Die staatliche Bekenntnisschule in NRW – Wie man an einem Anachronismus festhält

Online-Veranstaltung des AK Säkulare Sozis Düsseldorf

Was kaum jemand weiß: Nordrhein-Westfalen ist – neben dem Kreis Oldenburg in Niedersachsen – das einzige Bundesland, in dem es noch flächendeckend staatliche Bekenntnisgrundschulen gibt. Noch heute sind 30 % aller Grundschulen in NRW konfessionell gebunden, 90% davon katholisch.

Dabei werden diese Schulen zu 100% staatlich finanziert – die Kirchen steuern keinen Cent zur Finanzierung bei. Dennoch müssen Rektor oder Rektorin bis heute dem Bekenntnis der Schule angehören. Bei der Aufnahme werden entsprechend getaufte Kinder bevorzugt, alle anderen können aufgrund ihrer Konfessionszugehörigkeit abgelehnt werden. Neben den sozialen Folgen ist das Ergebnis oft ein wesentlich längerer Schulweg, aber auch ein signifikant unterschiedlicher Anteil der sozialen Zusammensetzung der Schulen und letztlich unterschiedliche Bildungschancen.

Max Ehlers ist Gründungsmitglied und Sprecher der landesweiten Initiative „Kurze Beine – Kurze Wege“ , die sich seit 2009 für eineUmwandlung aller öffentlichen Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen einsetzt. Neben Max Ehlers werden seine Mitstreiterinnen Steffi Hentschel und Sarah Melis (alle drei auch Mitglied der evangelischen Kirche) von ihren Erfahrungen berichten und mit uns diskutieren. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser gemeinsamen Teams-Video- Konferenz des AK Säkulare, der AfB und der Jusos Düsseldorf teilzunehmen.

27. April, 19 Uhr

Link zur Veranstaltung (M-Teams)

Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!

Online-Veranstaltung der Jusos Düsseldorf am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 19:00 Uhr

Nach dem öffentlichen Dienst sind die beiden christlichen Kirchen mit ihren Wohlfahrtsverbänden mit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer*innen die größten Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik. Und obwohl die Arbeit der Wohlfahrtsunternehmen – wie bei nicht-konfessionellen Trägern – insbesondere aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, unterliegt sie einem umfassenden Sonderstatus im Arbeitsrecht.

So erstrecken sich die kirchlichen Privilegien hier beispielsweise auf Einschränkungen bei Mitbestimmung und im Streikrecht; das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung. Anstelle von Tarifverträgen gilt in den kirchlichen Einrichtungen zumeist der sogenannte „Dritte Weg“. Die arbeitsrechtliche Diskriminierung erstreckt sich zum Teil bis in die Privatsphäre der Arbeitnehmer*innen. Trotz eines Bundesparteitagsbeschlusses der SPD von 2013 in Leipzig zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fehlt bislang leider die politische Initiative in unserer Partei. Dies könnte sich nun im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und einer möglichen künftigen Ampelkoalition ändern.

„Kirchliches Arbeits(un)recht – Legale Diskriminierung am Arbeitsplatz?!“ weiterlesen