Antrag Bundestreffen 2012 Ein deutscher Laizismus

Laizistinnen und Laizisten in der SPD

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 1

Laizismus in Deutschland

 

Das Bundestreffen beschließt:

 

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Grundgesetz Staat und Kirche getrennt. Es geht dabei auf die – maßgeblich von Sozialdemokraten erkämpften – Errungenschaften der Weimarer Reichsverfassung zurück. Der Staat ist seither zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Es gibt keine Staatskirche mehr, und es besteht die Freiheit der Religion und Weltanschauung. Gleichwohl wurden im Grundgesetz die Rechte der Kirchen besonders hervorgehoben. So ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen garantiert und ebenso zum Beispiel die Militärseelsorge.

 

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Antrag Bundestreffen 2012 Kirchliches Arbeitsrecht

Laizistinnen und Laizisten in der SPD

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 2

Erklärung des Bundestreffens:

Für ca. 1.3 Millionen Beschäftigte in den kirchlichen Einrichtungen (überwiegend Diakonie und Caritas) gilt ein besonderes Arbeitsrecht („Dritter Weg“) mit der Folge, dass Grundrechte wie das Streikrecht sowie Arbeitnehmermitbestimmungsrechte stark eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden sind (z.B. Betriebsräte). Auch sind die Kirchen von den Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes befreit.

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Antrag Bundestreffen 2012 Wahlprüfsteine

3. Bundestreffen in Berlin am 3.11.2012

Antrag Nr. 3

 

Wahlprüfsteine

an die Kandidatinnen und Kandidaten

für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

Wahlen zum Deutschen Bundestag sind besondere Ereignisse und Höhepunkte in unserer parlamentarischen Demokratie und für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Die sozialdemokratischen Laizistinnen und Laizisten werden sich deshalb aktiv an der Vorbereitung dieser Wahlen beteiligen. Das gilt sowohl für die programmatische Arbeit, aber auch für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb und außerhalb unserer Partei. Wir sind der Auffassung, dass dabei auch die Interessen der Konfessionsfreien sowie zentrale Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion artikuliert werden dürfen und müssen. Vor diesem Hintergrund legen wir die folgenden fünf Wahlprüfsteine vor.

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Antrag Bundestreffen 2012 – Beschneidung aus religiösen Motiven

Laizistinnen und Laizisten in der SPD

3. Bundestreffen in Berlin am 3. November 2012

Antrag Nr. 5

Zur Frage der religiös motivierten Beschneidung beziehen die Laizistinnen und Laizisten in der SPD wie folgt Stellung:

Die Laizistinnen und Laizisten in der SPD sprechen sich für ein klares Primat der staatlichen Grundrechte und Gesetze gegenüber anderen „Vorschriften“ aus, wie sie z.B. durch Traditionen oder Religionen vorgegeben werden. Für uns steht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht zur Disposition.

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Neun Thesen zur Beschneidungsdebatte aus laizistisch-humanistischer Sicht

Dr. Dr. Joachim Kahl / Marburg im August 2012

 

Das Kölner Beschneidungsurteil vom 7. Mai 2012 – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vertiefung des säkularen Rechtsstaates

Neun Thesen aus laizistisch-humanistischer Sicht

 

1. Mit seinem Urteil zur Strafbarkeit religiös motivierter Beschneidungen an Knaben hat das Kölner Landgericht völlig unverhofft einen rechtspolitischen und kulturellen Meilenstein gesetzt. An einer sensiblen Materie hat es verdeutlicht, dass Kinder nicht die Leibeigenen ihrer Eltern sind, sondern deren Schutzbefohlene. Kinder sind eigene Rechtssubjekte mit allen Menschenrechten, nicht zuletzt denen auf körperliche Unversehrtheit und auf negative Religionsfreiheit.

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Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

Zum Verhältnis von Staat und Kirchen

von Ingrid Matthäus-Maier

21.7.2012; ungekürzte Fassung

 

 

Da reibt man sich doch verwundert die Augen über folgende Diskrepanz: es gibt in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 einen Art. 138, der in unser Grundgesetz übernommen worden ist. Danach sind die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Es handelt sich dabei um die Entschädigungszahlungen für die Enteignung von Kirchenvermögen im Jahre 1803 (!), die Jahr für Jahr aus den Länderhaushalten – nicht etwa aus der Kirchensteuer – gezahlt werden und im Moment etwa 450 Millionen Euro betragen. Demgegenüber hat der Deutsche Bundestag keine 6 Wochen gebraucht, um wiederum auf massiven Druck der Kirchen einen Beschluss zu fassen, wonach die Bundesregierung im Herbst 2012 einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der sicherstellt, dass die Beschneidung von Jungen zulässig ist. Diese Diskrepanz: einerseits 92 Jahre lang einen Verfassungsauftrag zu negieren, andererseits im Eiltempo einen Beschneidungsbeschluss zu fassen, beide Male, weil die Kirchen Druck ausüben, zeigt, dass unser Staat entgegen unserer Verfassung nicht weltanschaulich-religiös neutral ist.

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Der säkulare Rechtsstaat und die Kirchen

Eine Entgegnung

 

zu „Der säkulare Rechtsstaat und die Kirchen“

im SACHSENvorwärts 06/2011

von Rolf Schwanitz, MdB

 

Der Arbeitskreis Christen in der SPD-Sachsen hat sich mit unseren Forderungen

nach einer stärkeren Trennung von Staat und Religion befasst. Sie nennen dies

abwertend die „Laizistendebatte“.

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Pressespiegel 2012

Presse- und Medienecho 2012:

07.08.2012: FTD: Mit Glaube ist kein Staat zu machen von Ingrid Matthäus-Maier

23.07.2012: Humanistischer Pressedienst: Ich sehe da ganz viel Bewegung!  Interview mit Nils Opitz-Leifheit

05.03.2012: Vorwärts: Weg mit Adenauers Erbe, von Ingrid Matthäus-Maier

02.03.2012: Bericht des hpd und Gespräch mit Rolf Schwanitz als podcast

29.02.2012: Schwarzwälder Bote, Artikel über die Tagung „Konfessionslosigkeit in unserer Gesellschaft“ der evang. Akademie Baden, an der Nils Opitz-Leifheit teilgenommen hatte. 

24.02.2012: Bericht im Deutschlandfunk über uns, zum podcast geht es über diesen Link: DLF-Beitrag