Forderung erneuert: Säkulare Sozis nach wie vor für die Abschaffung von §219a

Auf Ihrem Online-Bundestreffen 2021 haben die Säkularen Sozis ihren Beschluss von 2018 zur Abschaffung von §219a, der die Kenntlichmachung von Abtreibungsangeboten kriminalisiert, erneuert. Wie damals in Köln votierten die Genossinnen und Genossen dafür,das unsägliche Werbe- und Informationsverbot für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und hierüber medizinisch informieren wollen, endlich abzuschaffen.

Die halbseidene Reform des §219a durch die Große Koalition, welche vor allem durch Druck der CDU/CSU verwässert wurde, hat aus Sicht der Säkularen nur ein minimales strafbefreites Informationsrecht über Landesärztekammern und Verlautbarung des Angebotes von Schwangerschaftsabbrüchen geschaffen, was weder für Rechtssicherheit noch eine ausreichende Informationsfreiheit sorgt.

Der Antrag im Wortlaut:

Das Netzwerk säkularer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzt sich dafür ein, dass § 219a aus dem StGB gestrichen wird.

Begründung:

Nach §219a Abs. 1 StGB genügt bereits die „Information“ über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des „Anbietens“. Damit gilt ein Verbot für Ärzte und Kliniken, zu informieren, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ein legaler Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist, welche Methoden es gibt, welche Risiken der Eingriff birgt und dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.“

Religiöse, aber auch philosophisch begründete Tabuisierungen von Schwangerschaftsabbrüchen und der Information über die Durchführung selbiger können in einem säkularen Staat keine Legitimationsgrundlage für mit Kriminalstrafe bewehrte Verbote sein. Mit dem Erlass einer moralisierenden, auf die Durchsetzung einer religiös-weltanschaulich bestimmten Sittlichkeit bezogenen Strafnorm, überschreitet der Staat seine Kompetenzen.“

(…) Der §219a folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind.

Quellen: hpd, ifw