Nachlese des Bundestreffens 2016: Säkulare SozialdemokratInnen

Laizisten heißen jetzt „Säkulare Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten“. Bericht vom Bundestreffen 2016.

 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland waren am Samstag den 10.09.2016 nach Hamburg gekommen, um auf dem 5. Bundestreffen zu beraten, wie es mit der Gruppe weitergeht. Der Bericht des Sprecherkreises beinhaltete die Aktivitäten der letzten knapp zwei Jahren seit dem Berliner Treffen. Besonders hervorzuheben war die Aktivität im Zusammenhang mit dem Sterbehilfegesetz, wegen dem alle MdB von Rolf Schwanitz angeschrieben und über unsere Position dazu informiert worden waren. Dazu hatten Sprecher an verschiedenen Podiumsdiskussionen und auf dem Katholikentag teilgenommen.

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Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs!

Schleswig-Holstein bleibt auf Kurs: Keine Änderung der Landesverfassung beschlossen

Am 22. Juli konnte keiner der eingebrachten Änderungsanträge für einen Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins (SH) die erforderliche Mehrheit aufbringen. Damit behält SH seine offene, wie auf die Menschenrechte bezogene Präambel und hat sich nicht dafür entschieden einem falsch verstandenen Religionslobbyismus zu folgen. Trotz Kompromissversuchen und alternativen Anträgen, sollte stets ein bekenntnisträchtiger, monotheistischer Gottesbezug aus Sicht der Befürworter in der Landesverfassung exklusiv verankert werden.

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Ergänzende Stellungnahme zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Ergänzende Stellungnahme zur Änderung der Präambel der Landesverfassung Schleswig-Holsteins

Unser Bundesprecherinnenkreis hat auf Anfrage des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages von Schleswig-Holstein seine Stellungnahme zu einem Gottesbezug ergänzt. Anlass war vor allem der Antrag von Dr. Ralf Stegner und Martin Habersaat: 

Änderungsantrag der Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Dr. Ralf Stegner (SPD), Umdruck 18/6283

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer bisherigen Stellungnahme, möchten wir zu dem neuesten Änderungsentwurf der Abgeordneten Martin Habersaat und Dr. Ralf Stegner ebenfalls Position beziehen. Wir sehen ihn als einen versuchten Kompromiss an, der jedoch die problematischen Formulierungen der beiden anderen Entwürfe wiederholt und zu keinem wirklich neuen Ergebnis führt. Deshalb lehnen wir ihn ab.

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Stellungnahme zum Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig Holsteins

Stellungnahme des Sprecherkreises der Laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein – Drucksache 18/4107(neu)

 

Wir laizistischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen in einer Verankerung eines Gottesbezuges in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein weder eine Stärkung der Religionsfreiheit, noch eine notwendige Maßnahme, um universelle Werte zu bekunden. Im Vergleich zu der bisherigen Offenheit der Verfassung Schleswig-Holsteins, sehen wir in der Aufnahme eines expliziten Gottesbezuges mehr Trennendes als Vereinendes.

 

Für uns gilt, dass unsere Zeit mehr Orientierung auf die unser Gemeinwesen prägenden universellen Werte, Grund- und Menschenrechte, aber keine verfassungsrechtliche Präferenz einzelner Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen braucht.

 

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Laizität – Weder Verheißung noch Schreckensbild

Laizität – Weder Verheißung noch Schreckensbild. Impulsbeitrag zum Podium anlässlich des Katholikentages 2016

Auf Einladung des Organisationskomitees des 100. Katholikentages in Leipzig fand am Freitag den 27. Mai von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr ein Podium über Religionspolitik und Laizität statt. Unser Sprecher Adrian Gillmann diskutierte mit dem Leiter der EKD-Rechtsabteilung Hannover, Dr. Christoph Thiele, der Politikwissenschaftlerin Dr. Janine Ziegler und Dr. Yasar Aydin. Die Diskussion moderierte der Beauftragte für Weltanschauungs- und Sektenfragen Dr. Harald Lamprecht aus Dresden.

Der folgende, leicht ergänzte, Impulsbeitrag eröffnete die Diskussion und zeigt auf, dass Laizität Zwecke verfolgt, die für eine moderne, zukunftsgewandte Religionspolitik stehen.

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Bundestreffen 2016 in Hamburg

Bundestreffen in Hamburg: Religionspolitische Erklärung 2016

Die Hamburger Gruppe der laizistischen und säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten richtet das diesjährige Bundestreffen aus. Alle Interessierte sind herzlich eingeladen am 10. September nach Hamburg zu kommen.

Dort werden wir uns eingehend mit dem Papier der religionspolitischen Kommission der Grünen beschäftigen. Wir wollen Anträge verabschieden, um die SPD aufzufordern ebenfalls eine religionspolitische Kommission ins Leben zu rufen und eine eigene politische Positionierung vornehmen. Zwei Vertreter der Säkularen Grünen werden uns berichten und mit uns diskutieren.

Unsere Sprecherin Ulla Wolfram koordiniert das Treffen vor Ort. Ein Ablaufplan und die offizielle Tagesordnung werden noch an dieser Stelle veröffentlicht. Anmeldungen nimmt Claudia Blume entgegen.

Wir verbleiben mit einem frohgemuten „liberté, egalité und laicité!“

Front im Bundestag für Verbot der Sterbehilfe formiert sich

Pressemitteilung

Laizistische SozialdemokratInnen warnen: Im Bundestag formiert sich Front für Sterbehilfeverbot

Eine Gruppe bisher getrennt agierender Abgeordneter im Deutschen Bundestag hat sich nun auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein Sterbehilfeverbot verständigt und sucht dafür weitere Unterstützer. Damit rückt ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe in Deutschland ein großes Stück näher.

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Münsteraner SPD Fraktion setzt Zeichen für staatliche Neutralität

Münsteraner SPD Fraktion setzt Zeichen für staatliche Neutralität – Finanzierung des Katholikentags 2018 abgelehnt

Die Münsteraner Stadtratsfraktion der SPD hat zusammen mit Grünen und Linkspartei der Finanzierung des Katholikentages 2018 eine Absage erteilt. Damit wurde dem fast schon für selbstverständlich genommen Anspruch einer öffentlichen Bezuschussung eines religiösen Großevents nicht entsprochen. Diese Entscheidung ist weder „provinziell“ noch „piefig“, sondern setzt endlich die Kirchen in die Pflicht ihre eigenen Großprojekte auf eigene finanzielle Beine zu stellen.

Ein vermeintliches Engagement breiter katholischer Kreise sollte auch die schuldenfreien Kirche dazu bewegen, diese religionsbezogene Massenveranstaltung besser zu finanzieren. Die Entscheidung der Münsteraner Genossinnen und Genossen ist deshalb zu begrüßen.

Für eine säkulare Gesellschaft ist es zwar von Interesse, dass Religionsgemeinschaften auch ihre Feste und Zusammenkünfte feiern, wie sie fallen, jedoch erfüllen diese damit noch lange keinen öffentlichen Zweck. Um sich mit kulturellen oder anderen Veranstaltungen auf eine Stufe zu stellen, bedarf es mehr, als nur religiöse Öffentlichkeitsarbeit und Organisationspflege. Zwar hat der veranschlagte Betrag nur ein Tausendstel des Münsteraner Haushaltes ausgemacht, jedoch gilt es auch hier die Zweckmäßigkeit zu wahren.

Im Sinne der Religionsfreiheit kann es nicht sein, dass gemäß dem Status einer Veranstaltung gefördert wird, sondern ihre Zweckausrichtung sollte im Mittelpunkt stehen. Die Freiheit der Religionsausübung geht mit dem Neutralitätsgebot des Staates und auch der Städte einher. Selbst wenn der Katholikentag mehr Basisarbeit denn Lobbyismus darstellt, richtet er sich explizit an katholische Menschen. Zwar wird die Teilnahme von anderen Religionen und Weltanschauungen nicht ausgeschlossen und diese sind oft mit eingebunden, jedoch verbleibt die Grundausrichtung als spezifisch auf die „In-Group“ zugeschnittene.Es ist der Katholikentag, nicht weniger, nicht mehr!

Die Münsteraner Genossinnen und Genossen haben sich haushalts- und religionspolitisch für die neutrale und säkulare Stadt entschieden. Sie tragen einem öffentlichen Zweck Rechnung, der die Förderung von religiösen Großveranstaltungen nicht zu seinen Pflichten zählt. Das mag vielleicht sogar positive Kräfte bei den Betroffenen freisetzen.

Selbstverständlich war diese Entscheidung von Münster nicht, weshalb sich die Stadträte der SPD Münster um gleichberechtigte Religionsfreiheit und nicht nur ihren Haushalt verdient gemacht haben.

—> Ausführlicher Bericht beim humanistischen Pressedienst

http://www.sueddeutsche.de/politik/katholikentag-der-geiz-von-muenster-1.2411277

Streichung des §166 – Online-Petition unterstützen

Aufruf zur Unterzeichung der Online-Petition 56759 des Deutschen Bundestages zur Abschaffung des so genannten Gotteslästerungsparagraphen (§166 Strafgesetzbuch)

Hiermit rufen die Sprecherinnen und Sprecher unserer Gruppe zur Unterstützung der Online-Petition zur Abschaffung des §166 auf. Wie in der Pressemeldung vom 16.01.2015 ausgeführt halten wir diese Gesetzesregelung für nicht mehr zeitgemäß und nicht förderlich für den sozialen Frieden in Deutschland. Sie befördert im Gegenteil die Bereitschaft religiöser Gruppen, mit Strafanzeigen gegen Kritik, Satire und Karikaturen vorzugehen und schränkt damit die Freiheit der Meinung und der Kunst unangemessen ein.

Schließt Euch deshalb bitte alle der Petition an, die Ihr hinter dem angefügten Link findet: Online-Petition 56759 Streichung des § 166 Strafgesetzbuch.