Kirchliches Arbeitsrecht – ein Pflegefall? Online- Veranstaltung im April

Zur Situation des Sondertarifrechts der Kirchen am Beispiel der Pflege – 22. April, 19.30 Uhr

Der Beschluss der Caritas im Februar diesen Jahres, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege nicht zuzustimmen, hat für Furore gesorgt. Gewerkschaften und andere Verbände haben diese Verhinderung eines Flächentarifvertrages für Pflegekräfte kritisiert. Basis dieser Entscheidungsfindung ist das sogenannte kirchliche Arbeitsrecht, das im Tarifrecht eine Zustimmungspflicht der arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen vorsieht. Ist dieses Sonderrecht für Kirchen in Sachen Tarifverträge noch zeitgemäß? Können Tarifverträge Ausbeutung in der Pflege verhindern? Wie ist die Situation in Baden-Württemberg?

Mit Martin Nestele (stellvertretender ver.di-Landesfachbereichsvorsitzender und Vorstand AVMAG, Diakonie Württemberg) und Nils Opitz-Leifheit (Präsidium des AWO Bundesverbandes und Bezirksvorsitzender AWO-Württemberg).

Moderation: Adrian Gillmann (Säkulare Sozis BaWü und GEW)

In Kooperation mit dem DGB Heidelberg Rhein-Neckar