Nachlese des Bundestreffens 2016: Säkulare SozialdemokratInnen

Laizisten heißen jetzt „Säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“. Bericht vom Bundestreffen 2016.

 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland waren am Samstag den 10.09.2016 nach Hamburg gekommen, um auf dem 5. Bundestreffen zu beraten, wie es mit der Gruppe weitergeht. Der Bericht des Sprecherkreises beinhaltete die Aktivitäten der letzten knapp zwei Jahren seit dem Berliner Treffen. Besonders hervorzuheben war die Aktivität im Zusammenhang mit dem Sterbehilfegesetz, wegen dem alle MdB von Rolf Schwanitz angeschrieben und über unsere Position dazu informiert worden waren. Dazu hatten Sprecher an verschiedenen Podiumsdiskussionen und auf dem Katholikentag teilgenommen.

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Bundestreffen 2016 in Hamburg: Themen und Anträge

Bundestreffen in Hamburg: Für eine Laizität des 21. Jahrhunderts

Das Bundestreffen der laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten möchte die eigenen Positionen weiterentwickeln, um mit den Grünen auf Augenhöhe diskutieren zu können. Deshalb möchte der Sprecherinnen- wie Sprecherkreis zwei Anträge verabschieden, damit die innerparteiliche Debatte auf eine arbeitsfähige Grundlage gestellt werden kann.

Die Partei sollte endlich säkulare Gruppen wie Strukturen aktiv wahrnehmen und eine Kommission einrichten, welche die eigene Religions- wie Weltanschauungspolitik zukunftsfähig gestaltet. Es gilt nicht nur von den Grünen zu Lernen, die verschiedene Strömungen in der Partei an einem Tisch versammeln konnten, sondern zu zeigen, dass die sozialdemokratische Partei die Zeichen der Zeit erkannt hat.

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Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs!

Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs: Keine Änderung der Landesverfassung beschlossen

Am 22. Juli konnte keiner der eingebrachten Änderungsanträge für einen Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (SH) die erforderliche Mehrheit aufbringen. Damit behält SH seine offene, wie auf die Menschenrechte bezogene Präambel und hat sich nicht dafür entschieden einem falsch verstandenen Religionslobbyismus zu folgen. Trotz Kompromissversuchen und alternativen Anträgen, sollte stets ein bekenntnisträchtiger, monotheistischer Gottesbezug aus Sicht der Befürworter in der Landesverfassung exklusiv verankert werden.

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Ergänzende Stellungnahme zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Ergänzende Stellungnahme zur Änderung der Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Unser Bundesprecherinnenkreis hat auf Anfrage des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig-Holstein seine Stellungnahme zu einem Gottesbezug ergänzt. Anlass war vor allem der Antrag von Dr. Ralf Stegner und Martin Habersaat: 

Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Dr. Ralf Stegner (SPD), Umdruck 18/6283

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer bisherigen Stellungnahme, möchten wir zu dem neuesten Änderungsentwurf der Abgeordneten Martin Habersaat und Dr. Ralf Stegner ebenfalls Position beziehen. Wir sehen ihn als einen versuchten Kompromiss an, der jedoch die problematischen Formulierungen der beiden anderen Entwürfe wiederholt und zu keinem wirklich neuen Ergebnis führt. Deshalb lehnen wir ihn ab.

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Stellungnahme zum Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig Holsteins

Stellungnahme des Sprecherkreises der Laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Drucksache 18/4107(neu)

 

Wir laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen in einer Verankerung eines Gottesbezuges in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein weder eine Stärkung der Religionsfreiheit, noch eine notwendige Maßnahme, um universelle Werte zu bekunden. Im Vergleich zu der bisherigen Offenheit der Verfassung Schleswig-Holsteins, sehen wir in der Aufnahme eines expliziten Gottesbezuges mehr Trennendes als Vereinendes.

 

Für uns gilt, dass unsere Zeit mehr Orientierung auf die unser Gemeinwesen prägenden universellen Werte, Grund- und Menschenrechte, aber keine verfassungsrechtliche Präferenz einzelner Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen braucht.

 

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Laizität – Weder Verheißung noch Schreckensbild

Laizität – Weder Verheißung noch Schreckensbild. Impulsbeitrag zum Podium anlässlich des Katholikentages 2016

Auf Einladung des Organisationskomitees des 100. Katholikentages in Leipzig fand am Freitag den 27. Mai von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr ein Podium über Religionspolitik und Laizität statt. Unser Sprecher Adrian Gillmann diskutierte mit dem Leiter der EKD-Rechtsabteilung Hannover, Dr. Christoph Thiele, der Politikwissenschaftlerin Dr. Janine Ziegler und Dr. Yasar Aydin. Die Diskussion moderierte der Beauftragte für Weltanschauungs- und Sektenfragen Dr. Harald Lamprecht aus Dresden.

Der folgende, leicht ergänzte, Impulsbeitrag eröffnete die Diskussion und zeigt auf, dass Laizität Zwecke verfolgt, die für eine moderne, zukunftsgewandte Religionspolitik stehen.

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Bundestreffen 2016 in Hamburg

Bundestreffen in Hamburg: Religionspolitische Erklärung 2016

Die Hamburger Gruppe der laizistischen und säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten richtet das diesjährige Bundestreffen aus. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen am 10. September nach Hamburg zu kommen.

Dort werden wir uns eingehend mit dem Papier der religionspolitischen Kommission der Grünen beschäftigen. Wir wollen Anträge verabschieden, um die SPD aufzufordern ebenfalls eine religionspolitische Kommission ins Leben zu rufen und eine eigene politische Positionierung vornehmen. Zwei Vertreter der Säkularen Grünen werden uns berichten und mit uns diskutieren.

Unsere Sprecherin Ulla Wolfram koordiniert das Treffen vor Ort. Ein Ablaufplan und die offizielle Tagesordnung werden noch an dieser Stelle veröffentlicht. Anmeldungen nimmt Claudia Blume entgegen.

Wir verbleiben mit einem frohgemuten „liberté, egalité und laicité!“

Bildungsplan Baden-Württemberg fußt nicht auf dem Grundgesetz

Menschenbild muss sich am Grundgesetz orientieren

 

Im Entwurf der Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ steht: „Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.“ Diese Formulierung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das die Bundesrepublik Deutschland zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.


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Front im Bundestag für Verbot der Sterbehilfe formiert sich

Pressemitteilung

Laizistische SozialdemokratInnen warnen: Im Bundestag formiert sich Front für Sterbehilfeverbot

Eine Gruppe bisher getrennt agierender Abgeordneter im Deutschen Bundestag hat sich nun auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Sterbehilfeverbot verständigt und sucht dafür weitere Unterstützer. Damit rückt ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe in Deutschland ein großes Stück näher.

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