PM Sondergesetz zur Zirkumzision

Pressemitteilung

Beschneidung: Gesetzentwurf verstößt gegen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Zum Entwurf eines Sondergesetzes zur „Beschneidung des männlichen Kindes“ teilt der Sprecher der Bremer Laizistinnen und Laizisten, Horst Isola, mit:

„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf eines Sondergesetzes zur Beschneidung männlicher Kinder verstößt gegen den Verfassungsgrundsatz der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Grundgesetz. Die vorgeschlagenen Gesetzesformulierungen zielen auf die Legalisierung einer schweren Körperverletzung und tasten damit den Wesensgehalt dieses Grundrechts an, was nach Artikel 19 Absatz 2 des Grundgesetzes unzulässig ist.

Der Wille des Kindes findet weiterhin keine Berücksichtigung, obwohl die Beschneidung ein irreversibler Eingriff ist, der nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Das ist auch die Absicht der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften: mit der Beschneidung soll eine Rekrutierung auf Lebenszeit für die jeweilige Religion erfolgen.

Zu solchen Zwecken darf sich jedoch ein säkularer Staat nicht hergeben. Stattdessen sollte er darauf beharren, dass erst mit Eintritt der Religionsmündigkeit und dann mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Kindes ein solcher Eingriff vorgenommen werden kann“.

Bremen, den 27.09.2012

ViSdP:
Horst Isola
Buchenstrasse 14 D
28211 Bremen
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Horst.isola@t-online.de