Aug 2017: Kirchliches Arbeitsrecht oder Ein Arbeitsrecht für Alle?

Am Dienstag, dem 29.8.2017 findet um 19:00 eine Diskussionsveranstaltung des Säkularen NetzWerkes mit dem Thema „Kirchliches Arbeitsrecht oder Ein Arbeitsrecht für Alle?“ statt. Es diskutieren Maria Tschaut (verdi.NRW), Ralph Welter (Katholische Arbeitnehmerbewegung) und Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA/Säkulare Sozis) über die Zukunft des religiösen Sonderarbeitsrechtes.

Ort ist der Saal des DGB in Aachen, Dennewartstr. 17.Eine Anfahrtbeschreibung findet sich hier.

Das Plakat ist hier als PDF herunterladbar.

Der Eintritt ist frei

Programmbeschwerde an die Intendantin des MDR vom 12.06.201

Beschwerde wegen Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat im Rahmen der ARD-Themenwoche „Woran glaubst Du?“ auf seiner  Webseite (http://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/glaube-hat-einfluss-auf-soziales-verhalten-100.html) verschiedene Behauptungen aufgestellt, durch die konfessionsfreie Menschen in Deutschland diffamiert werden. Auf der Grundlage einer offensichtlich vom MDR finanzierten, als „datenjournalistisches Projekt“ bezeichneten Auswertung von Sozialdaten wird behauptet, es gäbe einen „starken Einfluss“ zwischen religiöser Bindung und sozialem Verhalten.

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Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs!

Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs: Keine Änderung der Landesverfassung beschlossen

Am 22. Juli konnte keiner der eingebrachten Änderungsanträge für einen Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (SH) die erforderliche Mehrheit aufbringen. Damit behält SH seine offene, wie auf die Menschenrechte bezogene Präambel und hat sich nicht dafür entschieden einem falsch verstandenen Religionslobbyismus zu folgen. Trotz Kompromissversuchen und alternativen Anträgen, sollte stets ein bekenntnisträchtiger, monotheistischer Gottesbezug aus Sicht der Befürworter in der Landesverfassung exklusiv verankert werden.

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Ergänzende Stellungnahme zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Ergänzende Stellungnahme zur Änderung der Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Unser Bundesprecherinnenkreis hat auf Anfrage des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig-Holstein seine Stellungnahme zu einem Gottesbezug ergänzt. Anlass war vor allem der Antrag von Dr. Ralf Stegner und Martin Habersaat: 

Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Dr. Ralf Stegner (SPD), Umdruck 18/6283

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer bisherigen Stellungnahme, möchten wir zu dem neuesten Änderungsentwurf der Abgeordneten Martin Habersaat und Dr. Ralf Stegner ebenfalls Position beziehen. Wir sehen ihn als einen versuchten Kompromiss an, der jedoch die problematischen Formulierungen der beiden anderen Entwürfe wiederholt und zu keinem wirklich neuen Ergebnis führt. Deshalb lehnen wir ihn ab.

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Stellungnahme zum Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig Holsteins

Stellungnahme des Sprecherkreises der Laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Drucksache 18/4107(neu)

 

Wir laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen in einer Verankerung eines Gottesbezuges in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein weder eine Stärkung der Religionsfreiheit, noch eine notwendige Maßnahme, um universelle Werte zu bekunden. Im Vergleich zu der bisherigen Offenheit der Verfassung Schleswig-Holsteins, sehen wir in der Aufnahme eines expliziten Gottesbezuges mehr Trennendes als Vereinendes.

 

Für uns gilt, dass unsere Zeit mehr Orientierung auf die unser Gemeinwesen prägenden universellen Werte, Grund- und Menschenrechte, aber keine verfassungsrechtliche Präferenz einzelner Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen braucht.

 

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Bildungsplan Baden-Württemberg fußt nicht auf dem Grundgesetz

Menschenbild muss sich am Grundgesetz orientieren

 

Im Entwurf der Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ steht: „Kernanliegen der Leitperspektive ist es, Respekt sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Grundlagen sind die Menschenwürde, das christliche Menschenbild sowie die staatliche Verfassung mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie.“ Diese Formulierung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das die Bundesrepublik Deutschland zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet.


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Münsteraner SPD Fraktion setzt Zeichen für staatliche Neutralität

Münsteraner SPD Fraktion setzt Zeichen für staatliche Neutralität – Finanzierung des Katholikentags 2018 abgelehnt

Die Münsteraner Stadtratsfraktion der SPD hat zusammen mit Grünen und Linkspartei der Finanzierung des Katholikentages 2018 eine Absage erteilt. Damit wurde dem fast schon für selbstverständlich genommen Anspruch einer öffentlichen Bezuschussung eines religiösen Großevents nicht entsprochen. Diese Entscheidung ist weder „provinziell“ noch „piefig“, sondern setzt endlich die Kirchen in die Pflicht ihre eigenen Großprojekte auf eigene finanzielle Beine zu stellen.

Ein vermeintliches Engagement breiter katholischer Kreise sollte auch die schuldenfreien Kirche dazu bewegen, diese religionsbezogene Massenveranstaltung besser zu finanzieren. Die Entscheidung der Münsteraner Genossinnen und Genossen ist deshalb zu begrüßen.

Für eine säkulare Gesellschaft ist es zwar von Interesse, dass Religionsgemeinschaften auch ihre Feste und Zusammenkünfte feiern, wie sie fallen, jedoch erfüllen diese damit noch lange keinen öffentlichen Zweck. Um sich mit kulturellen oder anderen Veranstaltungen auf eine Stufe zu stellen, bedarf es mehr, als nur religiöse Öffentlichkeitsarbeit und Organisationspflege. Zwar hat der veranschlagte Betrag nur ein Tausendstel des Münsteraner Haushaltes ausgemacht, jedoch gilt es auch hier die Zweckmäßigkeit zu wahren.

Im Sinne der Religionsfreiheit kann es nicht sein, dass gemäß dem Status einer Veranstaltung gefördert wird, sondern ihre Zweckausrichtung sollte im Mittelpunkt stehen. Die Freiheit der Religionsausübung geht mit dem Neutralitätsgebot des Staates und auch der Städte einher. Selbst wenn der Katholikentag mehr Basisarbeit denn Lobbyismus darstellt, richtet er sich explizit an katholische Menschen. Zwar wird die Teilnahme von anderen Religionen und Weltanschauungen nicht ausgeschlossen und diese sind oft mit eingebunden, jedoch verbleibt die Grundausrichtung als spezifisch auf die „In-Group“ zugeschnittene.Es ist der Katholikentag, nicht weniger, nicht mehr!

Die Münsteraner Genossinnen und Genossen haben sich haushalts- und religionspolitisch für die neutrale und säkulare Stadt entschieden. Sie tragen einem öffentlichen Zweck Rechnung, der die Förderung von religiösen Großveranstaltungen nicht zu seinen Pflichten zählt. Das mag vielleicht sogar positive Kräfte bei den Betroffenen freisetzen.

Selbstverständlich war diese Entscheidung von Münster nicht, weshalb sich die Stadträte der SPD Münster um gleichberechtigte Religionsfreiheit und nicht nur ihren Haushalt verdient gemacht haben.

—> Ausführlicher Bericht beim humanistischen Pressedienst

http://www.sueddeutsche.de/politik/katholikentag-der-geiz-von-muenster-1.2411277