Berliner Neutralitätsgesetz diskriminierend? Ein schwerer Rückschlag für die Trennung von Staat und Religion in Deutschland

Gemeinsame Presseerklärung der Berliner HumanisIinnen und Konfessionsfreien in der Berliner SPD sowie der Säkularen Linken

Heute hat das Bundesarbeitsgericht über das Berliner Neutralitätsgesetz geurteilt. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslima wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Dazu erklären Bruno Osuch und Hans-Ulrich Bieler (Sprecher HumanistInnen und Konfessionsfreie in der Berliner SPD) sowie Roman Veressov und Markus Wollina (Initiatoren Säkulare Linke, Landesarbeitsgemeinschaft in DIE LINKE Berlin i.Gr.):

„Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für alle säkular und laizistisch orientierten Kräfte in unserem Land. Wir halten die Entscheidung für einen schweren Fehler und Anlass zur größten Besorgnis um die Zukunft der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Eine Reform des Gesetzes ist nun zwar wahrscheinlich unumgänglich. Dabei muss die Berliner Koalition jedoch mit äußerster Umsicht zu Werke gehen. Bei einer vollständigen Aufhebung des Gesetzes, wie es teilweise aus den Reihen der Grünen und LINKEN erwogen wird, wären jedenfalls gravierende Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen, Polizei und Justiz zu befürchten. In all diesen Bereichen würden religiöse Konflikte und schlimmstenfalls auch hochproblematische Weltanschauungen in verschiedenen Ausdrucksformen Einzug halten. Wir fordern deshalb die Berliner Koalition auf, den durch das Urteil neu gezogenen rechtlichen Rahmen vollständig auszuschöpfen und das Gesetz im maximal möglichen Umfang aufrechtzuerhalten.“

Bisher schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor, dass Beschäftigte des Landes in Polizei, Justiz und allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen.

Berlin, 27.08.2020

Pressekontakt:
Bruno Osuch: b.osuch@hvd-bb.de, 0175 4047292
Roman Veressov: roman.veressov@die-linke-lichtenberg.de, 0176 38777437

Säkulares Ferienprogramm in Hamburg

Auch in Ferienzeiten trefft sich das Netzwerk der Säkularen Sozis in Hamburg. Zwei neue Aktive waren am 27. Juli schon mit dabei. Neben den Hauptthemen „Bewertung des Rot-Grüner Koalitionsvertrages – Aussagen auf 3 Seiten zur ‚religiösen Vielfalt in der Weltstadt Hamburg‘ und dem Austausch über die Bedeutung des Verfassungsgerichtsurteils zur Sterbehilfe (assistierter Suizid), gab es auch reichlich Austausch und Verabredung zu Besuchen in den Sprechstunden unserer Bundestagsabgeordneten. Das nächste Treffen wird am Montag, den 28. September, um 19:30 stattfinden. Dies entweder im Kurt-Schumacher-Haus oder auf ZOOM.

Kontakt: Ulla Wolfram uwlf@yahoo.de oder gerhard.lein@saekulare-sozis.de

Islam und Säkular – passt das überhaupt zusammen?

Ob Islam und Säkularität zusammenpassen? Zweifel daran sind berechtigt, auch wenn man erfährt, dass die Hagia Sophia nun wieder in eine Moschee rückverwandelt wird. Als Kirche war sie im 6. Jahrhundert errichtet worden, im 15. Jahrhundert in eine Moschee umgewandelt. Immer war sie Ziel und Symbol von Kriegen, Plünderungen und Siegen. Nach dem 1. Weltkrieg sollte sie als Museum endgültig zum Symbol des Friedens unter den Völkern und Religionen werden. Nun wurde sie nach 80 Jahren als Museum vom Vorsitzenden der staatlichen Religionsbehörde Diyanet beim Freitagsgebet wieder als Moschee zurückerobert. Mit dem Schwert in der Hand demonstrierte er das „Schwertrecht“ des Siegers und verfluchte in seiner Rede die Zeit „zwischen den zwei Sultanen“, und damit die Republik und Atatürk.

Der Literatur-Nobelpreisträger Orhan Pamuk kommentierte dieses Ereignis mit den Worten: „Die Umwandlung heißt der restlichen Welt mitzuteilen, dass die Türkei kein laizistisches Land mehr ist. Millionen von Menschen in der Türkei sind dagegen, doch ihre Stimmen werden nicht gehört.“ Das ist wohl nicht nur in der Türkei so. Die Stimmen der säkularen Menschen sind in der ganzen islamischen Welt mehr als leise, aus Angst vor der politischen Macht ultra-orthodoxer Muslime. Und in Deutschland? Das Auswärtige Amt revidierte die Berufung von Nurhan Soykan, stellv. Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, zur Beraterin von Heiko Maas, für das seit 2016 bestehende Projekt „Religion und Außenpolitik“, weil sie den Vorwurf, antisemitische und islamistische Positionen zu unterstützen, nicht entkräften kann. Nach heftigen Protesten – vor allem von Muslimen -ruht das Projekt „Religion und Außenpolitik“ erst einmal. Das ist eine gute Nachricht. Zeigt sie doch, dass in Deutschland die säkularen Stimmen durchaus etwas erreichen können.

In unserer Online-Veranstaltung geht Dr. Lale Akgün der Frage nach, ob der Islam überhaupt mit Säkularität und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung kompatibel ist. Sind die säkularen Stimmen nur der „verlängerte Arm des Westens“ – wie es orthodoxe Muslime gern formulieren? Gibt es eine Alternative zum politischen Islam oder müssen wir hinnehmen, dass islamische Parteien und Verbände ihr Ziel eines islamischen Staates verfolgen

Hansestadt Hamburg: Online-Treffen der Säkularen Sozis

Am Montag, 27. Juli, 19:00 Uhr (Einwahl ab 18:45) treffen sich die Säkularen Sozis online, um sich auch im Corona-Sommer zu beratschlagen.

Unter anderem wird der rot-grüne Koalitionsvertrag besprochen, in dem auf 3 Seiten Position zu den Religionsgemeinschaften der Stadt bezogen wird, dies mit einem Angebot eines erneuten Kirchentages in Hamburg (mit gewaltigen Kosten für den Landeshaushalt). Pikant dabei: Im vorletzten bzw. letzten Jahr hatte sich die Bürgerschafts-Fraktion der SPD geweigert, dem Beschluss des Landesparteitages zu  folgen und den in Hamburg stattfindenden Deutschen Humanistentag 2019 zu unterstützen. 

Auch das einstimmige Verfassungsgerichtsurteil zum § 217 StGB (Verbot gewerbsmäßiger Suizidassistenz), wird beraten. Das Urteil lautete: Der §217 StGB ist nichtig. Zu dem Thema hatte der Bundessprecherkreis am 16.7. einen ZOOM-Vortrag mit Ingrid-Matthäus-Maier veranstaltet.

Alle Interessierten in der Hansestadt sind eingeladen teilzunehmen.

Anmeldung und Kontakt: gerhard.lein (at)saekulare-sozis.de

Landestreffen der Säkularen Sozis Rheinland-Pfalz im Juli in Kaiserslautern

Die Säkularen Sozis RLP treffen sich im Juli, unter Wahrung der Corona-Bedingungen, in Kaiserslautern. Der zentral gelegene Tagungsort bietet Speisen, Getränke und viel Raum, um über die weiteren Vorhaben der Säkularen zu beraten.

Gemeinsam mit den Aktiven möchte der Landessprecher Wolfgang Frisch Themen wie den Gesetzesentwurf der Oppositionsfraktionen im Bundestag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen besprechen.

Weitere Tagesordnungspunkte sind das Bundestreffen der Säkularen Sozis in Berlin, die Anerkennung eines Arbeitskreises in der SPD und die Vernetzung zu anderen Organisationen und Gruppen.

31.07.2020 um 18.00 Uhr

 Kaiserslautern, Glockenstr. 72

Ristorante FILIPPO

Anmeldungen und weitere Informationen: kontakt(at)saekulare-sozis.de

Sterbehilfe – welche Hilfe ist erlaubt?

Am 6.11.2015 hat der Bundestag die bis dahin seit Jahrzehnten straflose Sterbehilfe in Deutschland mit der Schaffung eines § 217 im Strafgesetzbuch kriminalisiert und das gegen die Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, trotz Widerstand vor allem von säkularen Verbänden und Warnungen renommierter Strafrechtsprofessoren, die Regelung sei verfassungswidrig.

Diese erhoben Verfassungsbeschwerden und erhielten am 26.2.2020 Recht:
Das Bundesverfassungsgericht erklärte den § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Er verstoße gegen Art.1 und 2 des Grundgesetzes. Damit ist der rechtliche Zustand aus der Zeit vor dem 6.11.2015 wieder hergestellt, also keine Strafbarkeit der Sterbehilfe. Da das Gericht zwar die Strafbarkeit der Sterbehilfe ablehnt, wohl aber eine Regulierung der Sterbehilfe dem Gesetzgeber erlaubt, hat Gesundheitsminister Spahn aufgefordert, Vorschläge dafür zu machen. Da er in seinem Brief fast nur die Befürworter der verbotenen Regelung anschreibt, nicht aber die – vor allem – säkularen Verbände, die das Verfassungsgerichtsurteil durch ihre Beschwerden herbeigeführt haben, steht zu befürchten, dass mit einer neuen Regelung die Straffreiheit unterlaufen werden soll.

In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schildert Frau Matthäus-Maier das Zustandekommen der Vorschrift, den Meinungsstreit, und macht Vorschläge, wie es weitergeht und wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine restriktive Regulierung der Sterbehilfe wehren können.

Um Anmeldung für dieses Onlineprogramm wird gebeten: presse(at)saekulare-sozis.de

Staatsleistungen an die Kirchen abschaffen – aber richtig!

Seit über 100 Jahren gibt es in unserer Verfassung (in der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 und auch im Grundgesetz) den Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Dabei geht es nicht um die Kirchensteuer und auch nicht um finanzielle Kostenübernahme für Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und andere soziale Einrichtungen, sondern um Zahlungen der Bundesländer (ausser Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen, über die diese keine Rechenschaft ablegen.

Wie es dazu kam, wieviel Geld die Kirchen auf diese Weise bekommen haben und warum, diese Regelung dringend abgeschafft werden muss, erläutert Staatsminister a.D. Rolf Schwanitz (SPD) in diesem Online-Vortrag.

Dabei geht es auch um den Gesetzentwurf, den die religionspolischen Sprecher der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag erarbeitet haben. Dieser Entwurf trägt deutlich die Handschrift der Zahlungsempfänger, die ein möglichst langfristiges Hinauszögern der Ablösung erreichen wollen.

Auch das wird ein Thema des Vortrags sein, bei dem die anwesenden Gesprächsteilnehmer online Fragen stellen und an der Diskussion teilnehmen können.

Oppositionsentwurf rettet nur die Staatspfründe an die Kirchen – Brief an die MdBs der SPD

In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten der SPD haben sich die Säkularen Sozis von dem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen distanziert. Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein „Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen“ an die Kirchen, ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokratinnen ungeeignet und falsch.

Die Kirchenlobbyisten nähmen damit zwar Forderungen vergangener Jahre wieder auf, endlich den überfälligen Verfassungsauftrag eines Ablösegesetzes zu erfüllen, wollten den Kirchen jedoch noch zusätzliche Ablöseleistungen gewähren, betonten die Vorsitzenden der „Säkularen Sozis“, Dr. Lale Akgün und Adrian Gillmann. Die Antragsteller schlagen das 18,6fache der jährlichen Ablöseleistung (549 Millionen €) als Ausgleich vor. Es seien wohl auch Überlegungen im Spiel, weiteres Immobilienvermögen an die Kirchen zu übereignen, die schon heute die größten Grundeigentümer in Deutschland sind.

Damit wollten die Kirchenvertreter in den Oppositionsfraktionen wohl die historisch begründeten Pfründe der beiden großen Kirchen retten. Die Säkularen Sozialdemokratinnen sehen die nun seit 100 Jahren bestehende Missachtung des verfassungsrechtlichen Ablösungsauftrages als einen unhaltbaren Zustand an, heißt es in einer Stellungnahme an die SPD-Bundestagsabgeordneten.

Die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden Kirchen ist mehr als überfällig und überdies verfassungsrechtlich verpflichtend. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass steuerrechtlich in Anspruch genommene konfessionsfreie Bürgerinnen und Bürger nicht weiter zur Finanzierung von Organisationen in Anspruch genommen werden, denen sie selbst gar nicht angehören.
Besonders ärgerlich ist, wenn staatlich alimentierte Kirchenvertreter, wie jüngst Kurienkardinal Karl L. Müller, mit kruden Verschwörungstheorien Stimmung gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung machen.

Zahlungen von Bund, Ländern und Gemeinden an kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Kitas, Kultur- und Denkmalschutz sind im Übrigen von dem Grundgesetzauftrag zur Ablösung der überkommenen Staatsleistungen nicht berührt.

Veranstaltung in Köln entfällt***Corona

Lesung und Diskussion mit Lale Akgün und Adrian Gillmann auf Einladung der Willi-Eichler-Akademie e.V. in Köln.

Lale Akgün und Adrian Gillmann, die zwei von drei Herausgebern des Buches „säkular.sozial.demokratisch„, gehen der Frage nach, wie es um das Verhältnis zwischenReligion und Staat bestellt ist. Der Staat muss Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährleisten und religiös-weltanschauliche Neutralität praktizieren. Er darf sich nicht inhaltlich mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren.

Gleichzeitig nimmt der Diskurs um Identitätspolitiken auch in Europa immer mehr zu. Wie setzen sich diese Identitäten zusammen? Welche Rolle spielt die Frage der Religion dabei? Und wie reagiert Politik auf die Ansprüche der Identitätspolitiken, vor allem, wenn es um religiöse Gruppen geht?

Auf der anderen Seite: Wie sieht es in Europa mit dem Respekt und der Toleranz gegenüber Andersgläubigen und Menschen ohne religiöse Bindung aus? Auch angesichts der Tatsache, dass Religion in der EU-Grundrechtecharta explizit vorkommt?

Kann nur ein säkularer und weltanschaulich neutraler Staat einen nachhaltigen Frieden unter den Religionen herstellen und seinen Bürgerinnen und Bürgern Freiheit und Gleichheit garantieren? Oder wird der Staat angesichts der Polarisierung der Identitätsfragen die Säkularität zurückfahren? Welche Zukunft erwartet Europa angesichts zunehmender religiöser Pluralität?

Diese und weiteren Fragen wollen wir an diesem Abend diskutieren und erörtern (Handzettel).

DIENSTAG
24.03.2020
19.00 UHR

Theater im Bauturm, Aachener Str. 24-26, 50674 Köln
Einlass 18:30 Uhr ***entfällt wg. Corona-Krise

Säkulare Sozis BaWü: Wieder aktiv für’s „Ländle“

Am Mittwoch den 4. März traf sich eine Gruppe Interessierter in der SPD-Landesgeschäftsstelle in Stuttgart, um die Landesgruppe der Säkularen Sozis Baden-Württemberg zu reaktivieren. Bis auf vereinzeltes Engagement in Heidelberg, Tübingen und von Seiten des Landessprechers Nils Opitz-Leifheit, war seit April 2018 nicht mehr viel geschehen.

Dies soll sich nun ändern, denn mit den neu gewählten Landessprechern Rita Haller-Haid und Pavlos Wacker, dem wiedergewählten Nils Opitz-Leifheit und dem kooptierten Vorsitzenden des Bundesprecherkreises, Adrian Gillmann, ist ein richtiges säkulares Team im „Ländle“ unterwegs.

Landessprecher_BaWü
(c)pavlos_wacker

Nach dem Bericht von der Bundesebene, dem Gespräch mit dem Generalsekretär Lars Klingbeil in Berlin, dem Bundestreffen in Frankfurt und den zwei gestellten Anträgen auf Anerkennung auf dem Bundesparteitag in Berlin, ging es auch um die generelle Anerkennung auf Landesebene.

Man war sich einig, dass informelle Gespräche auf Landesebene ebenso zielführend sein können wie Anträge für den Landesparteitag zu entwerfen, um der Gründung eines AK Säkulare BaWü Vorschub zu leisten.

Mit wie ohne Anerkennung wollen die Säkularen Sozis im „Ländle“ Themen und Aktivitäten in die Partei und die Öffentlichkeit tragen. Dazu gehören eine Veranstaltung zum Thema „assistierter Suizid“, aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe, und eine Poodiumsdiskussion zum Thema Ethikunterricht/Religionskunde für alle im Frühherbst. Ergänzend zu diesen zentralen Veranstaltungen in Stuttgart soll es kleinere Themenabende vor Ort sowie auch zum Thema „Religionspolitik“ geben.