Kennen Sie „Let´s dance“?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW) zu den allgemeinen Tanzverboten

_c_Volker Glasow

Kennen Sie „Let´s dance“? Das ist ein Unterhaltungsformat auf RTL, bei dem Paare, jeweils ein –wie-auch- immer-gearteter – Promi und ein Profi gegeneinander tanzen. Jede Woche scheidet ein Paar aus. Wer übrigbleibt, hat gewonnen. Letzen Freitag habe ich mir die Sendung angeschaut. Wirklich unterhaltsam, so dass ich beschloss, am folgenden Freitag wieder einzuschalten. Kaum war mein Entschluss gefasst, sagte der Moderator, dass am nächsten Freitag wie allseits bekannt Karfreitag sei, weswegen die nächste Sendung erst übernächsten Freitag gesendet würde. Karfreitag herrsche in Deutschland Tanzverbot. Ok, dachte ich, da machste nix – das ist Deutschland.

Die Kirchen regieren bis in die Unterhaltungssendungen von RTL hinein. Jedoch fuhr der Moderator mit einer Information fort, die mich irritierte. Er lud mich nämlich ein, mir am Karfreitag ein „Best of“ aller Let´s dance Sendungen anzuschauen. Anscheinend ist Tanzen am Karfreitag verboten, aber es ist nicht verboten, Tanzenden zuzuschauen, wenn die Tanzaufführung in der Vergangenheit liegt und die Sendung eine Aufzeichnung ist.

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10 Jahre ‚Tanzverbot abschaffen‘ und kein Ende?

„Karfreitags“-Interview mit Maurice Mäschig, Initiator des Projekts „Tanzverbot abschaffen„, Laizist, ehemaliges SPD-Mitglied und Sozialdemokrat im Herzen.

Maurice, die von Dir mittels facebook-Seite und Petition in Bremen 2011 hervorgerufene Aktion „Tanzverbote abschaffen“ feiert ihr 10-jähriges Jubiläum. Was hat Dich damals motiviert eine solche Kampagne ins Leben zu rufen und würdest Du das wieder tun?

(c)Kalu Kunst – Maurice Mäschig

Damals sind mehrere Dinge zusammengekommen. Zum einen hatte ich, mitten in meinen Zwanzigern, die praktischen Auswirkungen des Tanzverbotes bereits mehrere Jahre in Folge unmittelbar zu spüren bekommen. Exemplarisch ist hierbei die vielzitierte Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag, wo in den Discotheken Tische und Stühle auf die Tanzflächen gestellt und die Musik heruntergefahren wird –wenn diese, je nach Bundesland, überhaupt öffnen dürfen.

Zum anderen war ich bereits seit einigen Jahren politisch aktiv, wusste um die inner- und außerparteilichen Möglichkeiten um Veränderungsprozesse zu starten und hatte durch mein Studium und Praktika auch Erfahrungen darin, wie man Öffentlichkeit für ein Thema erzeugen kann. Hinzu kam der enge Kontakt zu Horst Isola, der zur damaligen Zeit den Gesprächskreis der Laizisten in Bremen organisierte. Dort fiel das Thema der übergriffigen Kirchen und ihrer politischen Handlanger natürlich auf fruchtbaren Boden. Es war die richtige Zeit für den Start dieses Projekts.

Die Tanzverbote oder „stillen Tage“ wurden in einigen Ländern, darunter Bremen, reformiert oder zumindest mit mehr oder weniger erfolgreichen Petitionen zu ihrer Abschaffung bedacht, würdest Du sagen, dass sich etwas getan hat und wenn ja, inwiefern?

Es gab und gibt immer wieder Petitionen gegen die Tanz- und Vergnügungsverbote. Am Ende kratzen deren Ergebnisse bisher aber immer nur an der Oberfläche des Problems. Mal werden Verbotszeiten um Stunden oder gar Tage gekürzt, mal werden die verbotenen Handlungen in homöopathischem Ausmaß angepasst. An das eigentliche Problem des mit den Wertevorstellungen der Kirchen in Deutschland begründeten und staatlich verordneten Eingriffs in das Leben aller Menschen ändert dies aber weiterhin nichts. Da ist es gut, dass es inzwischen –vor der Corona-Pandemie- vielfältige Aktionen, Filmvorführungen und Protestformen insbesondere um Ostern herum gab, die Öffentlichkeit für das Thema schaffen und über die Hintergründe aufklären.

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Tanzsegen für alle? Giordano-Bruno-Stiftung will Tanzverbot an Karfreitag bundesweit umgehen

Deutschlandweit gibt es in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer verankerte Tanzverbote, die auch heute noch von Politiker*innen mit dem Schutz religiöser Gefühle begründete werden. Die Verbote reichen von 63 Tagen pro Jahr in Hessen, über 9 in Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, bis hin zu 3 Tagen in Berlin und Bremen. Überall in der Bundesrepublik herrschen am Karfreitag, Totensonntag und dem Volkstrauertag Vergnügungsverbote, die unter anderem die Durchführung öffentlicher Tanzveranstaltungen untersagen.

Im Jahr 2016 erstritt der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil, dass Tanzveranstaltungen am Karfreitag erlaubt, sofern der Tanz „Ausdruck eines weltanschaulichen Bekenntnisses“ ist. Auf Grundlage dieses Urteils haben der bfg München und die Giordano-Bruno-Stiftung 2017 eine „zünftige Karfreitagssause“ veranstaltet. In diesem Jahr erweitern sie das Angebot und erteilen allen Veranstaltern in Deutschland den „humanistischen Tanzsegen“, sofern sie die Anforderungen einer „Heidenspaß-Party“ erfüllen.

Voraussetzung für die kostenfreie und unbürokratische Erteilung der „humanistischen Tanzlizenz an Karfreitag“ ist, dass die Tanzveranstaltung offiziell als „Heidenspaß-Party“ ausgewiesen wird. Außerdem sollten die Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten des Veranstaltungsortes durch ihre Unterschrift auf der Eintrittskarte bestätigen,

  1. a) dass sie einer humanistischen Weltanschauung folgen,
  2. b) weder an Götter noch an Elfen, Kobolde oder Dämonen glauben und
  3. c) dass jede noch so kleine rhythmische Zuckung ihres Körpers auf der Heidenspaß-Party Ausdruck dieses weltanschaulichen Bekenntnisses ist.

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