Wie regeln wir eine Suizidhilfe in Deutschland?

Unter dieser Fragestellung trafen sich auf Einladung des Anfang April vom Parteivorstand der SPD eingesetzten Arbeitskreises „Säkularität und Humanismus“ virtuell zirka 60 Teilnehmer*innen, Bundestagsabgeordnete und weitere Interessierte, um zu den beiden entsprechenden Gesetzentwürfen, die nicht das Strafrecht bemühen, zu diskutieren. Zwischen dem einleitenden Grußwort unseres Generalsekretärs Kevin Kühnert und dem Schlusswort von Katharina Barley (zugeschaltet aus Brüssel) und unter der Leitung von Lale Akgün als Moderatorin kamen die Antragsteller*innen Dr. Nina Scheer (Stormarn) und Helge Lindh (Wuppertal) für die zwei Gesetzentwürfe zu Wort, die sich von dem dritten (Castellucci, Griese u.a.) fundamental unterscheiden, welcher nämlich an der Strafrechtsdrohung aus dem vom Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr verworfenen Beschluss zum § 217 StGB anknüpft.

Die Einleitung zum Thema hatte Swen Schulz (ehem. MdB, Berlin), der sehr persönlich einen begleiteten Freitod aus seiner Familie schilderte und dies zum Anlass seiner Bitte nahm, auf die Drohung mit dem Strafrecht tunlichst zu verzichten.

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