Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018

Bei seinem jährlichen Treffen verabschiedete der Bundesprecherinnenkreis sein „kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte, damit das geplante Bundestreffen in Köln dieses Papier verabschieden kann.

Konzentrierter Gedankenaustausch

Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte

  1. Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit Deutschland die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm). „Kleines Positionspapier zur großen Islamdebatte: Antrag für das Bundestreffen 2018“ weiterlesen

Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?

Eine Analyse von Dr. Lale Akgün

Am 9. November 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden:

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V. und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland e.V. haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Aktenzeichen: 19 A 997/02 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 10519/98)

Vordergründig erstrebten die beiden Verbände die Einführung eines islamischen Bekenntnisunterrichtes für muslimische Kinder anstelle des jetzigen Beiratsmodells, bei dem die Hälfte der Mitglieder des Beirates von den islamischen Verbänden gestellt werden und die andere Hälfte vom Schulministerium berufen wird. Sie wollten einen Bekenntnisunterricht, der dem Grundgesetzartikel 7.3 entspricht. Es ging um den Satz „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Um dieses Recht in Anspruch zu nehmen, müssten die islamischen Verbände, in diesem Fall der Zentralrat der Muslime und der Islamrat, als Religionsgemeinschaften anerkannt werden. Die Erfüllung dieses seit Jahren gehegten Wunsches hat ihnen das OVG Münster nun versagt. Die Verbände sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes, daher können sie diesbezüglich etwa den Kirchen nicht gleichgestellt werden. Das Urteil ist also für die klagenden Islamverbände eine Ohrfeige. Und es hat ihnen nicht genutzt, dass sie sich immer wieder selbst als „Religionsgemeinschaft“ bezeichnet haben und dies auch weiterhin tun.

Nach meiner Einschätzung ist es ein gutes und richtiges Urteil. Es verhindert, dass die zum Teil theologisch sehr konservativen – bzw. fundamentalistischen – Verbände die Definitionshoheit über den Islam erhalten, der in deutschen Schulen gelehrt und in der Gesellschaft verbreitet wird. „Islamverbände und Religionsunterricht: Was bedeutet das Urteil des OVG Münster vom 9. November?“ weiterlesen