Wer wir sind

Unsere Gruppierung trägt die Bezeichnung:

Laizistische SozialdemokratInnen*

 

Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und/oder die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Religiöse Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind eingeladen, mitzuwirken.

Heute gehört weit mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Die nicht konfessionell Gebundenen stellen damit vor den Katholiken und den Evangelischen (mit jeweils 29%) die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland. Der stetig wachsende Anteil von nicht-religiösen Bürgerinnen und Bürgern und auch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse erfordern eine Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Staat und Religion bzw. zwischen Staat und Bekenntnis- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten. In diesem Geist wollen uns zu aktuellen ethischen Fragen positionieren. Dazu gehört für uns, uns an wissenschaftlichen, medizinischen, rationalen und im demokratischen Diskurs entwickelten ethischen Grundlagen zu orientieren.

Die Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang ist eine der bedeutendsten Errungenschaften im Emanzipationsprozess unserer freiheitlichen Gesellschaft. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das heißt, eine Religion zu haben und auszuüben, und zugleich das Recht, keine Religion zu haben und in keiner Weise an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen – in enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist sie ein schlechthin konstituierendes Merkmal der Demokratie.

Nach unserem Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Staatskirche. Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Durch zahlreiche Privilegien vor allem der beiden großen Kirchen wird diese Neutralitätspflicht des Staates vielfach verletzt.

Ein weltanschaulich neutraler Staat ist eine wichtige Voraussetzung für das friedliche und selbstbestimmte Zusammenleben der Menschen. Mit der Auflösung vieler traditioneller Milieus und der Vielfalt der Lebensentwürfe und Interessen muss der Staat zwingend in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Das bedeutet auch, dass der Staat religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und ihren Repräsentant/innen kein Wertemonopol zubilligen darf. Er darf nicht bestimmte Formen von religiösem oder weltanschaulichem Bekenntnis einseitig privilegieren.

Nur auf dem neutralen Spielfeld eines säkularen Staates können sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt begegnen und entfalten. Wir fordern deshalb die konsequente Verwirklichung und Fortentwicklung der in Art. 140 GG festgeschriebenen vollen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das Religions- und Weltanschauungsrecht ist in geeigneter Weise fortzuentwickeln.

Zugleich muss die SPD sich auch den Konfessionsfreien und Humanisten im Staat und in ihren Reihen zuwenden, sie als gesellschaftlich relevante Gruppe zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen und an einer Fortentwicklung des unzeitgemäßen Weltanschauungsrechts in Deutschland mitwirken.

 

*Die Bezeichnung wurde aus namesrechtlichen Gründen auf verlangen des Parteivorstandes vorläufig geändert, laut Beschluss des Bundestreffens sollte der Name eigentlich lauten: „Laizistinnen und Laizisten in der SPD“

Beschluss des Bundestreffens zur passiven Sterbehilfe

Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin

Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Wir, die Laizistinnen und Laizisten in der SPD erklären unsere Unterstützung zu den Leitsätzen des Bündnisses „Mein Ende gehört mir“ gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leitsätze wurden von einem breiten Bündnis säkularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-gehört-mir.de). Zu den Unterstützern gehören auch wir Laizistinnen und Laizisten in der SPD.

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Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin

Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin

Die folgenden Beschlüsse des Bundestreffens 2012 in Berlin wollen wir hiermit im Wortlaut dokumentieren, die Titel führen zu den kompletten Beschlusstexten. (Siehe auch die Niederschrift unter Dokumentation)

Die Anträge 1, 2, 3 und 5 wurden diskutiert und mit Änderungen beschlossen, die Änderungen sind eingearbeitet. Antrag 4 wurde diskutiert und mit 24 zu 20 Stimmen, bei einer Enthaltung, zur weiteren Behandlung in den SprecherInnenkreis verwiesen.

Beschluss Nr. 1: Laizismus in Deutschland

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 1

Laizismus in Deutschland

Die vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehene Trennung von Staat und Kirche ist nach wie vor noch nicht vollendet. Dieser Verfassungsauftrag geht auf die – maßgeblich von Sozialdemokraten erkämpften – Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung zurück.

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Beschluss Nr. 2: Arbeitnehmerrechte bei den Kirchen

Antrag Nr. 2

 

Arbeitnehmerrechte bei den Kirchen und religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz 

 

Erklärung des Bundestreffens:

 

Für ca. 1.3 Millionen Beschäftigte in den kirchlichen Einrichtungen (überwiegend Diakonie und Caritas) gilt ein besonderes Arbeitsrecht („Dritter Weg“) mit der Folge, dass Grundrechte wie das Streikrecht sowie Arbeitnehmermitbestimmungsrechte stark eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden sind (z.B. Betriebsräte). Auch sind die Kirchen von den Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes weitestgehend befreit.

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Beschluss Nr. 3: Wahlprüfsteine 2012

Antrag Nr. 3

Wahlprüfsteine 2012

der sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten

(beschlossen auf dem 3. Bundestreffen in Berlin am 3.11.2012)

 

Wahlprüfsteine an die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages 

Wahlen zum Deutschen Bundestag sind besondere Ereignisse und Höhepunkte in unserer parlamentarischen Demokratie und für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands.

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Beschluß zu Antrag 5: Jungenbeschneidung aus religiösen Motiven

Berlin am 3.11.2012

Antrag Nr. 5

Zur Frage der religiös motivierten Beschneidung beziehen die Laizistinnen und Laizisten in der SPD wie folgt Stellung:

Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Legalisierung der Jungenbeschneidung ab. Eine Beschneidung von Jungen darf nur dann erfolgen, wenn der Volljährige dem zustimmt. Die SPD-Laizisten begrüßen auch deshalb das Urteil des Landgerichts Köln, Beschneidungen aus religiösen Gründen für strafbar zu erklären.

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Forderungen der Gründungsversammlung 2010

Unsere Forderungen

(11 Forderungen, beschlossen auf der Gründungsversammlung in Berlin am 16.10.2010)

(weitere Forderungen und Positionen kamen auf den nachfolgenden Bundestreffen 2011, 2012 und 2014 dazu, siehe oben)

1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben

Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgerinnen und Bürgern. Im Grundgesetz der Bundesrepublik und in den Landesverfassungen sowie sämtlichen weiteren Gesetzen haben – analog zu den Lissabonner Verträgen – alle Gottesbezüge zu unterbleiben. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, öffentliche Krankenhäuser, Kindestagesstätten und Schulen sowie Behörden. Auch sind öffentliche Gebäude und Einrichtungen bei Neuerrichtung nicht „einzusegnen“. Die Eidesformel ist neutral zu fassen.

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