Kleines Islampapier: Positionen für einen säkularen Islam

Auf dem Bundestreffen in Köln wurde das von den Sprecherinnen Lale Akgün, Klaus Gebauer und Adrian Gillmann erstellte „kleine Islampapier“ zur  Überarbeitung an den Sprecherinnenkreis überwiesen. Dieser hat das folgende Arbeitspapier nun komplettiert und einstimmig beschlossen. Wir Säkularen Sozis wollen auf dieser Grundlage mit säkularen  Musliminnen wie Muslimen ins Gespräch kommen und begrüßen Aktivitäten wie die der „Initiative Säkularer Islam“. 

Vorbemerkungen

Die Aktuelle Debatte, ob „der“ „Islam“ zu „Deutschland“ „gehört“, halten wir Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für ungenügend, denn nach Jahren öffentlicher Debatten fehlen immer noch wichtige Impulse für die Weiterentwicklung unseres freiheitlich-pluralistischen Gesellschaftsprojekts.

Dem Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ kann von uns nur bejaht werden, wenn mit dem Wort „Islam“ der in unserer Gesellschaft gelebte Islam und mit „Deutschland“ die gegenwärtige gesellschaftliche Dynamik in Deutschland gemeint sind. Alle Feststellungen sind, wie die Sache selbst, dem kommenden historischen Wandel unterworfen, denn „die Zukunft ist offen“ (Hamburger Programm).

Eine Integrations-Politik, die sich mehr über kurzfristige Lobbyinteressen von Kirchen, und Islamverbänden Gedanken macht, als darüber, wie eine multireligiöse Gesellschaft zu gestalten ist, lehnen wir ab. Es darf hinsichtlich der Religiosität und der Weltanschauung der Bürgerinnen und Bürger des Grundgesetzes keine politische Klasseneinteilung geben (Artikel 3 GG in Verbindung mit Artikel 4 GG). Deshalb müssen die öffentlich-rechtlichen Privilegien der Kirchen – als traditionell organisierte Religiosität in Deutschland – abgebaut werden, und deshalb muss der Forderung der islamischen Verbände nach Privilegien widersprochen werden. Zugleich müssen – auch dadurch – den Basiskräften aller religiösen und weltanschaulichen Orientierungen gleiche Chancen gegeben werden, gesellschaftlich zu wirken (positive Freiheit der Religionen und Weltanschauungen nach Art. 4 GG).

Die Zugehörigkeit oder Identitätsvermutung über das Medium Religion wird insofern zum Politikum, als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrations- oder Abstammungsgeschichte aus islamischen Ländern vereinfacht als bekennend religiös bezeichnet werden und darüber hinaus einer konstruierten muslimischen Community zugerechnet werden. Es wird für Deutschland von vier Millionen Muslimen gesprochen, ohne dass diese Zahl organisationssoziologisch belegt oder gar statistisch eindeutig als individuelle Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion faktenfest erhoben ist. Pauschal werden alle so dem Islam zugeordneten Menschen einer christlich geprägten Mehrheit gegenübergestellt. Kulturelle, ethnische, religiöse und auch soziale Unterschiede werden weder auf der Seite der „Minderheit“ noch auf der Seite der „Mehrheit“ berücksichtigt. Aktuelle – und auch schon ältere – Forschungen aus den Islam- und Religionswissenschaften sowie – und vor allem – aus den Sozialwissenschaften, die auch für Deutschland eine Wahrnehmung islamischer Vielfalt nahelegen, werden nur am Rande wahrgenommen. Zugleich werden die großen politischen Debatten überwiegend mit den Vertretern der konservativen Islamverbände geführt. „Kleines Islampapier: Positionen für einen säkularen Islam“ weiterlesen

Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich

Auf unserem Bundestreffen im November 2017 haben wir uns mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Wir sprachen uns dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Dieses Anliegen ist auch Teil der Grundsätze unserer säkularen Religions- und Weltanschauungspolitik. Wir möchten, dass ein Wissen wie Können bezüglich Religionen, Weltanschauungen und Ethik integrativ und möglichst neutral vermittelt wird. Ansätze hierfür lieferten auch die Impulse der Religionswissenschaftlerin Prof. Wanda Alberts aus Niedersachsen. Neben konfessionellem Religionsunterricht und Ersatz- oder Alternativfächern, besteht angesichts steigender konfessionsfreier Teile in der Bevölkerung, wie auch aufgrund der religiös-weltanschaulichen Vielfalt, ein dringender Bedarf an Bildungspolitik, die auf ein integratives, gemeinsames Lernen abzielt, das verschiedene kulturelle Formen und Erscheinungen von Religionen und Weltanschauungen berücksichtigt, ohne Gesinnungserleben oder Bekenntnisse vorauszusetzen.

Im Zuge dessen hat der SprecherInnenkreis das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) um eine juristische Einschätzung gebeten, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte. Dabei war insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch in einzelnen Bundesländern realisiert werden kann, indem Landesverfassungen bei Bedarf geändert und in Schulgesetzen die öffentlichen Schulen als bekenntnisfreie Schulen bestimmt werden.

Nach erfolgreicher Vermittlung durch Rolf Schwanitz, liegt das Gutachten des ifw nun vor, dessen Ergebnis Mut macht, sich politisch für einen integrativen Unterricht zu engagieren. Wir veröffentlichen die Stellungnahme des ifw mit Dank an Dr. Jaqueline Neumann und werden die Erkenntnisse in unserer weiteren politischen Arbeit verwenden.

Dr. Jaqueline Neumann (ifw)_(c)_GerhardLein

Zusammenfassung

Die Einführung eines verpflichtenden Schulfaches Religions- bzw. Weltanschauungskunde ist nach hier vertretener Auffassung ohne eine Grundgesetzänderung möglich. „Gutachten des ifw: Integrative Religions- und Weltanschauungskunde von Rechts wegen möglich“ weiterlesen

Beschluss des Bundestreffens in Köln: Paragraf 219a abschaffen!

Die Säkularen Sozis haben sich auf Ihrem Bundestreffen in Köln klar für die Abschaffung des Paragrafen 219 ausgesprochen. Außerdem fordern wir einen freien Zugang zu allen medizinischen wie psychologischen Informationen, damit Fachleute nicht strafbewehrten Verdächtigungen ausgesetzt werden oder es sogar zu Anzeigen wie Verfahren kommt.

Damit stehen wir Seit‘ an Seit‘ mit dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung und auch vielen jungen SPD-Abgeordneten, die endlich Taten sehen wollen. Die Unterschriftenaktion der Jusos unterstützen wir und hoffen auf einen klaren politischen Kurs seitens der SPD.

Antrag im Wortlaut:

Abschaffung des Paragraphen 219a –

Informationsfreiheit bezüglich Schwangerschaftsabbrüchen

Der §219a StGB stellt die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe. Dass hierunter jedoch ebenso die Weitergabe sachlicher wie medizinischer Informationen fallen, hat die Bestätigung eines Urteils gegen die Gynäkologin Kristina Hänel in Hessen gezeigt. Der urteilende Strafrichter kritisierte die Fehlerhaftigkeit des Gesetzes und gab der Verurteilten mit auf den Weg, „das Urteil zu tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz“! „Beschluss des Bundestreffens in Köln: Paragraf 219a abschaffen!“ weiterlesen

Beschluss des Bundestreffens in Köln: Feiertage für alle!

Feiertage für alle – Vergnügungsverbote aufheben

Feiertage sollten für alle Menschen zur individuellen Freizeitgestaltung nutzbar sein. Durch die Vergnügungsverbote an zwischen 3 (Bremen, Hamburg) bis 63 Tagen (Hessen) im Jahr sind einige Freizeittätigkeiten jedoch gerade dann nicht möglich, wenn die Menschen Zeit dazu hätten. Untersagt sind oftmals unter anderem:

– Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,

– Sportveranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern diese z.B. mit Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verbunden sind,

– gewerbliche Sportveranstaltungen,

– sowie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der ernste Charakter des jeweiligen Feiertages gewahrt wird.

Wir fordern das Außerkrafttreten der jeweiligen Paragraphen in den Feiertagsgesetzen der Bundesländer, in denen die genannten Verbote geregelt sind.

Der Staat maßt sich mit diesen Einschränkungen die Entscheidung darüber an, wie seine Bürgerinnen und Bürger Feiertage begehen dürfen. Der Begriff des „ernsten Charakters“ ist zudem unklar und betrifft eine erhebliche und wachsende Anzahl Menschen nicht. Viele sehnen sich nach Ablenkung, Freude und Leichtigkeit, weil bereits der Alltag mit negativen Situationen einhergeht. „Beschluss des Bundestreffens in Köln: Feiertage für alle!“ weiterlesen

Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!

Lale Akgün eröffnete als lokale Mitorganisatorin das Bundestreffen und begrüsste die zahlreichen Anwesenden aus dem gesamten Bundesgebiet. Dank dem Engagement der Aktiven vor Ort und der Kölner SPD, fand die bundesweite Zusammenkunft zum ersten Mal in einem SPD-Parteihaus statt.

Lale Akgün eröffnet die kölsche Runde_(c)_Gerhard_Lein

Jochen Ott, MdL, der Vorsitzend des UB Köln, begrüsste als Gastgeber herzlich und inhaltlich. Säkulare in der SPD seien in Köln immer willkommen, weil der rheinische Katholizismus ein besonders weites Herz habe. Er wünschte uns einen fruchtbaren Verlauf und Erfolg, bei unseren Bemühungen, das Säkulare im vielfältigen Erscheinungsbild der SPD deutlich machen zu können.

Der Kölner SPD-Vorsitzende Jochen Ott begrüsst die Aktiven_(c)_Gerhard_Lein

Bevor der Reigen der Gäste begann, wurden die Unterstützerinnen und Unterstützer namentlich genannt, zu denen auch MdBs wie der Hamburger Metin Hakverdi, Swen Schulz aus Berlin und die Leipzigerin Daniela Kolbe zählen.

Als  ersten Gast stellte unser Bundessprecher Adrian Gillmann sodann Benoît Gaillard aus Lausanne vor, der für die schweizerischen säkularen Sozialdemokraten das Wort erhielt. Benoît  berichtete vom Dissens in der schweizerischen SP über die Frage, welchen rechtlichen Status islamische Gemeinschaften in der Schweiz haben sollen.

Benoit Gaillard, SP Lausanne_(c)_Gerhard_Lein

Gemeinsam mit seiner Basler Genossin Stephanie Siegrist hatten er und andere die Gruppe integra Universell in der SP gegründet, um für eine säkulare Religionspolitik zu kämpfen. Er möchte die Kontakte zu den Säkularen in der SPD ausbauen und strebt eine west-europäische Konferenz von Säkularen in Lausanne an.

Anschließend wurde Burkhard Weppner willkommen geheißen, der als Koordinierungsteam-Sprecher des  Säkularen Netzwerkes NRW die Arbeit dieses seit Anfang 2016 bestehenden Netzwerkes vorstellte. Es ist als offenes Forum organisiert, an dem neben Aktiven vieler säkularer Organisationen auch Vertreter von Landtags-Parteien beteiligt sind. Derzeit arbeitet das SNW in 5 Arbeitsgruppen zusammen:

Burkhard Wepner, Säkulares Netzwerk NRW_(c)_Gerhard_Lein

I. Säkulare Forderungen /Wahlprüfsteine / Selbstverständnis; II, Bildungspolitik; III. Landesverfassung; IV. Satzung / Struktur; V. Menschenrechte, Demokratie, Integration in die säkulare Gesellschaft.

Im Anschluss daran, stellten sich die Sprecherinnen kurz vor. Länderberichte aus Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin waren verschickt worden und liegen, wie alle Tagungsdokumente, in einer von Klaus Gebauer erstellten Kongressmappe vor. „Bundestreffen 2018: Kölner Erfolge!“ weiterlesen

Unsere Grundsätze:

„Mehr Säkularität wagen!“

1. Individuelle Religionsfreiheit als Grundprinzip säkularer Religions- und Weltanschauungspolitik

Für säkulare Religionspolitik ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit des Einzelnen Grundprinzip. Im Sinne einer umfassenden Freiheit bedeutet dies, dass sich die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in einer offenen Gesellschaft einer, keiner oder wechselnden Religionen wie Weltanschauungen zugehörig fühlen können. Die individuelle Freiheit ist ausschlaggebend, aus der sich erst die Bedingungen kollektiver Religionsfreiheit ableiten.

2. Neutralität des Staates

Der säkulare, demokratische Staat macht sich keine Religion oder Weltanschauung zu eigen. Er ist ihnen gegenüber neutral. Der Staat, sein Rechtssystem und die staatliche Politik garantieren in einer säkularen und multireligiösen Gesellschaft die gleiche Distanz des Staates (Äquidistanz) zu allen Religionen und Weltanschauungen.

3. Gleichberechtigung der Religionen und Weltanschauungen

Gemäß dem deutschen Grundgesetz (Art. 3,3) darf niemand aufgrund seiner Religion oder Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden. Es sind faire wie gleiche Bedingungen für alle Religionen und weltanschaulichen Orientierungen in Deutschland zu gestalten; Privilegien und Sonderrechte von institutionalisierten Religionen (Kirchen) sind aufzuheben.

4. Religion und Öffentlichkeit

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, sowie Individuen, genießen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit dieselben Rechte und unterliegen denselben Pflichten wie andere Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche Gruppierungen und Verbände.

„Unsere Grundsätze:“ weiterlesen

Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!

Das Bundestreffen der Säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten findet dieses Jahr am 27. Oktober 2017  in Köln statt.

In den letzten Monaten haben unsere „Eulen“ mächtig Rückenwind erfahren, denn es meldeten sich nicht nur Abgeordnete und Unterstützerinnen, die unseren Wunsch nach innerparteilicher Anerkennung teilen, sondern es wurde auch eine Gruppe in Berlin neu gegründet und wir dürfen vermehrt in offiziellen Parteihäusern logieren. So auch in Köln, weshalb den Aktiven vor Ort unser Dank gilt!

Wir widmen uns in diesem Jahr dem Schwerpunkt des religiös-kirchlichen Arbeitsrechtes und einem „Arbeitsrecht für alle“. Hierzu wird unsere Unterstützerin und langjährige Gerdia-Aktivistin (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) Ingrid Matthäus-Meier einen Impulsvortrag halten.

Neben Gästen aus unserem Unterstützerkreis sowie dem Säkularen Netzwerk NRW, erwarten wir Diana Siebert von den Säkularen Grünen und Aktive der Schülerinnenvertretung des Gymnasiums Borken. Mit allen wollen wir über moderne Religions- und Weltanschauungspolitik sprechen. „Bundestreffen am 27. Oktober 2018: Die Eulen kommen nach Köln!“ weiterlesen

Das Berliner Neutralitätsgesetz – ein Vorbild? Themenabend am 13. Oktober in Köln

Was ist das Berliner Neutralitätsgesetz? Ein verfassungswidriges Gesetz, das den Berliner Beamten verbietet, ihre Weltanschauung auszuleben? Oder ein zeitgemäßes Gesetz, das der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt?

Samstag, 13. Oktober 2018, 20:00 Uhr
Bürgerhaus Kalk, Kalk-Mülheimer-Str. 58, 51103 Köln, Kleiner Saal, Eintritt frei

Auf Einladung des IBKA hält Lale Akgün am 13. Oktober einen Vortrag über Wohl und Wehe des Berliner Neutralitätsgesetzes. Wer sind die Gegner dieses Gesetzes? Gläubige Menschen, die ihre in der Verfassung garantierten Rechte der Religionsfreiheit wahrnehmen wollen, oder Men-schen, die die Gelegenheit nutzen, um die Macht der Religion in der Öffentlichkeit zu demonstrieren?

Gegen die Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes hat sich die Gruppe PRO Berliner Neutralitätsgesetz formiert. Sind das „säkulare Fundamentalisten, die ihre Werte über der der Verfassung stellen“ – wie Malte Lehming am 19. Januar 2018 im Tagesspiegel schreibt? Oder Menschen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und sich für den gesellschaftlichen Frieden stark machen? Welche Rolle spielt der fundamentalistische Islam dabei? Und wer sind seine Protagonisten?
Der Vortrag wird diesen und weiteren Fragen auf den Grund gehen.

Nachlese: Ist Deutschland ein säkularer Staat??

„Ist Deutschland ein säkularer Staat??“, lautete das Thema einer gut besuchten Veranstaltung der SPD Velbert am 11.9.18. Das Thema führte bereits im Vorfeld zu Diskussionen: manche Genoss*innen hielten eine Debatte über Säkularität für marginal, weil sie doch für die SPD „abschließend“ im Hamburger Programm beantwortet sei; andere befürchteten Attacken auf Religion und Kirchen.

Der Referent Johannes Schwill aus Bochum musste die Frage mit einem klaren „Jein“ beantworten: in der Weimarer Verfassung sei die Trennung von Staat und Kirche, eine alte SPD-Forderung, nur „hinkend“, also unvollständig vollzogen worden. Auf Druck der katholischen Zentrumspartei habe es weiterhin Kooperationen zwischen Staat und Kirchen, z.B. beim Religionsunterricht, gegeben; Sonderrechte seien teils beibehalten, teils – wie die Staatsleistungen und der Rechtsstatus der Kirchen – unter Vorbehalt gestellt worden. Im GG von 1949 sei dann die Sonderstellung der Kirchen wieder ausgebaut worden: aus dem Recht auf religiöse Selbstverwaltung sei – dank eines sehr kirchenfreundlichen Verfassungsgerichts – ein umfassendes „Selbstbestimmungs-recht“ geworden. Kirchen und Staat hätten – ganz im Gegensatz z.B. zum französischen oder zum US-Modell – ihre Zusammenarbeit ausgebaut, was heute kontrovers bewertet werde: Befürworter sähen ein positives, ja „notwendiges“ Wirken der Kirchen in der Zivilgesellschaft, während Kritiker eine intransparente Verflechtung in der „Kirchenrepublik Deutschland“ bemängelten.

An seine offensichtlichen Grenzen stoße das deutsche Modell bei dem Versuch, „den“ Islam zu integrieren bzw. der wachsenden Zahl von konfessionsfreien Bürger*innen gleiche Rechte zu gewähren. Auf konsequente staatliche Neutralität in Religionsfragen zu pochen und „mehr Säkularität zu wagen“, sei nicht nur eine Frage der weltanschaulichen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Baustein eines linken Kultur-verständnisses.

In der lebhaften Diskussion wunderten sich einige Genoss*innen, dass weder Religionskritik noch „Kirchenbashing“ im Vordergrund standen, sondern die Hauptkritik dem Staat galt, der die Religion für sich im Rechtssystem und in der politischen Praxis (siehe Söder) instrumentalisiert. Andere verstärkten Kritikpunkte wie den Kirchensteuereinzug, die staatliche Vollfinanzierung theologischer Lehrstühle, üppige staatliche Subventionen oder die unklare Haltung des Staates gegenüber dem politischen Islam.

Ist Deutschland ein säkularer Staat?? Themenabend am 11. September in NRW

Die Arbeitsgemeinschaften der SPD Velbert (NRW) laden am 11. September zu einer Diskussion über die Säkularität des deutschen Staates ein.

Warum sind Staat und christliche Kirchen in Deutschland so eng miteinander verflochten? Welche Reformen sind nötig, um Konfessionsfreie und Andersgläubige, z.B. Muslime, nicht zu
diskriminieren? Welchen Stellenwert sollen Religion und religiöse Institutionen in einer aufgeklärten, demokratischen, solidarischen Gesellschaft haben?

Dienstag, 11. September 2018, um 19:00 Uhr, im Willy-Brandt-Zentrum,
Schlossstr. 2, 42551 Velbert.

Referieren wird der Bochumer Sozialdemokrat und Säkulare Sozi Johannes Schwill.