Bundestreffen 2012 erfolgreich!

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Bericht vom Bundestreffen 2012

Gut besucht und reich an Tagesordnungspunkten startete das diesjährige Bundestreffen am 3. November im Berliner Reichstagsgebäude. Ein besonderer Schwerpunkt lag diesmal auf dem kirchlichen Arbeitsrecht und der Kampagne GerDiA, der sich die SPD-LaizistInnen angeschlossen hatten.

Erfrischend war hierzu der Vortrag von Ingrid Matthäus-Maier, unserer Unterstützerin seit der ersten Stunde. Die Kernforderungen von GerDiA wurden anschließend als Forderungen unserer Gruppe übernommen.

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Zwei Jahre nach dem Gründungstreffen in Berlin 2010 waren aber auch alle Sprecherinnen und Sprecher neu zu wählen. Doris Barnett schied wegen zeitlicher Belastung aus, wiedergewählt wurden: Michael Bauer (Bayern), Claudia Blume (Berlin), Ellen Kühl-Murges (NRW), Horst Isola Bremen), Oliver Lösch (einst Rheinland-Pfalz, jetzt Berlin), MdB Rolf Schwanitz (Sachsen) und Nils Opitz-Leifheit Baden-Württemberg). Neu in den Sprecherkreis wurden gewählt: Lukas Plewnia (Bremen) und Adrian Gillmann (Baden-Württemberg).

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Fünf vom SprecherInnenkreis vorbereitete Anträge wurden engagiert und intensiv diskutiert und mit einer Reihe von Änderungen verabschiedet. Die anstrengende Kleinarbeit zeigte zugleich, dass auch in großen Parteien noch echte Diskussionskultur möglich ist. Zwei weitere Anträge, die auf der Konferenz eingebracht wurden, verwies man in den Sprecherkreis.

Während die SPD-Laizisten sich in einem Antrag kategorisch gegen die Ausbreitung von Esoterik und Pseudowissenschaften an den staatlichen Hochschulen und Instituten aussprachen, forderten sie in einem anderen einen Laizismus deutscher Prägung auf der Basis unserer Verfassung.

Im Detail konträr wurde auch der Antrag zur Jungenbeschneidung aus religiösen Motiven diskutiert. Letztlich sprach sich aber eine große Mehrheit für die Forderung aus, Beschneidungen aus religiösen Motiven nur noch zuzulassen, wenn die Betroffenen volljährig sind und dies selbst wünschen. Damit wurde das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit sowie deren Religionsfreiheit als wesentlich höherwertig eingestuft als das Erziehungsrecht der Eltern. Der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde dagegen als kinderfeindlich und verfassungswidrig abgelehnt.

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Eine ausführliche Niederschrift wird in Kürze hier unter „Dokumentation“ zu finden sein. Die zugehörige Pressemitteilung findet sich hier.

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alle Bilder: Arik Platzek, diesseits.de