Gesprächskreis zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht“

Gesprächskreis zum Thema „Kirchliches Arbeitsrecht“

Am 30. März 2012 war Michael Bauer, Bundessprecher der Laizisten und Geschäftsführer des HVD Bayern, zu Gast, welcher über das Thema Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Organisationen referierte. In einem achtköpfigen Gesprächskreis mit Vertretern der GBS und des IBKA wurden die Sonderrechte kirchlicher Arbeitgeber in Bezug auf das Arbeitsrecht und die staatliche Finanzierung kirchlicher Einrichtungen thematisiert. Drei daraus resultierende Ziele wurden formuliert, wobei erstes inhaltlich deckungsgleich mit den Forderungen der laizistischen Sozis auf Bundesebene ist:

1) Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden. Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen nach § 9 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und § 118 Betriebsverfassungsgesetz sowie § 116 Personalvertretungsgesetz (Hessen) sind zu beenden. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen, vor allem Diakonie und Caritas, sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.

2) Das Grundsatzprogramm der SPD von 1989 forderte eine ausnahmslose Gewährung des Arbeitsrechts: „(…) Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet sein.(…)“ Dieser Satz wurde im Hamburger Programm 2007 aus dem Parteiprogramm gestrichen und durch folgenden Absatz ersetzt: „(…) Für uns ist das Wirken der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch nichts zu ersetzen (…). Wir achten ihr Recht, ihre inneren Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze autonom zu regeln.“ Durch diese Änderung werden die Einschränkungen der Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Institutionen hingenommen. Daher fordern wir die Änderung des Grundsatzprogrammes zu dem ursprünglichen Verständnis der SPD, dass Arbeitsrechte allen Arbeitnehmern in der BRD zustehen.

3) Informationen zu diesem Thema sollten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu werden in Zukunft weitere Veranstaltungen und Aktionen auch in Kooperation mit der GBS und IBKA durchgeführt. Das Thema ist seit dem Bestehen der SPD zentral und soll daher weiterhin der Schwerpunkt der nächsten Zeit sein.