Säkulare SPD-Aktive in Hamburg

Kurzbericht aus Hamburg

Seit einem Jahr hat sich eine Gruppe von säkular orientierten Genossinnen und Genossenen gefunden. Ein Vorstoß beim Landesvorstand der Hamburger SPD mit dem Ziel einen Ak (Säkulare/Laizisten o.ä.) einzurichten wurde mit einem Gesprächsangebot beantwortet. Die stellv. Landesvorsitzende und der Schatzmeister wurden zu einem Gespräch mit uns beauftragt. Kern der Ansage kein eigenständiger AK, ohnehin sei die Entwicklung auf Bundesebene mit immer neuen religionsbezogenen Arbeitskreisen der falsche Weg. Wir sollten uns mit dem in Hamburg bestehenden Ak „Kirchen und Religionsgemeinschaften“ (Ak K&R) zusammen und auseinander setzen. Der hatte sich nach allmählich entschlafenem Ak Kirchen vor vier Jahren neu konstituiert.

Auftrag: Den AK so entwickeln, dass er dem Anspruch gerecht wird, sozialdemokratische Antworten auf ethische Zeitfragen zu suchen und sich dabei mit den verschiedensten religiösen, säkularen Strömungen auseinanderzusetzen. Der Bezug auf (einzelne) Kirchen oder Religionsgemeinschaften im Namen von sozialdemokratischen Arbeitskreisen auf Bundesebene sei ohnehin aus Hamburger Sicht problematisch. Hier wolle man diesen Weg nicht mitgehen.

Dieser bei uns akzeptierte Ansatz führte zu zwei Gesprächen mit dem „Vorbereitungskreis“ des AK K&R, um Gemeinsamkeiten auszuloten. Ein Vorschlag unsererseits, als erstes Signal den Ak-Namen in „Religionen und Weltanschauungen“ zu ändern, fiel nicht auf fruchtbaren Boden (noch nicht?). Wir haben uns verständigt, zunächst säkulare Themen in das Veranstaltungskonzept einzubringen.

Ein besonderes Problem (?) Hamburgs ist, dass es bei uns kein durchkonfessionalisiertes Schulwesen wie in anderen Bundesländern gibt, dass der Konfliktpunkt staatliche Religionsfinanzierung aus der Säkularisierungsentscheidung im frühen 19. Jh. (GG Art. 138 (1) in Hamburg keine bedeutende Rolle spielt. Selbst der staatliche Religionsunterricht („R. für alle in evangelischer Verantwortung“, so der genaue Titel in HH) bezieht seit kurzem Juden, Muslime, Aleviten u.a. in die Lehrplangestaltung und auch als Lehrer mit ein – mit dem besonderen Ziel, die Schulklassen im Religionsunterricht nicht nach Konfessionen aufzuteilen. Aber natürlich gibt es auch in Hamburg zahlreiche Privilegien für die beiden Großkirchen. Die jüngsten Mitglieder der Staatsvertrags-Religionen möchten natürlich auch an diesen Segnungen teilhaben.

Die im Stadtstaat dramatisch sinkende Bindung an Kirchen und traditionelle Religionsgemeinschaften ist indes Motiv genug, ausdrückliche säkulare Interessen in der Partei zu artikulieren. Die SPD muss glaubhaft versichern, dass sie die Interessen der nicht-religiösen Mitglieder in Wertefragen in der Partei sich genauso artikulieren lässt, wie derer mit religiösen Bindungen. Immerhin schwur über die Hälfte der Landesregierung ihren Amtseid ohne Gottesbezug.

Wir haben noch einen spannenden Weg vor uns, vermutlich auch einen langen.

Als Hintergrundinformationen sollte festgehalten werden, dass Hamburg seit 2004 Staats – Kirchenvertrags – Bindungen mit der evang.-lutherischen und der römisch-katholischen Kirche, den Juden, den Muslimen und den Aleviten abgeschlossen hat. Die säkularen Gruppierungen Humanistischer Bund, Giordano-Bruno-Stiftung, Stiftung Geistesfreiheit, Jugendweihe-Hamburg u.a.m. haben sich jüngst zu einem „Säkularen Forum Hamburg“ zusammengeschlossen, um öffentlich eine größere Resonanz zu erreichen( http://www.sf-hh.org/ ).

Ulla Wolfram, Gerhard Lein

Beschluss zum Luthergedenkjahr

Kritik an einer ideologischen Verzerrung des Reformationsgedenkens 2017

Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin

Die laizistischen SozialdemokatInnen kritisieren die ideologische Verzerrung beim bisherigen Reformationsgedenken 2017. Wir halten fest:

1. Die Evangelische Kirche Deutschlands und die Fördermittelgeber aus Bund, Ländern und Gemeinden sind aufgerufen, die bisherigen Veranstaltungen der Luther-Dekade und die weitere Planung des Reformationsjubiläums inhaltlich auf konfessionelle Verzerrungen und Überhöhungen hin zu überprüfen. Wir fordern dafür die Berufung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission, die hierzu entsprechende Empfehlungen gibt. Gemeinsames Anliegen aller Beteiligten muss es künftig sein, historische Verzerrungen und Überhöhungen des mit öffentlichen Mitteln geförderten Reformationsgedenkens zu unterbinden und stattdessen eine zeitgemäße, am wissenschaftlichen Erkenntnisstand orientierte Gedenk- und Erinnerungskultur zu pflegen.

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Mein Ende gehört mir!

Beschluss auf dem Bundestreffen am 22.11.2014 in Berlin

Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Wir, die Laizistischen SozialdemokratInnen , erklären unsere Unterstützung zu den Leitsätzen des Bündnisses „Mein Ende gehört mir“ gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid in Deutschland. Diese Leitsätze wurden von einem breiten Bündnis säkularer und humanistischer Organisationen erarbeitet und im Frühjahr 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt (www.mein-ende-gehört-mir.de). Zu den Unterstützern gehören auch wir Laizistinnen und Laizisten in der SPD.

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Pressemitteilung zum Thema passive Sterbehilfe

Laizistische SozialdemokratInnen fordern: Keine Kriminalisierung der passiven Sterbehilfe in Deutschland

Selbstbestimmungsrecht und Menschenwürde wiegen schwerer als religiös motivierte Bedenken Dritter

Berlin, 04.12.2014.

Für ein humanes und zeitgemäßes Recht in Bezug auf die passive Sterbehilfe setzen sich die Laizistinnen und Laizisten in der SPD ein.

Selbstverständlich ist eine Verbesserung ambulanter und stationärer palliativer Leistungen für schwerstkranke Menschen mit unheilbaren Krankheiten bitternötig, wie dies auch von allen politischen Seiten unterstützt wird. Hier besteht noch immer eine große Versorgungslücke, die nach Jahren des bestehenden Rechtsanspruchs endlich geschlossen werden muss. Klar ist aber auch, dass die Palliativmedizin allein keine ausreichende Antwort auf die Wünsche und Nöte der Betroffenen ist. Die freiverantwortliche Entscheidung des Einzelnen, sein Leben zu beenden, darf den Betroffenen deshalb nicht außerhalb der Gesellschaft stellen. Seine Entscheidung muss respektiert und seine Bitte nach Hilfe und Unterstützung auf diesem schweren Weg darf nicht über das Strafrecht kriminalisiert werden.

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Forderung 2011 – Roßdorfer Signal

Roßdorfer Signal: Religion ist Privatsache! 

(beschlossen auf dem 2. Bundestreffen in Roßdorf am 13. November 2011)

1. Die Trennung von Staat und Religion ist zusammen mit der Religionsfreiheit eine unverzichtbare Voraussetzung für einen modernen liberalen und demokratischen Rechtsstaat. Religion ist Privatsache; sie muss sich auf den nichtstaatlichen Bereich beschränken.

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Forderung 2012 zum kirchlichen Arbeitsrecht

Arbeitnehmerrechte bei den Kirchen und religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz 

 

(diese Position wurde als Antrag Nr. 2 auf dem Bundestreffen 2012 beschlossen) 

 

Erklärung des Bundestreffens:

 

Für ca. 1.3 Millionen Beschäftigte in den kirchlichen Einrichtungen (überwiegend Diakonie und Caritas) gilt ein besonderes Arbeitsrecht („Dritter Weg“) mit der Folge, dass Grundrechte wie das Streikrecht sowie Arbeitnehmermitbestimmungsrechte stark eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden sind (z.B. Betriebsräte). Auch sind die Kirchen von den Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes weitestgehend befreit.

 Gemeinsam mit den Unterstützern der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) fordern wir deshalb:

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Brief an Stadtrat wegen Finanzierung Katholikentag

Dieses Schreiben wurde im Oktober versandt und kann natürlich auch gern als Arbeitshilfe für ähnliche Fälle verwendet werden.

 

Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten

für die Trennung von Staat und Religion

-Bundessprecherkreis –

 

An die SPD-Stadtratsfraktion

der Stadt Münster

 

Katholikentag in Münster

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Wer wir sind

Unsere Gruppierung trägt die Bezeichnung:

Laizistische SozialdemokratInnen*

 

Grundsätze:

In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die konfessionsfrei sind und/oder die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen wollen. Religiöse Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind eingeladen, mitzuwirken.

Heute gehört weit mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Die nicht konfessionell Gebundenen stellen damit vor den Katholiken und den Evangelischen (mit jeweils 29%) die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland. Der stetig wachsende Anteil von nicht-religiösen Bürgerinnen und Bürgern und auch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse erfordern eine Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Staat und Religion bzw. zwischen Staat und Bekenntnis- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an der Errungenschaft aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten. In diesem Geist wollen uns zu aktuellen ethischen Fragen positionieren. Dazu gehört für uns, uns an wissenschaftlichen, medizinischen, rationalen und im demokratischen Diskurs entwickelten ethischen Grundlagen zu orientieren.

Die Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang ist eine der bedeutendsten Errungenschaften im Emanzipationsprozess unserer freiheitlichen Gesellschaft. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht, das heißt, eine Religion zu haben und auszuüben, und zugleich das Recht, keine Religion zu haben und in keiner Weise an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen – in enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist sie ein schlechthin konstituierendes Merkmal der Demokratie.

Nach unserem Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Staatskirche. Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Durch zahlreiche Privilegien vor allem der beiden großen Kirchen wird diese Neutralitätspflicht des Staates vielfach verletzt.

Ein weltanschaulich neutraler Staat ist eine wichtige Voraussetzung für das friedliche und selbstbestimmte Zusammenleben der Menschen. Mit der Auflösung vieler traditioneller Milieus und der Vielfalt der Lebensentwürfe und Interessen muss der Staat zwingend in Bezug auf Religion und Weltanschauung neutral sein, um eine freie und offene Gesellschaft zu garantieren. Das bedeutet auch, dass der Staat religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und ihren Repräsentant/innen kein Wertemonopol zubilligen darf. Er darf nicht bestimmte Formen von religiösem oder weltanschaulichem Bekenntnis einseitig privilegieren.

Nur auf dem neutralen Spielfeld eines säkularen Staates können sich alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt begegnen und entfalten. Wir fordern deshalb die konsequente Verwirklichung und Fortentwicklung der in Art. 140 GG festgeschriebenen vollen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Das Religions- und Weltanschauungsrecht ist in geeigneter Weise fortzuentwickeln.

Zugleich muss die SPD sich auch den Konfessionsfreien und Humanisten im Staat und in ihren Reihen zuwenden, sie als gesellschaftlich relevante Gruppe zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen und an einer Fortentwicklung des unzeitgemäßen Weltanschauungsrechts in Deutschland mitwirken.

 

*Die Bezeichnung wurde aus namesrechtlichen Gründen auf verlangen des Parteivorstandes vorläufig geändert, laut Beschluss des Bundestreffens sollte der Name eigentlich lauten: „Laizistinnen und Laizisten in der SPD“

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgericht

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist für Betroffene enttäuschend

Plauen, 25.11.2014

Das Bundesverfassungsgericht hat sich unlängst mit der Kündigung eines Arztes in einem katholischen Krankenhaus wegen seiner Wiederverheiratung als Geschiedener befasst. Im hierzu am 22. Oktober in Karlsruhe ergangenen Beschluss wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, welches dem Arzt in seiner Kündigungsschutzklage Recht gegeben hatte, aufgehoben.

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