Korso-Forderung zur Reform des staatlichen Religionsunterrichts: Gemeinsam statt getrennt!

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (Korso) hatte am 23. Juli zu einer weiteren öffentlichen Online-Themenwerkstatt „Religionsunterricht an öffentlichen Schulen“ eingeladen, worüber auch der hpd berichtet hat. (Korso-Cloud-Materialien zur Themenwerkstatt)

Neben dem Ethikprofessor und kritischen evangelischen Theologen Hartmut Kreß, war unser Hamburger Bundessprecher Gerhard Lein aufgerufen einen Impuls zum Hamburger „Religionsunterricht für alle“ beizutragen. Das Ergebnis des Treffens, an dem sich zahlreiche Säkulare Sozis beteiligten, ist ein Konsens über die säkulare Forderung nach einer Reform des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen: „Gemeinsam statt getrennt!

Hartmus Kreß nahm zur Verfassungslage Stellung, denn kein einziger Staat hat den Religionsuntericht wie Deutschland in seiner Verfassung – Artikel 7, Absatz 3 – als ordentliches Lehrfach verankert. Die historische Debatte innerhalb des Parlamentarischen Rates, die sich besonders am Religionsunterriht enzündete, hatte 1949 zur Folge, dass immerhin die Garantie der Theologischen Fakultäten wegfiel und die Gestaltung des Religionsunterrichts nunmehr nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften und nicht mehr nach den Grundsätzen der Kirchen erfolgen sollte. Was erhalten blieb, war die verfassungsmäßige Garantie des konfessionellen Religionsunterrichts.

Diese Garantie würde nach Kreß jedoch sachlogisch nicht in die individuellen Menschen- und Freiheitsrechte hineinpassen, also juristisch gesehen etwas fehl am Platze wirken. Auch jenseits solcher verfassungsjuristischer Feinheiten zeigte sich, dass Reformen überfällig sind, denn konfessioneller Unterricht ist ein „Auslaufmodell“. Die kontrafaktische Konservierung von Seiten der Politik ist nicht mehr zeitgemäß.

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Input aus Hamburg: Besonderheit des Hamburger Modells des „Religionsunterrichts für alle“

Bei der Korso-Themenwerkstatt zum „Religionsunterricht in öffentlichen Schulen“ am 23. Juli, berichtete unser Bundessprecher Gerhard Lein über das „Hamburger Modell“.

In den 50er Jahren hatte Hamburgs Bevölkerung fast 80% Protestanten , fast 7 % Katholiken. Letztere bauten auf ein eigenes Privatschulwesen, es gab also nie katholischen Religionsunterricht in staatlichen Schulen, mit der Ausnahme eines kurzes gescheiterten Versuchs in der Zeit der CDU-Regierung in den Nullerjahren. Religionsunterricht (RU) in HH war immer rein evangelisch und wurde ab den 70er Jahren nur noch von examinierten Lehrer*innen erteilt, nicht mehr von Kirchenpersonal. Ab der Klasse 7 wurde er im Zuge der Studentenrevolte von religionsmündigen, selbstbewussten Schüler*innen abgewählt. Der Staat reagierte aber schnell mit einer Pflichtalternative Werte und Normen, aus der später Philosophie wurde, so der Stand bis heute.

Die hansestädtisch liberale evangelische Großstadtkirche (erste evangelische Bischöfin Maria Jepsen 1992 !) – auch gemeinsam mit den evangelischen Freikirchen in der Stadt – vertrat einen bewusst offenen RU, in dem den Schulen sehr viel Freiraum gelassen wurde. Übrigens immer gegen den starken Protest des Kieler Kirchenamts der Nordelbischen Kirche. Dokumente kirchlicher Beauftragung des Lehrpersonals war in den Personalakten der Lehrer*innen in der Regel nicht zu finden.

1995 entstand ein behördennaher „Interreligiöser Gesprächskreis Religionsunterricht“ (einschl. Muslime, Aleviten, Buddhisten), was zu überarbeiteten Rahmenplänen für den Religionsunterricht führte – immer mehr setzte sich das Label „für alle“ durch.

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Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Hamburg: Religionsunterricht für alle?

Am 4. Mai 2021 fand eine Online-Sitzung des AfB-Vorstandes Hamburg statt. Eingeladen war unter anderem der Ethikprofessor und evangelische Theologe Prof. Dr. Hartmut Kreß.

Der Religionsunterricht für alle ist im Koalitionsvertrag 2020 zwischen SPD und Bündnis 90 die Grünen festgeschrieben (Seite 156 – 158):

„Er wird so gestaltet, dass Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und auch solche, die dezidiert keiner Religion angehören, identitätsstiftende Bildungsangebote bekommen.“

Die Umsetzung dieser Erweiterung des RUfa soll mit dem neuen Lehrplan in den Klassen 1-6 erfolgen. Aber das Wie ist jetzt noch unklar, weil es die Religionsgemeinschaften bestimmen. Um uns in der AfB Klarheit zu verschaffen, luden wir zu dieser ZOOM-Sitzung als Referenten
Prof. Dr. Hartmut Kreß ein, der an der Universität Bonn Sozialethik lehrt.
Unter der Überschrift „Religionsunterricht, Religionskunde und Bekenntnisfreie Schule – Klärungsbedarf zum Hamburger Modell“ veröffentlichte er im Dezember 2020 in der Neuen Juristischen Onlinezeitschrift (NJOZ) einen Beitrag, auf den wir durch das Netzwerk der Säkularen Sozis aufmerksam wurden.

Prof. Dr. Kreß zeigte uns kurz die historische Entwicklung als Dauerbaustelle seit 1919 auf, schilderte einige Beispiele aus anderen Bundesländern und die dortigen Probleme und stellte dann den aktuellen Stand bei uns in Hamburg und die sich daraus ergebenen Probleme dar.(s. NJOZ-50-2020 S. 1537-1568 und auch den Anhang hier) In der folgenden Diskussion kristallisierte sich heraus: Das Modell hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-6 nicht separiert werden und der Unterricht zur Toleranz verpflichtet. Er ist aber nicht verfassungskonform.

Laut GG Paragraph 7/II haben Erziehungsberechtigte das Recht, über die Teilnahme am Unterricht zu bestimmen. Diese mögliche Abmeldung wird von der Schulbehörde den Eltern nicht mitgeteilt, ein alternatives Angebot wie Ethik oder Philosophieren mit Kindern wird ja auch nicht angeboten. Werden dadurch Grundrechte untergraben für die etwa 50 % der Kinder in den Klassen 1-6 , die keiner Glaubensrichtung angehören? Die eben auch einen Bildungsanspruch haben, den der Identitätsstiftung?

Eine der Lösungsmöglichkeiten neben der Einführung eines Wahlpflichtfaches Ethik/Philosophie sind: Bekenntnisfreie Schulen. Dabei wurde deutlich, dass das Hamburgische Parlament, gestützt auf GG Paragraph 7/III, das Hamburger öffentliche Schulsystem als bekenntnisfrei erklären kann.

„Für die schulische Behandlung religiöser Themen würde hierdurch eine tragfähige Lösung geschaffen, weil ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde eingeführt werden könnte. Abgesehen davon, dass der derzeitige Religionsunterricht für alle aufgrund seiner rechtlichen Fragilität durch ein Normenkontrollverfahren geprüft werden sollte, zeigt sich hier ein
Weg, die angestauten rechts- und bildungspolitischen Fragen zu korrigieren.“
Prof. Dr. Kreß

Weiter wurde diskutiert, dass die Einschränkung der Ausübung der Unterrichtstätigkeit für nicht konfessionell gebundene Lehrkräfte unklar ist: Diese müssen in absehbarer Zeit in HH Mitglied einer Religionsgemeinschaft sein. Und – wie sollen diese denn auch säkulare, identitätsstiftende Bildungsangebote vermitteln.

Von Ulla Wolfram, Bundessprecherin (Hamburg)

Zwischen Neutralität und Freiheit? – Religiöse Symbole im Staatsdienst

Online-Veranstaltung am 28. Juni 2021, 20.00 Uhr

Das Berliner Neutralitätsgesetz galt lange Zeit als vorbildlich, denn es verpflichtet Landesbedienstete und Lehrkräfte zu staatlich-weltanschaulicher Neutralität. In jüngster Zeit gerät es jedoch unter Druck, denn 2020 hat das Bundesarbeitgericht einem pauschalen Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen eine Absage erteilt.

Auf der einen Seite steht der Anspruch dass in einem neutralen Staat Religion Privatsache sein sollte und in Schulen, vor Gericht und Ämten und Behörden religiös-weltanschauliche Beeinflussung unterbleiben sollte. Ein neutrales Umfeld garantiert, dass nicht der Eindruck von Privilegierung oder gar Befangenheit entsteht. Auf der anderen Seite verlangt die individuelle Religionsfreiheit, dass die eigene religiöse Überzeugung auch mittels Kleidung und Symbolik ausgedrückt werden darf.

Welche Ausnahmen von der Regeln sind im Sinne individueller Religionsfreiheit legitim? Wie halten wir es mit Religionsfreiheit im öffentlichen Dienst? Bleibt Berlin ein Vorbild für weltanschauliche Neutralität?

Online-Diskussion mit:

Dr. Lale Akgün, ehem. MdB, Psychologin und Bundessprecherin, Köln
Sinem Taşan-Funke, Landesvorsitzende der Jusos, Berlin
Prof.em. Dieter Rössner, Rechtswissenschaftler und Kriminologe, Tübingen
Ferike Thom, stellv. Juso-Bundesvorsitzende, Berlin

Moderation: Pavlos Wacker, Politikwissenschaftler, Freiburg i. Breisgau

Mit freundlicher Unterstützung der GBS Rhein-Neckar e.V.

Teilnahme-Link (Webex)

DITIB in der NRW-Kommission für den islamischen Bekenntnisunterricht – ein fataler Fehler!

Liebe Genossinnen und Genossen,

wir halten die Entscheidung des NRW-Schulministeriums der Wiederaufnahme der DITIB in die Komission für den islamischen Bekenntnisunterricht für einen fatalen politischen Fehler.

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag auf, dies deutlich zu kritisieren und darauf hinzuwirken, dass dieser Fehler umgehend behoben wird.

In der Denkschrift von Dr. Klaus Gebauer, einem ausgewiesenen Experten für den NRW-Religionsunterricht, wird dargelegt, welcher religionspolitische Geist die DITIB als Ableger der DIYANET auch in Deutschland mehr denn je prägt: Entstanden als staatliche Reformbehörde, um den Einfluss des politischen Islam zu begrenzen, wurde diese seit den 1990ern und verstärkt unter Erdogan in das Gegenteil transformiert: Ein staatliches Instrument zur (Re)-Islamisierung von Staat und Gesellschaft.

Leider hört die aktuelle Landesregierung – wie zuvor schon die Schulministerin Löhrmann und auch manche Politiker*innen unserer Partei – allzu sehr auf Gutachten aus der Münsteraner katholischen Schule des Religions-Verfassungsrechtes. Diese neigt dazu, die Anpassungsfähigkeit des geltenden Religionsverfassungsrechts zu betonen und Risiken kleinzureden, um das religionsfreundliche System zu erhalten, welches die großen christlichen Kirchen – auch im internationalen Vergleich – stark privilegiert.

In der Denkschrift werden – über den sofortigen Stopp der Zusammenarbeit mit der DITIB hinaus – zwei Lösungswege vorgeschlagen, die wir für tragfähig halten: eine Reaktivierung des Entwicklungspfades „Islamkunde sowie der ernsthafte Einstieg in die Debatte über ein integriertes Fach „Ethik/Religionskunde“ für alle. Ein rechtlich vergleichsweise einfacher Weg dorthin wäre die Umwandlung von Schulen in „bekenntnisfreie“ Schulen, ein Modell, welches das Grundgesetz ja ausdrücklich vorsieht (Artikel 7,3).

Beste solidarische Grüße

Sprecherkreis der Säkularen Sozis NRW:

Johannes Schwill Dr. Sabrina Seidler Toni Nezi

Sterben ohne Gott – Das Bestattungs- und Friedhofsrecht im Spiegel der Säkularisierung

Online-Veranstaltung der ASJ-Münster am 30.06.2021 um 19 Uhr

Wie kaum ein anderer Bereich der staatlichen Ordnung ist das Bestattungs- und Friedhofsrecht von religiösen Vorstellungen geprägt. Wie mit Toten umgegangen wird, was mit der Leiche passieren soll und wie ein etwaiges Grab gestaltet wird – die Antwort des Rechts auf diese Fragen beruht auf hygienischen Erkenntnissen, vor allem aber auf Erwägungen von Religion und Moral. War die Bundesrepublik in den 50er- und 60er-Jahren noch zu weit über 90 Prozent christlich geprägt, hat die religiöse Bindung der Bevölkerung mittlerweile – nicht nur in Ostdeutschland – deut-lich nachgelassen. Zugleich steigt unter den religiösen Menschen die Pluralität der verbreiteten Glaubensvorstellungen.

Welcher Reformbedarf ergibt sich daraus für das Bestattungs- und Friedhofsrecht? Wo gibt es ein Bedürfnis nach neuen Formen des Umgangs mit Verstorbenen – sollte etwa erlaubt sein, die Asche Verwandter zu Hause aufzubewahren? Und welcher Handlungsbedarf ergibt sich dabei insbesondere für die Kommunalpolitik: Wie können Friedhofsordnungen fit für die (religiös pluralistische) Zukunft gemacht werden?

Über diese und weitere Fragen wollen wir diskutieren mit Rechtsanwalt Christoph Keldenich, Vorsitzender des Vereins Aeternitas e.V., der als „Verbraucherinitiative Bestattungskultur“ über 50.000 Mitglieder vertritt, regelmäßig in Sachverständigenanhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auftritt und die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich Bestattung und Friedhof empirisch untersucht.

Anmeldung zur Veranstaltung

Kritik aus und neuer Flyer für NRW: Zu viele „Kirchenfenster“ in der SPD

Die Bundes-SPD stellt im Vorwahlkampf allzu sehr ihre Kirchenpolitiker ins Schaufenster – obwohl diese nur einen Flügel der Partei repräsentieren und zum Teil damit eine schlechte Presse haben. Damit werden sowohl die säkularen als auch die religiös/weltanschaulich anders orientierten oder indifferenten Wählergruppen vor den Kopf gestoßen. Außerdem ist dieses Vorgehen nicht durch unser Parteiprogramm gedeckt!

Lars Castellucci: Als religionspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion versucht er den Eindruck zu erwecken, das finanzielle Verhältnis Staat-Kirche „neutral“ zu beackern. Realiter betreibt er Kirchenlobbyismus, wie man an seinen Aussagen zum Thema „Staatsleistungen“ deutlich ablesen kann. Das ist legitim; problematisch ist, dass ihm die Fraktion hierbei blind zu folgen scheint

Hubertus Heil: Er zeigt als Arbeitsminister keine Initiative für eine Beendigung des kirchlichen Arbeits(un)rechts (SPD-Parteitagsbeschluss
seit 2013), dafür demonstrative Bibelarbeit auf dem Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021.

Heiko Maas: Seine Privataudienz bei Papst Franziskus im Rahmen seines aktuellen Besuchs in Rom wird seitens des Auswärtigen Amts (AA) gefühlt zur PR-Lobeshymne auf Papst und katholische Kirche genutzt.

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Stiefkind Ethikunterricht? Wie Ethik in Baden-Württemberg Schule macht

Online-Veranstaltung am 16. Juni 2021, 19.30 Uhr (per Zoom)

Ethik ist in Baden-Württemberg kein Schulfach wie jedes andere. Es wurde als „Ersatzfach“ für den Religionsunterricht eingeführt, dessen Besuch weiterhin den Normalfall darstellen soll. Aus dieser Konstellation ergeben sich einige Besonderheiten, die sich bei einer Betrachtung aus säkularer Perspektive als problematisch darstellen – und die angesichts zunehmender Schüler*innenzahlen seit Einführung des Fachs sowie offensichtlicher Beliebtheit von Ethik als Prüfungsfach bei Abschlussprüfungen schlecht begründbar scheinen.

Inga Tappe, die als Ethiklehrerin im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg tätig ist und Philosophie an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg lehrt, setzt sich in ihrem Vortrag mit den Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts und seiner Bedeutung für die Schüler*innen auseinander und geht der Frage nach, welche Forderungen säkulare Organisationen bezüglich einer Weiterentwicklung des Fachs an die Politik stellen sollten:

Was muss sich ändern, damit Schüler*innen wirklich autonom entscheiden können, ob sie den Religions- oder Ethikunterricht besuchen möchten? Wie kann aus Ethik ein dem Religionsunterricht wirklich gleichgestelltes Fach werden? Wie kann sichergestellt werden, dass das Fach Ethik an allen Schularten angeboten und flächendeckend durch qualifizierte Lehrkräfte unterrichtet wird?

Moderation: Adrian Gillmann (Säkulare Sozis und GEW)

In Kooperation mit der GEW Rhein-Neckar-Heidelberg

Link zur Teilnahme

SPD auf dem Frankfurter Kirchentag: Kritik aus dem Norden

Aus dem Hamburger Rundbrief vom 12. Mai 2021

Unsere Partei, genauer der AK Christinnen und Christen, ist auf dem Ökumenischen Kirchen­tag in Frankfurt am kommenden Wochenende vertreten. Das ist politisch sicherlich klug, wenn sich auch die SPD öffentlich mit Themen befasst, die viele Bürger des Landes in ihren ggfls. christlichen Umfeldern berühren. Auch wenn wir säkulare Sozis es für befremdlich hal­ten, wenn unser Arbeitsminister Heil beispielsweise mit einer Bibelarbeit auftritt (dies ausdrücklich als Arbeitsminister tut und nicht einfach der das Kirchenmitglied Hubertus Heil), so sollten wir dies als sein Recht sehen. Auf der HP des KSH ist eine Liste mit entsprechenden Terminen zu finden.

Die FES führt bei / nach einzelnen Veranstaltungen mit Politikerbeteiligung Nachdis­kussionen durch.

Das darf uns aber nicht davon abhalten, grundsätzliche Kritik an diesem (und ande­ren) Kirchentagen zu äußern. Die gewalti­gen Zuschüsse aus allgemeinen Steuermit­teln für diese Kirchenveranstaltungen sind aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Bei der im Grundgesetz festgehaltenen Trennung von Kirche und Staat machen die Politiker (und eben keineswegs nur die mit dem „C“ im Logo) Ausnahmen, die in kei­ner Weise zu rechtfertigen sind. In Ham­burg haben wir Erfahrung mit Kirchenfi­nanzierung – gerade angesichts der Weige­rung unserer Partei entgegen einem Lan­desparteitagsbeschluss dann wenigstens auch z.B. den Deutschen Humanistentag (2019 in Hamburg) finanziell zu unterstüt­zen. Juristen nennen die Trennung von Kir­che und Staat nach dem Grundgesetz eine „hinkende Trennung“.

Das darf dann aber nicht zu einer einzelne religiöse Organisationen eklatant be­nachteiligende Humpelei führen. Das müssen wir Säkulare immer wieder in unserer Partei artikulieren.

Der humanistische Pressedienst hat vor dem Römer in Frankfurt seine schon bekannten Figu­ren aufgefahren, wenn auch die Reichweite mangels Besucher-Präsenz diesmal geringen sein wird.

Für die Hamburger Säkularen Sozis, Ulla Wolfram und Gerhard Lein

Staatliche Neutralität im Dienst: (K)Ein alter Hut?

Ein Kommentar von Dr. Lale Akgün (NRW)

Der Bundesrat hat am 7. Mai ein Gesetz passieren lassen, das das Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen regelt. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, möchte man sagen, Beamte und Beamtinnen repräsentieren den Staat und der ist bekanntlich zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet.

Es ist zwar ein alter, ein ganz alter Hut, aber ich möchte hier trotzdem ein paar rechtliche Grundlagen wiederholen. Beamte und Beamtinnen nehmen hochheitliche Aufgaben, die nur der Staat wahrnehmen kann. Dabei geht es um Bereiche wie Justiz, Polizei und Schule. Wir alle müssen bei bestimmten Anliegen diese Instanzen in Anspruch nehmen. Es gibt dazu keine Alternative, weil es keine andere Staatsgewalt geben kann. Das entspricht unserem Demokratieverständnis.

Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos. Sie wird immer dann eingeschränkt, wenn andere Grundrechte von Bürgern betroffen sind. Es gibt in unserem Land selbstverständlich das Recht auf Religionsfreiheit, aber eben auch das Recht auf negative Religionsfreiheit. Beamte haben das Recht auf Glaubensfreiheit und Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen verschont zu bleiben.

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