschränkte Mitgliedschaft einfordern.

Das jahrelange, kritische Engagement gegen einen kirchlich-religiösen Sonderweg im Arbeitsrecht scheint Früchte zu tragen. Ist das Urteil des EuGH ein überraschender Grund zur Freude, oder zeichnete sich das Ereignis ab?

Wer die Vorgeschichte kennt, für den war das Urteil des EuGH eigentlich nicht überraschend. Ich beschreibe diese Vorgeschichte im Folgenden, um zu zeigen, wie hart der Kirchenlobbyismus bisher jede Änderung bekämpft hat und wie mühselig auch die kleinsten Reformen erkämpft werden müssen:

Am 27. November 2000 wurde  die sog. Antidiskriminierungs-Richtlinie (RL) des Rates der EU zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf erlassen.  Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten  zur Bekämpfung von unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung…..Deutschland setzte die RL erst 2006 (!) mit dem sog. AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz) um.  In § 9 AGG wurde den Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften  u.a.  das Recht zugestanden,“ eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion sei zulässig, wenn eine bestimmte Religion …im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht oder nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“ Von all denen, die  seit Jahren das Kirchliche Arbeitsrecht  („Dritter Weg“) bekämpft hatten, wurde diese Regelung als lobbyistisches Meisterstück der Kirchen und nicht vereinbar mit der RL kritisiert. „Ingrid Matthäus Maier über das Urteil des EuGH zum kirchlichen Arbeitsrecht: Jetzt muss die Politik handeln!“ weiterlesen