Genug gezahlt? Staatsleistungen an die Kirchen einstellen

Susanne Petersen (NRW) im Gespräch mit Johann-Albrecht Haupt, anlässlich der Anhörung im Bundestag zum Gesetzesentwurf der Oppositionsparteien.

Die altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen sollten nach Auffassung von Johann Albrecht Haupt ohne weitere Entschädigungen eingestellt werden. Haupt ist Rechtswissenschaftler und im Beirat der Humanistischen Union in Deutschland. Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Montag, dem 12. April, bedauert er, dass es wohl derzeit nach über 100 Jahren noch immer keine Mehrheit in Bund und Ländern für die Beendigung der Staatsleistungen, möglichst ohne Entschädigung, gebe, obwohl die Verfassung eine Ablösung schon genau so lange vorsehe.

Bezeichnend sei es, dass bei der Anhörung nur Sachverständige mit einer gewissen Kirchennähe geladen seien, betonte Haupt, obwohl es ja eigentlich die Aufgabe der Regierungsparteien und nicht der Opposition sei, nachdem die Deutsche Reichsverfassung und nun auch das Grundgesetz die Ablösung dieser Zahlungen seit 100 Jahren vorschreibe. Besonders befremdlich finde er, dass der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, zwar öffentlich erklärt habe, einen solchen Entwurf bereits in der Tasche zu haben, dass er diesen aber bisher weder parteiintern noch öffentlich zur Diskussion gestellt habe. Damit biete die SPD-Fraktion ein trauriges Bild. Auch das Argument, dass man schon deshalb nichts tun könne, weil man in der Koalition keine Vereinbarung über eine gesetzliche Ablösungsregelung getroffen habe sei angesichts des ausdrücklichen Verfassungsbefehls nicht zu akzeptieren.

Allein in diesem Jahr könnten die Kirchen neben den zu erwartenden Staatsleistungen in Höhe von 581 Millionen € über 13 Milliarden € aus Kirchensteuern und daher zusammen mit weiteren Einnahmen aus Vermietungen, Grundbesitz und anderen Unternehmungen insgesamt schätzungsweise 20 Milliarden € einnehmen. Er erinnerte daran, dass sich selbst Papst Benedikt XVI. in seiner Freiburger Rede 2013 für eine Beendigung kirchlicher Privilegien und damit auch der Staatsleistungen ausgesprochen habe, um einer zu großen Verweltlichung der Kirche entgegenzuwirken.