Kleines Islampapier: Positionen für einen säkularen Islam

Auf dem Bundestreffen in Köln wurde das von den Sprecherinnen Lale Akgün, Klaus Gebauer und Adrian Gillmann erstellte „kleine Islampapier“ zur  Überarbeitung an den Sprecherinnenkreis überwiesen. Dieser hat das folgende Arbeitspapier nun komplettiert und einstimmig beschlossen. Wir Säkularen Sozis wollen auf dieser Grundlage mit säkularen  Musliminnen wie Muslimen ins Gespräch kommen und begrüßen Aktivitäten wie die der „Initiative Säkularer Islam“. 

Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit „Deutschland“ die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm).

Eine Integrations-Politik, die sich mehr über kurzfristige Lobbyinteressen von Kirchen, und Islamverbänden Gedanken macht, als darüber, wie eine multireligiöse Gesellschaft zu gestalten ist, lehnen wir ab. Es darf hinsichtlich der Religiosität und der Weltanschauung der Bürgerinnen und Bürger des Grundgesetzes keine politische Klasseneinteilung geben (Artikel 3 GG in Verbindung mit Artikel 4 GG). Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Kirchen – als traditionell organisierte Religiosität in Deutschland – abgebaut werden, und deshalb muss der Forderung der islamischen Verbände nach Privilegien widersprochen werden. Zugleich müssen – auch dadurch – den Basiskräften aller religiösen und weltanschaulichen Orientierungen gleiche Chancen gegeben werden, gesellschaftlich zu wirken (positive Freiheit der Religionen und Weltanschauungen nach Art. 4 GG).

Die Zugehörigkeit oder Identitätsvermutung über das Medium Religion wird insofern zum Politikum, als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrations- oder Abstammungsgeschichte aus islamischen Ländern vereinfacht als bekennend religiös bezeichnet werden und darüber hinaus einer konstruierten muslimischen Community zugerechnet werden. Es wird für Deutschland von vier Millionen Muslimen gesprochen, ohne dass diese Zahl organisationssoziologisch belegt oder gar statistisch eindeutig als individuelle Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion faktenfest erhoben ist. Pauschal werden alle so dem Islam zugeordneten Menschen einer christlich geprägten Mehrheit gegenübergestellt. Kulturelle, ethnische, religiöse und auch soziale Unterschiede werden weder auf der Seite der „Minderheit“ noch auf der Seite der „Mehrheit“ berücksichtigt. Aktuelle – und auch schon ältere – Forschungen aus den Islam- und Religionswissenschaften sowie – und vor allem – aus den Sozialwissenschaften, die auch für Deutschland eine Wahrnehmung islamischer Vielfalt nahelegen, werden nur am Rande wahrgenommen. Zugleich werden die großen politischen Debatten überwiegend mit den Vertretern der konservativen Islamverbände geführt.

Die Interessen dieses organisierten Islams, DITIB (Türkisch-islamische Union/DIYANET), ZMD (Zentralrat der Muslime in Deutschland), IR (Islamrat) und VIKZ (Verband der islamischen Kulturzentren) werden mit den Interessen einer zu „die Muslime in Deutschland“ ernannten Untergruppe der Muslime in Deutschland gleichgesetzt, obgleich diese Untergruppe insgesamt nur zwischen 14 und 17 Prozent aller statistisch (s.o.) als „islamisch“ bezeichneten Menschen repräsentieren.

Einzelne Akteure und auch kleinere Gruppen, die einen liberalen, reformerischen oder säkularen Islam vertreten, finden oft wenig Gehör, oder können ihre Interessen, die oftmals denen der Verbände entgegenstehen, nur bedingt politisch äußern. Hinzu kommt, dass die großen Verbände und ihr Personal in starkem Maß bis überwiegend (DITIB) vom Ausland her finanziert werden. Somit sind die Aktiven dieser „Kleinen“ einem doppelten Druck ausgesetzt, dem Druck der konservativen Islamverbände und damit auch unter dem Druck ausländischer Kräfte (Türkei, Saudi-Arabien), und zugleich dem Druck, der durch die Erwartungen entsteht, die die allgemeine deutsche Öffentlichkeit an sie richtet.

In Deutschland ist die Islamdebatte auf Seiten der Politik von einem naiven Religionslobbyismus bestimmt. Des Weiteren ist die politische Sicht auf die Religionen bis heute juristisch und organisationsrechtlich am christlichen Kirchenmodell orientiert. Die besonderen Ausprägungen islamischer Religion und auch liberaler und säkularer Strömungen innerhalb der islamischen Religiosität werden nicht beachtet.

Das wollen wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ändern. Wir stehen für eine moderne Religions- und Weltanschauungspolitik, die Vielfalt ernst nimmt und zivilgesellschaftlich organisierten Religionen und Weltanschauungen Raum gibt. Wir lehnen einen offiziellen und einen inoffiziellen Staatsislam ebenso ab, wie wir uns dafür einsetzen, dass das Verhältnis von Staat und christlichen Kirchen grundsätzlich einen säkularen Rahmen erhält.

Wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen an der Seite aller Musliminnen und Muslime, die einen offenen, liberalen und säkularen Islam vertreten, sich für die Trennung von Staat und Religion einsetzen sowie als Foren, Netzwerke, Gruppen oder Vereine zivilgesellschaftlich wirken wollen.

Positionen

1. Der Islam ist als gelebte Religion für uns ein Teil der religiös/weltanschaulischen Vielfalt im heutigen Deutschland, wie dies grundsätzlich für all die verschiedenen gelebten Weltanschauungen und Religionen in unserem Land gilt. Eine von in- und ausländischen staatlichen Autoritäten oder Institionen geführte und/oder finanzierte Religion lehnen wir in jedweder Form ab.

2. Wir wollen keine „Moschee-Steuer“, sondern vielmehr die heutigen Kirchensteuern abschaffen. Wir setzen uns dafür ein, dass Religionsgemeinschaften privatrechtlich und gemeinnützig organisiert werden können und sich nach bürgerlichem Recht selbst finanzieren. Wir erwarten von allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Transparenz.

3. Islamische Religion in Deutschland ist vielgestaltig. Neben orthodoxen und konservativen Gruppen und Vereinigungen gibt es offene, liberale und säkulare Formen gelebten Islams. Der Islam wird nicht nur durch die derzeitigen Islamverbände repräsentiert, sondern auch durch einzelne Persönlichkeiten und informelle Gruppen. Diese sollen innerhalb der SPD politisches Gehör finden.

4. Wir wollen, dass Säkularisierungsprozesse innerhalb islamisch geprägter Länder und Gruppen wahrgenommen und in der SPD sowohl innen- als auch außenpolitisch berücksichtigt und gestützt werden. Es gibt auch in und aus sogenannten islamischen Staaten Atheisten und Agnostiker sowie bewusste Humanisten.

5. Die SPD soll islam- und religionswissenschaftliche Forschung stärker berücksichtigen sowie sozialpsychologische und sozialhistorische Forschung einfordern und fördern. Diese Forschung soll die Unterschiede, Probleme und soziale Konfliktbereiche kulturbezogen analysieren; dies vor allem mit dem Ziel, statt einer vereinfachenden Theologisierung einen breiten Diskurs zu ermöglichen.

6. Wir wollen die Aussprache und die Zusammenarbeit mit allen Gruppen, innerhalb und außerhalb der Partei, die für einen vielgestaltigen und demokratischen Islam wirken, nach Kräften pflegen.

Nachwort

Der öffentliche Raum steht allen Bürgerinnen und Bürgern frei. Die Balance zwischen den unterschiedlichen Überzeugungen der Bürgerinnen und Bürger muss gehalten und jeder und jedem das Recht auf freie Entfaltung gegeben werden. Die Besetzung des öffentlichen Raums im Alltag mit religiöser Symbolik muss diesem Balancegebot Rechnung tragen. Zwischen hoheitlicher und religiöser Symbolik ist zu unterscheiden.

Unser Grundgesetz schützt das Individuum, nicht die islamische Umma, den buddhistischen Sangha oder bestimmte Gemeinden. Unser Grundprinzip ist die Religionsfreiheit des Einzelnen, aus der sich erst die Rechte der Gruppe ableiten. Art.4 GG ist ein individuelles Grundrecht, kein Organisationsrecht. Die „Religionsausübung“ nach GG bleibt ein individuelles Recht, auch wenn die Glaubenden dazu eine Organisation brauchen.

Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich in einer offenen Gesellschaft einer oder keiner Religion oder Weltanschauung als zugehörig erklären; auch der Wechsel der Orientierungen ist vollständig freigestellt. Der Staat muss deshalb nicht nur die Gläubigen schützen, sondern ebenso einen atheistischen Ex-Muslim oder eine Konvertitin. Das Institut der Menschenrechte, die Säkularität des Staats und seine Rechtstaatlichkeit sind die Garanten der Religionsfreiheit in Deutschland – auch und gerade im Interesse der Musliminnen und Muslime.