NRW: Ethik/Religionskunde für alle – Eine Vision gewinnt Kontur

Ein gemeinsamer Ethik-Unterricht für alle Schüler:innen anstelle des Religions-unterrichts ist ja eine alte Forderung der Freidenkerbewegung und der weltlichen Schulbewegung in der SPD. Da der konfessionelle Religionsunterricht nach der NS-Zeit und dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik ein kraftvolles Revival erlebte, dauerte es jedoch in vielen Bundesländern lange, bis für die „Religions-abmelder“ wenigstens eine Alternative, meistens in Form eines „Ersatzfaches“, etabliert werden konnte. Nur in wenigen Ländern gelang es, begünstigt durch die Bremer Klausel, ein gemeinsames Wertefach einzuführen. Weitergehende Forderungen der Säkularen verhallten bislang, zum Teil auch deshalb, weil man primär religions- und kirchenkritisch argumentierte, die weltanschauliche Gerechtigkeit betonte und erfolglos am „Verfassungszaun rüttelte“.

Nun scheint sich in NRW, traditionell eine Hochburg des bikonfessionellen Systems, vor der Landtagswahl im Mai der Wind zu drehen. Mehrere begün-stigende Faktoren treffen aufeinander: Die Grünen und auch die FDP haben die Forderung nach einem Ethikunterricht für alle im Wahlprogramm. Die SPD zeigt sich mittlerweile dank des Engagements der Säkularen Sozis mindestens aufgeschlossen, das Thema ernsthaft zu diskutieren. Hier überzeugt weniger die alte Freidenkerposition „Religiöse Märchen und Mission haben in der Schule nichts verloren“ als die Einsicht in die bildungspolitische Notwendigkeit, den Spaltungstendenzen in der pluralistischen Gesellschaft entgegenzuarbeiten, indem in einem offenen Werteunterricht miteinander, nicht übereinander geredet wird und eine gemeinsame, auf den Menschenrechten gegründete Wertebasis erarbeitet wird. Selbstverständlich gehören dann dazu auch religiöse ethische Traditionen.

Die Förderung der religiös-kulturellen Identität, vor zehn Jahren noch positiv in der Bildungspolitik diskutiert, wird aufgrund der Auswüchse der Identitäts-politik zunehmend kritisch gesehen – auch wenn die Identitätspolitik namentlich in der Rassismusdebatte nach wie vor merkwürdige „woke“ Blüten treibt.

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Keine Angst vor „dicken Brettern“: Wir netzwerken weiter für säkulare Ziele!

Eine liberale Regelung zur Selbstbestimmung am Lebensende, das Ende der
kirchlichen Staatsleistungen sowie die Abschaffung der kirchlichen
Sonderwege im Arbeitsrecht und bei der Strafverfolgung von
Missbrauchsfällen sind DIE wichtigen Themen für die aktuelle Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.

Alles samt Entscheidungen, bei denen eine säkulare Sichtweise unerlässlich ist. Und weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt, setzen wir Säkularen Sozis unsere Kraft dafür ein, dass diese Perspektive, zu der uns das Grundgesetz verpflichtet, innerhalb der Bundesregierung und im Parlament mehr Berücksichtigung findet.

Carmen Wegge, MdB (c) Susi Knoll

Neue Gespräche, die wir mit Abgeordneten der SPD-Fraktion in den vergangenen Wochen führen konnten, lassen uns hoffen. So konnten wir uns z.B. mit Carmen Wegge, Juristin und ehemalige stellv. Vorsitzende der Jusos in Bayern, jetzt Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages, über gemeinsame Positionen beim kirchlichen Arbeitsrecht und die Abschaffung von §219 austauschen.

Simona Koß, MdB

Mit Simona Koß, Abgeordnete aus Brandenburg und Mitglied im Innen- und Kulturausschuss, sprachen wir über die verschiedenen Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe und ihrem Wunsch nach einer breiten Debatte zu diesem Thema.

Helge Lindh aus Wuppertal, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sowie Mitglied in den Ausschüssen für Kultur sowie für Inneres, betreut für die SPD-Fraktion den u.a. von Karl Lauterbach in der vergangenen Legislatur vorgelegten Entwurf zur Suizidhilfe. Er zeigte sich bei einem Treffen dankbar für unsere Unterstützung und neue inhaltliche Impluse. Alle drei Abgeordneten bekundeten zudem Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft an zukünftigen Veranstaltungen unseres Netzwerkes teilzunehmen. Wir bleiben dran!

AK der Säkularen Sozis in Düsseldorf: Säkulares Vorbild für Land und Bund!?

Die SPD Düsseldorf hat einen offiziellen „Arbeitskreis der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“ eingerichtet. Unter großer Beteiligung fand am 17. Februar die virtuelle Gründungsversammlung statt.

Der Gründung vorausgegangen waren seit 2020 zahlreiche Gespräche mit der Düsseldorfer Parteibasis und jede Menge Aufklärungsarbeit:

In Kooperation mit den Düsseldorfer Arbeitsgemeinschaften der AsJ (Juristinnen/Juristen in der SPD), der AG60+ und den Jusos hatte das inoffizielle, lose „Netzwerk der säkularen Sozis Düsseldorf“ über die letzten Monate eine Reihe von Veranstaltungen zu säkularen Kernthemen wie Suizidhilfe oder zum kirchlichen Arbeitsrecht durchgeführt.

Zuletzt überzeugte eine Präsentation der Säkularen vor wichtigen Parteigremien die Düsseldorfer Genossinnen und Genossen, den Unterbezirksvorstand mit der Einrichtung eines solchen Arbeitskreises zu beauftragen.

Diese am Ende mehrheitlich positive Abstimmung der Düsseldorfer SPD-Parteispitze zur „sofortigen Einrichtung“ eines offiziellen Arbeitskreises in der NRW-Landeshauptstadt nährt die Hoffnung, dass die SPD als Volkspartei künftig auch der ständig wachsenden Zahl an Konfessionsfreien in der Bevölkerung stärker Rechnung tragen und deren Anliegen vertreten wissen will.

Die Entflechtung von Religionsgemeinschaften und Staat im Sinn und Auftrag des Grundgesetzes sowie die Abschaffung unberechtigter kirchlicher Privilegien werden dabei im Mittelpunkt der künftigen Aktivitäten stehen.

Denn „ein friedliches, gerechtes und solidarisches Miteinander aller Bürgerinnen und Bürger ist nur in einem weltanschaulich neutralen Staat möglich“, so Dr. Sabrina Seidler, Sprecherin des Ak der Säkularen in Düsseldorf sowie Bundes- bzw. Landessprecherin für NRW des Netzwerks der Säkularen Sozis. Dies gelte „insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmend multireligiösen Gesellschaft“.

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Ist Kirchenrecht noch zeitgemäß? Pavlos Wacker vs. Lars Castelucci

Online-Veranstaltung der Jusos Rhein-Neckar (Baden-Württemberg)

UPDATE: Aufgrund von Krankheit findet ein reiner Gesprächsabend über Säkularität statt.

In den vergangenen Wochen wurde viel über Kirchenrecht und den damit verbundenen Auswirkungen diskutiert. Gemeinsam mit Lars Castellucci und Pavlos Wacker wollen wir darüber sprechen, was Kirchenrecht eigentlich genau ist, ob das Konstrukt noch zeitgemäß und die Auswirkungen noch tragbar sind.

Donnerstag, den 17. Februar um 20:00 Uhr

Säkulare (Advents)Botschaft des Zentralrats der Konfessionsfreien

Saekulare Sozis Bundestreffen Berlin 2021-10-30, Philipp Möller Fotografie Evelin Frerk

Brief vom 10. Dezember 2021

Als Vorsitzender und neuer Vorstandssprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien können wir eine frohe Botschaft verkünden: Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein Leben in Konfessionsfreiheit. Schon heute gehören 41% der Bevölkerung „Deutschlands beliebtester Konfession“ an – also keiner. In absehbarer Zukunft wird diese Gruppe die absolute Mehrheit stellen. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt also langsam aber sehr sicher ihre Wirkung: Je freier die Menschen in der Wahl ihrer Konfession sind, desto mehr wählen die Konfessionsfreiheit. Diese Abstimmung mit den Füßen ist zugleich ein klarer Aufruf an die Politik:

Wer auch in Zukunft von politischer Bedeutung sein will, muss die Interessen der Konfessionsfreien angemessen berücksichtigen. Säkulare Gruppierungen wie eure sind somit ein Teil der Zukunftsversicherung politischer Parteien – umso wichtiger, dass die Relevanz eurer Arbeit innerhalb der SPD erkannt und anerkannt wird.

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94 Prozent Zustimmung für säkularen AK – SPD Parteitag beschließt baldige Gründung

Kevin Kühnert und der Eulen-Infostand (c) FES Schwerin

Der SPD-Parteitag am 11. Dezember 2021 hat bei nur wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen mit 94 Prozent und 470 Stimmen als Auftrag an den Vorstand folgenden Antrag beschlossen:

„Der Parteivorstand richtet entsprechend
§ 10 Absatz 2 des Organisationsstatuts einen Arbeitskreis ‚Säkulare Sozialdemo-kratinnen und Sozialdemokraten‘ ein.“

Initiativkreis bereitet Bundes-AK vor

Ein Initiativkreis bestehend aus Mitgliedern des Parteipräsidiums, der Säkularen Sozis und von Humanistischen Verbänden bereitet zur Zeit die Einsetzung eines Bundesarbeitskreises vor, der sich um die Anliegen konfessionsfreier Parteimitglieder kümmern wird. Wörtlich heißt es dazu im Geschäftsbericht des Parteivorstands, der dem Bundesparteitag am Wochenende vorlag:

„Lange schon gibt es informelle Arbeitszusammenhänge, in denen sich Säkulare Sozialdemokrat*innen und Humanist*innen in der SPD austauschen und arbeiten. Den Wunsch, daraus eine Struktur, wie beispielweise einen Arbeitskreis, zu machen, hat das Präsidium aufgegriffen. Auf Bitte des Generalsekretärs gab es einen intensiven Austausch zwischen den Aktiven dieser beiden Gruppen sowie Kevin Kühnert, Klara Geywitz, Dietmar Nietan und Katarina Barley. Die weiteren Schritte wird der neugewählte Parteivorstand gemeinsam mit den Aktiven im Initiativarbeitskreis gehen.“

Für die weitere Arbeit hat sich der Initiativkreis auf zwölf inhaltliche Fragestellungen verständigt, die in einem möglichen Arbeitskreis diskutiert werden und zu denen ggf. positionierende Beiträge/ Empfehlungen erarbeitet werden. Darüber hinaus soll der Arbeitskreis für parteiinterne sowie externe Foren offene Diskussionen anbieten. Eine Zusammenarbeit mit den religiösen Arbeitskreisen in der SPD ist ausdrücklich erwünscht.

Kotau vor den Kirchen – Quo vadis, SPD?

Ein Kommentar von Dr. Sabrina Seidler (NRW) und dem Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW (hpd)

So erfreulich viele Punkte des Koalitionsvertrags für die Genossinnen und Genossen auch sein mögen, so bitter ist manche Pille, die es gleichzeitig zu schlucken gilt: Der Umgang der SPD insbesondere mit dem System des kirchlichen Arbeitsrechts ― auch bekannt als „Dritter Weg“ ― offenbart, welche außerparteilichen Lobbyvertreter und innerparteilichen Kontaktleute sich bei der Formulierung des Koalitionsvertrages durchgesetzt haben.

Die beiden christlichen Kirchen in Deutschland beschäftigen über ihre Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie und ihre Wirtschaftsunternehmen mindestens 1,3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ca. 55.000 Einrichtungen. Damit sind sie nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. Die Finanzierung der meisten Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft (Krankenhäuser, Altenheime) erfolgt dabei zu 100% aus öffentlichen Mitteln, selbst das „Aushängeschild“ Kindergärten wird nur zu einem sehr geringen Teil kirchlich bezuschußt.

In diesen Einrichtungen gilt ein eigenes, kirchliches Arbeitsrecht, was die Angestellten zu Arbeitnehmern minderen Rechts macht. Aus naheliegenden Gründen sollte die Beseitigung dieser Form der Diskriminierung an und für sich ein Herzensthema der SPD sein. So äußert sich auch die Juristin und ehemalige Spitzenpolitikerin der SPD, Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin der 2012 gegründeten Initiative GerDia: „Die offensive Ausgrenzungspolitik kirchlicher Betriebe ist ein Skandal, der nicht weiter hingenommen werden darf.“

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Kirchliches Arbeits(un)recht auf dem Prüfstand – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Bericht der Online-Veranstaltung vom 2. Dezember bei den Düsseldorfer Jusos, AsJ, AFA, ASF, ASG und Säkularen Sozis

Am 2.12. fand die von langer Hand geplante und mit großer Spannung erwartete Veranstaltung der Jusos Düsseldorf zum Thema „Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz!?“ online und unter großer Beteiligung statt.

In Kooperation mit AsJ, AFA, ASF und ASG in Düsseldorf sowie dem Netzwerk der Säkularen Sozis Düsseldorf/Mettmann war es den Jusos der NRW-Landeshauptstadt gelungen, Mario Gembus, Mitarbeiter der ver.di-Bundesverwaltung in Berlin und dortiger Ansprechpartner für Kirchen, Diakonie und Caritas, als fachkundigen Referenten für diesen Themenabend zu gewinnen. Bevor Mario Gembus mit seiner Präsentation starten konnte, hatte die neu in den Bundestag gewählte Düsseldorfer Genossin, Juristin und langjährige Gewerkschaftssekretärin, Zanda Martens, Gelegenheit, eine kurze thematische Einführung zu geben.

Die frischgebackene Bundestagsabgeordnete lenkte den Blick dabei auch auf den entsprechenden Passus des aktuellen Koalitionsvertrags. Die dort verwandte Formulierung einer „Prüfung“ des kirchlichen Arbeitsrechts „gemeinsam mit den Kirchen“ (Koalitionsvertrag, S. 71) bewertete sie sinngemäß als eine eher weiche und zu wenig konkrete Aussage.

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Damit es aufhört! Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (nicht nur) in den Kirchen

Eine Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland erleben sexuelle
Gewalt bevor sie 18 Jahre alt sind. Das bedeutet in jeder Schulklasse
sitzen ein bis zwei Betroffene. Eine Zahl, die auf den ersten Blick
überrascht, dann ratlos macht, fassungslos, wütend.

Matthias Katsch, selbst Opfer sexuellem Missbrauchs als Schüler des katholischen Canisius-Kollegs Ende der 70er Jahre in Berlin und 2010 Gründer und Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, hat mit seinem Vortrag zum sexuellen Missbrauch (nicht nur) in den Kirchen auf unserem Bundestreffen in Berlin die Bedeutung und Auswirkungen eines Themas unterstrichen, das in der Öffentlichkeit zwar immer wieder „aufploppt“, aber gerade wenn es um kirchliche Täter geht, weit davon entfernt scheint gänzlich aufgeklärt, juristisch geahndet oder gar gesellschaftlich aufgearbeitet zu werden. Der zweite Skandal, der den Missbrauchsfällen folgt. Bei dem Wort „Aufarbeitung“ denke ich an die NS-Zeit in Deutschland.

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Ärztliche Suizidhilfe ermöglichen – Autonomie und Liberalität sichern

Als Referentin für dieses komplexe Thema hatten wir Gita Neumann, die
Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende des
Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD) und dort langjährige Referentin für Lebenshilfe sowie Leiterin der Zentralstelle Patientenverfügung des HVD Landesverband Berlin-Brandenburg gewinnen können.

Sie gab zunächst einen kurzen historischen Abriss zur Suizidhilfe. Andere europäische Länder haben teils seit langem Regularien gefunden, um Angehörigen und Ärzten im Interesse von unheilbar leidenden Schwerkranken rechtliche Sicherheit zu geben, wenn sie diesen helfen wollen, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden. In Deutschland gab es dagegen bis 2015 überhaupt keine rechtliche Regelung der Hilfe zur Selbsttötung. Wie ein Verbot wirkte allerdings die Verdammung des ehemals sogenannten „Selbstmords“ und ein sehr starkes Tabu. Dieses hatte sich allerdings zu Beginn des 21.Jahrhunderts zunehmend gelockert.

Aufgrund dessen beschloss der Bundestag Ende 2015 ein “Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, welches nicht nur für
Suizidhilfevereine, sondern auch für Ärzte galt. Dieser Strafrechtsparagrafen §217 wurde spektakulär im Februar 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für nichtig erklärt.

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