Antrag Bundestreffen 2012 Wahlprüfsteine

3. Bundestreffen in Berlin am 3.11.2012

Antrag Nr. 3

 

Wahlprüfsteine

an die Kandidatinnen und Kandidaten

für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

Wahlen zum Deutschen Bundestag sind besondere Ereignisse und Höhepunkte in unserer parlamentarischen Demokratie und für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Die sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten werden sich deshalb aktiv an der Vorbereitung dieser Wahlen beteiligen. Das gilt sowohl für die programmatische Arbeit, aber auch für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb und außerhalb unserer Partei. Wir sind der Auffassung, dass dabei auch die Interessen der Konfessionsfreien sowie zentrale Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion artikuliert werden dürfen und müssen. Vor diesem Hintergrund legen wir die folgenden fünf Wahlprüfsteine vor.

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Antrag Bundestreffen 2012 Standards in der Wissenschaft

Bundestreffen in Berlin am 3.11.2012

Antrag Nr. 4

Einhaltung von Standards in Wissenschaft und Bildung

Wir verfolgen die Akzeptanz, ja sogar Förderung, von pseudowissenschaftlichen und esoterischen Ideen und Praktiken an wissenschaftlichen, akademischen und bildungsrelevanten Institutionen mit großer Sorge. Schüler und Studierende laufen Gefahr, mit unbelegten Behauptungen von Ideologen statt mit der verlässlichen Erkenntnis der Wissenschaft aufzuwachsen. Wissenschaftliche Prinzipien und Kriterien werden häufig eklatant verletzt. Missstände an Bildungseinrichtungen werden selten kritisiert.

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Antrag Bundestreffen 2012 – Beschneidung aus religiösen Motiven

Laizistinnen und Laizisten in der SPD

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 5

Zur Frage der religiös motivierten Beschneidung beziehen die Laizistinnen und Laizisten in der SPD wie folgt Stellung:

Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD sprechen sich für ein klares Primat der staatlichen Grundrechte und Gesetze gegenüber anderen „Vorschriften“ aus, wie sie z.B. durch Traditionen oder Religionen vorgegeben werden. Für uns steht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht zur Disposition.

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Neun Thesen zur Beschneidungsdebatte aus laizistisch-humanistischer Sicht

Dr. Dr. Joachim Kahl / Marburg im August 2012

 

Das Kölner Beschneidungsurteil vom 7. Mai 2012 – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vertiefung des säkularen Rechtsstaates

Neun Thesen aus laizistisch-humanistischer Sicht

 

1. Mit seinem Urteil zur Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen an Knaben hat das Kölner Landgericht völlig unverhofft einen rechtspolitischen und kulturellen Meilenstein gesetzt. An einer sensiblen Materie hat es verdeutlicht, dass Kinder nicht die Leibeigenen ihrer Eltern sind, sondern deren Schutzbefohlene. Kinder sind eigene Rechtssubjekte mit allen Menschenrechten, nicht zuletzt denen auf körperliche Unversehrtheit und auf negative Religionsfreiheit.

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Laizismus im 21. Jahrhundert!? Politisch, programmatisch, progressiv!

Der AK in Heidelberg meldet sich hinsichtlich der Debatten hinsichtlich eines theoretischen Laizismus zu Wort, welcher in Deutschland zumeist negativ, mit Blick auf die laizistisch-politischen Strömungen des 19. Jahrhunderts betrachtet wird. Als „Ismus“-Anhänger ist demnach der Laizist ein ideologischer Kämpfer eines „antireligiösen Staates“, oder einer dezidiert „antireligiös-weltanschaulichen“ Politik. Diese zumeist von theologischen wie kirchenhistorischen AutorInnen vertretene Lesart lässt bloß Platz für eine positive Laizität, die sich als Entwicklungsprozess der staatlichen Organisation von Recht, Erziehung und Bildung in Unabhängigkeit von Religion(sgemeinschaften) verstehen darf. Dem steht ein politischer Laizismus entgegen, der sich als zu gestaltende programmatische und progressive Aufgabe begreift. Ein Laizismus, der sich seine Ziele selbst bestimmt, sich von der Deutungshoheit seiner Gegner befreit.

Ein Antrag für das Bundestreffen im November in Berlin ist in Arbeit, der die drei Leitlinien eines politischen, programmatischen und progressiven Laizismus des 21. Jahrhunderts als politischen Gestaltungsauftrag formuliert.

1. Politischer Laizismus: Weniger als eine Weltanschauung und mehr als eine abstrakte Theorie bezieht sich ein politischer Laizismus auf das politische Handeln, versucht die Verhältnisse von Staat und Religion(en) als politische Prozesse zu begreifen. Diese gilt es kritisch und unter der größtmöglichen Neutralität und Autonomie des Staates zu gestalten. Die Privilegierung bestimmter Religionsgemeinschaften sowie die Verwechslung von Religion mit Politik sind abzulehnen.

2. Programmatischer Laizismus: Neutralitätsgebot und die (negative) Religionsfreiheit sind Prinzipien, die ein politischer Laizismus über die Gestaltung eines Programmes von Alternativen und Reformen der Verhältnisse in Bereichen wie Bildung, Recht, Finanz- und Kulturpolitik zu erreichen sucht. Dabei vertritt Laizismus ebenso die Interessen und Themen Religions- wie Konfessionsloser, von AtheistInnen und HumanistInnen, wie die Durchsetzung der Grundanliegen de jure wie de facto. Beispielsweise innerhalb verfassungs- wie staatsrechtlicher Verhältnisse oder mittels Forderungen um eine alternative, staatliche Religionskunde.

3. Progressiver Laizismus: Laizistische Politik und Programmatik bezieht sich nicht bloß auf die bestehenden Verhältnisse, sondern arbeitet auf eine größtmögliche Verwirklichung ihrer Ziele hin. Diese hat zu berücksichtigen, dass sich sowohl die sozialen Verhältnisse in Bezug auf Religionsgemeinschaften und ihre Sozialformen ändern als auch die Interessen von Konfessionslosen, AtheistInnen und HumanistInnen weder immer übereinstimmen noch immer klar bestimmt sind. Laizismus bleibt damit ein sich immer wieder aktualisierender und folglich progressiver Gestaltungsauftrag.

Diese grundlegenden Aspekte eines politischen, programmatischen und progressiven Laizismus sollen einen orientierenden Rahmen bieten, damit die einzelnen Themenfelder, Herausforderungen und Interessen als ein laizistisches Programm, eine laizistische Positionierung verstanden werden können.

Näheres ab Heute auch gebloggt: http://laizistenspdhd.wordpress.com/

Drittes Laizistisches Landestreffen Baden-Württemberg (LaiLa)

Laizistisches Landestreffen Baden-Württemberg (LaiLa)

Termin: 21. Oktober 2012 , 13 Uhr – 17 Uhr

Ort: Griechische Taverne an der Bergbahn, Zwingerstr. 20, 69117 Heidelberg

Die sozialdemokratischen LaizistInnen Baden-Württemberg laden aus aktuellem Anlass zum dritten Landestreffen nach Heidelberg ein. Neben den Wahlen von Landessprechern und KandidatInnen für die Erweiterung des BundesprecherInnenkreises gibt es mit Anträgen um das Verständnis eines europäisch-deutschen Laizismus sowie eine kulturwissenschaftliche Religionskunde wichtige Themen zu besprechen. Wie verstehen wir einen europäisch-deutschen Laizismus des 21. Jahrhunderts? Gibt es eine konstruktive Alternative zu „religiösem Unterricht“ sowie der bisherigen Lösung des Ethikunterrichtes in Baden-Württemberg?

Unser Bundessprecher Nils Opitz-Leifheit wird über die Ereignisse auf Bundesebene sowie das geplante Bundestreffen berichten und der AK-Sprecher Marc Mudrak über die Arbeit und Veranstaltungen des ersten parteilich anerkannten Arbeitskreises auf Kreisebene, der sich im Mai 2012 in Heidelberg gegründet hat.

Des Weiteren stehen Vorbereitungen für das Bundestreffen im November, Organisatorisches wie ein Leitthema für 2013 und künftige Treffen, Diskussionen um gesellschaftliche Streitfragen wie Grundrechte kontra religiöse Praktiken, Kulturabgabe als „sekundäre Kirchensteuer“ und Blasphemie- Gesetze sowie nicht zuletzt die Feier der AK-Gründung zur Debatte.

AktivistInnen, SympathisantInnen, AtheistInnen, HumanistInnen, Kritische, Freidenker und Freunde des politischen Laizismus hört die Signale.

Die Landessprecher,

Lukas Kurz und Adrian Gillmann

TOPs

1. Begrüßung

2. Bericht des Bundessprechers

3. Bericht von der Landesebene und Gründung AK Heidelberg

4. Wahlen von LandessprecherInnen und Bundessprecher-KandidatInnen

5. Anträge

6. Organisatorisches

7. Sonstiges

8. Feier der Anerkennung des Heidelberger AK

PM Sondergesetz zur Zirkumzision

Pressemitteilung

Beschneidung: Gesetzentwurf verstößt gegen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Zum Entwurf eines Sondergesetzes zur „Beschneidung des männlichen Kindes“ teilt der Sprecher der Bremer Laizistinnen und Laizisten, Horst Isola, mit:

„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Sondergesetzes zur Beschneidung männlicher Kinder verstößt gegen den Verfassungsgrundsatz der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Grundgesetz. Die vorgeschlagenen Gesetzesformulierungen zielen auf die Legalisierung einer schweren Körperverletzung und tasten damit den Wesensgehalt dieses Grundrechts an, was nach Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes unzulässig ist.

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Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

von Ingrid Matthäus-Maier

21.7.2012; ungekürzte Fassung

 

 

Da reibt man sich doch verwundert die Augen über folgende Diskrepanz: es gibt in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 einen Art. 138, der in unser Grundgesetz übernommen worden ist. Danach sind die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Es handelt sich dabei um die Entschädigungszahlungen für die Enteignung von Kirchenvermögen im Jahre 1803 (!), die Jahr für Jahr aus den Länderhaushalten – nicht etwa aus der Kirchensteuer – gezahlt werden und im Moment etwa 450 Millionen Euro betragen. Demgegenüber hat der Deutsche Bundestag keine 6 Wochen gebraucht, um wiederum auf massiven Druck der Kirchen einen Beschluss zu fassen, wonach die Bundesregierung im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der sicherstellt, dass die Beschneidung von Jungen zulässig ist. Diese Diskrepanz: einerseits 92 Jahre lang einen Verfassungsauftrag zu negieren, andererseits im Eiltempo einen Beschneidungsbeschluss zu fassen, beide Male, weil die Kirchen Druck ausüben, zeigt, dass unser Staat entgegen unserer Verfassung nicht weltanschaulich-religiös neutral ist.

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AK-Treffen „Religion und Schule in Baden-Württemberg“

Nur wenige Tage nach der offiziellen Anerkennung des AK LaizistInnen begann die inhaltliche Arbeit. Thema des AK-Treffens am 27. Juni 2012 in Heidelberg war „Schule und Religion in Baden-Württemberg„. Input kam von Michael Rux, ehemaliger Leiter einer christlichen Gemeinschaftsschule und aktiv in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Rux erklärte die aktuelle Situation der Schulen mit einem Rückgriff auf die Geschichte. Demnach ist der konfessionelle Religionsunterricht in den Schulen ein Relikt der Nachkriegsjahre. Bis heute betritt der Lehrer den Klassenraum für den Religionsunterricht nicht wie sonst als Staatsbeamter, sondern als kirchlich gebundener Verkünder von konfessionellen Glaubenswahrheiten. Das Kreuz in den Schulen ist zwar nicht obligat, aber in größeren Teilen des Landes noch Gang und Gäbe. Bis heute werden Kinder nach religiösen Kriterien für den Religionsunterricht getrennt, anstatt gemeinsam über Religion informiert und aufgeklärt. Anhand weiterer Beispiele erläuterte Rux auch in der folgenden Debatte, warum in den Schulen Baden-Württembergs die Trennung von staatlicher Erziehung und religiöser Trennung und Indoktrination noch lange nicht verwirklicht ist. Ein weiterer Rückschritt droht nun durch die reformierte Gemeinschaftsschule der grün-roten Regierung. Denn auch diese bleibt „christlich“ und das nicht nur im Namen, sehr zur Freude der Kirchenfunktionäre. Der AK greift Anregungen dieses Abends auf und bereitet einen programmatischen Antrag für die Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche in den Schulen vor, der in die SPD eingebracht werden wird.