Konfessionsfreie nicht ignorieren

Laizistische SozialdemokratInnen (Bundessprecher/innenkreis)

Pressemitteilung

Zur Gründung des SPD-Arbeitskreises Muslime: SPD darf nicht länger 40% Konfessionsfreie ignorieren

Stuttgart, 16. Februar 2014. Zur derzeitigen Gründung eines AK Muslime in der SPD nehmen die Laizistischen SozialdemokratInnen wie folgt Stellung:

Der neue Arbeitskreis Muslime, neben dem es schon den AK-Christen und den AK-Juden in der SPD gibt, zeigt, dass die SPD-Spitze erkannt hat, das unsere Gesellschaft religiös vielfältiger geworden ist. Damit ist diese Gründung konsequent.

Im Falle der Muslime in Deutschland möchten wir Laizisten jedoch eine gesellschaftliche Anerkennung erreichen, die nicht auf eine privilegierte Stellung von Religionsgemeinschaften abzielt, sondern den Dialog fördert. Auch innerhalb der islamischen Kulturen gibt es orthodoxe und liberale Strömungen. Wir möchten vor allem mit einem Islam ins Gespräch kommen, der die Vereinbarung von Tradition und Moderne unter demokratisch-pluralistischen Verhältnissen als Chance begreift. Anstatt einseitig neue theologische Einrichtungen zu fördern, kann eine laizistische Politik hier Brücken bauen.

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Pressemitteilung zum Koalitionsvertrag

Laizistische SozialdemokratInnen (Bundessprecher/innenkreis)

Pressemitteilung

Laizistische SozialdemokratInnen für ein neues, modernes Weltanschauungs- und Religionsrecht und üben Kritik am Koalitionsvertrag

Nürnberg, 10.02.2014. Die Bundessprecher der Laizisten in der SPD kritisieren die Behauptung im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dass das gegenwärtige sogenannte „Staatskirchenrecht“ sich bewährt habe. Tatsächlich besteht nach Auffassung der Laizisten auf diesem Gebiet ein großer Reformbedarf. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass insbesondere die beiden großen christlichen Kirchen nach wie vor erhebliche Privilegien, vor allem finanzieller Art, genießen. Dazu gehören beispielsweise der staatliche Einzug der Kirchensteuer, die anachronistische (seit 1803) Zahlung von Dotationen aus der Staatskasse in Höhe von fast 500 Millionen Euro pro Jahr, der Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Sonderrechte im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie der sogenannte „Dritte Weg“ im Arbeitsrecht.

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SPD steht endlich wieder hinter den Beschäftigten der Kirchen

 

SPD steht endlich wieder hinter den Beschäftigten der Kirchen

Laizistische SozialdemokratInnen begrüßen die Forderung des SPD-Parteitags, das Streikrecht und das Betriebsverfassungsgesetz auch in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen

Der Leipziger SPD-Bundesparteitag hat am Freitag beschlossen, dass sich die SPD von nun an für das Streikrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen und für deren Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz einsetzt. Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD begrüßen diesen Beschluss ausdrücklich, denn er entspricht einer Kernforderung, für die sich unsere Gruppe seit nunmehr drei Jahren stark macht. Wir betrachten diesen Beschluss deshalb als einen ersten und großen innerparteilichen Erfolg, zu dem auch unser Wirken beigetragen hat. Die SPD vollzieht mit diesem Beschluss zugleich einen Schulterschluss mit den Gewerkschaften, denn wir sind nun gemeinsam der Meinung, dass Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unteilbar sind und auch in kirchlichen Einrichtung gewährt werden müssen.

 

Der vom SPD-Bundesparteitag gefasste Beschluss ist durchaus eine historische Zäsur. Der SPD-Parteitag revidiert damit faktisch frühere, eher weichgespülte Positionen zu den Arbeitnehmerrechten in kirchlichen Einrichtungen, wie sie noch im Hamburger Grundsatzprogramm zu finden sind und sagt nun klar und unmissverständlich: Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchlichen Gruppen gelten. Das gilt insbesondere für das Streikrecht und für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

 

Dieser Beschluss ist ein großer Erfolg für alle, die sich in den zurückliegenden Jahren für diese Forderungen stark gemacht haben. Unser besonderer Dank gilt dabei der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und den antragstellenden Gliederungen der SPD. Unser Dank gilt auch der Gewerkschaft VERDI, der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und weiteren säkularen Organisationen, die sich gemeinsam mit uns für die Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen stark machen. Wir wissen: Ein Beschluss der SPD ist noch kein Gesetz und auch keine Veränderung der Wirklichkeit am Arbeitsplatz. Der Anfang für eine politische Veränderung ist mit der Beschlusslage aber gemacht. Daran werden wir auch in Zukunft weiterarbeiten.

 

Für den SprecherInnenkreis: Rolf Schwanitz und Nils Opitz-Leifheit

 

V.i.S.d.P.: Nils Opitz-Leifheit

Hauflerweg 10; 71336 Waiblingen;

www.laizistische-sozis.de

Erklärung zum Limburger Luxusbau

Stuttgart, 11.10.2013

Pressemitteilung Laizistische SozialdemokratInnen fordern Aufklärung über die Belastung des Steuerzahlers durch den Limburger Luxusbau

Beim Finanzskandal um die Limburger Bischofsresidenz geht es um mehr als nur den Rücktritt des Limburger Bischofs. Geklärt werden muss vor allem, wie die insgesamt 31 Millionen Euro finanziert worden sind und in welchem Umfang die Kosten direkt oder indirekt auf den allgemeinen Steuerzahler abgewälzt wurden.

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Laizistische SozialdemokratInnen verurteilen Vorgehen der türkischen Regierung

Laizistische SozialdemokratInnen verurteilen das Vorgehen der türkischen Regierung gegen Demonstranten

Nur eine moderne und demokratische Türkei wird eine europäische Zukunft haben

Stuttgart, 11. Juni 2013

Die sozialdemokratischen LaizistInnen unterstützen nachdrücklich die Resolution des SPD-Parteivorstands zur Lage in der Türkei vom 10.06.2013. Das gewaltsame Vorgehen gegen die DemonstrantInnen in der Türkei muss umgehend eingestellt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses der türkischen Regierung eindringlich mitzuteilen.

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Antrag zu den Beschäftigungsverhältnissen bei den Kirchen

Antrag im SPD-Kreisverband Freiburg, der auch angenommen wurde

Antrag an die Mitgliederversammlung

Kein Sonderrecht für die Beschäftigungsverhältnisse bei kirchlichen Trägern

1. Die SPD muss sich – auch im kommenden Bundestagswahlkampf – eindeutig dafür einsetzen, dass die diskriminierenden Sonderregelungen für die Beschäftigungsverhältnisse bei kirchlichen Trägern abgeschafft werden. Über die Besonderheiten hinaus, die für alle „Tendenzbetriebe“ gelten, dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden.

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Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin

Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin

Die folgenden Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin wollen wir hiermit im Wortlaut dokumentieren, die Titel führen zu den kompletten Beschlusstexten. (Siehe auch die Niederschrift unter Dokumentation)

Die Anträge 1, 2, 3 und 5 wurden diskutiert und mit Änderungen beschlossen, die Änderungen sind eingearbeitet. Antrag 4 wurde diskutiert und mit 24 zu 20 Stimmen, bei einer Enthaltung, zur weiteren Behandlung in den SprecherInnenkreis verwiesen.

Niederschrift Berliner Bundestreffen 2012

Niederschrift des Bundestreffens der Laizistinnen und Laizisten in der SPD

Ort: Berlin im Reichstagsgebäude im Marie-Juchacz-Saal (Raum 3.S.008)

Zeit: Sa., 3. November 2012, Beginn 12.00 Uhr, Ende 17.40 Uhr

 

Die mit der Einladung versandte vorläufige Tagesordnung wurde von der Versammlung einstimmig angenommen. 

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Beschluss Nr. 1: Laizismus in Deutschland

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 1

Laizismus in Deutschland

Die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Trennung von Staat und Kirche ist nach wie vor noch nicht vollendet. Dieser Verfassungsauftrag geht auf die – maßgeblich von Sozialdemokraten erkämpften – Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung zurück.

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Beschluss Nr. 2: Arbeitnehmerrechte bei den Kirchen

Antrag Nr. 2

 

Arbeitnehmerrechte bei den Kirchen und religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz 

 

Erklärung des Bundestreffens:

 

Für ca. 1.3 Millionen Beschäftigte in den kirchlichen Einrichtungen (überwiegend Diakonie und Caritas) gilt ein besonderes Arbeitsrecht („Dritter Weg“) mit der Folge, dass Grundrechte wie das Streikrecht sowie Arbeitnehmermitbestimmungsrechte stark eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden sind (z.B. Betriebsräte). Auch sind die Kirchen von den Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes weitestgehend befreit.

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