Beschluss Nr. 1: Laizismus in Deutschland

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 1

Laizismus in Deutschland

Die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Trennung von Staat und Kirche ist nach wie vor noch nicht vollendet. Dieser Verfassungsauftrag geht auf die – maßgeblich von Sozialdemokraten erkämpften – Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung zurück.

Das Gebot des Grundgesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen wurde schlichtweg ignoriert.

Die auf diese Weise entstandene Verflechtung von Staat und Religion war so nie verfassungsrechtlich gewollt, sondern sie entstand nach und nach durch erfolgreiche Lobbyarbeit der Kirchen, durch das Wirken kirchlicher PolitikerInnen und durch kirchenfreundliche Rechtsprechung.

Angesichts des zunehmenden Pluralismus unserer Gesellschaft (über 40% aller Menschen in Deutschland gehört nicht den beiden großen Kirchen an) ist dieser Zustand heute mehr denn je unhaltbar. Zugleich drängen weitere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, wie in jüngster Zeit muslimische Verbände und Zeugen Jehowas, immer stärker darauf, auch in den Genuss staatlicher Privilegien und finanzieller Subventionen zu kommen.

Es ist an der Zeit, wieder auf die Einhaltung der grundgesetzlich geforderten weltanschaulichen Neutralität zu pochen und das Verhältnis von Staat und Religion im europäischen Kontext an den heutigen Erfordernissen auszurichten. Die Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gehören auf den Prüfstand.

Wir fordern einen Laizismus deutscher Prägung auf der Basis unserer Verfassung. Dazu muss der Staat eine gleiche Distanz zu allen Weltanschauungen und weltanschaulichen Gemeinschaften einhalten und einseitige Privilegierungen bestimmter Bekenntnisse beenden. Angesichts von 30 Millionen Konfessionsfreien in Deutschland muss insbesondere die negative Religionsfreiheit, also die Freiheit, keinen Glauben zu haben, geachtet und garantiert werden.

Diese weltanschauliche Neutralität muss sich insbesondere auch im Bildungswesen ausdrücken. In den Schulen ist allen Kindern ein gemeinsamer Ethik- und Religionskundeunterricht in staatlicher Verantwortung zu erteilen.

Privilegien wie die Zahlungen für Militär-, Gefängnis-, Polizei- und Krankenhausseelsorge sind abzuschaffen, ebenso die unangemessen hohe Anzahl von Kirchenvertretern in den Rundfunk- und Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sender, statt dessen sind in angemessener Zahl Vertreter der konfessionsfreien Bürger in diese zu entsenden.

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften genießen das gleiche Recht auf politische Einflussnahme und öffentliche gesellschaftliche Teilhabe wie andere Nichtregierungsorganisationen, aber auch nicht mehr.

Arbeitsrechtlich dürfen sie nicht Staat im Staate sein. Auch für sie darf nur der übliche Tendenzschutz gelten.

Finanziell und steuerrechtlich sind alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften anderen gemeinnützigen Organisationen gleichzustellen. Dabei haben sie, wie diese, die Gemeinnützigkeit ihrer Tätigkeiten gemäß der Abgabenordnung gegenüber den Finanzämtern regelmäßig nachzuweisen und diesen ihre Finanzen vollständig offenzulegen.

Auf dieser Basis hätten wir einen weltanschaulich neutralen Staat, der die Forderungen des Grundgesetzes auch wirklich erfüllt. Auf diesem „ebenen Spielfeld“ hätten alle Weltanschauungen innerhalb der geltenden Gesetze die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten.

Wir fordern ein neues modernes Religions- und Weltanschauungsrecht.

Wir laizistisch eingestellten Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern diese Umsetzung unserer Verfassung, die einen deutschen Sonderweg beendet und uns zugleich religionspolitisch anderen europäischen Staaten in der EU angleicht.