Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich

Auf unserem Bundestreffen im November 2017 haben wir uns mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Wir sprachen uns dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Dieses Anliegen ist auch Teil der Grundsätze unserer säkularen Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir möchten, dass ein Wissen wie Können bezüglich Religionen, Weltanschauungen und Ethik integrativ und möglichst neutral vermittelt wird. Ansätze hierfür lieferten auch die Impulse der Religionswissenschaftlerin Prof. Wanda Alberts aus Niedersachsen. Neben konfessionellem Religionsunterricht und Ersatz- oder Alternativfächern, besteht angesichts steigender konfessionsfreier Teile in der Bevölkerung, wie auch aufgrund der religiös-weltanschaulichen Vielfalt, ein dringender Bedarf an Bildungspolitik, die auf ein integratives, gemeinsames Lernen abzielt, das verschiedene kulturelle Formen und Erscheinungen von Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, ohne Gesinnungserleben oder Bekenntnisse vorauszusetzen.

Im Zuge dessen hat der SprecherInnenkreis das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) um eine juristische Einschätzung gebeten, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte. Dabei war insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch in einzelnen Bundesländern realisiert werden kann, indem Landesverfassungen bei Bedarf geändert und in Schulgesetzen die öffentlichen Schulen als bekenntnisfreie Schulen bestimmt werden.

Nach erfolgreicher Vermittlung durch Rolf Schwanitz, liegt das Gutachten des ifw nun vor, dessen Ergebnis Mut macht, sich politisch für einen integrativen Unterricht zu engagieren. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ifw mit Dank an Dr. Jaqueline Neumann und werden die Erkenntnisse in unserer weiteren politischen Arbeit verwenden.

Dr. Jaqueline Neumann (ifw)_(c)_GerhardLein

Zusammenfassung

Die Einführung eines verpflichtenden Schulfaches Religions- bzw. Weltanschauungskunde ist nach hier vertretener Auffassung ohne eine Grundgesetzänderung möglich. „Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich“ weiterlesen

SPD Stuttgart stimmt für säkulare, neutrale Landesverfassung in Baden-Württemberg

Auf ihrer Vollversammlung am 27. November 2017 hat die SPD Stuttgart beschlossen, die Landesverfassung von Baden-Württemberg säkularer und neutraler zu gestalten. Unbestimmte christliche Bezüge, die auf ein diffuses „christliches Sittengesetz“ oder eine völlig unklare „christliche Überlieferung“ verweisen, sollen gestrichen oder neu formuliert werden. Damit zeigt die SPD Stuttgart hinsichtlich einer freiheitlich wie sozial modernen Religionspolitik eindeutig Kante. Eine moderne Landesverfassung sollte für gleichberechtigte Verhältnisse sorgen und keine politische Theologie darstellen, die religiös als auch verfassungsrechtlich nur schwer bestimmbar ist. In Streitfällen könnten sich allein christliche Kirchen und Religionsgemeinschaften auf die Landesverfassung stützen, oder Ministerien wie auch die Landesregierung ihre Politik anhand dieser Verfassungsvorgaben messen lassen müssen.

Auf Betreiben der Jusos Stuttgart und nach einer kontroversen Debatte (siehe unten) entschied sich eine Mehrheit dafür, die religiöse und weltanschauliche Vielfalt in der Gesellschaft zum Maßstab zu nehmen. „SPD Stuttgart stimmt für säkulare, neutrale Landesverfassung in Baden-Württemberg“ weiterlesen